Rechtsprechung
| BGH, 31.10.1997 - V ZR 248/96 |
Haus ohne Baugenehmigung
Auslegung der Zusicherung über das Bestehen einer Baugenehmigung, § 157 BGB, § 463 S. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, entgangener Gewinn, Verkehrswert
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 463 S. 1
- Wolters Kluwer
Versicherung der behördlichen Genehmigung und Abnahme der aufstehenden Gebäude durch den Verkäufer eines Hausgrundstücks als Zusicherung einer Eigenschaft in Bezug auf den aktuellen Ausbauzustand - Auslegung einer Zusicherungserklärung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 463 Abs. 1
Behördliche Genehmigung als zugesicherte Eigenschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 463 S. 1
Zusicherung des aktuellen Ausbauzustandes im Rahmen eines Grundstückskaufvertrages - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 463 BGB
Grundstückskauf; Eigenschaftszusicherung für aufstehende Gebäude
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Auslegung der Zusicherung einer Baugenehmigung für die "aufstehenden Gebäude"
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Dachausbau nicht genehmigt: Haftet Verkäufer? (IBR 1998, 125)
Verfahrensgang
- BGH, 12.06.1997 - V ZR 248/96
- BGH, 31.10.1997 - V ZR 248/96
Papierfundstellen
- NJW 1998, 535
- ZIP 1997, 2202
- MDR 1998, 94
- DNotZ 1998, 881
- WM 1998, 78
- BB 1998, 238
- DB 1998, 1658 (Ls.)
- BauR 1998, 196 (Ls.)
- ZfBR 1998, 80
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen …
Der Anspruch des Käufers richtet sich vielmehr auf die Herstellung des wirtschaftlichen Erfolgs, der bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung eingetreten wäre (vgl. BGHZ 128, 111, 116; Senat, Urt. v. 31. Oktober 1997, V ZR 248/96, WM 1998, 78, 79). - BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99
Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem …
Wenn die Beklagte als Erklärende etwas anderes gemeint haben sollte, wäre es ihre Sache gewesen, das von ihr Gemeinte klarzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 1997 - V ZR 248/96, NJW 1998, 535 = ZfBR 1998, 80). - BGH, 16.10.2009 - V ZR 203/08
Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag bei bestehendem Interesse an …
Die Auslegung der Regelung durch das Berufungsgerichts ist mit dem in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Erfordernis einer beiderseits interessengerechten Auslegung (BGHZ 131, 136, 138; 143, 175, 178 [Senat]; Senat, Urt. v. 31. Oktober 1997, V ZR 248/96, NJW 1998, 535, 536;… Urt. v. 9. Mai 2003, V ZR 240/02, NJW-RR 2003, 1053, 1054;… Urt. v 23. Januar 2009, V ZR 197/07, NJW 2009, 1810, 1812;… BGH, Urt. v. 28. Mai 2009, VII ZR 206/07, BGH-Report 2009, 866) nicht zu vereinbaren.
- OLG Düsseldorf, 09.10.2018 - 24 U 194/17
Beim Immobilienkauf gibt´s immer noch fiktive Mängelbeseitigungskosten
Sie erstreckt sich folglich auf alle nach Fertigstellung des Bauwerks erfolgten genehmigungsbedürftigen Änderungen (Az. V ZR 248/96, Rz. 9). - BGH, 10.03.2004 - IV ZR 143/03
Erneute Erteilung einer nach dem RBerG unwirksamen Treuhandvollmacht
Zur Ermittlung des Erklärungsinhalts müssen auch der mit der Äußerung verfolgte Zweck und die Interessenlage der Beteiligten berücksichtigt werden; überdies kann eine Willenserklärung nicht losgelöst von dem Geschehen erfaßt werden, das zu ihm geführt hat (vgl. BGH, Urteile vom 18. Mai 1999 - X ZR 100/98 - unter 4 a, in Juris dokumentiert; vom 31. Oktober 1997 - V ZR 248/96 - ZIP 1997, 2202 unter II). - BGH, 28.05.2009 - VII ZR 206/07
Interessengerechte Auslegung des Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft …
Es hat insbesondere den Grundsatz der interessengerechten Auslegung verletzt (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 1997 - V ZR 248/96, NJW 1998, 535, 536; Urteil vom 11. Mai 1995 - VII ZR 116/94, BauR 1995, 697 = ZfBR 1995, 259 m.w.N.). - BGH, 22.12.2000 - VII ZR 311/99
Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem …
Wenn die Beklagte als Erklärende etwas anderes gemeint haben sollte, wäre es ihre Sache gewesen, das von ihr Gemeinte klarzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 1997 - V ZR 248/96, NJW 1998, 535 = ZfBR 1998, 80). - BGH, 17.09.1999 - V ZR 220/98
Auslegung einer Gewährübernahme in einem Grundstückskaufvertrag
Die Erklärung, die Gewähr für eine bestimmte Eigenschaft zu übernehmen, kann ebenso wie die Versicherung, daß die Gebäude genehmigt sind (Senatsurt. v. 31. Oktober 1997, V ZR 268/96, WM 1998, 78), nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte nicht anders denn als Zusicherung im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB verstanden werden.b) Die weitere Erwägung des Berufungsgerichts, jedenfalls habe sich die Gewährübernahme nicht auf die Zulässigkeit des vorhandenen Ausbauzustandes erstrecken sollen, wird der Rechtsprechung des Senats ebenfalls nicht gerecht (Urt. v. 31. Oktober 1997, V ZR 268/96, WM 1998, 78).
- BGH, 19.10.1999 - XI ZR 292/98
Umfang der formularmäßigen Sicherungsabtretung einer Forderung
Das Berufungsgericht hat Sinn und Zweck der getroffenen Vereinbarungen und die Interessenlage der Beteiligten nicht, wie geboten (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 1997 - V ZR 248/96, WM 1998, 78), berücksichtigt und deshalb verkannt, daß die Forderung auf Auszahlung des Festgeldes mit dem abgetretenen Anspruch identisch ist. - OLG Düsseldorf, 28.07.2003 - 9 U 41/03
Auslegung von Gewährleistungsklausel hinsichtlich Zulässigkeit der vorhandenen …
Bei der Ermittlung des objektiven Erklärungswerts der Regelung ist der mit der Absprache verfolgte Zweck sowie die Interessenlage der Parteien zu berücksichtigen (vgl. BGH WM 1998, 78 f.).Rn. 42 Unter Berücksichtigung des im Regelfall anzunehmenden Interesses des Käufers, das von ihm in einem bestimmten Ausbauzustand besichtigte Objekt, das in dieser Gestalt Grundlage für seine Kaufentscheidung und die damit in Zusammenhang stehenden Kalkulationen ist, auch entsprechend zu nutzen, ist diese Klausel ebenso wie die Erklärung, "die aufstehenden Gebäude seien behördlicherseits genehmigt" nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte grundsätzlich als Zusicherung, dass nicht nur das verkaufte Gebäude selbst, sondern auch dessen Nutzung nach dem konkreten Ausbauszustand baurechtlich genehmigt sei, zu verstehen (BGH WM 1998, 78 f.; MittRhNotK 2000, 249 f.) Bei Verwendung dieser Klausel scheidet eine Gewährsübernahme für die Zulässigkeit der Nutzung nur aus, wenn beide Parteien die abgegebene Erklärung übereinstimmend in einem anderen Sinn verstanden haben oder der Verkäufer seine Zusicherung entsprechend einschränkt (…BGH a.a.O).
- LG Krefeld, 26.10.2017 - 3 O 256/16
Schadensersatzanspruch wegen einer baurechtlich nicht genehmigten Nutzung eines …
- BGH, 18.05.1999 - X ZR 100/98
Auslegung von Vereinbarungen bei Hard- und Softwarebestellung
- OLG Hamburg, 23.08.2002 - 2 Wx 51/02
Verweigerung der Auszahlung auf Notaranderkonto hinterlegter Gelder
- OLG Saarbrücken, 22.11.2000 - 1 U 130/00
Rechtsfolgen unrichtiger Angaben des Verkäufers einer Immobilie zur Kündbarkeit …
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