Rechtsprechung
| BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aufsichtsratsbeschluß - Personalausschuß - Rechtsmißbrauch - Diskriminierung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG §§ 107 Abs. 3, 241, 243; MitbestG § 25
Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen - Diskriminierung der Arbeitnehmervertreter durch Ausschluß der Mitarbeit in Personalausschüssen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Anfechtungsklage, Aufsichtsrat, Beschlussmängel, Feststellungsklage, Gesellschaftsrecht, Nichtigkeitsfeststellungsklage
Papierfundstellen
- BGHZ 122, 342
- NJW 1993, 2307
- ZIP 1993, 1079
- MDR 1993, 960
- WM 1993, 1330
- BB 1993, 1468
- DB 1993, 1609
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (15)
- BGH, 25.02.1982 - II ZR 102/81
Zur Zulässigkeit von Regelungen für Ausschüsse des Aufsichtsrats einer AG
Auszug aus BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92
Es entspricht ständiger Rechtspr. des Senats, daß die Klage eines Aufsichtsratsmitgliedes auf Feststellung der Nichtigkeit eines Aufsichtsratsbeschlusses gegen die Gesellschaft zurichten ist, weil der Aufsichtsrat den Beschluß als ihr Organ gefaßt hat und sie durch die von ihm getroffene Entscheidung und deren weitere Folgen berechtigt und verpflichtet werden kann (vgl. BGHZ 64, 325 [nur implicite] sowie vor allem BGHZ 83, 144, 146 u. BGHZ 85, 293, 295).So entspricht es nicht nur der gefestigten Rechtspr. des Senats (vgl. BGHZ 64, 325; 83, 144; 85, 293).
oder verfahrensmäßig fehlerhaften Beschlüsse ausgeht (…vgl. KK/Mertens aaO § 108 Rdn. 61 ff.;… Geßler in Geßler/Hefermehl aaO § 108 Rdn. 67 ff.;… Meyer-Landrut in GroßKomm. z. AktG aaO § 108 Anm. 6 ff.;… Hoffmann-Becking in MünchHdB. AG, 1988, § 31 Rdn. 97) und die auch der bisherigen Rechtspr. des Senats zugrunde liegt (BGHZ 83, 144, 146; 85, 293, 295), nicht hinreichend Rechnung tragen könne.
c) Die auf einen absoluten Reformvorrang ausgerichtete Ansicht, wonach jede hinter dem Maßstab der §§ 27 ff. MitbestG 1976 zurückbleibende unterparitätische Gestaltung der Ausschüsse unzulässig sei, hat der Senat bereits in seiner grundlegenden Entscheidung vom 25.2.1982 (II ZR 102/82 - BGHZ 83, 144 ff., 148) unter Hinweis auf die Vorgeschichte des Mitbestimmungsgesetzes 1976 und die begrenzte Regelungsabsicht auch dieses Gesetzes zurückgewiesen.
des BGH vom 25.2.1982 (BGHZ 83, 106; 83, 144; 83, 151 = AP Nr. 1 und 2 zu § 25 MitbestG, Nr. 1 zu § 28 MitbestG) eine Reihe von offenen Fragen verblieben.
dieses Vorgangs könne aus dem Grundsatz der Gleichberechtigung der Aufsichtsratsmitglieder keine Bindung hergeleitet werden (BGHZ 83, 144, 147 = AP Nr. 1 zu § 25 MitbestG).
Der Organisationsfreiheit sei erst dann eine Grenze zu ziehen, wenn es zu einer Umgehung von Sinn und Zweck zwingenden Mitbestimmungsrechts komme (BGHZ 83, 144, 148 f.).
ging das Gericht (BGHZ 83, 144, 146 ff.) - unter Orientierung an dem gesetzl. Leitbild - von der Kompetenz des Aufsichtsrates zur Entscheidung in allen wichtigen Fragen aus, insbesondere auch der ihm vorbehaltenen Bestellung von Vorstandsmitgliedern.
Während in einer früheren Entscheidung (BGHZ 83, 144) nur das Zweitstimmrecht des von der Anteilseignerseite bestimmten Ausschußvorsitzenden bestätigt werden mußte, galt es nun, auf den völligen Ausschluß der Arbeitnehmerseite hin eine angemessene Lösung zu entwickeln.
- BGH, 25.02.1982 - II ZR 123/81
Zur Zulässigkeit von Satzungsvorschriften über Aufsichtsratsausschüsse und über …
Auszug aus BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92
Nach geltendem Recht entscheidet der Gesamtaufsichtsrat in dem durch § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG zugelassenen Rahmen über die aus seiner Mitte zu bildenden Ausschüsse, deren Aufgaben und personelle Besetzung aufgrund seiner Organisationsautonomie ohne Bindung an Vorgaben der Satzung oder der Hauptversammlung (BGHZ 83, 106, 114 ff.) mit einfacher Mehrheit.Ein ganz anderer Gesichtspunkt ist es allerdings, daß - wie der Senat gleichfalls schon in seiner Entscheidung vom 25.2.1982 (aaO S. 149) ausgeführt hat - die grundsätzl.
Gestaltungsfreiheit des Aufsichtsrats und das gleiche, ohne Rücksicht auf die Gruppenzugehörigkeit bestehende aktive und passive Wahlrecht jedes einzelnen Aufsichtsratsmitglieds (BGHZ 83, 106 ff.) nicht dazu herhalten dürfen, zwingendes Mitbestimmungsrecht entgegen dessen Sinn und Zweck zu unterlaufen oder zu umgehen.
des BGH vom 25.2.1982 (BGHZ 83, 106; 83, 144; 83, 151 = AP Nr. 1 und 2 zu § 25 MitbestG, Nr. 1 zu § 28 MitbestG) eine Reihe von offenen Fragen verblieben.
Bereits in einer früheren Entscheidung hat der BGH (BGHZ 83, 106, 114 ff. = AP Nr. 2 zu § 25 MitbestG) dem Aufsichtsrat die Kompetenz zur eigenverantwortl.
- BGH, 15.11.1982 - II ZR 27/82
Zuziehung eines Sachverständigen zur Einsichtnahme in Abschlußprüfungsbericht
Auszug aus BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92
Es entspricht ständiger Rechtspr. des Senats, daß die Klage eines Aufsichtsratsmitgliedes auf Feststellung der Nichtigkeit eines Aufsichtsratsbeschlusses gegen die Gesellschaft zurichten ist, weil der Aufsichtsrat den Beschluß als ihr Organ gefaßt hat und sie durch die von ihm getroffene Entscheidung und deren weitere Folgen berechtigt und verpflichtet werden kann (vgl. BGHZ 64, 325 [nur implicite] sowie vor allem BGHZ 83, 144, 146 u. BGHZ 85, 293, 295).So entspricht es nicht nur der gefestigten Rechtspr. des Senats (vgl. BGHZ 64, 325; 83, 144; 85, 293).
oder verfahrensmäßig fehlerhaften Beschlüsse ausgeht (…vgl. KK/Mertens aaO § 108 Rdn. 61 ff.;… Geßler in Geßler/Hefermehl aaO § 108 Rdn. 67 ff.;… Meyer-Landrut in GroßKomm. z. AktG aaO § 108 Anm. 6 ff.;… Hoffmann-Becking in MünchHdB. AG, 1988, § 31 Rdn. 97) und die auch der bisherigen Rechtspr. des Senats zugrunde liegt (BGHZ 83, 144, 146; 85, 293, 295), nicht hinreichend Rechnung tragen könne.
Das Gericht bekräftigt zunächst seine ständige Rechtspr. (zuletzt BGHZ 85, 293, 295), derzufolge als Gegner einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Aufsichtsratsbeschlusses nur die Gesellschaft selbst in Betracht komme.
- OLG Hamburg, 06.03.1992 - 11 U 134/91
Rechtmäßigkeit der Beschlüsse zur Besetzung des Vorstandsausschusses einer …
Auszug aus BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92
Berufungsgericht (OLG Hamburg DB 1992, 774 m. w. N.) hatte eine Übernahme der Vorschriften über die Anfechtbarkeit und Nichtigkeit nicht ordnunsgemäß zustande gekommener Beschlüsse der Hauptversammlung begrüßt.Gerade dieses Risiko läßt sich aber bei der Zulassung von Ausnahmen und den damit verbundenen Abgrenzungsfragen nicht vermeiden (vgl. OLG Hamburg DB 1992, 774).
- BGH, 05.06.1975 - II ZR 156/73
Schweigepflicht der Aufsichtsratsmitglieder
Auszug aus BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92
Es entspricht ständiger Rechtspr. des Senats, daß die Klage eines Aufsichtsratsmitgliedes auf Feststellung der Nichtigkeit eines Aufsichtsratsbeschlusses gegen die Gesellschaft zurichten ist, weil der Aufsichtsrat den Beschluß als ihr Organ gefaßt hat und sie durch die von ihm getroffene Entscheidung und deren weitere Folgen berechtigt und verpflichtet werden kann (vgl. BGHZ 64, 325 [nur implicite] sowie vor allem BGHZ 83, 144, 146 u. BGHZ 85, 293, 295).So entspricht es nicht nur der gefestigten Rechtspr. des Senats (vgl. BGHZ 64, 325; 83, 144; 85, 293).
- BGH, 14.11.1983 - II ZR 33/83
Mitbestimmte GmbH
Auszug aus BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92
Die Bereitschaft eines Bewerbers, ein Vorstandsamt zu übernehmen oder für eine weitere Amtsperiode weiterzuführen, hängt, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung BGHZ 89, 48, 52 f. ausgeführt hat, ebenso von den seitens des Unternehmens gebotenen materiellen Anstellungsbedingungen (einschließl. der Art der vorgesehenen Aufgabe) ab, wie umgekehrt das Unternehmen eine sachgerechte Entscheidung nur treffen kann, wenn es dabei auch die Anstellungsbedingungen miteinbeziehen, insbesondere darüber befinden kann, ob ihm die Forderungen des Bewerbers im Hinblick auf seine im Einzelfall vorhandene Qualifikation und die mit dem Amt verbundene Aufgabe akzeptabel erscheinen. - BGH, 28.11.1988 - II ZR 57/88
Prozeßführungsbefugnis einzelner Mitglieder des Aufsichtsrats einer …
Auszug aus BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92
Ein Bänkeprinzip läßt sich dem Mitbestimmungsrecht nicht entnehmen (st. Rspr., vgl. BGHZ 106, 54, 65). - BGH, 24.11.1980 - II ZR 182/79
Zuständigkeit für Verträge über Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern
Auszug aus BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92
Unterscheidung von Bestellung und Anstellung und des Verbotes, der Entscheidung des Bestellungsorgans in präjudizierender Weise vorzugreifen (vgl. Senat BGHZ 79, 38), besteht zwischen beiden ein enger in der Praxis kaum trennbarer sachl. - BGH, 14.03.1983 - II ZR 102/82
Bestehen einer Gemeinschaft nach Bruchteilen an einem Grundstück - Überzahlung …
Auszug aus BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92
c) Die auf einen absoluten Reformvorrang ausgerichtete Ansicht, wonach jede hinter dem Maßstab der §§ 27 ff. MitbestG 1976 zurückbleibende unterparitätische Gestaltung der Ausschüsse unzulässig sei, hat der Senat bereits in seiner grundlegenden Entscheidung vom 25.2.1982 (II ZR 102/82 - BGHZ 83, 144 ff., 148) unter Hinweis auf die Vorgeschichte des Mitbestimmungsgesetzes 1976 und die begrenzte Regelungsabsicht auch dieses Gesetzes zurückgewiesen. - BGH, 25.02.1982 - II ZR 145/80
Zur Unzulässigkeit einer AG-Satzungsbestimmung bei Ungleichbehandlung der …
Auszug aus BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92
des BGH vom 25.2.1982 (BGHZ 83, 106; 83, 144; 83, 151 = AP Nr. 1 und 2 zu § 25 MitbestG, Nr. 1 zu § 28 MitbestG) eine Reihe von offenen Fragen verblieben. - BGH, 22.04.1991 - II ZR 151/90
Gerichtliche Vertretung der Aktiengesellschaft gegenüber ausgeschiedenen …
- BGH, 09.11.1972 - II ZR 63/71
Fehlerhafte Vereinswahlen
- BGH, 25.05.1992 - II ZR 23/92
Keine Geltung der aktienrechtlichen Streitwertregelung im Vereinsrecht
- BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 70/76
Gewerkschaft - Veranstalter einer Schulung - Schulungskosten - Anteilige Umlegung …
- BGH, 11.01.1993 - II ZR 32/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der …
- BGH, 21.04.1997 - II ZR 175/95
Pflichten des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft konkretisiert
Das Berufungsgericht geht mit der Rechtsprechung des Senates davon aus, daß die Klärung der Fehlerhaftigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen nicht den einschränkenden Vorschriften der §§ 241 ff. AktG unterliegt, sondern verfahrensrechtlich unter Verletzung zwingenden Gesetzes- oder Satzungsrechtes zustande gekommene oder inhaltlich gegen derartiges Recht verstoßende Beschlüsse des Aufsichtsrates nichtig sind und diese Nichtigkeit mit der Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO geltend zu machen ist (BGHZ 122, 342, 347 ff.; 124, 111, 125).Auf jeden Fall folgt das Feststellungsinteresse aus der Organstellung der Aufsichtsratsmitglieder und ihrer sich daraus ergebenden gemeinsamen Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von ihnen gefaßten Beschlüsse (BGHZ 122, 342, 350).
- BGH, 27.10.2015 - II ZR 296/14
Aktiengesellschaft: Voraussetzungen, Durchführung und Angemessenheit einer …
Dabei ist zu beachten, dass bei etwaigen Mängeln eines Aufsichtsratsbeschlusses nach ständiger Rechtsprechung nicht entsprechend den §§ 241 ff. AktG zwischen nichtigen und anfechtbaren Beschlüssen zu unterscheiden ist, sondern Aufsichtsratsbeschlüsse, die in verfahrensmäßiger oder inhaltlicher Beziehung gegen zwingendes Recht verstoßen, grundsätzlich nichtig sind (BGH, Urteil vom 17. Mai 1993 - II ZR 89/92, BGHZ 122, 342, 351; Urteil vom 21. April 1997 - II ZR 175/95, BGHZ 135, 244, 247).Aus Gründen der Rechtssicherheit können allerdings Einschränkungen der Folgen der Nichtigkeit in persönlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht geboten sein (BGH, Urteil vom 17. Mai 1993 - II ZR 89/92, BGHZ 122, 342, 351).
- BGH, 17.07.2012 - II ZR 55/11
Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft ist …
Rn. 10 a) Das Berufungsgericht hat richtig gesehen, dass die Klärung der Fehlerhaftigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen nicht den einschränkenden Vorschriften der §§ 241 ff. AktG unterliegt, sondern ein verfahrensrechtlich unter Verletzung zwingenden Gesetzes- oder Satzungsrechts zustande gekommener oder ein inhaltlich gegen derartiges Recht verstoßender Beschluss des Aufsichtsrats nichtig ist und diese Nichtigkeit mit der gegen die Gesellschaft gerichteten Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO geltend gemacht werden kann (BGH, Urteil vom 17. Mai 1993 - II ZR 89/92, BGHZ 122, 342, 347 ff.; Urteil vom 21. April 1997 - II ZR 175/95, BGHZ 135, 244, 247).
- BGH, 10.07.2018 - II ZR 120/16
Rechtsstreit Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gegen die Hyrican …
Rn. 23 (1) Hinsichtlich einer möglichen Klagefrist wird unter Hinweis auf die erforderliche Rechtssicherheit die Ansicht vertreten, die Feststellungsklage sei - jedenfalls bei minderschweren Beschlussmängeln (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. Mai 1993 - II ZR 89/92, BGHZ 122, 342, 351 f.) - in analoger Anwendung des § 246 Abs. 1 AktG binnen eines Monats zu erheben (Wilsing, ZGR 2006, 722, 744; Kubis, DStR 2006, 188, 192; Waclawik, ZIP 2006, 397, 405; Drinkuth, AG 2006, 142, 147;… aus dem älteren Schrifttum vgl. KK-AktG/Lutter, 2. Aufl., § 203 Rn. 31, 44; Lutter, BB 1981, 861, 864;… Hirte, Bezugsrechtsausschluss und Konzernbildung, 1986, S. 209; Paefgen, ZIP 2004, 145, 152).Wie der Senat schon in früheren Entscheidungen ausgeführt hat, bestehen zwischen Beschlüssen der Hauptversammlung und Beschlüssen von Vorstand oder Aufsichtsrat grundlegende Unterschiede, die gegen eine entsprechende Anwendung der §§ 241 ff. AktG auf Klagen gegen Beschlüsse des Vorstands oder Aufsichtsrats sprechen (BGH, Urteil vom 17. Mai 1993 - II ZR 89/92, BGHZ 122, 342, 347 ff.; Urteil vom 10. Oktober 2005 - II ZR 90/03, BGHZ 164, 249, 252 - Mangusta/Commerzbank II).
Schließlich ist zwar zu bedenken, dass bei einer Aktionärsklage im Unterschied zu der Beschlussmängelklage eines Mitglieds des Vorstands oder des Aufsichtsrats, für die der Senat eine entsprechende Anwendung von § 246 Abs. 1 AktG ablehnt (BGH, Urteil vom 17. Mai 1993 - II ZR 89/92, BGHZ 122, 342, 350 ff.; Urteil vom 15. November 1993 - II ZR 235/92, BGHZ 124, 111, 115, 125), der Kreis der möglichen Kläger anonym und unüberschaubar groß sein kann.
- BGH, 18.10.2016 - KZB 46/15
Landesbetrieb Berlin Energie - Zivilrechtsstreit um die Vergabe eines …
Das geltende Prozessrecht beruht damit auf dem Gleichlauf von Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit, wobei Rechtsfähigkeit nur natürlichen und juristischen Personen zukommt (BGH, Urteil vom 17. Mai 1993 - II ZR 89/92, BGHZ 122, 342, 345). - BGH, 20.03.2018 - II ZR 359/16
Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft: Prozessführungsbefugnis gegenüber einem vom …
Rn. 11 a) Die Aktiengesellschaft wird allerdings in einem Passivprozess entsprechend der Regel des § 78 Abs. 1 Satz 1 AktG grundsätzlich durch ihren Vorstand als dem zu ihrer Außenvertretung berufenen Organ vertreten (BGH, Urteil vom 17. Mai 1993 - II ZR 89/92, BGHZ 122, 342, 345).Gegen die Möglichkeit einer Selbstverpflichtung spricht zudem, dass eine Organrechtsfähigkeit außerhalb vom Gesetzgeber ausdrücklich zugelassener Ausnahmen grundsätzlich nicht anzuerkennen ist (BGH, Urteil vom 17. Mai 1993 - II ZR 89/92, BGHZ 122, 342, 345;… vgl. ferner Mertens/Cahn in KK-AktG, 3. Aufl., § 112 Rn. 25;… Hopt/Roth in Großkomm. AktG, 4. Aufl., § 112 Rn. 61).
- KG, 09.11.2017 - 23 U 67/15
GmbH: Pflicht der Gesellschaft zur Verhinderung der Einreichung einer geänderten …
Rn. 84 Klagen gegen Aufsichtsratsbeschlüsse waren in der Vergangenheit vergleichsweise selten (so BGH, Urt. vom 17.05.1993 - II ZR 89/92 Rn. 11 = BGHZ 122, 342 zum Aktienrecht).Geklärt ist ferner, dass die §§ 241 ff AktG keine entsprechende Anwendung auf fehlerhafte Beschlüsse des Aufsichtsrats der AG finden (vgl. BGH, Urt. vom 17.05.1993 - II ZR 89/92 = BGHZ 122, 342), was für den fakultativen Aufsichtsrat einer GmbH erst recht gelten muss.
Rn. 85 Im übrigen findet eine Begrenzung des zur Geltendmachung bestimmter Beschlussmängel berechtigten Personenkreises mit Hilfe einer sachgerechten Bestimmung des erforderlichen Rechtsschutzinteresses statt (BGH…, Urteil vom 17. Juli 2012 - II ZR 55/11 Rn. 10; Urteil vom 21.04.1997 - II ZR 175/95 = BGHZ 135, 244;… BGH, Zwischenurteil vom 29.01.2013 - II ZB 1/11 Rn. 13 f.; Urt. vom 17.05.1993 - II ZR 89/92 Rn. 16 = BGHZ 122, 342).
- BGH, 06.03.1997 - II ZB 4/96
Informationsrecht des GmbH-Gesellschafters
Darin kommt der gesetzgeberische Wille zum Ausdruck, den Aufsichtsrat - wie vor Inkrafttreten des MitbestG - als ein homogenes Organ von Vertretern mit identischen Rechten und Pflichten und ohne Fraktionszwang zu gestalten (BGHZ 64, 325, 330 f.; BGHZ 83, 106 ff., 112 f.; BGHZ 122, 342, 358;… ferner Hachenburg/Raiser aaO., § 52 Rdnr. 246;… KK/Mertens, Anh. § 117 B § 25 MitbestG Rdnr. 5 und 10 f.). - BGH, 15.11.1993 - II ZR 235/92
Rechtsfolgen der Nichtigkeit des Jahresabschlusses einer AG; Nichtigkeit von …
Wie der Senat in Bestätigung seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BGHZ 83, 144, 146; 85, 293, 295; auch 47, 341, 346) mit Urteil vom 17. Mai 1993 (II ZR 89/92, ZIP 1993, 1079, 1080 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) unter Ablehnung entgegenstehender Ansichten in Rechtsprechung und Schrifttum entschieden hat, sind die für fehlerhafte Hauptversammlungsbeschlüsse geltenden Vorschriften der §§ 241 ff. AktG auf mangelhafte Aufsichtsratsbeschlüsse nicht entsprechend anwendbar.Wie bereits ausgeführt, hat der Senat mit Urteil vom 17. Mai 1993 (II ZR 89/92, ZIP 1993, 1079, 1080 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) entschieden, daß die für fehlerhafte Hauptversammlungsbeschlüsse geltenden Vorschriften der §§ 241 ff. AktG auf mangelhafte Beschlüsse des Aufsichtsrats nicht entsprechend anwendbar sind.
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 77/15
Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Versorgungszusage - …
Rn. 89 b) Aufsichtsratsbeschlüsse, die in verfahrensmäßiger oder inhaltlicher Beziehung gegen zwingendes Gesetzesrecht verstoßen, sind grundsätzlich unwirksam und nicht nur anfechtbar (…BGH 29. Januar 2013 - II ZB 1/11 - Rn. 13; 17. Mai 1993 - II ZR 89/92 - zu II 2 b bb der Gründe, BGHZ 122, 342; OLG Zweibrücken 3. Februar 2011 - 4 U 76/10 - zu II 3 der Gründe;… MüKoAktG/Habersack 4. Aufl. § 108 Rn. 80;… Hopt/Roth in Großkomm AktG 4. Aufl. § 108 Rn. 153 f.;… Hüffer/Koch AktG 12. Aufl. § 108 Rn. 26). - OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10
Wirksamkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen: Aktienrechtliche Zulässigkeit einer …
- OLG Stuttgart, 30.05.2007 - 20 U 14/06
Aktienrecht: Prozeßführungsbefugnis eines einzelnen Aufsichtsratsmitglieds gegen …
- BayObLG, 28.03.2003 - 3Z BR 199/02
Beschlussfähigkeit eines aus drei Personen bestehenden Aufsichtsrats bei Antrag …
- OLG München, 12.01.2017 - 23 U 3582/16
Feststellungsklage gegen Aufsichtsratsbeschluss über Vorstandsbestellung
- KG, 15.09.2006 - 25 U 16/05
Eingetragene Genossenschaft: Vertretungsbefugnis eines Aufsichtsratsvorsitzenden …
- OLG Hamm, 10.04.2019 - 8 U 98/18
Genossenschaft, Aufsichtsrat, Entlastung, Nichtigkeit
- LG Frankfurt/Main, 19.12.1995 - 14 O 183/95
Rechtmäßigkeit der Wahl des Personalausschusses eines Aufsichtsrates bei …
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.2006 - 1 S 2115/05
Zur - fehlenden - Klagebefugnis eines Vorstandsmitglieds einer Stiftung auf …
- BVerfG, 26.03.2009 - 1 BvR 119/09
Verfassungsbeschwerde gegen Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurde nicht zur …
- OLG Stuttgart, 30.05.2007 - 20 U 13/06
Aktienrecht: Prozeßführungsbefugnis eines einzelnen Aufsichtsratsmitglieds gegen …
- OLG Frankfurt, 04.02.2003 - 5 U 63/01
Keine aktienrechtliche Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse des …
- BGH, 21.06.2022 - II ZR 181/21
Erkenntnisverfahren über Vergütungsansprüche des vom besonderen Vertreter mit der …
- OLG Dresden, 04.12.2001 - 2 U 1145/01
Aufsichtsrat
- OLG Celle, 21.08.2018 - 13 U 104/17
Zum Anspruch eines Mitglieds des Gläubigerausschusses gegenüber den übrigen …
- LG Frankenthal, 11.05.2010 - 1 HKO 50/09
Wirksamkeit des Beschlusses eines Aufsichtsratssitzung hinsichtlich der …
- KG, 27.09.2004 - 2 U 191/02
Aktiengesellschaft: Formerfordernisse bei der fristlosen Kündigung eines …
- BGH, 14.07.1997 - II ZR 168/96
Vertretung einer Sparkasse in einem Rechtsstreit
- BGH, 21.03.2005 - II ZR 16/03
Unwirksamkeit der Kündigung des Anstellungsverhältnisses eines Vorstandes
- OLG München, 27.01.1995 - 23 U 4282/94
Diskriminierung einer Gruppierung des Aufsichtsrates durch Ausschluß von der …
- OLG Düsseldorf, 05.08.2014 - 6 W 52/13
Zulässigkeit der Nebenintervention des von der Hauptversammlung einer …
- OLG Naumburg, 30.09.1998 - 2 U 127/96
Feststellung des ungekündigten Fortbestandes eines Anstellungsverhältnisses als …
- LG Düsseldorf, 19.07.1994 - 10 O 526/93
Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Aufsichtsratsbeschlusses; …
- KG, 04.08.2005 - 1 W 397/03
Aktiengesellschaft: Bestellung von fehlenden Aufsichtsratsmitgliedern in der …
- FG Thüringen, 27.09.2000 - IV 1485/98
Berufsbetreuer i.S.d. §§ 1896 ff. BGB übt eine sonstige selbstständige Tätigkeit …
- OLG Zweibrücken, 27.06.2006 - 8 U 86/05
Nichtigkeit von Beschlüssen der Vertreterversammlung einer Genossenschaft bei …
- OLG Köln, 05.03.1998 - 12 U 177/97
Auswirkung der Mängel von Beschlüssen des Aufsichtsrats und/oder Vorstands einer …
- OLG Stuttgart, 10.06.2015 - 14 U 8/14
Personengesellschaft: Passivlegitimation für eine Feststellungsklage eines …
- LG München I, 23.08.2007 - 12 O 8466/07
Argument der Vertraulichkeit rechtfertigt den Ausschluss eines …
- LG Essen, 04.08.2022 - 41 O 15/15
Grundbuchberichtigungsanspruch
- LG Dortmund, 18.11.2021 - 18 O 1/20
Grundbuchberichtigungsanspruch
- KG, 23.03.1995 - 2 U 3723/94
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- LG Heidelberg, 23.12.2004 - 12 O 16/04
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