Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 28.10.2004 - 6 WF 75/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Kindesunterhalt: Erwerbsobliegenheit nach Vollendung des 63. Lebensjahres
- Judicialis
- IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1
Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Erwerbsobliegenheit auch nach dem 63. Lebensjahr?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen; Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsverpflichteten nach Vollendung des 63. Lebensjahres
Verfahrensgang
- AG Homburg, 27.08.2004 - 9 F 344/04
- OLG Saarbrücken, 28.10.2004 - 6 WF 75/04
Papierfundstellen
- ZFE 2005, 100
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.03.1999 - XII ZR 139/97
Unterhaltsrechtliche Behandlung der Sozialhilfe bei Anrechnung fiktiver Einkünfte
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.10.2004 - 6 WF 75/04
Dabei setzt die Zurechnung fiktiver Einkünfte voraus, dass dem Unterhaltspflichtigen ein verantwortungsloses, mindestens leichtfertiges unterhaltsbezogenes Fehlverhalten vorzuwerfen ist (BGH, FamRZ 1999, 843, 844; FamRZ 1985, 158, 159; FamRZ 1982, 792, 794). - BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 529/80
Rechtsfolgen der elterlichen Unterhaltspflicht; Pflicht zur Erwerbstätigkeit
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.10.2004 - 6 WF 75/04
Wegen seiner gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber den minderjährigen Beklagten nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. dazu BGH, FamRZ 1980, 1113) hat der Kläger auch für die Zeit ab September 2004 seine Arbeitskraft bestmöglich einzusetzen und alle Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen (Senatsurteile vom 14. Februar 2002 - 6 UF 122/01 - und vom 4. Oktober 2001 - 6 UF 72/01 - OLG Hamm, FamRZ 1998, 982; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 881). - BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 17/83
Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Aufgabe des Arbeitsplatzes
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.10.2004 - 6 WF 75/04
Dabei setzt die Zurechnung fiktiver Einkünfte voraus, dass dem Unterhaltspflichtigen ein verantwortungsloses, mindestens leichtfertiges unterhaltsbezogenes Fehlverhalten vorzuwerfen ist (BGH, FamRZ 1999, 843, 844; FamRZ 1985, 158, 159; FamRZ 1982, 792, 794).
- BGH, 21.04.1982 - IVb ZR 696/80
Leistungsunfähigkeit eines für längere Zeit in Strafhaft einsitzenden …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.10.2004 - 6 WF 75/04
Dabei setzt die Zurechnung fiktiver Einkünfte voraus, dass dem Unterhaltspflichtigen ein verantwortungsloses, mindestens leichtfertiges unterhaltsbezogenes Fehlverhalten vorzuwerfen ist (BGH, FamRZ 1999, 843, 844; FamRZ 1985, 158, 159; FamRZ 1982, 792, 794). - OLG Zweibrücken, 09.04.1998 - 2 UF 145/97
Nachehelicher Unterhalt für ehegemeinschaftliche Kinder; Herabsetzung des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.10.2004 - 6 WF 75/04
Wegen seiner gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber den minderjährigen Beklagten nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. dazu BGH, FamRZ 1980, 1113) hat der Kläger auch für die Zeit ab September 2004 seine Arbeitskraft bestmöglich einzusetzen und alle Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen (Senatsurteile vom 14. Februar 2002 - 6 UF 122/01 - und vom 4. Oktober 2001 - 6 UF 72/01 - OLG Hamm, FamRZ 1998, 982; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 881). - OLG Hamm, 14.01.1998 - 12 UF 210/97
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.10.2004 - 6 WF 75/04
Wegen seiner gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber den minderjährigen Beklagten nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. dazu BGH, FamRZ 1980, 1113) hat der Kläger auch für die Zeit ab September 2004 seine Arbeitskraft bestmöglich einzusetzen und alle Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen (Senatsurteile vom 14. Februar 2002 - 6 UF 122/01 - und vom 4. Oktober 2001 - 6 UF 72/01 - OLG Hamm, FamRZ 1998, 982; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 881).
- OLG Saarbrücken, 28.04.2010 - 9 WF 41/10
Minderjährigenunterhalt: Zurechnung fiktiver Einkünfte aus abhängiger Tätigkeit …
Auch ältere Arbeitnehmer, wozu der Antragsgegner unzweifelhaft nicht gehört, sind - trotz schwieriger allgemeiner wirtschaftlicher Lage - von ihrer Darlegungslast nicht befreit, da die Sicherstellung des Minderjährigenunterhalts (Regelbetrages) im Familienrecht absolute Priorität genießt (vgl. hierzu auch OLG Saarbrücken, ZFE 2005, 100 f. - für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm, FamRZ 2005, 297 - für 57-jährigen Unterhaltsschuldner). - OLG Brandenburg, 18.05.2006 - 9 UF 238/05
Kindesunterhalt: Umfang der Darlegungs- und Beweislast für die Leistungsfähigkeit …
Auch ältere Arbeitnehmer sind - trotz schwieriger allgemeiner wirtschaftlicher Lage - von ihrer Darlegungslast nicht befreit, da die Sicherstellung des Minderjährigenunterhalts im Familienrecht absolute Priorität genießt (OLG Saarbrücken ZFE 2005, 100 f. - für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm FamRZ 2005, 297 - für 57-jährigen Unterhaltsschuldner). - OLG Brandenburg, 23.08.2007 - 9 UF 115/05
Krankenversicherungsunterhalt: Fortführung der privaten Krankenvollversicherung …
Ein allgemeiner Grundsatz, dass ab einem bestimmten Alter die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit annähernd aussichtslos erscheint, existiert nicht (OLG Saarbrücken ZFE 2005, 100 f für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm FamRZ 2005, 297 für 57-jährigen Unterhaltsschuldner).
- OLG Saarbrücken, 05.08.2010 - 6 UF 138/09
Ehegattenunterhalt: Abänderungsklage wegen Vorruhestandes des …
Rn. 23 Grundsätzlich ist der zu Unterhalt Verpflichtete regelmäßig unterhaltsrechtlich nicht berechtigt, seine Leistungsfähigkeit durch die Inanspruchnahme der lediglich aus arbeitsmarkt- und sozialpolitischen - und damit wechselnden Vorstellungen unterliegenden - Gründen eingeführten Frühverrentung oder Altersteilzeit einzuschränken (vgl. BGH FamRZ 1999, 708; Senatsurteil vom 30. Oktober 2003 - 6 UF 69/01 - Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2004 - 6 WF 75/04 -, juris; Urteile des 2. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 22. Dezember 2008 - 2 UF 10/08 - und vom 18. Oktober 2006 - 2 UF 7/06 -, FamRZ 2007, 1019). - OLG Saarbrücken, 17.10.2008 - 9 WF 89/08
Arbeitsloser Unterhaltspflichtiger muss sich um jede Art von Tätigkeit bemühen
Auch ältere Arbeitnehmer, wozu der Beklagte unzweifelhaft nicht gehört, sind - trotz schwieriger allgemeiner wirtschaftlicher Lage - von ihrer Darlegungslast nicht befreit, da die Sicherstellung des Minderjährigenunterhalts (Regelbetrages) im Familienrecht absolute Priorität genießt (vgl. hierzu auch OLG Saarbrücken, ZFE 2005, 100 f. - für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm, FamRZ 2005, 297 - für 57-jährigen Unterhaltsschuldner). - OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 9 WF 364/07
Unterhalt des minderjährigen Kindes: Abänderungsklage gegen eine …
Auch ältere Arbeitnehmer sind - trotz schwieriger allgemeiner wirtschaftlicher Lage - von ihrer Darlegungslast nicht befreit, da die Sicherstellung des Minderjährigenunterhalts (Regelbetrages) im Familienrecht absolute Priorität genießt (OLG Saarbrücken ZFE 2005, 100 f. - für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm FamRZ 2005, 297 - für 57-jährigen Unterhaltsschuldner). - OLG Saarbrücken, 07.10.2009 - 9 WF 113/09
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Leistungsunfähigkeit des …
Auch ältere Arbeitnehmer, wozu der Beklagte unzweifelhaft nicht gehört, sind - trotz schwieriger allgemeiner wirtschaftlicher Lage - von ihrer Darlegungslast nicht befreit, da die Sicherstellung des Minderjährigenunterhalts (Regelbetrages) im Familienrecht absolute Priorität genießt (vgl. hierzu auch OLG Saarbrücken, ZFE 2005, 100 f. - für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm, FamRZ 2005, 297 - für 57-jährigen Unterhaltsschuldner). - OLG Saarbrücken, 05.10.2009 - 9 WF 111/09
Erwerbsobliegenheiten des Unterhaltsschuldners gegenüber minderjährigen Kindern
Auch ältere Arbeitnehmer, wozu der Beklagte unzweifelhaft nicht gehört, sind - trotz schwieriger allgemeiner wirtschaftlicher Lage - von ihrer Darlegungslast nicht befreit, da die Sicherstellung des Minderjährigenunterhalts (Regelbetrages) im Familienrecht absolute Priorität genießt (vgl. hierzu auch OLG Saarbrücken, ZFE 2005, 100 f. - für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm, FamRZ 2005, 297 - für 57-jährigen Unterhaltsschuldner).
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