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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.07.1991 - 1 BvR 468/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2086
BVerfG, 02.07.1991 - 1 BvR 468/91 (https://dejure.org/1991,2086)
BVerfG, Entscheidung vom 02.07.1991 - 1 BvR 468/91 (https://dejure.org/1991,2086)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juli 1991 - 1 BvR 468/91 (https://dejure.org/1991,2086)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Fehlens von Sonderregelungen im Einigungsvertrag über die Abwicklung von Zahlungsansprüchen ehemals volkseigener Betriebe und jetziger Kapitalgesellschaften untereinander

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gleichheitssatz - Durchführung - Sache des Gesetzgebers - Volkseigene Betriebe - Wiedervereinigung

Papierfundstellen

  • ZIP 1992, 206
  • NVwZ 1992, 52 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1991 - 1 BvR 468/91
    Aus der Sozialbindung des Eigentums nach Art. 14 Abs. 2 GG folgt eine Befugnis des Gesetzgeber, den Inhalt des Eigentums unter dem Gesichtspunkt der Sozialpflichtigkeit zu bestimmen und zu beschränken, dagegen enthält die Verfassungsnorm kein grundrechtsähnliches Recht des Einzelnen auf eine bestimmte, die Sozialbindung konkretisierende Gesetzgebung (vgl. BVerfGE 80, 137 [150]).
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1991 - 1 BvR 468/91
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Beschwerdeführer sich auf einen ausdrücklichen Auftrag berufen kann, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im wesentlichen bestimmt (vgl. BVerfGE 11, 255 [261 f.]; 56, 54 [70]).
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1991 - 1 BvR 468/91
    Das Eigentumsgrundrecht schützt alle vermögenswerten subjektiven Rechte, die dem Berechtigten von der objektiven Rechtsordnung zur privaten Nutzung und zur eigenen Verfügung zugewiesen sind (vgl. BVerfGE 78, 58 [71] m.w.N.).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1991 - 1 BvR 468/91
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur prüfen, ob der Gesetzgeber die äußersten Grenzen seines Ermessensbereichs überschritten, nicht aber, ob er im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfGE 3, 162 [182]; 81, 156 [206]).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1991 - 1 BvR 468/91
    Danach muß sich aus dem Sachvortrag des Beschwerdeführers mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit der geltend gemachten Grundrechtsverletzung ergeben (vgl. BVerfGE 28, 17 [19]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30. …

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1991 - 1 BvR 468/91
    Eine für alle Betroffenen gleiche Regelung verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG , wenn sie für eine Personengruppe Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht zur Folge hat, daß ihr gegenüber eine gleichartige Behandlung nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 72, 141 [150]).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1991 - 1 BvR 468/91
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur prüfen, ob der Gesetzgeber die äußersten Grenzen seines Ermessensbereichs überschritten, nicht aber, ob er im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfGE 3, 162 [182]; 81, 156 [206]).
  • BVerfG, 05.07.1960 - 1 BvR 232/58

    Ausschlußfrist Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1991 - 1 BvR 468/91
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Beschwerdeführer sich auf einen ausdrücklichen Auftrag berufen kann, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im wesentlichen bestimmt (vgl. BVerfGE 11, 255 [261 f.]; 56, 54 [70]).
  • BGH, 25.02.1993 - VII ZR 24/92

    Rechtsfolgen nach DDR-Vertragsgesetz bei Stillegung von Produktionsanlagen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts läßt sich aus Art. 14 Abs. 1 GG keine Verpflichtung des Gesetzgebers herleiten, für Rechtsbeziehungen der ehemals volkseigenen Betriebe eine Sonderregelung bezüglich ihrer Altschulden zu treffen (BVerfG DtZ 1991, 376).

    Auch aus Art. 3 Abs. 1 GG ist der Gesetzgeber nicht verpflichtet, die aus volkseigenen Betrieben entstandenen Gesellschaften finanziell so zu stellen, als wären sie in der Vergangenheit nicht im sozialistischen Rechtssystem der früheren DDR, sondern unter der Geltung des Grundgesetzes gegründet und tätig geworden (BVerfG DtZ 1991, 376, 377).

  • BGH, 14.10.1992 - VIII ZR 91/91

    Anwendung des DDR-Vertragsgesetzes - Aufhebung von Preisvorschriften - Anpassung …

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat bei der rechtlichen Behandlung von Altfällen einen weiten Ermessensspielraum; er ist insbesondere nicht gehalten, die aus ehemaligen Volkseigenen Betrieben hervorgegangenen Gesellschaften so zu stellen, als wären sie in der Vergangenheit nicht im sozialistischen System, sondern unter der Geltung des Grundgesetzes gegründet worden und tätig gewesen (BVerfG, Beschluß vom 2. Juli 1991 - 1 BvR 468/91 = DtZ 1991, 376 ff).
  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 222/92

    Verpflichtung einer LPG zur Tilgung ihrer Altschulden aus Staatsbankkrediten

    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht bereits über die rechtliche Behandlung der Altschulden ehemals volkseigener Betriebe untereinander entschieden (DtZ 1991, 376).
  • BGH, 22.01.1998 - VII ZR 307/95

    Umfang des Nachbesserungsanspruchs nach dem Vertragsgesetz der DDR

    Weder aus Artikel 3 Abs. 1 noch aus Artikel 14 Abs. 1 GG ergibt sich eine Verpflichtung, die Rechtsnachfolger ehemals volkseigener Betriebe bezüglich ihrer Altschulden so zu stellen, als seien sie nicht im Rechtssystem der früheren DDR gegründet und tätig geworden (BVerfG DtZ 1991, 376; Senat, Urteil vom 25. Februar 1993 - VII ZR 24/92, BGHZ 121, 378, 394 f).
  • BGH, 26.03.1998 - VII ZR 41/97

    Rechtsnachfolge einer Wohnungsbaugesellschaft in Ansprüche eines VEB Kommunale …

    Weder aus Artikel 3 Abs. 1 noch aus Artikel 14 Abs. 1 GG ergibt sich eine Verpflichtung, die Rechtsnachfolger ehemals volkseigener Betriebe bezüglich ihrer Altschulden so zu stellen, als seien sie nicht im Rechtssystem der früheren DDR begründet und tätig geworden (BVerfG, Beschluß vom 2. Juli 1991 - 1 BvR 468/91 = DtZ 1991, 376 = ZIP 1992, 206; BGH, Urteil vom 25. Februar 1993 - VII ZR 24/92 = BGHZ 121, 378, 394 f) [BGH 25.02.1993 - VII ZR 24/92]; auch das Bürgerliche Gesetzbuch kennt eine 30-jährige Haftung von Werkunternehmern.
  • KG, 06.07.1993 - 14 U 5789/92

    Fortbestehen von Kreditverbindlichkeiten volkseigener Betriebe zu Zeiten der …

    Weder die T.-Unternehmen noch Neugläubiger, die nach dem 30. Juni 1990 Forderungen gegen sie erworben haben, hatten bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der rechtlichen Behandlung der Altschulden (vgl. BVerfG, DtZ 1991, 376 ) schon im Hinblick darauf, dass der Gesetzgeber mit der Entschuldungsverordnung, dem Schuldenmoratorium und anderen Regelungen (vgl. Horn, das Zivilrecht usw., S. 360 ff.) vielfältige Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung der T.-Unternehmen vorgesehen hat, Anspruch darauf, dass die Altkredite entsprechend § 32 a Abs. 3 GmbHG Eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen gleichgestellt wurden.
  • OLG Naumburg, 28.09.1995 - 4 U 110/95

    Rückzahlung von innerhalb der ehemaligen DDR gewährten Krediten; Rechtsnachfolge …

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