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Rechtsprechung
   BGH, 04.11.2020 - IV ZB 12/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,36483
BGH, 04.11.2020 - IV ZB 12/20 (https://dejure.org/2020,36483)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2020 - IV ZB 12/20 (https://dejure.org/2020,36483)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2020 - IV ZB 12/20 (https://dejure.org/2020,36483)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wert der Beschwer nach Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung: Berücksichtigung der Anwaltskosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO
    Wert der Beschwer nach Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung: Berücksichtigung der Anwaltskosten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zur Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskünfte über den Bestand der Nachlassgegenstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 574 Abs. 2 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zur Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskünfte über den Bestand der Nachlassgegenstände

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZErb 2021, 9
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.09.2017 - IV ZB 21/16

    Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung: Bemessung des …

    Auszug aus BGH, 04.11.2020 - IV ZB 12/20
    Rn. 10 a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass sich der Wert des Beschwerdegegenstandes im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach dem Aufwand an Zeit und Kosten bemisst, den die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erfordert, sowie nach einem - hier nicht geltend gemachten - Geheimhaltungsinteresse des Verurteilten (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2017 - IV ZB 21/16, FamRZ 2017, 1954 Rn. 9 m.w.N.).

    Die Einschaltung eines Rechtsanwalts kann dem verurteilten Beklagten aber dann nicht verwehrt werden, wenn der Urteilsausspruch nicht hinreichend bestimmt genug ist, so dass Zweifel über seinen Inhalt und Umfang im Vollstreckungsverfahren zu klären sind, oder wenn die sorgfältige Erfüllung des titulierten Anspruchs Rechtskenntnisse voraussetzt (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2017 aaO m.w.N.).

    Rn. 11 b) Ausgehend davon hat das Berufungsgericht den Wert der Beschwer der Beklagten ohne - vom Rechtsbeschwerdegericht allein nachprüfbare (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2017 - IV ZB 21/16, FamRZ 2017, 1954 Rn. 10 m.w.N.) - Ermessensfehler auf 420 EUR festgesetzt.

  • BGH, 28.11.2012 - XII ZB 620/11

    Beschwerde in der abgetrennten Folgesache "Güterrecht" nach Ehescheidung: …

    Auszug aus BGH, 04.11.2020 - IV ZB 12/20
    Dabei bedarf es für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung regelmäßig keiner erneuten anwaltlichen Beratung oder Begleitung (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2012 - XII ZB 620/11, FamRZ 2013, 105 Rn. 19).
  • BGH, 09.09.2020 - IV ZB 15/20

    Berufungsverfahren: Beschwer bei Verurteilung zur eidesstattlichen Versicherung …

    Auszug aus BGH, 04.11.2020 - IV ZB 12/20
    Für die Vollstreckbarkeit ist es nicht erforderlich, dass der Inhalt dieser Auskünfte im Einzelnen im Titel wiedergegeben wird (vgl. Senatsbeschluss vom 9. September 2020 - IV ZB 15/20, juris Rn. 4).
  • OLG Köln, 06.12.2024 - 15 U 300/24

    Anspruch des Erben auf Herausgabe von Vervielfältigungen von Tonbandaufnahmen aus …

    Nach st. Rspr. (BGH, Beschluss vom 4. November 2020 - IV ZB 12/20, BeckRS 2020, 31456 Rn. 10 ff.; Beschluss vom 8. November 2017 - XII ZB 489/16, juris; Beschluss vom 13. September 2017 - IV ZB 21/16, juris;… vertiefend auch etwa Kurpat, in: Schneider/Kurpat, Streitwert-Kommentar, 15. Aufl. 2021, Stufenklage Rn. 2.4682;… Assmann, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2023, § 254 Rn. 90 m.w.N.; für Rechtsmittelstreitwert entsprechend etwa BGH, Beschluss vom 3. Juli 2002 - IV ZR 191/01, NJW 2002, 3477 sowie zur Auskunftsstufe BGH…, Beschluss vom 15. Februar 2022 - XI ZR 380/20, BeckRS 2022, 3553 Rn. 5 und Beschluss vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 87 ff.) bemisst sich diese grundsätzlich nur nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, der die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erfordert, sowie nach einem eventuellen Geheimhaltungsinteresse des Verurteilten.
  • BGH, 25.09.2024 - IV ZB 21/23

    Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs im Wege einer Stufenklage: Wert des …

    Der zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Verurteilte ist nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, die erteilte Auskunft auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen und zu berichtigen (Senatsbeschlüsse vom 4. November 2020 - IV ZB 12/20, ZErb 2021, 9 [juris Rn. 10];… vom 13. September 2017 - IV ZB 21/16, FamRZ 2017, 1954 Rn. 9 m.w.N.).

    Dabei bedarf es für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung regelmäßig keiner erneuten anwaltlichen Beratung oder Begleitung (Senatsbeschluss vom 4. November 2020 aaO; BGH…, Beschluss vom 28. November 2012 - XII ZB 620/11, FamRZ 2013, 105 Rn. 19).

    Rn. 12 b) Ausgehend davon hat das Berufungsgericht den Wert des Beschwerdegegenstands der Beklagten ohne - vom Rechtsbeschwerdegericht allein nachprüfbare (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. November 2020 - IV ZB 12/20, ZErb 2021, 9 [juris Rn. 11];… vom 13. September 2017 - IV ZB 21/16, FamRZ 2017, 1954 Rn. 10 m.w.N.) - Ermessensfehler auf einen geringeren Betrag als 600 EUR festgesetzt.

  • BGH, 04.02.2026 - XII ZB 551/24

    Wert der Beschwer bei Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen …

    Die Einschaltung eines Rechtsanwalts kann dem verpflichteten Beteiligten aber dann nicht verwehrt werden, wenn der Entscheidungsausspruch nicht hinreichend bestimmt genug ist, so dass Zweifel über seinen Inhalt und Umfang im Vollstreckungsverfahren zu klären sind, oder wenn die sorgfältige Erfüllung des titulierten Anspruchs Rechtskenntnisse voraussetzt (vgl. BGH Beschluss vom 4. November 2020 - IV ZB 12/20 - ZErb 2021, 9 Rn. 10 mwN).
  • OLG Hamm, 04.08.2025 - 18 U 100/25

    Beschwerdewert bei einer verweigerten Auskunftserteilung Provisionsabrechnungen

    Weitere Aspekte, die die Beschwer des Klägers erhöhen könnten, etwa ein Geheimhaltungsinteresse (vgl. BGH, Beschluss vom 04.11.2020 - IV ZB 12/20, Rn. 10), werden nicht geltend gemacht und sind auch nicht ersichtlich.
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