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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,400
BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99 (https://dejure.org/2000,400)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2000 - IX ZR 43/99 (https://dejure.org/2000,400)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - IX ZR 43/99 (https://dejure.org/2000,400)
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Abgrenzung abstraktes Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB) - deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Vergleich (§ 779 BGB)

Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    BGB §§ 781, 812 Abs. 2

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nomos.de PDF, S. 40 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 781, 812 Abs. 2 BGB
    Abstraktes Schuldanerkenntnis/Rückforderung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 781, 812 Abs. 2
    Streit der Parteien über das Bestehen einer Schuld als Voraussetzung für einwendungsausschließenden Anerkenntnisvertrag

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Rückforderung eines Schuldanerkenntnisses, Schuldanerkenntnis, ungerechtfertigte Bereicherung, Kondiktion

Besprechungen u.ä. (4)

  • nomos.de PDF, S. 40 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 781, 812 Abs. 2 BGB
    Abstraktes Schuldanerkenntnis/Rückforderung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bereicherungsrecht, Zum Einwendungsausschluss beim abstrakten Schuldanerkenntnis

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Rückforderung eines abstrakten Schuldanerkenntnisses wegen ungerechtfertigter Bereicherung

  • nieber-winkler.de (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 781, 812 Abs. 2 BGB
    Abstraktes Schuldanerkenntnis - Rückforderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2501
  • ZIP 2000, 1260
  • MDR 2000, 943
  • NZI 2001, 24
  • NJ 2000, 651
  • WM 2000, 1806
  • BB 2000, 1492
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.10.1985 - III ZR 35/85

    Vorliegen einer Kontokorrentvereinbarung - Voraussetzungen eines konstitutiven …

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99
    Ein solcher Bereicherungsanspruch kommt lediglich dann nicht in Betracht, wenn die Parteien mit dem Anerkenntnisvertrag einen Streit oder eine Unsicherheit über den Inhalt des zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnisses beenden und ohne Rücksicht auf das Bestehen oder Nichtbestehen des anerkannten Anspruchs eine klare Rechtslage schaffen wollten (…BGH, Urt. v. 18. September 1970 - IV ZR 1199/68, WM 1970, 1457, 1459; v. 29. September 1975 - III ZR 30/73, WM 1975, 1233 f; v. 24. Oktober 1985 - III ZR 35/85, WM 1986, 50, 51).

    Ist dies der Fall, dann unterscheidet sich der konstitutive Schuldbestätigungsvertrag vom sogenannten "deklaratorischen" Schuldanerkenntnis nur dadurch, daß er im Gegensatz zu diesem "abstrakt" ist, also einen selbständigen Anspruchsgrund bildet (BGH, Urt. v. 24. Oktober 1985 aaO).

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99
    Der die Rückforderungsmöglichkeit nach § 812 Abs. 2 BGB beseitigende Einwendungsausschluß setzt wie beim deklaratorischen Schuldanerkenntnis einen Streit oder doch eine subjektive Ungewißheit der Parteien über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtlich erhebliche Punkte voraus; insofern wirken solche einwendungsausschließenden Anerkenntnisverträge wie ein Vergleich (BGHZ 66, 250, 253 ff).
  • BGH, 17.02.1969 - II ZR 30/65

    Verjährung einer der Kontokorrentbindung unterliegenden Forderung

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99
    Der Bereicherungsanspruch besteht nur in dem Umfang, in dem das Anerkenntnis den Honoraranspruch übersteigt (vgl. BGHZ 51, 346, 348;… MünchKomm-BGB/Lieb 3. Aufl. § 812 Rdnr. 315).
  • BGH, 30.11.1998 - II ZR 238/97

    Beweiswürdigung bei verzögerter Berufung einer Partei auf ein entcheidendes …

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99
    Jene Rechtsbeziehungen, die zur Abgabe des Anerkenntnisses geführt haben, stellen aber dessen Rechtsgrund dar, was zur Folge hat, daß, wenn sie den anerkannten Leistungsanspruch nicht rechtfertigen, das Anerkenntnis gemäß § 812 Abs. 2 BGB wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückgefordert werden kann (BGH, Urt. v. 30. November 1998 - II ZR 238/97, NJW-RR 1999, 573, 574).
  • BGH, 22.12.1966 - VII ZR 195/64

    Vermögensverwaltung durch Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99
    Im übrigen hätte der Vereinbarung, wenn es sich bei ihr um einen Vergleich gehandelt hätte, wenn auch nicht die Wirksamkeit (§ 779 BGB), so doch die Geschäftsgrundlage gefehlt, sofern der anerkannte Betrag nicht der materiellen Rechtslage entsprach; denn die Parteien hätten sich dann bei Abschluß des Vertrages in einem gemeinsamen Irrtum befunden (vgl. dazu BGHZ 46, 268, 272 f;… BGH, Urt. v. 18. November 1993 - IX ZR 34/93, WM 1994, 604, 605).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 34/93

    Wegfall der Geschäftsgrundlage für einen Vergleich

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99
    Im übrigen hätte der Vereinbarung, wenn es sich bei ihr um einen Vergleich gehandelt hätte, wenn auch nicht die Wirksamkeit (§ 779 BGB), so doch die Geschäftsgrundlage gefehlt, sofern der anerkannte Betrag nicht der materiellen Rechtslage entsprach; denn die Parteien hätten sich dann bei Abschluß des Vertrages in einem gemeinsamen Irrtum befunden (vgl. dazu BGHZ 46, 268, 272 f; BGH, Urt. v. 18. November 1993 - IX ZR 34/93, WM 1994, 604, 605).
  • BGH, 18.09.1970 - IV ZR 1199/68

    Verpflichtung zum Schadensersatz auf Grund der Verletzung eines Maklervertrages - …

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99
    Ein solcher Bereicherungsanspruch kommt lediglich dann nicht in Betracht, wenn die Parteien mit dem Anerkenntnisvertrag einen Streit oder eine Unsicherheit über den Inhalt des zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnisses beenden und ohne Rücksicht auf das Bestehen oder Nichtbestehen des anerkannten Anspruchs eine klare Rechtslage schaffen wollten (BGH, Urt. v. 18. September 1970 - IV ZR 1199/68, WM 1970, 1457, 1459; v. 29. September 1975 - III ZR 30/73, WM 1975, 1233 f; v. 24. Oktober 1985 - III ZR 35/85, WM 1986, 50, 51).
  • BGH, 29.09.1975 - III ZR 30/73

    Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung - Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99
    Ein solcher Bereicherungsanspruch kommt lediglich dann nicht in Betracht, wenn die Parteien mit dem Anerkenntnisvertrag einen Streit oder eine Unsicherheit über den Inhalt des zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnisses beenden und ohne Rücksicht auf das Bestehen oder Nichtbestehen des anerkannten Anspruchs eine klare Rechtslage schaffen wollten (…BGH, Urt. v. 18. September 1970 - IV ZR 1199/68, WM 1970, 1457, 1459; v. 29. September 1975 - III ZR 30/73, WM 1975, 1233 f; v. 24. Oktober 1985 - III ZR 35/85, WM 1986, 50, 51).
  • BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 299/04

    Sittenwidrige Ausnutzung eines Vollstreckungstitels; Mehrmalige Aufforderung zur …

    Ein solches Anerkenntnis ist grundsätzlich kondizierbar, wenn die gesicherte Forderung, wie hier, nicht oder nicht mehr besteht (BGH…, Urteil vom 16. April 1991, aaO, unter II 3 b;… Urteil vom 30. November 1998, aaO; Urteil vom 18. Mai 2000 - IX ZR 43/99, NJW 2000, 2501 = WM 2000, 1806, unter I 1).

    Ein Bereicherungsanspruch kommt lediglich dann nicht in Betracht, wenn die Parteien mit dem Anerkenntnisvertrag einen Streit oder eine Unsicherheit über den Inhalt des zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnisses beenden und ohne Rücksicht auf das Bestehen oder Nichtbestehen des anerkannten Anspruchs eine klare Rechtslage schaffen wollten (Urteil vom 18. Mai 2000, aaO).

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 502/03

    Schuldversprechen - Inhaltskontrolle

    Ein bestätigendes Schuldanerkenntnis hat - ebenso wie ein selbständiges Schuldversprechen oder -anerkenntnis, bei dem die Einwendungen und Einreden nach §§ 812, 821 BGB ausgeschlossen sind - die Wirkung, dass die §§ 812, 821 BGB nicht anwendbar sind (BGH 18. Mai 2000 - IX ZR 43/99 - NJW 2000, 2501; aA noch BGH 29. Februar 1968 - VII ZR 98/65 - BB 1968, 399).
  • OLG Hamm, 26.02.2015 - 18 U 82/14

    Ansprüche des Frachtführers bei Kündigung des Frachtvertrages durch den …

    Eine Erklärung, mit der das Schuldverhältnis ohne Rücksicht auf möglicherweise bestehende Einwendungen festgelegt werden sollte oder in dem der Schuldner auf bestimmte Einreden verzichtet, kann nicht nach § 812 Abs. 2 BGB rückgängig gemacht werden, falls sich später das "bestätigte" Schuldverhältnis als ursprünglich nicht bestehend oder sich eine "ausgeschlossene" Einwendung als begründet herausstellt (…BGH, WM 1966, S. 1280; NJW 2000, S. 2501;… Staudinger/Marburger, Neubearb. 2009, § 781 Rn. 17).
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