Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 11.04.2014 - 19 U 25/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Feststellungsinteresse bezüglich eines Streits um die Einsetzung als Testamentsvollstrecker
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2213; InsO § 178 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1
Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Testamentsvollstreckereigenschaft nach Eröffnung des Nachlass-Insolvenzverfahrens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellungsinteresse bezüglich eines Streits um die Einsetzung als Testamentsvollstrecker
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 20.12.2012 - 23 O 141/11
- OLG Frankfurt, 11.04.2014 - 19 U 25/13
Papierfundstellen
- ZEV 2014, 358
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.07.2013 - IV ZR 224/12
Zum Umfang des Beurkundungserfordernisses bei Anfechtung eines Erbvertrags
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2014 - 19 U 25/13
Rn. 10 Mit weiterem Schriftsatz vom 18.03.2014 hat der Kläger schließlich das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.07.2013 (Az.: IV ZR 224/12) in Kopie vorgelegt.
- LG Tübingen, 09.07.2019 - 3 O 40/19
Negative Testamentsvollstreckerklage: Feststellungsinteresse des Erben
Rn. 51 Das OLG Frankfurt hat in zwei Urteilen ein Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Wirksamkeit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers angenommen (Urteil vom 11. April 2014 - 19 U 25/13 -, Leitsatz, ZEV 2014, 358;… Urteil vom 22. August 2017 - 8 U 39/17 -, Rn. 39, FamRZ 2018, 641).Dies kann aber nur unter ganz besonderen Umständen bejaht werden, denn grundsätzlich hat jeder Rechtsuchende einen öffentlich-rechtlichen Anspruch darauf, dass die Gerichte seinen Anspruch sachlich prüfen und bescheiden (OLG Frankfurt, Urteil vom 11. April 2014 - 19 U 25/13 -, Rn. 15, ZEV 2014, 358).
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