Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 17.08.2012 - 3 Wx 137/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33066
OLG Schleswig, 17.08.2012 - 3 Wx 137/11 (https://dejure.org/2012,33066)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.08.2012 - 3 Wx 137/11 (https://dejure.org/2012,33066)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. August 2012 - 3 Wx 137/11 (https://dejure.org/2012,33066)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,33066) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG § 81
    Erbscheinsverfahren; Verteilung der Sachverständigenkosten für Begutachtung der Testierfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 81 FamFG
    Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren bei Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Testierfähigkeit des Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Wer die Überprüfung der Wirksamkeit eines Testaments im Erbscheinverfahren anregt, muss hierfür anfallende Kosten zum Teil tragen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei nicht von vorneherein unbegründeten Einwendungen eines Beteiligten im Erbscheinsverfahren kommt eine Gerichtskostenteilung in Betracht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 719
  • ZEV 2013, 445
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 30.04.2012 - 31 Wx 68/12

    Kostenentscheidung im Erbscheinserteilungsverfahren: Kosten für ein …

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.08.2012 - 3 Wx 137/11
    In die Billigkeitserwägung einfließende Umstände können außer dem Umfang des Antragserfolges auch etwa die Art der Verfahrensführung, das Vorbringen unwahrer Behauptungen, die Erkennbarkeit der Aussichtslosigkeit der Einwendung von Anfang an und schuldhafte Veranlassung des Verfahrens sein (OLG München, ZErb 2012, 190, bei [...] Rn. 8; OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 207, 208;… Zimmermann a.a.O., § 81 Rn. 48).

    Allerdings ist schon entschieden worden, dass dann, wenn ein Erbschein beantragt und im Verfahren allein aufgrund der Einwendungen eines anderen Beteiligten ein Gutachten eingeholt wurde, diesem anderen Beteiligten die Kosten des - die Einwendungen nicht bestätigenden - Gutachtens aufzuerlegen seien (OLG München, ZErb 2012, 190; LG Frankenthal, ZEV 2005, 529 ;… Zimmermann a. a. O., § 81 Rn. 9).

  • OLG Schleswig, 08.11.2010 - 3 Wx 123/10

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.08.2012 - 3 Wx 137/11
    Die Anordnung einer Kostenerstattung stellt sich vielmehr als Ergebnis einer stets vorzunehmenden Billigkeitserwägung dar (Senat, Beschluss vom 08.11.2010 - 3 Wx 123/10 -, SchlHAnz 2011, 204; Schindler in MüKoZPO.
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2011 - 3 Wx 13/11
    Auszug aus OLG Schleswig, 17.08.2012 - 3 Wx 137/11
    In die Billigkeitserwägung einfließende Umstände können außer dem Umfang des Antragserfolges auch etwa die Art der Verfahrensführung, das Vorbringen unwahrer Behauptungen, die Erkennbarkeit der Aussichtslosigkeit der Einwendung von Anfang an und schuldhafte Veranlassung des Verfahrens sein (…OLG München, ZErb 2012, 190, bei [...] Rn. 8; OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 207, 208;… Zimmermann a.a.O., § 81 Rn. 48).
  • LG Frankenthal, 21.04.2005 - 1 T 60/05

    Erbscheinserteilungsverfahren: Haftung des Antragstellers für die auf Grund der …

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.08.2012 - 3 Wx 137/11
    Allerdings ist schon entschieden worden, dass dann, wenn ein Erbschein beantragt und im Verfahren allein aufgrund der Einwendungen eines anderen Beteiligten ein Gutachten eingeholt wurde, diesem anderen Beteiligten die Kosten des - die Einwendungen nicht bestätigenden - Gutachtens aufzuerlegen seien (OLG München, ZErb 2012, 190; LG Frankenthal, ZEV 2005, 529 ;… Zimmermann a. a. O., § 81 Rn. 9).
  • BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15

    Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des …

    Vielmehr sei nur bei Hinzutreten zusätzlicher Umstände eine Kostenentscheidung zum Nachteil des unterlegenen Antragstellers gerechtfertigt (neben der angefochtenen Entscheidung ferner OLG Schleswig ErbR 2015, 461; FamRZ 2014, 1217, 1218; ZEV 2013, 445, 446; FamRZ 2011, 923; so auch Kroiß, ZEV 2015, 635, 639 f.; ähnlich OLG Rostock ErbR 2015, 326, 328; KG FGPrax 2012, 115, 116 f.).
  • OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15

    Nachlasssache Cornelius Gurlitt: Weg frei für das Kunstmuseum Bern

    Wird daraufhin im Beschwerdeverfahren ein Gutachten zur Frage der Testierfähigkeit eingeholt, ist im Rahmen der für das Beschwerdeverfahren zu treffenden Kostenentscheidung zu berücksichtigen, ob die letztlich erfolglosen Einwendungen des Beschwerdeführers von vornherein ohne Substanz waren (Anschluss an OLG Schleswig FamRZ 2013, 719).

    Das umfasst die Kosten des Sachveständigen Dr. D. (Gutachten und Anhörungen vor dem Senat) sowie die Kosten, die durch die Einvernahme der Zeugen entstanden sind (vgl. für das Erbscheinserteilungsverfahren: OLG Schleswig FamRZ 2013, 719).

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2014 - 3 Wx 115/13

    Anforderung an die Feststellung der Testierfähigkeit

    Ergänzend ist allerdings zum Teil nach der Art der Kosten zu differenzieren (…vgl. OLG München FamRZ 2012, S. 1895 f; OLG Schleswig FamRZ 2013, S. 719 ff).
  • OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - 5 W 44/15

    Kostenentscheidung im Erbscheinserteilungsverfahren: Berücksichtigung der …

    Rn. 32 Danach kann es etwa gerechtfertigt sein, einem Beteiligten die gesamten Kosten für die Einholung eines Sachverständigengutachtens aufzuerlegen, wenn sich herausstellt, dass es für die Behauptungen, die Anlass für die Einholung des Gutachtens waren, an jeglichen objektiven Anhaltspunkten fehlte (OLG Schleswig, FamRZ 2013, 719).

    In einem solchen Fall entspricht die anteilige Kostentragung der formell Beteiligten eher der Billigkeit als eine Verteilung nach dem Grad des Obsiegens bzw. Unterliegens (allgemein: OLG Schleswig, FamRZ 2013, 719; OLG Schleswig, Beschl. v. 31.10.2013 - 3 Wx 46/13).

  • OLG Bamberg, 10.01.2022 - 2 W 30/21

    Kostentragung im Erbscheinserteilungsverfahren bei Bestreiten der Urheberschaft …

    Soweit das OLG München (…a.a.O.) davon ausgeht, dass im Verfahren allein aufgrund der Einwendungen eines anderen Beteiligten ein Sachverständigengutachten eingeholt wurde und dieses zur Pflicht dieses Beteiligten zur Tragung der Gutachtenskosten führen kann (…im Anschluss an Keidel-Weber, a.a.O., § 81 Rn. 9; ebenso OLG Schleswig, Beschluss v. 17.08.2012, Az. 3 Wx 137/11), greift dieses indes zu kurz.

    Die Grundsätze einer Kostentragungspflicht weiterer Beteiligter bei Veranlassung einer Begutachtung zur Feststellung der Echtheit oder Wirksamkeit eines Testaments sind obergerichtlich umstritten (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 07.06.2019, Az. 8 W 131/19; OLG Schleswig, Beschluss v. 17.08.2012, Az. 3 Wx 137/11; OLG München, Beschluss v. 30.04.2012, Az. 31 Wx 68/12).

  • OLG Stuttgart, 07.06.2019 - 8 W 131/19

    Teilbeschluss über die Kostentragung für ein Schriftgutachten im …

    Rn. 9 Bei Ausübung des Ermessens ist von dem Grundsatz auszugehen, dass im Bereich des FamFG - abweichend vom starren Erfolgsprinzip des § 91 ZPO - der Gesetzgeber bewusst davon abgesehen hat, das Obsiegen und Unterliegen zum alleinigen oder auch nur überwiegend maßgeblichen Kriterium für die Kostenverteilung zu machen und dass es statt dessen auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommt (vgl. hierzu BGH Beschluss vom 19.02.2014 - XII ZB 15/13; OLG Schleswig Beschluss vom 31.03.2015 - 3 Wx 77/14 und Beschluss vom 17.08.2012 - 3 Wx 137/11; OLG Celle Beschluss vom 18.08.2011 - 10 UF 179/11).
  • OLG Braunschweig, 14.02.2025 - 10 W 20/25

    Beschwerde gegen die isolierte Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren

    Denn selbst dann, wenn die Angaben eines Beteiligten durchaus stichhaltig, am Ende aber nicht erfolgreich gewesen seien, stehe eine Kostenbeteiligung des Betroffenen im Raum (unter Hinweis auf Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. August 2012 - 3 Wx 137/11 -, juris; BGH, Beschluss vom 18. November 2015 - IV ZB 35/15 -, juris = ErbR 2016, 148).

    Der Beschwerdewert, § 61 GNotKG, entspricht dem Betrag der Sachverständigenkosten, gegen deren Auferlegung sich der Beschwerdeführer wendet (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. August 2012 - 3 Wx 137/11 -, Rn. 27, juris).

  • OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 3 Wx 97/12
    Weitere Kriterien können die Verfahrensführung, das Vorbringen unwahrer Behauptungen, die Erkennbarkeit der Aussichtslosigkeit einer Einwendung von Anfang an sowie die schuldhafte Veranlassung des Verfahrens sein (…Senat, FGPrax 2011, S. 207 ff. OLG München FamRZ 2012, S. 1895 f.; SchlHolstOLG FamRZ 2013, S. 719 ff.; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 03.07.2017 - 2 Wx 132/17

    Eintragung einer in einem italienischen Konsulat in Deutschland geschlossenen …

    Rn. 30 Nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG kann das Gericht die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen den Beteiligten ganz oder zum Teil auferlegen.§ 81 FamFG geht nicht mehr von einem Regel-Ausnahme-Verhältnis aus, in dem die Nichterstattung die Regel, die Kostenerstattung die Ausnahme darstellt, sondern knüpft die Anordnung der Kostenerstattung allgemein an das Ergebnis einer stets erforderlichen Billigkeitsabwägung, ohne dass es darauf ankäme, die Hürde einer Regelwirkung zu überwinden (Senat, Beschluss vom 2. Januar 2013 - 2 Wx 365/12; Senat, Beschluss vom 22. März 2013 - 2 Wx 74/13; Senat, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 2 Wx 157/13; OLG Düsseldorf FGPrax 2011, 207; OLG München FamRZ 2012, 1895; OLG Schleswig, Beschluss vom 17. August 2012 - 3 Wx 137/11;… Keidel/Zimmermann, FamFG, 19. Auflage 2017, § 81 Rn. 44).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Schleswig
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht