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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.09.1995 - 26 U 11/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3550
OLG Köln, 29.09.1995 - 26 U 11/95 (https://dejure.org/1995,3550)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.09.1995 - 26 U 11/95 (https://dejure.org/1995,3550)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. September 1995 - 26 U 11/95 (https://dejure.org/1995,3550)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines allgemeinen Veräußerungsverbotes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 48

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inkrafttreten des allgemeinen Veräußerungsverbotes vor Eröffnung des Konkursverfahrens

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1330
  • ZIP 1995, 1684
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.04.1992 - IX ZR 176/91

    Zahlungsunfähigkeit bei Kreditsperre - Anfechtbarkeit der Verrechnung bei …

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.1995 - 26 U 11/95
    Für die Anfechtbarkeit des Erwerbs eines solchen Sicherungsrechts ist der Zeitpunkt der Einreichung des Schecks maßgebend (im Anschluß an BGH ZIP 1992, 778ff.).

    Maßgebend ist vielmehr der Zeitpunkt der Entstehung der Verrechnungslage (vgl. insbesondere BGH ZIP 1992, 778 ff. m.w.N.).

    Erst mit diesem Vorgang entsteht der verrechnungsfähige Anspruch des Scheckeinreichers gemäß §§ 675, 667 BGB gegen die Inkassobank (vgl. BGH ZIP 1992, 778 ff., 780 m.zahlr.w.N.).

  • BGH, 08.12.1994 - IX ZR 177/94

    Wirksamkeit des Verfügungsverbots

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.1995 - 26 U 11/95
    Die für einen Fall nach der Gesamtvollstreckungsordnung entwickelten Grundsätze der Entscheidung BGH ZIP 1995, 40 f. gelten insoweit auch für das Konkursverfahren.

    In einem solchen Falle sei nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Veräußerungsverbot bereits mit dem Erlaß des Beschlusses wirksam (BGH, ZIP 1995, S. 40 f.).

    Rn. 24 Es könne dahingestellt bleiben, ob das von dem Kläger zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs (ZIP 1995, S. 40 f.), das einen Fall aus der Gesamtvollstreckung betreffe, auf den vorliegenden Sachverhalt übertragen werden könne.

  • BGH, 29.09.1986 - II ZR 283/85

    Warn- und Schutzpflichten der am Überweisungsverkehr beteiligten Banken bei einer …

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.1995 - 26 U 11/95
    Deshalb ist die Belastungsbuchung auf dem Konto des Scheckausstellers der entscheidende Vorgang bei der Einlösung eines Schecks im Inkassowege (BGH ZIP 1986, 1537 ff. (1540)).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01

    Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen …

    Eine frühere pauschale Einigung dahin, sämtliche künftig in den Besitz der Bank kommenden Sachen oder für den Kunden entstehenden Ansprüche gegen sie sollten verpfändet werden, genügt jedenfalls nicht, um im voraus eine kongruente Sicherung (§ 130 InsO) zu begründen (…MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 131 Rn. 39; vgl. BGHZ 118, 171, 178; OLG Köln ZIP 1995, 1684, 1687).
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