Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91, 1 BvR 1648/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,66
BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91, 1 BvR 1648/91 (https://dejure.org/1993,66)
BVerfG, Entscheidung vom 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91, 1 BvR 1648/91 (https://dejure.org/1993,66)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 1509/91, 1 BvR 1648/91 (https://dejure.org/1993,66)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,66) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • DFR

    Zinsanpassungsgesetz

  • Bundesverfassungsgericht
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 2 Abs. 1, 14 Abs. 1, ; Zinsanpassungsgesetzes vom 24. Juni 1991 (BGBl. I S. 1314) § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1
    Verfassungsbeschwerde; Subsidiaritätsprinzip; Eigentumsgarantie; Rechtsstaatsprinzip; Rückwirkungsverbot; Zinsanpassung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Zinsanpassungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zinsanpassungsgesetz - Rechtsstaatliches Rückwirkungsverbot

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kreditwesen; Verfassungsmäßigkeit des Zinsanpassungsgesetzes für das Beitrittsgebiet

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 88, 384
  • ZIP 1993, 1111
  • WM 1993, 1539
  • DB 1993, 1357
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (330)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
    Tritt zu der Gewährung des Staates keine eigene Leistung hinzu, an die der Eigentumsschutz anknüpfen könnte, wird die staatliche Zuwendung nicht von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG erfaßt (vgl. BVerfGE 72, 175 ).

    Sie sind zulässig, wenn die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der bestehenden Rechtslage überwiegen (vgl. BVerfGE 63, 312 ; 72, 175 ).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
    Rn. 105 Art. 2 Abs. 1 GG schützt den Einzelnen auch vor hoheitlichen Eingriffen in Verträge, die er abgeschlossen hat (vgl. BVerfGE 8, 274 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
    Schließlich muß der Vertrauensschutz zurücktreten, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung von Normen erfordern (vgl. BVerfGE 13, 261 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
    Rn. 98 Dabei kann offen bleiben, ob die Rechtsposition der Beschwerdeführer als Schuldner eines zinsgünstigen Kredits überhaupt vom Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG umfaßt wird, wie ihn das Bundesverfassungsgericht für den Bereich des Privatrechts umschrieben hat (vgl. BVerfGE 83, 201 ).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81

    Ersatzerbschaftsteuer

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
    Sie sind zulässig, wenn die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der bestehenden Rechtslage überwiegen (vgl. BVerfGE 63, 312 ; 72, 175 ).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
    Insofern gleicht die Lage derjenigen, über die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 8. Juni 1977 (BVerfGE 45, 142 ) zu befinden hatte.
  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Unfallversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
    Zu dessen wesentlichen Elementen zählt die Rechtssicherheit, der auf seiten des Einzelnen das Vertrauen in den Bestand von Rechtsnormen und Rechtsakten bis zu ihrer ordnungsgemäßen Aufhebung entspricht (vgl. BVerfGE 23, 12 ; st. Rspr.).
  • BVerfG - 1 BvR 1648/91 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
    - 1 BvR 1648/91 - .
  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Die Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes ist im Übrigen auch dann nicht geboten, wenn von der vorherigen Durchführung eines Gerichtsverfahrens weder die Klärung von Tatsachen noch die Klärung von einfachrechtlichen Fragen zu erwarten ist, auf die das Bundesverfassungsgericht bei der Entscheidung der verfassungsrechtlichen Fragen angewiesen wäre, sondern deren Beantwortung allein von der Auslegung und Anwendung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe abhängt (vgl. BVerfGE 88, 384 ; 91, 294 ; 98, 218 ; 143, 246 ; 150, 309 ; 155, 238 ; stRspr).
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …

    Das Rückwirkungsverbot findet im Grundsatz des Vertrauensschutzes indes nicht nur seinen Grund, sondern auch seine Grenze (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 88, 384 ; 101, 239 ; 126, 369 ; 135, 1 ; 156, 354 m.w.N.).

    Eine Ausnahme vom Grundsatz der Unzulässigkeit echter Rückwirkungen ist anerkanntermaßen gegeben, wenn die Betroffenen schon im Zeitpunkt, auf den die Rückwirkung bezogen wird, nicht auf den Fortbestand einer gesetzlichen Regelung vertrauen durften, sondern mit deren Änderung rechnen mussten (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 30, 367 ; 88, 384 ; 95, 64 ; 122, 374 ; 135, 1 ; 156, 354 m.w.N.).

    Vertrauensschutz kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn die Rechtslage so unklar und verworren war, dass eine Klärung erwartet werden musste (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 30, 367 ; 88, 384 ; 122, 374 ; 135, 1 ; 156, 354 m.w.N.), oder wenn das bisherige Recht in einem Maße systemwidrig und unbillig war, dass ernsthafte Zweifel an seiner Verfassungsmäßigkeit bestanden (vgl. BVerfGE 13, 215 ; 30, 367 ; 135, 1 ; 156, 354 ).

    Der Vertrauensschutz muss ferner zurücktreten, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung erfordern (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 18, 429 ; 88, 384 ; 101, 239 ; 122, 374 ; 135, 1 ; 156, 354 ), wenn der Bürger sich nicht auf den durch eine ungültige Norm erzeugten Rechtsschein verlassen durfte (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 18, 429 ; 50, 177 ; 101, 239 ; 135, 1 ; 156, 354 ) oder wenn durch die sachlich begründete rückwirkende Gesetzesänderung kein oder nur ganz unerheblicher Schaden verursacht wird (sogenannter Bagatellvorbehalt; vgl. BVerfGE 30, 367 ; 72, 200 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 135, 1 ; 156, 354 ).

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Der rechtsunterworfene Bürger soll nicht durch die rückwirkende Beseitigung erworbener Rechte in seinem Vertrauen auf die Verlässlichkeit der Rechtsordnung enttäuscht werden (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 72, 175 ; 88, 384 ; 105, 48 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht