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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 U 99/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3826
OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 U 99/00 (https://dejure.org/2001,3826)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.09.2001 - 3 U 99/00 (https://dejure.org/2001,3826)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. September 2001 - 3 U 99/00 (https://dejure.org/2001,3826)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    VOB/B § 13 Nr. 7 Abs. 2; ; BGB § 242; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Bürgschaft auf erstes Anfordern; Dokumentationsstrenge; Effektivklausel; Bürgschaftsvertrag; Übersicherung; Gewährleistungsbürgschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistungsbürgschaft a.e.A. und Mangelfolgeschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 765
    Rechtmäßige Inanspruchnahme aufgrund einer Bürgschaft auf erstes Anfordern auch bei erst aus sonstigen Umständen (hier: Anlage zur Bürgschaftsurkunde) erkennbarem Umfang der Bürgschaftsverpflichtung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern: Inanspruchnahme bei Mangelfolgeschäden? (IBR 2002, 364)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 659
  • BauR 2002, 1136 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.01.1997 - IX ZR 297/95

    Individualvertragliche Übernahme einer Bürgschaft oder Garantie auf erstes …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 U 99/00
    Nimmt der Gläubiger einen Bürgen aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch, so hat er dafür im Rahmen der formellen Dokumentenstrenge" grundsätzlich dasjenige eindeutig erkennbar zu erklären, was als Voraussetzung der vorläufigen Zahlungspflicht in den Urkunden niedergelegt ist (BGH MDR 97, 565).

    Eine wörtliche Übernahme der in der Bürgschaftsurkunde genannten Voraussetzungen im Anforderungsschreiben ist aber nur dann erforderlich, wenn dies ausdrücklich so vereinbart ist (BGH MDR 97, 565; MDR 96, 595).

    Der Gläubiger braucht nur die Bürgenleistung vertragsgerecht anzufordern, wozu nicht einmal die schlüssige Darlegung der Hauptforderung gehört (BGH MDR 97, 565; NJW 97, 255).

  • BGH, 17.10.1996 - IX ZR 325/95

    Darlegung der Fälligkeitsvoraussetzungen bei einer Bürgschaft auf erstes …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 U 99/00
    Dieser Zweck lässt sich nur erreichen, wenn alle Streitfragen tatsächlicher und rechtlicher Art, welche die Begründetheit der Hauptforderung betreffen, im Regelfall in den Rückforderungsprozess verwiesen werden (BGH NJW 97, 255).

    Das ist aber nur dann der Fall, wenn es offensichtlich oder mindestens liquide für jedermann beweisbar ist, dass trotz des Vorliegens der formellen Voraussetzungen der Bürgschaftsfall nicht eingetreten ist, also nur eine formale Rechtsstellung missbräuchlich ausgenutzt wird (BGH NJW 97, 255, 256; NJW 84, 2030).

    Der Gläubiger braucht nur die Bürgenleistung vertragsgerecht anzufordern, wozu nicht einmal die schlüssige Darlegung der Hauptforderung gehört (BGH MDR 97, 565; NJW 97, 255).

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 24/98

    Darlegungs- und Beweispflicht des Gläubigers einer Bürgschaft auf erstes …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 U 99/00
    Um die Funktion dieses zu Gunsten des Gläubigers stark formalisierten Sicherungsmittels uneingeschränkt zu erhalten, sind indessen im Erstprozess nur solche Beschränkungen des verbürgten Risikos auf einzelne Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen Gläubiger und Hauptschuldner beachtlich, die im Wege der Auslegung dem Inhalt der Urkunde selbst zu entnehmen sind; sonstige unstreitige oder durch Urkunden belegte Umstände dürfen dabei freilich ergänzend berücksichtigt werden (BGH NJW 96, 717, 718; MDR 99, 816).

    Anderenfalls würde die Funktion der Bürgschaft auf erstes Anfordern, die der schnellen und vereinfachten Durchsetzung der von ihr gesicherten Ansprüche dient (BGH MDR 99, 816) beeinträchtigt.

  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 U 99/00
    Soweit der Kläger auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verweist, wonach die Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern als Ersatz für einen Gewährleistungseinbehalt den Auftragnehmer unter bestimmten Umständen entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen könne (BGHZ 136, 27; Baurecht 97, 829; NZ Bau 2000, 285), so findet diese nur auf Fälle Anwendung, in denen der Bürgschaft eine vorformulierte Vertragsbedingung zugrunde liegt.
  • BGH, 28.10.1993 - IX ZR 141/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 U 99/00
    Allerdings kann sich der Bürge gegenüber einer Bürgschaft auf erstes Anfordern ausnahmsweise auf die materielle Unbegründetheit der Anforderung berufen, wenn es klar auf der Hand liegt, dass der Gläubiger eine formale Rechtsstellung missbraucht, § 242 BGB (BGH NJW 94, 380).
  • BGH, 12.03.1984 - II ZR 198/82

    Einwand des Rechtsmißbrauchs bei Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 U 99/00
    Das ist aber nur dann der Fall, wenn es offensichtlich oder mindestens liquide für jedermann beweisbar ist, dass trotz des Vorliegens der formellen Voraussetzungen der Bürgschaftsfall nicht eingetreten ist, also nur eine formale Rechtsstellung missbräuchlich ausgenutzt wird (BGH NJW 97, 255, 256; NJW 84, 2030).
  • BGH, 14.12.1995 - IX ZR 57/95

    Rechte des Bürgen gegenüber der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 U 99/00
    Um die Funktion dieses zu Gunsten des Gläubigers stark formalisierten Sicherungsmittels uneingeschränkt zu erhalten, sind indessen im Erstprozess nur solche Beschränkungen des verbürgten Risikos auf einzelne Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen Gläubiger und Hauptschuldner beachtlich, die im Wege der Auslegung dem Inhalt der Urkunde selbst zu entnehmen sind; sonstige unstreitige oder durch Urkunden belegte Umstände dürfen dabei freilich ergänzend berücksichtigt werden (BGH NJW 96, 717, 718; MDR 99, 816).
  • BGH, 12.03.1996 - XI ZR 108/95

    Anforderungen an die Zahlungsaufforderung aus einer Garantie auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 U 99/00
    Eine wörtliche Übernahme der in der Bürgschaftsurkunde genannten Voraussetzungen im Anforderungsschreiben ist aber nur dann erforderlich, wenn dies ausdrücklich so vereinbart ist (BGH MDR 97, 565; MDR 96, 595).
  • BGH, 21.05.1987 - VII ZR 296/86

    Fortführung eines Rechtsmittels durch den Streithelfer nach Zurücknahme durch die …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 U 99/00
    Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass die Beklagte ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten zu erkennen gegeben hat, dass sie mit der Durchführung des Rechtsmittels durch die Streithelferin nicht einverstanden sei (vgl. BGH NJW 88, 712).
  • OLG München, 21.10.1994 - 23 U 3264/94

    Voraussetzungen für eine wirksame Inanspruchnahme aus einer befristeten …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 U 99/00
    Soweit die Streithelferin in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des OLG München (NJW-RR 95, 498) verweist, so sind die dort genannten Voraussetzungen jedoch im vorliegenden Fall gerade nicht gegeben.
  • OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 26 U 36/06

    Insolvenzverfahren; Garantie: Statthaftigkeit des …

    Der Bundesgerichtshof hat eine Auslegung dieser Klausel als materielle, vom Gläubiger zu beweisende, Bedingung einer Inanspruchnahme abgelehnt, weil ein solches Verständnis mit dem Wesen einer Bürgschaft auf erstes Anfordern typischerweise nicht zu vereinbaren sei (vgl. NJW 1997, 255 f; vgl. auch OLG Frankfurt, ZIP 2002, 659 ff).
  • OLG Bamberg, 11.06.2007 - 6 U 36/07

    Bürgschaft - Wann liegt Bürgschaft auf erstes Anfordern vor?

    Wegen der Formbedürftigkeit der Bürgschaftserklärung (§ 766 S. 1 BGB) ist die Auslegung primär anhand der Urkunde vorzunehmen (vgl. BGH NJW 2001, 3616), wobei weitere unstreitige Umstände bei der Auslegung berücksichtigt werden können (vgl. OLG Frankfurt am Main ZIP 2002, 659).
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