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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.06.2012 - 14 Wx 30/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30043
OLG Karlsruhe, 25.06.2012 - 14 Wx 30/11 (https://dejure.org/2012,30043)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.06.2012 - 14 Wx 30/11 (https://dejure.org/2012,30043)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Juni 2012 - 14 Wx 30/11 (https://dejure.org/2012,30043)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Veräußerungszustimmung bei Miterben

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 12 Abs. 1; BGB § 137 S. 1
    Kein Zustimmungserfordernis nach § 12 Abs. 1 WEG bei Übertragung von Erbengemeinschaft auf sämtliche Miterben zu Bruchteilen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 12 Abs. 1; BGB § 137 Abs. 1
    Veräußerungszustimmung bei Miterben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der Zustimmung des Verwalters zur Übertragung von Wohneigentum von der Erbengemeinschaft auf die einzelnen Miterben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zustimmung zur Eigentumsübertragung einer Erbengemeinschaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungseigentum und die Veräußerungszustimmung bei Miterben

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Zustimmung bei Auseinandersetzung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Übertragung eines Wohneigentums von der Erbengemeinschaft auf alle Miterben bedarf keiner Zustimmung des Verwalters

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Verwalterzustimmung bei Erbauseinandersetzung?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit der Zustimmung des Verwalters zur Übertragung von Wohneigentum von der Erbengemeinschaft auf die einzelnen Miterben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Von personengleicher Gesamthands- zu Bruchteilsgemeinschaft: Zustimmung unnötig! (IMR 2012, 512)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 338
  • MDR 2012, 1350
  • DNotZ 2013, 122
  • NZM 2013, 196
  • FGPrax 2012, 246
  • FamRZ 2013, 580
  • ZEV 2013, 334 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 29.01.1982 - BReg. 2 Z 50/81

    Zur WEG-Verwalterzustimmung bei Erbauseinandersetzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2012 - 14 Wx 30/11
    Rn. 7 a) Zwar ist die Übertragung des Wohneigentums von der Erbengemeinschaft auf die Miterben zu Bruchteilseigentum nicht ein (zustimmungsfreier) Erwerb im Wege der Gesamtrechtsnachfolge, sondern eine Veräußerung im Sinne einer Übertragung durch Rechtsgeschäft unter Lebenden (BayObLG Rpfl 1982, 177).

    Rn. 8 b) Die Erwägungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Rpfl 1982, 177), dass die Übertragung eines Wohneigentums von der Erbengemeinschaft auf einen der Miterben für zustimmungspflichtig gehalten hat, stehen nicht entgegen.

  • KG, 01.03.2011 - 1 W 57/11

    Wohnungseigentumsrecht: Erfordernis der Verwalterzustimmung bei Veräußerung an …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2012 - 14 Wx 30/11
    Dies gilt auch bei der Veräußerung an einen unzuverlässigen Erwerber, der bereits Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ist, weil dieser mit dem Hinzuerwerb weiterer Miteigentumsanteile zusätzliche Lasten- und Kostentragungspflichten übernimmt und erweiterten Einfluß auf die Beschlußfähigkeit und auf Abstimmungsergebnisse gewinnt (BayObLG Rpfl 1977, 173; KG MDR 2011, 718; Staudinger/Kreuzer, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 2005, WEG § 12 Rn 18).
  • OLG Saarbrücken, 07.11.2011 - 5 W 214/11

    Grundbuchverfahren: Zustimmungserfordernis bei gleichzeitiger Wohnungsveräußerung …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2012 - 14 Wx 30/11
    Als rechtlich zulässige Ausnahme von diesem Grundsatz ist die vereinbarte Verfügungsbeschränkung eng und nicht weiter auszulegen, als es Sinn und Zweck erfordert (OLG Saarbrücken WuM 2012, 117; OLG Hamm Beschluß vom 6.3.2012 - 15 W 96/11 juris, jeweils m.w.N.;… Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., WEG § 12 Rn 1).
  • OLG München, 12.04.2007 - 32 Wx 64/07

    Veräußerung des Wohnungseigentums mit Zustimmung des Verwalters unter Ausnahme …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2012 - 14 Wx 30/11
    Auch die Einbringung des Wohneigentums in ein gesamthänderisch gebundenes Vermögen (z.B. in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OLG München NJW 2007, 1536) ist mit der vorliegenden Fallgestaltung nicht vergleichbar.
  • OLG Hamm, 28.08.2006 - 15 W 15/06

    Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2012 - 14 Wx 30/11
    Rn. 9 c) Die Ausführungen des OLG Hamm (FGPrax 2007, 10) zu Prüfungspflicht und Prüfungsumfang des Grundbuchamts nötigen bei der hier zu entscheidenden Fallgestaltung ebenfalls nicht zur Bejahung des Zustimmungserfordernisses.
  • OLG Hamm, 06.03.2012 - 15 W 96/11

    Erfordernis der Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung sämtlicher …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2012 - 14 Wx 30/11
    Als rechtlich zulässige Ausnahme von diesem Grundsatz ist die vereinbarte Verfügungsbeschränkung eng und nicht weiter auszulegen, als es Sinn und Zweck erfordert (OLG Saarbrücken WuM 2012, 117; OLG Hamm Beschluß vom 6.3.2012 - 15 W 96/11 juris, jeweils m.w.N.;… Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., WEG § 12 Rn 1).
  • LG Lübeck, 20.12.1990 - 7 T 774/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2012 - 14 Wx 30/11
    Durch eine solche Übertragung werden die schutzwürdigen Interessen der Eigentümergemeinschaft nicht nachteilig berührt (LG Lübeck Rpfl 1991, 201;… Palandt/Bassenge a.a.O. § 12 Rn 3;… a.A. Bärmann/Wenzel, WEG, 10. Aufl., § 12 Rn 17;… Staudinger/Kreuzer a.a.O. § 12 Rn 19).
  • OLG Nürnberg, 31.08.2015 - 15 W 788/15

    Wohnungseigentum: Veräußerungszustimmung und "Verwandtenprivileg" bei Veräußerung …

    Das Zustimmungserfordernis nach § 12 Abs. 1 WEG wird grundsätzlich auch dann ausgelöst, wenn der Erwerber als Miterbe bereits der Wohnungseigentümergemeinschaft angehört (im Anschluss an BayObLG Rpfleger 1982, 177; KG MDR 2011, 718; OLG Karlsruhe ZWE 2012, 490).

    Als rechtlich zulässige Ausnahme von diesem Grundsatz ist die vereinbarte Verfügungsbeschränkung eng und nicht weiter auszulegen, als es Sinn und Zweck erfordert (OLG Karlsruhe ZWE 2012, 490 Rn. 5 nach juris m.w.N. zur Rspr. und Literatur).

    Dies gilt auch bei der Veräußerung an einen unzuverlässigen Erwerber, der bereits Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ist, weil dieser mit dem Hinzuerwerb weiterer Miteigentumsanteile zusätzliche Lasten- und Kostentragungspflichten übernimmt und erweiterten Einfluss auf die Beschlussfähigkeit und auf Abstimmungsergebnisse gewinnt (BayObLG Rpfleger 1982, 177;… KG MDR 2011, 718 Rn. 5 nach juris; OLG Karlsruhe ZWE 2012, 490 Rn. 5).

    Rn. 10 In Übereinstimmung mit dem dargelegten Sinn und Zweck der vereinbarten Verfügungsbeschränkung wird somit durch die rechtsgeschäftliche Übertragung des Wohnungseigentums das Zustimmungserfordernis grundsätzlich auch dann ausgelöst, wenn der Erwerber als Miterbe bereits der Wohnungseigentümergemeinschaft angehört (BayObLG Rpfleger 1982, 177;… KG MDR 2011, 718 Rn. 5 nach juris; OLG Karlsruhe ZWE 2012, 490 Rn. 5 und - zu Ausnahmen - Rn. 7 nach juris).

  • OLG Saarbrücken, 10.07.2018 - 5 W 49/18

    Löschung einer Verfügungsbeschränkung wegen Unrichtigkeit des Grundbuches

    Als rechtlich zulässige Ausnahme von diesem Grundsatz ist eine vereinbarte Verfügungsbeschränkung deshalb eng und nicht weiter auszulegen, als es ihr Sinn und Zweck erfordert; dieser besteht hier in der Kenntnis über die Zusammensetzung der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Schutze der Gemeinschaft, die vor nachteiligen Veränderungen im weitesten Umfange geschützt und durch das Mitbestimmungsrecht bei Veräußerungen von Sondereigentum in die Lage versetzt werden soll, erkennbar problematischen Eintritten eines neuen Wohnungseigentümers in die Gemeinschaft zu begegnen (…Senat, a.a.O.; vgl. OLG Karlsruhe ZWE 2012, 490;… Commichau, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., § 12 Rn. 7 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - I-3 Wx 273/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13811
OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - I-3 Wx 273/11 (https://dejure.org/2012,13811)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.06.2012 - I-3 Wx 273/11 (https://dejure.org/2012,13811)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juni 2012 - I-3 Wx 273/11 (https://dejure.org/2012,13811)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • erbrechtsiegen.de

    Testierfähigkeit prüfen bei notariellem Testament: Was gilt bei Krankheit?

  • rechtsportal.de

    BGB § 2229 Abs. 4
    Voraussetzungen der Einholung eines psychiatrischen Sachverständigenutachtens zur Frage der Testierfähigkeit des Erblassers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Voraussetzungen für die Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens zur Frage der Testierfähigkeit des Erblassers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1100
  • MDR 2013, 101
  • ZEV 2013, 334 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (11)

  • KG, 07.09.1999 - 1 W 4291/98

    Wirksamkeit eines (früheren) privatschriftlichen Testaments der Erblasserin auf …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 273/11
    Bestehen dann weiter Zweifel an der Testierfähigkeit (KG FamRZ 2000, 912), sind diese regelmäßig durch das Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayObLG FamRZ 2001, 55), wobei der Sachverständige anhand von Anknüpfungstatsachen den medizinischen Befund nicht nur festzustellen, sondern vor allem dessen Auswirkungen auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers zu klären hat (BayObLG FamRZ 2002, 1066).

    Bei verbleibenden unbehebbaren Zweifeln trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten (Frankfurt NJW-RR 1996, 1159) trifft im FamFG-Verfahren die Feststellungslast den, der sich auf die Unwirksamkeit des Testaments beruft (KG NJW 2001, 903; Thüringer OLG NJW-RR 2005, 1247).

    Rn. 54 Hiernach bestehen keine aus objektivierbaren Tatsachen oder Hilfstatsachen herleitbare Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung, die Anlass geben könnten, sie durch Einholung des Gutachtens eines psychiatrischen oder nervenfachärztlichen Sachverständigen zu klären (vgl. KG FamRZ 2000, 912;… Palandt-Weidlich, a.a.O. Rdz. 12).

  • OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Ausschöpfung der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 273/11
    Rn. 46 Die Klärung der im Wesentlichen auf dem Gebiet des Tatsächlichen angesiedelten Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit bei dem Erblasser (hier: zur Zeit der Errichtung des Testaments zugunsten der Beteiligten zu 1 am 12. Oktober 2010) gegeben waren, verlangt vom Gericht, die konkreten auffälligen Verhaltensweisen des Erblassers aufzuklären, sodann Klarheit über den medizinischen Befund zu schaffen und anschließend die hieraus zu ziehenden Schlüsse zu prüfen (vgl. Hamm OLGZ 1989, 271; Frankfurt NJW-RR 1996, 1159;… Palandt-Weidlich BGB 70. Auflage 2011 § 2229 Rdz. 11).

    Bei verbleibenden unbehebbaren Zweifeln trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten (Frankfurt NJW-RR 1996, 1159) trifft im FamFG-Verfahren die Feststellungslast den, der sich auf die Unwirksamkeit des Testaments beruft (KG NJW 2001, 903; Thüringer OLG NJW-RR 2005, 1247).

  • OLG Jena, 04.05.2005 - 9 W 612/04

    Zeitweile Testierunfähigkeit bei einem nicht datierbaren Testament

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 273/11
    Bei verbleibenden unbehebbaren Zweifeln trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten (Frankfurt NJW-RR 1996, 1159) trifft im FamFG-Verfahren die Feststellungslast den, der sich auf die Unwirksamkeit des Testaments beruft (KG NJW 2001, 903; Thüringer OLG NJW-RR 2005, 1247).
  • BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00

    Testierunfähigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 273/11
    Bestehen dann weiter Zweifel an der Testierfähigkeit (KG FamRZ 2000, 912), sind diese regelmäßig durch das Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayObLG FamRZ 2001, 55), wobei der Sachverständige anhand von Anknüpfungstatsachen den medizinischen Befund nicht nur festzustellen, sondern vor allem dessen Auswirkungen auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers zu klären hat (BayObLG FamRZ 2002, 1066).
  • BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04

    Testierfreiheit und Einflüsse interessierter Dritter - tatrichterliche Prüfung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 273/11
    Entscheidend ist, ob die psychischen Funktionen des Urteilens und des kritischen Stellungnehmens durch die Geisteskrankheit oder -schwäche so sehr beeinträchtigt sind, dass der Erblasser nicht mehr fähig ist, die Bedeutung seiner letztwilligen Verfügung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, ob krankhafte Empfindungen und Vorstellungen die Bestimmbarkeit des Willens durch normale, vernünftige Erwägungen aufgehoben haben (so BayObLG ZEV 2005, 345).
  • BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 273/11
    Die Beweislast für mangelnde Testierfähigkeit hat im Rechtsstreit, wer sie behauptet (BGH FamRZ 1958, 127;… Palandt-Weidlich § 2229 Rdz. 13).
  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 159/99

    Testierfähigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 273/11
    Bestehen dann weiter Zweifel an der Testierfähigkeit (KG FamRZ 2000, 912), sind diese regelmäßig durch das Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayObLG FamRZ 2001, 55), wobei der Sachverständige anhand von Anknüpfungstatsachen den medizinischen Befund nicht nur festzustellen, sondern vor allem dessen Auswirkungen auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers zu klären hat (BayObLG FamRZ 2002, 1066).
  • OLG Köln, 26.08.1991 - 2 Wx 10/91

    Umfang; Aufklärungspflicht; Testierfähigkeit; Erblasser

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 273/11
    Allerdings kann der Anscheinsbeweis helfen, insbesondere wenn die Testierunfähigkeit vor und nach der Testamentserrichtung (OLG Köln NJW-RR 1991, 1412) bzw. um die Zeit der Testamentserrichtung, also vor und/oder nach (OLG Karlsruhe, OLGZ 1982, 280) festgestellt ist.
  • BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98

    Anforderungen an die Feststellung der Testierunfähigkeit eines Erblassers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 273/11
    Dies setzt aber voraus, dass das Gericht nicht von wechselnden Zuständen des Erblassers ausgeht, sondern von anhaltender Testierunfähigkeit überzeugt ist (BayObLG FamRZ 1999, 819).
  • OLG Hamm, 13.03.1989 - 15 W 40/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 273/11
    Rn. 46 Die Klärung der im Wesentlichen auf dem Gebiet des Tatsächlichen angesiedelten Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit bei dem Erblasser (hier: zur Zeit der Errichtung des Testaments zugunsten der Beteiligten zu 1 am 12. Oktober 2010) gegeben waren, verlangt vom Gericht, die konkreten auffälligen Verhaltensweisen des Erblassers aufzuklären, sodann Klarheit über den medizinischen Befund zu schaffen und anschließend die hieraus zu ziehenden Schlüsse zu prüfen (vgl. Hamm OLGZ 1989, 271; Frankfurt NJW-RR 1996, 1159;… Palandt-Weidlich BGB 70. Auflage 2011 § 2229 Rdz. 11).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.1981 - 11 W 72/81
  • OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 20 W 188/16

    Strenge Prüfung der Testierfähigkeit beim Verdacht chronischer Wahnvorstellungen

    Das Gericht hat sodann das Gutachten auf seinen sachlichen Gehalt, seine logische Schlüssigkeit sowie darauf zu prüfen, ob es von dem für erwiesen erachteten Sachverhalt ausgeht und eine am richtigen Begriff der Testierunfähigkeit orientierte überzeugende Begründung liefert (vgl. insgesamt u.a. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 01.06.2012, Az. I-3 Wx 273/11 und vom 19.02.2016, Az. I-3 Wx 40/14; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13.01.2014, Az. 3 W 49/13; BayObLG, Beschluss vom 19.04.2000, Az. 1Z BR 159/99, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 3 Wx 98/13

    Aufklärungspflicht des Nachlassgerichts hinsichtlich der Testierfähigkeit des …

    Bestehen dann weiter Zweifel an der Testierfähigkeit (KG FamRZ 2000, 912), sind diese regelmäßig durch das Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayObLG FamRZ 2001, 55), wobei der Sachverständige anhand von Anknüpfungstatsachen den medizinischen Befund nicht nur festzustellen, sondern vor allem dessen Auswirkungen auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers zu klären hat (BayObLG FamRZ 2002, 1066; vgl. auch Senat, NJW-RR 2012, 1100).
  • KG, 02.06.2017 - 6 W 95/16

    Erbscheinserteilungsverfahren: Anfechtung des Testaments durch den …

    Rn. 36 Die Klärung der im Wesentlichen auf dem Gebiet des Tatsächlichen angesiedelten Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit bei der Erblasserin gegeben waren, verlangt vom Gericht, die konkreten auffälligen Verhaltensweisen der Erblasserin aufzuklären, sodann Klarheit über den medizinischen Befund zu schaffen und anschließend die hieraus zu ziehenden Schlüsse zu prüfen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juni 2012 - 3 Wx 273/11 - zitiert nach juris: Rdnr. 38; OLG Hamm OLGZ 1989, 271; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1159).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 3 W 62/13

    Erbscheinsverfahren: Urheberschaft des Erblassers an einem Testament; …

    Maßgebend ist die Fähigkeit des Testierenden, die Bedeutung seiner letztwilligen Verfügung zu erkennen und sich bei seiner Willensentschließung von eigenständigen Erwägungen leiten zu lassen (BayOLG Beschluss vom 18.2.2003, 1 Z BR 136/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.6.2012, I-3 Wx 273/11,3, FamRZ 2013, 159; Senatsbeschluss vom 6.1.2014 - 3 W 9/13-).
  • OLG Brandenburg, 13.01.2014 - 3 W 49/13

    Erbscheinsverfahren: Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers infolge …

    Maßgebend ist die Fähigkeit des Testierenden, die Bedeutung seiner letztwilligen Verfügung zu erkennen und sich bei seiner Willensentschließung von eigenständigen Erwägungen leiten zu lassen (BayOLG Beschluss vom 18.02.2003, 1 Z BR 136/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2012, I-3 Wx 273/11,3, FamRZ 2013, 159).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2015 - 3 Wx 103/14

    Aufklärungspflicht Nachlassgericht - Prüfung Testierunfähigkeit des Erblassers …

    Bestehen dann weiter Zweifel an der Testierfähigkeit (KG FamRZ 2000, 912), sind diese regelmäßig durch das Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayObLG FamRZ 2001, 55), wobei der Sachverständige anhand von Anknüpfungstatsachen den medizinischen Befund nicht nur festzustellen, sondern vor allem dessen Auswirkungen auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers zu klären hat (BayObLG FamRZ 2002, 1066; vgl. auch Senat, NJW-RR 2012, 1100).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2013 - 3 Wx 116/13

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Nachlassgericht bei behaupteter …

    Bestehen dann weiter Zweifel an der Testierfähigkeit (KG FamRZ 2000, 912), sind diese regelmäßig durch das Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayObLG FamRZ 2001, 55), wobei der Sachverständige anhand von Anknüpfungstatsachen den medizinischen Befund nicht nur festzustellen, sondern vor allem dessen Auswirkungen auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers zu klären hat (BayObLG FamRZ 2002, 1066; vgl. auch Senat, NJW-RR 2012, 1100).
  • OLG Stuttgart, 14.12.2018 - 8 W 241/17

    Letztwillige Verfügung: Wirksamkeit eines nur von einem Ehegatten …

    Auch unter Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 26 FamFG) muss die Behauptung der Testierunfähigkeit auf objektivierbare Tatsachen gestützt sein, aus denen ggf. Zweifel an der Testierfähigkeit herzuleiten sind (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.06.2012, 3 Wx 273/11;… Rüntz, in: Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl., Rdnr. 16 zu § 26).
  • OLG Hamm, 16.03.2026 - 10 W 122/25

    Erbschein; Amtsermittlung; Feststellungslast; Testierfähigkeit

    Bestehen dann weiter Zweifel an der Testierfähigkeit, sind diese regelmäßig durch das Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären, wobei der Sachverständige anhand von Anknüpfungstatsachen den medizinischen Befund nicht nur festzustellen, sondern vor allem dessen Auswirkungen auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers zu klären hat (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 14.09.2001 - 1Z BR 124/00 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2012 - I-3 Wx 273/11 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 27.12.2018 - 8 W 241/17

    Letztwillige Verfügung: Wirksamkeit eines nur von einem Ehegatten …

    Auch unter Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 26 FamFG) muss die Behauptung der Testierunfähigkeit auf objektivierbare Tatsachen gestützt sein, aus denen ggf. Zweifel an der Testierfähigkeit herzuleiten sind (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.06.2012, 3 Wx 273/11;… Rüntz, in: Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl., Rdnr. 16 zu § 26).
  • AG Nördlingen, 30.10.2023 - VI 999/21

    Prüfung der Testierfähigkeit im Erbscheinsverfahren

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 18.06.2012 - 6 W 20/12   

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https://dejure.org/2012,17308
OLG Bamberg, 18.06.2012 - 6 W 20/12 (https://dejure.org/2012,17308)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.06.2012 - 6 W 20/12 (https://dejure.org/2012,17308)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. Juni 2012 - 6 W 20/12 (https://dejure.org/2012,17308)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Testamentserrichtung: Voraussetzung für die Hinzuziehung eines Sachverständigen bei zweifelhafter Testierfähigkeit; Krankheitsstadium als Indizwirkung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2229
    Fortgeschrittene Krebserkrankung allein kein Anhaltspunkt für Testierunfähigkeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Testamentserrichtung - Zweifel an der Testierfähigkeit bei Krankheit

  • rechtsportal.de

    § 2229 Abs 4 BGB
    Voraussetzungen der Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen zur Feststellung der Testierfähigkeit des Erblassers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Voraussetzungen der Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen zur Feststellung der Testierfähigkeit des Erblassers

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Krebserkrankung begründet noch keine Testierunfähigkeit!

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Lebensgefährtin des Bruders wird Erbin - Schwestern fechten Testament des Bruders an

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fortgeschrittenes Stadium einer Krebserkrankung des Erblassers bietet keinen hinreichenden Anlass zur Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Frage der Testierfähigkeit

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Testierunfähigkeit: Kein Gutachten ohne Anhaltspunkte

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Ist ein Todkranker noch testierfähig?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Erbscheinverfahren - Wann sind Ermittlungen des Nachlassgerichts zur Frage der Testierfähigkeit des Erblassers veranlasst?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Schwere Krebserkrankung ist kein Hinweis auf Testierunfähigkeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Testierunfähigkeit aufgrund tödlicher Erkrankung im Endstadium - Testament

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Testierunfähigkeit ergibt sich nicht zwangsläufig aus tödlicher Erkrankung - Erbrecht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Tödliche Erkrankung im Endstadium begründet keine Testierunfähigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unwirksames Testament wegen Krebsleiden?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tödliche Krebserkrankung begründet für sich genommen noch keine Testierunfähigkeit - Letzter Wille eines Todkranken kann wirksam sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1289
  • MDR 2012, 1100
  • DNotZ 2013, 863
  • ZEV 2013, 334 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • OLG Rostock, 05.06.2009 - 3 W 47/09

    Testamentserrichtung: Voraussetzungen der Testierfähigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.06.2012 - 6 W 20/12
    Allerdings ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen nur dann erforderlich, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte Anlass besteht, an der Testierfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung zu zweifeln (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 19.04.2000 - 1Z BR 159/99 - juris Rn. 23 ff.; OLG Rostock, Beschluss vom 05.06.2009 - 3 W 47/09 - juris Rn. 8; Senatsbeschluss vom 12.03.2012 - 6 W12/12;… Staudinger/Baumann, BGB, 2003, § 2229 BGB Rn. 49 ff.;… MünchKomm- BGB/Hagena, 5. Aufl. 2010, § 2229 BGB Rn. 58 f.).
  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 159/99

    Testierfähigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.06.2012 - 6 W 20/12
    Allerdings ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen nur dann erforderlich, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte Anlass besteht, an der Testierfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung zu zweifeln (vgl. BayObLG, Beschluss vom 19.04.2000 - 1Z BR 159/99 - juris Rn. 23 ff.; OLG Rostock…, Beschluss vom 05.06.2009 - 3 W 47/09 - juris Rn. 8; Senatsbeschluss vom 12.03.2012 - 6 W12/12;… Staudinger/Baumann, BGB, 2003, § 2229 BGB Rn. 49 ff.;… MünchKomm- BGB/Hagena, 5. Aufl. 2010, § 2229 BGB Rn. 58 f.).
  • BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 387/00

    Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens in einer Erbscheinssache

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.06.2012 - 6 W 20/12
    Die in der Kostenordnung enthaltenen besonderen Vorschriften für die Festsetzung des Geschäftswerts im ersten Rechtszug können als Anhaltspunkte herangezogen werden (vgl. BayObLG, FamRZ 2002, S. 41).Nach § 107 Abs. 2 KostO ist der Wert des reinen, auf den geltend gemachten Erbteil entfallenden Nachlasses maßgebend.
  • OLG Bamberg, 11.01.2012 - 6 W 36/11

    Geschäftswertfestsetzung: Bestimmung des Werts landwirtschaftlich genutzter …

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.06.2012 - 6 W 20/12
    Maßgeblich sind auch für die letztgenannten Grundstücke die Verkehrswerte, für deren Bestimmung nicht _ wie vom Nachlassgericht für den Wert für die Testamentseröffnung zugrundegelegt (vgl. Bl. 109-111 d.A., wo das Amtsgericht zu einem Wert von 332.032,25 EUR gelangt) _ auf das Doppelte der Ertragsmesszahl abgestellt werden kann (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 11.01.2012 _ 6 W 36/11 _ juris).
  • OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14

    Testierunfähigkeit bei vaskulärer Demenz; Testamentsanfechtung; wechselbezügliche …

    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH FamRZ 1958, 127, 128; BayObLGZ 2004, 237, 240 f.; OLG München…, Beschluss vom 14.8.2007, 31 Wx 16/07, Rz. 18; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.6.2012, 6 W 20/12, Rz. 15).
  • KG, 08.02.2021 - 19 W 10/20

    Wirksamkeit eines Testaments bei Zweifeln an Testierfähigkeit

    Rn. 53 Der Erblasser gilt als testierfähig, solange das Gegenteil nicht feststeht (BGH…, Beschluss vom 23. November 2011 - IV ZR 49/11 -, Rn. 21, juris;… MüKoBGB/Sticherling, 8. Aufl. 2020, BGB § 2229 Rn. 4; OLG Düsseldorf ZEV 2014, 53; OLG Bamberg ZEV 2013, 334).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.02.2013 - 20 W 542/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,6509
OLG Frankfurt, 11.02.2013 - 20 W 542/11 (https://dejure.org/2013,6509)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.02.2013 - 20 W 542/11 (https://dejure.org/2013,6509)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Februar 2013 - 20 W 542/11 (https://dejure.org/2013,6509)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2247 Abs. 1
    Erfordernis eigenhändiger Testamentserrichtung bei Pfeildiagramm verfehlt

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Testament in Bildern oder als Pfeildiagramm zulässig?

  • rechtsportal.de

    BGB § 2247 Abs. 1
    Anforderungen an die Form eines Testaments

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Anforderungen an die Schriftform eines eigenhändig geschriebenen Testaments

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    OLG erteilt dem gemalten Testament eine Absage

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ein Pfeildiagramm erfüllt die Voraussetzungen eines eigenhändig geschriebenen Testaments nicht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Testament mit Pfeildiagrammen - Origineller letzter Wille war unwirksam - seine Echtheit ist so nicht zu überprüfen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine grafischen Elemente in handschriftlichem Testament

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Ein Testament, das im Wesentlichen aus Pfeildiagrammen besteht, ist unwirksam

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Pfeildiagramm stellt kein wirksames Testament dar

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Erbrecht - Testament - Verwendung von Pfeildiagrammen zur Bezeichnung von erbrechtlich Bedachten macht Testament formunwirksam

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Zeichnungen in einem Testament führen zur Formunwirksamkeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Pfeildiagramm erfüllt nicht die Voraussetzungen eines wirksamen Testaments

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Pfeildiagramm stellt kein eigenhändiges Testament dar

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Testament in Form eines Pfeildiagramms ?

  • erbrecht-anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein Pfeildiagramm als Testament?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Pfeildiagramm stellt kein eigenhändiges Testament dar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Testament in Form von Pfeildiagrammen unzulässig - Eigenhändig schriftliches Testament liegt nicht vor

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Testament in Form eines Pfeildiagramms

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Testament in Form eines Pfeildiagramms

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 985
  • ZEV 2013, 334
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.02.1967 - III ZB 14/66

    Blaupause als formgültiges Testament

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2013 - 20 W 542/11
    Rn. 14 Zweck dieses Schriftformerfordernisses ist es insbesondere, den wirklichen Willen des Erblassers zur Geltung kommen zu lassen, in dem es die Selbständigkeit dieses Willens des Erblassers nach Möglichkeit verbürgt und die Echtheit seiner Erklärungen so weit wie möglich sicherstellen soll (BGH, Entscheidung vom 03.02.1967, Az. III ZB 14/66, zitiert nach juris).
  • OLG München, 23.07.2024 - 33 Wx 329/23

    Willen des Erblassers, Beschwerdeverfahren, Schriftformerfordernis, …

    Zweck dieses Schriftformerfordernisses ist es insbesondere, den wirklichen Willen des Erblassers zur Geltung kommen zu lassen, in dem es die Selbstständigkeit dieses Willens nach Möglichkeit verbürgt und die Echtheit seiner Erklärungen so weit wie möglich sicherstellen soll (BGH, Beschluss vom 03.02.1967, III ZB 14/66, NJW 1967, 1124; OLG Frankfurt, 20 W 542/11, ZEV 2013, 334).
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