Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 19.12.1980 - 15 U 180/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1981, 257
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 26.05.1988 - IX ZR 276/87
Kosten der Aussonderung
Zum einen betrifft diese Rechtsprechung den Umfang der Auskunftspflicht, nicht aber die Frage, wer für die Kosten der Auskunft aufzukommen hat (vgl. dazu OLG Karlsruhe ZIP 1981, 257, 258 f.). - LG Hamburg, 14.07.1981 - 22 O 33/79
Anspruch auf Vorwegbefriedigung aus der Masse wegen den unter Eigentumsvorbehalt …
Auch die Entscheidung des OLG Stuttgart (ZIP 1981, 252) und des OLG Karlsruhe (ZIP 1981, 257) stehe dem nicht entgegen.Zwar hat er Recht, wenn er ausführt, daß die erörterten einschlägigen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart (ZIP 1981, 252) und Karlsruhe (ZIP 1981, 257) einen Aufwendungsersatzanspruch des Sequesters bzw. Konkursverwalters nicht schlechthin verneinen.
- OLG Köln, 02.04.1987 - 12 U 169/86
Aufwendungsersatz für die Aussonderung von Holzmodellen aus dem Vermögen der in …
Gegen die Zulässigkeit der Vereinbarung einer Aufwandsentschädigung im Sinne von §§ 662, 670 BGB wäre zwar rechtlich nichts einzuwenden; sie kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Konkursverwalter dem einzelnen Gläubiger gegenüber Pflichten übernimmt, die über die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht zur Inbesitznahme des zur Konkursmasse gehörenden Vermögens, der Aufzeichnung und Feststellung von Aus- und Absonderungsrechten und der Herausgabe des Aussonderungsgutes (§§ 117 Abs. 1, 123, 124, 133 Nr. 2, 43, 47 ff. KO) im Rahmen einer normalen Abwicklung hinausgehen (vgl. OLG Karlsruhe ZIP 1981, 257, 259; LG Osnabrück ZIP 1985, 1514 f.;… Kuhn/Uhlenbruck, Konkursordnung, 10. Aufl. 1986, § 43 Rn. 70 f.).Der Umstand, daß diese Tätigkeit zugleich auch im Interesse der aus- und absonderungsberechtigten Gläubiger liegt, macht die diesbezüglichen Aktivitäten des Konkursverwalters grundsätzlich nicht zu einem Fremdgeschäft (ebenso OLG Stuttgart ZIP 1980, 528 f.; OLG Karlsruhe ZIP 1981, 257 ff. - Auskunft - Kuhn/Uhlenbruck § 43 Rn. 70 f).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".