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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.09.1996 - 1 BvR 1773/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3527
BVerfG, 20.09.1996 - 1 BvR 1773/96 (https://dejure.org/1996,3527)
BVerfG, Entscheidung vom 20.09.1996 - 1 BvR 1773/96 (https://dejure.org/1996,3527)
BVerfG, Entscheidung vom 20. September 1996 - 1 BvR 1773/96 (https://dejure.org/1996,3527)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Folgenabwägung - Anwaltsnotar - Wirtschaftsprüfer - Sozietät

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Berufsrecht; Sozietät zwischen Anwaltsnotar und Wirtschaftsprüfer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 45
  • NJW 1998, 2269
  • ZIP 1997, 117
  • BB 1996, 2372
  • AnwBl 1997, 283
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar; Sozietät; Steuerberater; Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 20.09.1996 - 1 BvR 1773/96
    Zwar habe das Bundesverfassungsgericht das vom Bundesgerichtshof aus dem Regelungszusammenhang der Bundesnotarordnung abgeleitete Verbot einer Sozietät zwischen Anwaltsnotaren und Wirtschaftsprüfern in seiner Entscheidung vom 1. Juli 1980 (BVerfGE 54, 237 ff.) unter dem Gesichtspunkt des Art. 12 GG für verfassungskonform erklärt und diese Rechtsprechung in der Entscheidung vom 4. Juli 1989 (BVerfGE 80, 269 ff.) in einem obiter dictum insoweit bestätigt.

    Der Gesetzgeber ist gehindert, bei der Zulassung von Sozietäten ohne hinreichenden sachlichen Grund zwischen Angehörigen unterschiedlicher freier Berufe zu differenzieren (BVerfGE 80, 269 [285]).

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75

    Sozietät Anwaltsnotar Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus BVerfG, 20.09.1996 - 1 BvR 1773/96
    Zwar habe das Bundesverfassungsgericht das vom Bundesgerichtshof aus dem Regelungszusammenhang der Bundesnotarordnung abgeleitete Verbot einer Sozietät zwischen Anwaltsnotaren und Wirtschaftsprüfern in seiner Entscheidung vom 1. Juli 1980 (BVerfGE 54, 237 ff.) unter dem Gesichtspunkt des Art. 12 GG für verfassungskonform erklärt und diese Rechtsprechung in der Entscheidung vom 4. Juli 1989 (BVerfGE 80, 269 ff.) in einem obiter dictum insoweit bestätigt.
  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94

    Aussetzung der Anwendung von § 78 Absatz 1 und 2 ZPO in den neuen Bundesländern

    Auszug aus BVerfG, 20.09.1996 - 1 BvR 1773/96
    Bei offenem Ausgang muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 88, 169 [172]; 91, 328 [332]; stRspr).
  • BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93

    Einstweilige Anordnung auf Einweisung einer schwangeren Obdachlosen

    Auszug aus BVerfG, 20.09.1996 - 1 BvR 1773/96
    Bei offenem Ausgang muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 88, 169 [172]; 91, 328 [332]; stRspr).
  • BGH, 09.07.2001 - PatAnwZ 1/00

    Mitgliedschaft einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in einer Patentanwalts-GmbH

    3 Abs. 1 GG verbietet es dem Gesetzgeber, ohne hinreichenden sachlichen Grund bei den Regelungen über die gemeinsame Berufsausübung zwischen Angehörigen unterschiedlicher freier Berufe zu differenzieren (vgl. hierzu BVerfGE 80, 269, 285; 98, 49, 62 ff.; siehe auch BVerfG, Beschluß vom 20. September 1996 - 1 BvR 1773/96, ZIP 1997, 117; dazu Henssler, ZIP 1997, 1481, 1483).
  • AGH Hamburg, 27.09.2004 - I ZU 8/03

    Verbot der Sternsozietät - Verstoß durch Satzung einer …

    Die Regelung der Sternsozietät in der BRAO verletzt auch nicht den bei den gesetzlichen Regelungen zur Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit zu beachtenden allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerfG, ZIP 1997, 117; 1998, 1068, 1070).
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