Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 21.03.1990 - 4 U 1627/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verzugszinsen; Verbindlichkeiten; Eröffnung des Konkursverfahrens; Vermögen des Hauptschuldners; Bürgenhaftung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 47
- ZIP 1991, 1018
- WM 1991, 1794
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.11.1986 - V ZR 257/85
Wirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungsabrede; Geltendmachung von Zinsen im …
Auszug aus OLG Nürnberg, 21.03.1990 - 4 U 1627/89
Für den Fall einer Mithaftung aus Grundschuld ist dies obergerichtlich entschieden (BGH, WM 1987, 584; RGZ 92, 181,192 ff. ...); ebenso für den Fall einer gesellschaftsrechtlichen Mithaftung (RGZ 9, 153,154). - RG, 09.02.1918 - V 272/17
Zwangsvergleich im Konkurs und der den nicht bevorrechtigten Gläubigern …
Auszug aus OLG Nürnberg, 21.03.1990 - 4 U 1627/89
Für den Fall einer Mithaftung aus Grundschuld ist dies obergerichtlich entschieden (BGH, WM 1987, 584; RGZ 92, 181,192 ff. ...); ebenso für den Fall einer gesellschaftsrechtlichen Mithaftung (RGZ 9, 153,154).
- BGH, 05.12.1996 - IX ZR 53/96
Umfang des Rechts auf abgesonderte Befriedigung
Die nach Konkurseröffnung anfallenden Zinsen können gegen den Gemeinschuldner persönlich geltend gemacht werden (RGZ 92, 181, 186;… BGH, Urt. v. 28. November 1986 - V ZR 257/85, ZIP 1987, 245, 247); auch die Haftung Dritter für solche Zinsen bleibt unberührt (…Kilger/Karsten Schmidt, aaO. § 63 Anm. 2;… Kuhn/Uhlenbruck, aaO. § 63 Rdnr. 1 b; OLG Nürnberg ZIP 1991, 1018). - OLG Brandenburg, 19.06.2019 - 4 U 33/18
Bürgschaft für Forderungen aus einer Finanzierungsvereinbarung
Rn. 60 4. Die von dem Beklagten "zur Sicherung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten oder befristeten Forderungen der … Treuhand gegen den Hauptschuldner (…) aus der o.g. Darlehensverbindung … einschließlich Nebenleistungen, insbesondere Zinsen und Kosten" (vgl. Anlage K3, Bl. 15 d.A.) übernommene Bürgschaft erstreckt sich auch auf die auf der Hauptschuld beruhenden Verzugszinsen(…vgl. Palandt/Sprau, BGB, 78. Auflage, § 765 Rn. 24 und § 767 Rn. 2a); dies gilt auch, soweit sie erst nach der Insolvenz der Hauptschuldnerin entstanden sind und insofern keine Insolvenzforderungen (mehr) sind, denn ungeachtet dessen fallen Zinsen grundsätzlich weiterhin an (vgl. BGH…, Urteil vom 28. November 1986 - V ZR 257/85, juris Rn. 14; OLG Nürnberg, Urteil vom 21.03.1990 - 4 U 1627/89, juris Rn. 16 ff.).
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