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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 28.10.2004 - 6 WF 75/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8489
OLG Saarbrücken, 28.10.2004 - 6 WF 75/04 (https://dejure.org/2004,8489)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.10.2004 - 6 WF 75/04 (https://dejure.org/2004,8489)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 6 WF 75/04 (https://dejure.org/2004,8489)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1
    Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erwerbsobliegenheit auch nach dem 63. Lebensjahr?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen; Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsverpflichteten nach Vollendung des 63. Lebensjahres

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZFE 2005, 100
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.03.1999 - XII ZR 139/97

    Unterhaltsrechtliche Behandlung der Sozialhilfe bei Anrechnung fiktiver Einkünfte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.10.2004 - 6 WF 75/04
    Dabei setzt die Zurechnung fiktiver Einkünfte voraus, dass dem Unterhaltspflichtigen ein verantwortungsloses, mindestens leichtfertiges unterhaltsbezogenes Fehlverhalten vorzuwerfen ist (BGH, FamRZ 1999, 843, 844; FamRZ 1985, 158, 159; FamRZ 1982, 792, 794).
  • BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 529/80

    Rechtsfolgen der elterlichen Unterhaltspflicht; Pflicht zur Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.10.2004 - 6 WF 75/04
    Wegen seiner gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber den minderjährigen Beklagten nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. dazu BGH, FamRZ 1980, 1113) hat der Kläger auch für die Zeit ab September 2004 seine Arbeitskraft bestmöglich einzusetzen und alle Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen (Senatsurteile vom 14. Februar 2002 - 6 UF 122/01 - und vom 4. Oktober 2001 - 6 UF 72/01 - OLG Hamm, FamRZ 1998, 982; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 881).
  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 17/83

    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.10.2004 - 6 WF 75/04
    Dabei setzt die Zurechnung fiktiver Einkünfte voraus, dass dem Unterhaltspflichtigen ein verantwortungsloses, mindestens leichtfertiges unterhaltsbezogenes Fehlverhalten vorzuwerfen ist (BGH, FamRZ 1999, 843, 844; FamRZ 1985, 158, 159; FamRZ 1982, 792, 794).
  • BGH, 21.04.1982 - IVb ZR 696/80

    Leistungsunfähigkeit eines für längere Zeit in Strafhaft einsitzenden …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.10.2004 - 6 WF 75/04
    Dabei setzt die Zurechnung fiktiver Einkünfte voraus, dass dem Unterhaltspflichtigen ein verantwortungsloses, mindestens leichtfertiges unterhaltsbezogenes Fehlverhalten vorzuwerfen ist (BGH, FamRZ 1999, 843, 844; FamRZ 1985, 158, 159; FamRZ 1982, 792, 794).
  • OLG Zweibrücken, 09.04.1998 - 2 UF 145/97

    Nachehelicher Unterhalt für ehegemeinschaftliche Kinder; Herabsetzung des …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.10.2004 - 6 WF 75/04
    Wegen seiner gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber den minderjährigen Beklagten nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. dazu BGH, FamRZ 1980, 1113) hat der Kläger auch für die Zeit ab September 2004 seine Arbeitskraft bestmöglich einzusetzen und alle Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen (Senatsurteile vom 14. Februar 2002 - 6 UF 122/01 - und vom 4. Oktober 2001 - 6 UF 72/01 - OLG Hamm, FamRZ 1998, 982; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 881).
  • OLG Hamm, 14.01.1998 - 12 UF 210/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.10.2004 - 6 WF 75/04
    Wegen seiner gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber den minderjährigen Beklagten nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. dazu BGH, FamRZ 1980, 1113) hat der Kläger auch für die Zeit ab September 2004 seine Arbeitskraft bestmöglich einzusetzen und alle Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen (Senatsurteile vom 14. Februar 2002 - 6 UF 122/01 - und vom 4. Oktober 2001 - 6 UF 72/01 - OLG Hamm, FamRZ 1998, 982; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 881).
  • OLG Saarbrücken, 28.04.2010 - 9 WF 41/10

    Minderjährigenunterhalt: Zurechnung fiktiver Einkünfte aus abhängiger Tätigkeit …

    Auch ältere Arbeitnehmer, wozu der Antragsgegner unzweifelhaft nicht gehört, sind - trotz schwieriger allgemeiner wirtschaftlicher Lage - von ihrer Darlegungslast nicht befreit, da die Sicherstellung des Minderjährigenunterhalts (Regelbetrages) im Familienrecht absolute Priorität genießt (vgl. hierzu auch OLG Saarbrücken, ZFE 2005, 100 f. - für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm, FamRZ 2005, 297 - für 57-jährigen Unterhaltsschuldner).
  • OLG Brandenburg, 18.05.2006 - 9 UF 238/05

    Kindesunterhalt: Umfang der Darlegungs- und Beweislast für die Leistungsfähigkeit …

    Auch ältere Arbeitnehmer sind - trotz schwieriger allgemeiner wirtschaftlicher Lage - von ihrer Darlegungslast nicht befreit, da die Sicherstellung des Minderjährigenunterhalts im Familienrecht absolute Priorität genießt (OLG Saarbrücken ZFE 2005, 100 f. - für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm FamRZ 2005, 297 - für 57-jährigen Unterhaltsschuldner).
  • OLG Brandenburg, 23.08.2007 - 9 UF 115/05

    Krankenversicherungsunterhalt: Fortführung der privaten Krankenvollversicherung …

    Ein allgemeiner Grundsatz, dass ab einem bestimmten Alter die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit annähernd aussichtslos erscheint, existiert nicht (OLG Saarbrücken ZFE 2005, 100 f für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm FamRZ 2005, 297 für 57-jährigen Unterhaltsschuldner).
  • OLG Saarbrücken, 05.08.2010 - 6 UF 138/09

    Ehegattenunterhalt: Abänderungsklage wegen Vorruhestandes des …

    Rn. 23 Grundsätzlich ist der zu Unterhalt Verpflichtete regelmäßig unterhaltsrechtlich nicht berechtigt, seine Leistungsfähigkeit durch die Inanspruchnahme der lediglich aus arbeitsmarkt- und sozialpolitischen - und damit wechselnden Vorstellungen unterliegenden - Gründen eingeführten Frühverrentung oder Altersteilzeit einzuschränken (vgl. BGH FamRZ 1999, 708; Senatsurteil vom 30. Oktober 2003 - 6 UF 69/01 - Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2004 - 6 WF 75/04 -, juris; Urteile des 2. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 22. Dezember 2008 - 2 UF 10/08 - und vom 18. Oktober 2006 - 2 UF 7/06 -, FamRZ 2007, 1019).
  • OLG Saarbrücken, 17.10.2008 - 9 WF 89/08

    Arbeitsloser Unterhaltspflichtiger muss sich um jede Art von Tätigkeit bemühen

    Auch ältere Arbeitnehmer, wozu der Beklagte unzweifelhaft nicht gehört, sind - trotz schwieriger allgemeiner wirtschaftlicher Lage - von ihrer Darlegungslast nicht befreit, da die Sicherstellung des Minderjährigenunterhalts (Regelbetrages) im Familienrecht absolute Priorität genießt (vgl. hierzu auch OLG Saarbrücken, ZFE 2005, 100 f. - für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm, FamRZ 2005, 297 - für 57-jährigen Unterhaltsschuldner).
  • OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 9 WF 364/07

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Abänderungsklage gegen eine …

    Auch ältere Arbeitnehmer sind - trotz schwieriger allgemeiner wirtschaftlicher Lage - von ihrer Darlegungslast nicht befreit, da die Sicherstellung des Minderjährigenunterhalts (Regelbetrages) im Familienrecht absolute Priorität genießt (OLG Saarbrücken ZFE 2005, 100 f. - für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm FamRZ 2005, 297 - für 57-jährigen Unterhaltsschuldner).
  • OLG Saarbrücken, 07.10.2009 - 9 WF 113/09

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Leistungsunfähigkeit des …

    Auch ältere Arbeitnehmer, wozu der Beklagte unzweifelhaft nicht gehört, sind - trotz schwieriger allgemeiner wirtschaftlicher Lage - von ihrer Darlegungslast nicht befreit, da die Sicherstellung des Minderjährigenunterhalts (Regelbetrages) im Familienrecht absolute Priorität genießt (vgl. hierzu auch OLG Saarbrücken, ZFE 2005, 100 f. - für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm, FamRZ 2005, 297 - für 57-jährigen Unterhaltsschuldner).
  • OLG Saarbrücken, 05.10.2009 - 9 WF 111/09

    Erwerbsobliegenheiten des Unterhaltsschuldners gegenüber minderjährigen Kindern

    Auch ältere Arbeitnehmer, wozu der Beklagte unzweifelhaft nicht gehört, sind - trotz schwieriger allgemeiner wirtschaftlicher Lage - von ihrer Darlegungslast nicht befreit, da die Sicherstellung des Minderjährigenunterhalts (Regelbetrages) im Familienrecht absolute Priorität genießt (vgl. hierzu auch OLG Saarbrücken, ZFE 2005, 100 f. - für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm, FamRZ 2005, 297 - für 57-jährigen Unterhaltsschuldner).
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