Rechtsprechung
| LG Wuppertal, 10.08.1999 - 6 T 630/99 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Beschwerdebefugnis im Nachlassinsolvenzverfahren
Papierfundstellen
- ZIP 1999, 1536
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.12.2004 - IV ZR 199/03
Rechtsfolgen verspäteter Stellung eines Nachlaß-Insolvenzantrages
Er dürfte deshalb auch kaum in der Lage sein, ein Insolvenzverfahren in Gang zu setzen, weil es nicht Aufgabe des Insolvenzgerichts ist, die Erbenstellung zu klären (…MünchKomm-InsO/Siegmann, aaO Rdn. 2; vgl. auch OLG Düsseldorf ZIP 1998, 870, 871 f.; LG Wuppertal ZIP 1999, 1536). - AG Ludwigshafen, 30.09.2014 - 3a IN 354/14
Nachlassinsolvenzverfahren: Nachweis der Erbenstellung durch den Antragsteller
Rn. 3 Die Rechtsprechung und Literatur gibt wohl überwiegend davon aus, dass zum Nachweis der Erbenstellung die Vorlage eines Erbscheins erforderlich ist (LG Köln, Beschluss vom 24.06.2003, Az. 19 T 84/03, ZInsO 2003, 720; LG Wuppertal, Beschluss vom 10.08.1999, Az. 6 T 630/99;… Uhlenbruck-Lüer, 13. Aufl., § 317 Rnr. 2;… HambKomm-Böhm, 4. Aufl. 2012, § 317 Rnr. 2, ggf. soll auch ein öffentliches Testament nebst Niederschrift über die Eröffnung ausreichen, §§ 2232 BGB, 348 FamFG).
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Rechtsprechung
| LG Potsdam, 21.06.1999 - 5 T 915/97 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Grundlage der Vergütung des Sequesters
Papierfundstellen
- ZIP 1999, 1536
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 3 W 58/00
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Vor diesem Hintergrund ist die in § 10 InSVV angeordnete entsprechende Geltung des § 1 Abs. 1 InsVV so zu verstehen, dass die Berechnungsgrundlage nach dem Wert des Vermögens bestimmt wird, das der vorläufige Insolvenzverwalter im Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung verwaltet hat (vgl. LG Bonn ZIP 2000, 629 = ZInsO 2000; 239;… LG Frankfurt ZIP 1999 aaO; AG Göttingen NZI 1999, 382; AG Bonn ZIP 1999, 2167;… Kirchhof in HK-InsO § 22 Rdn. 49;… Eickmann in HK-InsO § 63 Rdn. 17;… Nerlich/Römermann/Mönning, InsO § 22 Rdn. 227;… Schmerbach in FK-InsO aaO § 21 Rdn. 52;… Kübler/Prütting/Eickmann aaO § 11 InsVV Rdn.;… Hess, InsO § 11 InsVV Rdn. 11;… Haarmeyer/Wutzke/Förster aaO § 11 InsVV Rdn. 38; zur Sequestervergütung nach altem Recht vgl. auch LG Frankenthal RPfleger 1997, 38, 39;… LG Baden-Baden aaO; LG Potsdam ZIP 1999, 1536, 1537;… LG Magdeburg RPfleger 1996 aaO und ZInsO 1998, 91; Eickmann ZIP 1982, 21, 23;… Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 106 Rdn. 22 c; Uhlenbruck ZIP 1996, 1889, 1891; a.A. wohl LG Karlsruhe ZInsO 2000, 230, jeweils m.w.N.). - LG Bonn, 13.03.2000 - 2 T 8/00
Berechnungsgrundlage für Vergütung des vorläufigen Verwalters
Für die Vergütung des Sequesters im Gesamtvollstreckungsverfahren und im Konkursverfahren haben aber das LG Potsdam (ZIP 1999, 1536) und das LG Baden-Baden (ZIP 1999, 1138, dazu EWiR 2000, 185 (Johlke) ) im Sinne der hier getroffenen Entscheidung befunden.
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