Rechtsprechung
| LG Gießen, 10.09.1980 - 7 T 239/80 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1980, 1073
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 29.05.2008 - IX ZB 303/05
Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters
Nach anderer Auffassung soll sich die Vergütung nach dem für einen Ergänzungspfleger (§ 1909 BGB) geltenden Regeln (§§ 1915, 1835, 1836 BGB) richten, und gemäß § 1835 Abs. 3 BGB nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung bzw. dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, wenn der Sonderinsolvenzverwalter ein Rechtsanwalt ist (…Kübler/Prütting/Lüke § 56 Rn. 80;… Kübler/Prütting/Eickmann/Prasser, InsO Vor § 1 InsVV Rn. 66;… FK-InsO/Kind, 4. Aufl. § 63 Rn. 20;… FK-InsO/Lorenz, aaO Rn. 17 vor Anh. III (InsVV);… Gottwald/Last, Insolvenzrechtshandbuch 3. Aufl. § 127 Rn. 21;… Hess, Insolvenzrecht § 2 InsVV Rn. 34;… Nerlich/Römermann/Delhaes, § 63 InsO Rn. 43;… Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 56 Rn. 33; für die Konkursordnung schon ebenso LG Gießen ZIP 1980, 1073; LG Frankfurt/Oder ZInsO 1999, 45; AG Göttingen ZInsO 2000, 54). - LG Krefeld, 30.11.2005 - 6 T 253/05
Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters; Ausnahme des Sonderinsolvenzverwalters …
Wie auch von dem Beschwerdeführer vorgetragen, wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, dass auf den Vergütungsanspruch der Sonderinsolvenzverwalters nicht die InsVV Anwendung finde, sondern sich dessen Anspruch nach den Regelungen der §§ 1915, 1836 BGB für den Pfleger i.V.m. den Bestimmungen der BRAGO richte ( so: LG Gießen, Beschluss vom 10.9.1980, - 7 T 239/80 - in ZIP 1980, 1073 f.; LG Frankfurt/O., Beschluss vom 9.12.1998, - 16 T 427/98 -in ZInsO 1999, 45 ; AG Göttingen, Beschluss vom 7.12.1999, - 71 N 57/98 - in ZInsO 2000, 54 Ls. ).
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