Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 18.10.2001 - 16 U 49/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 765, 767
Haftung des Bürgen auch für nach Abschluss des Darlehensvertrags vereinbarte Vorfälligkeitsentschädigung sowie für Bereitstellungszinsen für nach vorzeitiger Vertragsbeendigung vereinbartes neues Darlehen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 765 § 767
Vorfälligkeitsentschädigung und Bereitstellungszinsen als Bestandteile des verbürgten Darlehens
Papierfundstellen
- ZIP 2002, 567
- WM 2002, 1387
Wird zitiert von ...
- BGH, 20.12.2005 - XI ZR 66/05
Beschwer durch ein Grundurteil; Verjährung der Ansprüche des Darlehensgebers auf …
Er hat sich wirksam für alle Ansprüche aus der Finanzierung des Hotelgrundstücks in W. verbürgt und haftet gemäß § 767 Abs. 1 Satz 2 BGB auch für vertragliche Schadensersatzansprüche der Klägerin (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1987 - IX ZR 263/86, WM 1988, 212, 213; für Ansprüche auf Vorfälligkeitsentschädigung: OLG Frankfurt am Main ZIP 2002, 567, 568 f.;… MünchKomm/Habersack, BGB 4. Aufl. § 767 Rdn. 7;… Palandt/Sprau, BGB 65. Aufl. § 767 Rdn. 3).
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