Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 22.09.2009

Rechtsprechung
   BGH, 15.07.2010 - IX ZR 132/09   

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https://dejure.org/2010,1441
BGH, 15.07.2010 - IX ZR 132/09 (https://dejure.org/2010,1441)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2010 - IX ZR 132/09 (https://dejure.org/2010,1441)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - IX ZR 132/09 (https://dejure.org/2010,1441)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 1 InsO, § 850b ZPO, § 851c Abs 1 Nr 1 ZPO, § 851c Abs 1 Nr 4 ZPO
    Insolvenz eines selbstständigen Schuldners: Anwendung des Pfändungsschutzes für Altersrenten bzw. Leistungen aus Anlass der Berufsunfähigkeit aus einem privaten Rentenversicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal der lebenslangen Leistung i.R.d. Alternativitäten des § 851c Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) und dadurch erfasste Leistungen; Bestand eines Pfändungsschutzes für eine vor einer Altersrente gewährte und mit dieser zusammen der ...

  • rewis.io

    Insolvenz eines selbstständigen Schuldners: Anwendung des Pfändungsschutzes für Altersrenten bzw. Leistungen aus Anlass der Berufsunfähigkeit aus einem privaten Rentenversicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenz eines selbstständigen Schuldners: Anwendung des Pfändungsschutzes für Altersrenten bzw. Leistungen aus Anlass der Berufsunfähigkeit aus einem privaten Rentenversicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    InsO § 36 Abs. 1; ZPO § 850 b; ZPO § 851 c
    Voraussetzungen und Umfang des Pfändungsschutzes bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit anschließender Altersrente

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal der lebenslangen Leistung i.R.d. Alternativitäten des § 851c Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung ( ZPO ) und dadurch erfasste Leistungen; Bestand eines Pfändungsschutzes für eine vor einer Altersrente gewährte und mit dieser zusammen der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung pfändungsfrei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pfändungsfreiheit einer kombinierten Rentenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 36 Abs. 1; ZPO §§ 850b, 851c
    Zur Pfändbarkeit und Massezugehörigkeit einer Berufsunfähigkeitsrente des Insolvenzschuldners

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsrenten ehemaliger Selbstständiger genießen ebenfalls Pfändungsschutz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1656
  • MDR 2010, 1081
  • NZI 2010, 777
  • FamRZ 2010, 1659
  • VersR 2011, 1252
  • WM 2010, 1612
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZB 34/06

    Private Versicherungsrenten genießen keinen Pfändungsschutz

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - IX ZR 132/09
    Das Berufungsgericht (dessen Urteil veröffentlicht ist in ZInsO 2009, 2339) hat für den Zeitraum von Januar bis März 2007 das Senatsurteil vom 15. November 2007 (IX ZB 34/06, ZIP 2008, 338) zugrunde gelegt, wonach gemäß § 850 ZPO private Versorgungsrenten von selbständig oder freiberuflich tätig gewesenen Personen nicht den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen genießen.

    Das Berufungsgericht hat zutreffend gesehen, dass private Versicherungsrenten von selbständig oder freiberuflich tätig gewesenen Personen nicht den Pfändungsschutz für Arbeitnehmereinkommen gemäß § 850 Abs. 3 Buchst. b ZPO genießen (BGH, Beschl. v. 15. November 2007 - IX ZB 34/06, ZIP 2008, 338, 339, Rn. 17 f).

    Selbstständige sind in dieser Hinsicht - anders als bezüglich der allgemeinen Altersvorsorge (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 15. November 2007 aaO) - auch nicht deshalb in geringerem Maße schutzbedürftig, weil mit ihrer bisherigen Tätigkeit regelmäßig höhere Erwerbschancen verknüpft waren.

  • BGH, 03.12.2009 - IX ZR 189/08

    Zugehörigkeit einer bedingt pfändbaren Berufsunfähigkeitsrente zur Insolvenzmasse

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - IX ZR 132/09
    Eine nach § 850b ZPO bedingt pfändbare Berufsunfähigkeitsrente fällt insoweit in die Insolvenzmasse, als sie im Rahmen einer Billigkeitsprüfung für pfändbar erklärt wird (Festhalten an BGH, Urt. v. 3. Dezember 2009, IX ZR 189/08).

    Streiten Insolvenzverwalter und Schuldner um die Massezugehörigkeit von bedingt pfändbaren Einkünften des Schuldners oder ist die Frage der Pfändbarkeit im Rahmen eines Anfechtungsprozesses zu beantworten, muss die Billigkeitsentscheidung aber vom Prozessgericht getroffen werden (BGH, Urt. v. 3. Dezember 2009 - IX ZR 189/08, ZIP 2010, 293 ff, Rn. 10, 13 ff).

  • OLG Hamm, 20.05.2009 - 20 U 135/08

    Pfändbarkeit von Renten aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - IX ZR 132/09
    Das Berufungsgericht (dessen Urteil veröffentlicht ist in ZInsO 2009, 2339) hat für den Zeitraum von Januar bis März 2007 das Senatsurteil vom 15. November 2007 (IX ZB 34/06, ZIP 2008, 338) zugrunde gelegt, wonach gemäß § 850 ZPO private Versorgungsrenten von selbständig oder freiberuflich tätig gewesenen Personen nicht den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen genießen.
  • BGH, 05.04.2005 - VII ZB 15/05

    Anforderungen an die Pfändung von Bezügen

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - IX ZR 132/09
    Sie sind mithin selbst gerade keine Arbeitseinkommen (so auch BGH, Beschl. v. 5. April 2005 - VII ZB 15/05, WM 2005, 1185, 1186; Prütting/Gehrlein/Ahrens, aaO, § 850b Rn. 1; Stöber, Forderungspfändung, 14. Aufl. Rn. 1005; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl. § 850b Rn. 5; Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht, 10. Aufl. § 56 III).
  • BGH, 25.01.1978 - VIII ZR 137/76

    Unpfändbarkeit vertraglicher Rentenansprüche

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - IX ZR 132/09
    Es soll verhindert werden, dass er seine Existenzgrundlage verliert (BGHZ 70, 206, 211; vgl. auch Beckmann/Matusche-Beckmann/Rixecker, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl. § 46 Rn. 214).
  • BGH, 26.06.2014 - IX ZB 87/13

    Insolvenzverfahren: Pfandfreistellung für Zusatzeinkünfte eines Altersrente

    Dennoch bedarf es nach § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 850i Abs. 1 ZPO einer wertenden Entscheidung des Vollstreckungsgerichts, ob und wie Pfändungsschutzvorschriften der §§ 850 ff ZPO unter Abwägung der Belange von Schuldner und Gläubiger zur Anwendung kommen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - IX ZR 189/08, ZIP 2010, 293 Rn. 10, 13 ff; vom 15. Juli 2010 - IX ZR 132/09, ZIP 2010, 1656 Rn. 41).
  • BGH, 25.01.2018 - IX ZR 104/17

    Pfändung einer Berufsunfähigkeitsversicherung des Geschäftsführers einer

    (1) Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitsrente sind nach § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO nur bedingt pfändbar (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - IX ZR 189/08, NZI 2010, 141 Rn. 8 mwN; vom 15. Juli 2010 - IX ZR 132/09, NZI 2010, 777 Rn. 41 ff; LG Köln, ZInsO 2013, 1428; MünchKomm-ZPO/Smid, 5. Aufl., § 850b Rn. 3; Prütting/Gehrlein/Ahrens, ZPO, 9. Aufl. § 850b Rn. 4; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 850b Rn. 2; BeckOK-ZPO/Riedel, März 2018, § 850b Rn. 17; Stöber, aaO Rn. 1007).

    Entgegen der Auffassung der Revision ergibt sich nichts anderes aus Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, wonach in bestimmten Fällen das Prozessgericht darüber zu entscheiden hat, in welchem Umfang pfändbare Ansprüche in die Insolvenzmasse fallen (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - IX ZR 189/08, NJW-RR 2010, 474 Rn. 10; vom 15. Juli 2010 - IX ZR 132/09, NZI 2010, 777 Rn. 41).

  • BGH, 03.07.2023 - VIa ZR 155/23

    "Dieselverfahren"; Abtretung von Schadensersatzansprüchen an die

    § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist auch auf Renten anwendbar, die Selbständigen gezahlt werden; insoweit ist der persönliche Schutzbereich weiter als sonst bei Regeln über die Pfändung von Arbeitseinkommen (BGH, Urteil vom 15. Juli 2010 - IX ZR 132/09, NZI 2010, 777 Rn. 42 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 14.05.2020 - 23 O 379/15

    Verfahrensunterbrechung bei Insolvenzeröffnung im Streit über

    Das Tatbestandsmerkmal "lebenslang" bezieht sich auch auf die Alternative des Leistungsbeginns "nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit" (BGH VersR 2011, 1252 Rn. 17 ff.).

    Sie beschränkt sich auch nicht auf Ansprüche von Arbeitnehmern und Beamten (BGH VersR 2011, 1252 Rn. 42 ff.).

    Insoweit die Berufsunfähigkeitsrente für pfändbar erklärt wird, fällt sie in die Insolvenzmasse (vgl. BGH NJW-RR 2010, 474 Rn. 10; BGH VersR 2011, 1252 Rn. 41).

    Dem steht zum einen entgegen, dass der von einer solchen Entscheidung maßgeblich betroffene Insolvenzverwalter nicht Partei des vorliegenden Verfahrens ist und deshalb im Zusammenhang mit der Entscheidung nicht gehört werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2010, 474 Rn. 10; BGH VersR 2011, 1252 Rn. 41; in den dort angegebenen Konstellationen war jeweils der Insolvenzverwalter Partei des Rechtsstreits).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2014 - 21 Ta 1794/13

    Rechtsnachfolge im Verbraucherinsolvenzverfahren des Arbeitnehmers - Vergleich im

    Eine Zuständigkeit des Prozessgerichts und damit eine Prüfungskompetenz im vorliegenden Verfahren kommt nicht in Betracht (vgl. BAG vom 24.04.2002 - 10 AZR 42/01 -, AP Nr. 5 zu § 850e ZPO; a. A. wohl BGH vom 11.05.2010 - IX ZB 268/09 -, ZIP 2010, 1197 u. vom 15.07.2010 - IX ZR 132/09 -, ZIP 2010, 1197).
  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 1657/22

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs als Unternehmer

    § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist auch auf Renten anwendbar, die Selbständigen gezahlt werden; insoweit ist der persönliche Schutzbereich weiter als sonst bei Regeln über die Pfändung von Arbeitseinkommen (BGH, Urteil vom 15. Juli 2010 - IX ZR 132/09, NZI 2010, 777 Rn. 42 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 14.06.2012 - 9 U 139/10

    Krankentagegeldversicherung - Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei chronischer

    Bei einem Anspruch aus einer privaten Krankentagegeldversicherung handelt es sich um bedingt pfändbare Bezüge im Sinne von § 850 b Abs. 1 Ziffer 4 ZPO, die grundsätzlich zu den "unpfändbaren Gegenständen" im Sinne von § 36 InsO gehören (vgl. BGH NZI 2010, 777).
  • FG München, 01.03.2011 - 13 K 2710/08

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage wegen erfolgter Pfändung einer

    Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH - wie im Streitfall der Kläger - sind aber als Selbständige zu behandeln (BFH-Urteile vom 2. Dezember 2005 VI R 16/03, BFH/NV 2006, 544; vom 20. Oktober 2010 VIII R 34/08, n.v. juris; BSG-Urteil vom 23. Juni 1994 12 RK 72/92, NJW 1994, 2974) und diese genießen den Pfändungsschutz für Arbeitnehmereinkommen gemäß § 850 Abs. 3 Buchst. b ZPO nicht (BGH-Beschluss vom 15. November 2007 IX ZB 34/06, ZInsO 2008, 40; BGH-Urteil vom 15. Juli 2010 IX ZR 132/09; ZInsO 2010, 1485; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Aufl. 2009, § 850 Rz. 14).

    Im Streitfall scheidet aber der Pfändungsschutz deshalb aus, weil hinsichtlich der Altersrente ein Kapitalwahlrecht gewährt wurde und dies lässt nach § 851c Abs. 1 Nr. 4 ZPO den Pfändungsschutz auch hinsichtlich einer vor der Altersrente gewährten und mit dieser zusammen der Existenzsicherung dienenden Berufsunfähigkeitsrente entfallen (BGH-Urteil vom 15. Juli 2010 IX ZR 132/09, ZInsO 2010, 1485).

  • BGH, 03.07.2023 - VIa ZR 1498/22

    Inanspruchnahme einer Fahrzeugherstellerin wegen der Verwendung unzulässiger

    § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist auch auf Renten anwendbar, die dem Kläger zu zahlen wären (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2010 - IX ZR 132/09, NZI 2010, 777 Rn. 42 ff.).
  • OLG Frankfurt, 22.06.2011 - 7 U 233/10

    Anspruch auf Rückkaufwert einer Versicherung fällt in die Insolvenzmasse

    Streiten indessen Insolvenzverwalter und Schuldner oder Drittschuldner um die Massezugehörigkeit, dann ist die Entscheidung vom Prozessgericht zu treffen (vgl. BGH, Urt. v. 15. Juli 2010 - IX ZR 132/09, WM 2010, 1612).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2012 - 17 E 768/12

    Verfahrensunterbrechung durch Insolvenzeröffnung im Falle einer Klage auf

  • OLG München, 18.07.2016 - 25 U 2009/16

    Pfändungsschutz für die private Altersrente

  • OLG Köln, 03.02.2012 - 20 U 39/11

    Abtretbarkeit von Ansprüchen aus einer privaten Rentenversicherung

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 1141/22

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 1619/22

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den

  • OLG Köln, 03.06.2011 - 20 U 168/10

    Pflicht des Gerichts zur Erteilung von Hinweisen

  • OLG Naumburg, 17.11.2011 - 4 U 101/10

    Kapitalversicherung: Wirksamkeit einer Individualvereinbarung über einen

  • LG München I, 10.11.2015 - 26 O 19572/12

    Kein Pfändungsschutz für private Altersrente

  • AG Dortmund, 30.07.2015 - 405 C 7369/14

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Auszahlung des Rückkaufwerts einer

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2683
OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07 (https://dejure.org/2009,2683)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.09.2009 - 8 U 233/07 (https://dejure.org/2009,2683)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. September 2009 - 8 U 233/07 (https://dejure.org/2009,2683)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verzugsschaden: Anspruch gegen eine Anwaltssozietät auf entgangenen Gewinn aus Spekulationsgeschäften mit Optionsscheinen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähigkeit entgangener Gewinne aus Spekulationsgeschäften als Verzugsschaden

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Ersatzfähigkeit entgangener Gewinne aus Spekulationsgeschäften als Verzugsschaden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Entgangener Gewinn aus Spekulationsgeschäften mit Optionsscheinen als Verzugsschaden?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgangener Spekulationsgewinn als Verzugsschaden?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Entgangener Gewinn aus Spekulationsgeschäften

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kein Anspruch für verpassten Spekulationsgewinn

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1656 (Ls.)
  • WM 2010, 1908
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
    Ein entgangener Gewinn aus Spekulationsgeschäften mit Optionsscheinen ist als Verzugsschaden jedenfalls nur ersatzfähig, wenn der Gläubiger dem Schuldner vorher einen Warnhinweis gem. § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB erteilt hat (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 18.02.2002, II ZR 355/00, NJW 2002, 2553).

    Damit mussten der Schuldner A und damit auch die Beklagte angesichts der Höhe des Geldbetrages aber ohnehin rechnen (BGH NJW 2002, 2553, 2554), ohne dass sich hieraus eine Hinweisnotwendigkeit ergibt.

    Gleichwohl ergibt sich aus den vorstehenden Erwägungen für den Senat, dass die Geltendmachung von fiktiven Spekulationsgewinnen aus Optionsgeschäften eine andere Qualität hat, als dies bei Anlagen in Standardwerten aus dem DAX der Fall ist, für die der Bundesgerichtshof (NJW 2002, 2553, 2554) entschieden hat, dass auch deren zeitweise volatile Entwicklung nicht als so ungewöhnlich anzusehen sei, dass sich daraus eine vorherige Hinweispflicht des Gläubigers i. S. des § 254 Abs. 2 BGB ergebe.

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 95/01

    Mitverschulden des Absenders wegen fehlenden Hinweises auf Schadensrisiko

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
    Bei der Geltendmachung von Gewinnentgang aus fiktiven Optionsscheingeschäften der vorliegend vom Kläger behaupteten Art im Rahmen eines Verzugsschadensersatzanspruches besteht dagegen nach Ansicht des Senats in jedem Fall - also auch gerade, wenn mit dem Landgericht (vgl. LGU 13/14) und Stimmen aus der Literatur (vgl. Mankowski WM 2009, 921, 928) davon auszugehen wäre, dass einer solchen Schadensberechnung keine prinzipiellen rechtlichen Einwände entgegen stünden - die Pflicht des Verzugsgläubigers, dem Schuldner einen Warnhinweis gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB zu erteilen (vgl. hierzu allgemein z. B. BGH NJW 1983, 758; BGH NJW 1989, 290, 291 f.; BGHZ 149, 337, 353; BGH NJW-RR 2005, 1277, 1280 m.w.N.), um diesem Gelegenheit zu geben, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung eines drohenden Schadens zu ergreifen.

    Diese Hinweispflicht stellte eine allgemeine Obliegenheit des Klägers als Gläubiger dar (vgl. hierzu BGH NJW-RR 2005, 1277, 1280).

  • BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 146/03

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten in der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
    Für die Zeit nach dem 15.11.2005 missversteht der Kläger die Bedeutung der zu § 788 ZPO ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BGH (vgl. BVerfG NJW 1991, 2758, 2759; BVerfG NJW 1999, 778; BGH NJW-RR 2003, 1581; Zöller/Stöber, ZPO, 27. Auflage, § 788 ZPO, Rdn. 9 b) m.w.N.).
  • BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1516/93

    Zurückweisung einer Erinnerung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: keine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
    Für die Zeit nach dem 15.11.2005 missversteht der Kläger die Bedeutung der zu § 788 ZPO ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BGH (vgl. BVerfG NJW 1991, 2758, 2759; BVerfG NJW 1999, 778; BGH NJW-RR 2003, 1581; Zöller/Stöber, ZPO, 27. Auflage, § 788 ZPO, Rdn. 9 b) m.w.N.).
  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
    Im Hinblick auf die gegebene Vier-Augen-Konstellation im Sinne der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (NJW 1995, 1413) hat der Senat den Kläger nach § 141 ZPO angehört, sich aber von der Richtigkeit der Behauptung des Klägers eine Überzeugung nicht bilden können.
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 158/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
    Bei der Geltendmachung von Gewinnentgang aus fiktiven Optionsscheingeschäften der vorliegend vom Kläger behaupteten Art im Rahmen eines Verzugsschadensersatzanspruches besteht dagegen nach Ansicht des Senats in jedem Fall - also auch gerade, wenn mit dem Landgericht (vgl. LGU 13/14) und Stimmen aus der Literatur (vgl. Mankowski WM 2009, 921, 928) davon auszugehen wäre, dass einer solchen Schadensberechnung keine prinzipiellen rechtlichen Einwände entgegen stünden - die Pflicht des Verzugsgläubigers, dem Schuldner einen Warnhinweis gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB zu erteilen (vgl. hierzu allgemein z. B. BGH NJW 1983, 758; BGH NJW 1989, 290, 291 f.; BGHZ 149, 337, 353; BGH NJW-RR 2005, 1277, 1280 m.w.N.), um diesem Gelegenheit zu geben, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung eines drohenden Schadens zu ergreifen.
  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
    Bei der Geltendmachung von Gewinnentgang aus fiktiven Optionsscheingeschäften der vorliegend vom Kläger behaupteten Art im Rahmen eines Verzugsschadensersatzanspruches besteht dagegen nach Ansicht des Senats in jedem Fall - also auch gerade, wenn mit dem Landgericht (vgl. LGU 13/14) und Stimmen aus der Literatur (vgl. Mankowski WM 2009, 921, 928) davon auszugehen wäre, dass einer solchen Schadensberechnung keine prinzipiellen rechtlichen Einwände entgegen stünden - die Pflicht des Verzugsgläubigers, dem Schuldner einen Warnhinweis gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB zu erteilen (vgl. hierzu allgemein z. B. BGH NJW 1983, 758; BGH NJW 1989, 290, 291 f.; BGHZ 149, 337, 353; BGH NJW-RR 2005, 1277, 1280 m.w.N.), um diesem Gelegenheit zu geben, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung eines drohenden Schadens zu ergreifen.
  • BGH, 02.04.1998 - IX ZR 107/97

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Beauftragung mit einer Klage zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
    Auch der Kläger geht im Ansatz zutreffend davon aus, dass der Rechtsanwalt sich grundsätzlich auf die Richtigkeit der tatsächlichen Angaben seines Mandanten verlassen darf und Erkundigungen bzw. Nachfragen nur vornehmen muss, wenn ihm Lücken und Unvollständigkeiten der Darlegung erkennbar werden, die für die Erfüllung seiner rechtlichen Beratungspflicht bedeutsam sein können (vgl. z. B. BGH NJW 1998, 2048, 2049 f. m.w.N.).
  • BGH, 11.02.1999 - IX ZR 14/98

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
    Diese Pflicht ergibt sich bereits aus dem vom BGH in ständiger Rechtsprechung (z. B. NJW 1999, 1391 m.w.N) vertretenen Gebot der Wahl des sichersten Weges, um voraussehbare und vermeidbare Nachteile für den Mandanten zu verhindern.
  • BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvR 440/83

    Kein Erstattungsfähigkeit von Zwangsvollstreckungsgebühren bei verfrühtem Atrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
    Für die Zeit nach dem 15.11.2005 missversteht der Kläger die Bedeutung der zu § 788 ZPO ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BGH (vgl. BVerfG NJW 1991, 2758, 2759; BVerfG NJW 1999, 778; BGH NJW-RR 2003, 1581; Zöller/Stöber, ZPO, 27. Auflage, § 788 ZPO, Rdn. 9 b) m.w.N.).
  • BGH, 29.11.1982 - II ZR 80/82

    Schadensersatz - Entgangener Gewinn - Spekulationsgeschäft - Aktien - Verzug

  • OLG München, 15.06.2011 - 15 U 4315/10

    Verzugsschaden durch Gewinnentgang aus beabsichtigter Aktienspekulation;

    Die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 22.09.2009 (OLGR 2009, 772) betrifft die deutlich riskantere Spekulation mit Optionsscheinen und ist auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.
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