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Rechtsprechung
   OLG München, 02.08.2002 - 21 U 5950/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3813
OLG München, 02.08.2002 - 21 U 5950/01 (https://dejure.org/2002,3813)
OLG München, Entscheidung vom 02.08.2002 - 21 U 5950/01 (https://dejure.org/2002,3813)
OLG München, Entscheidung vom 02. August 2002 - 21 U 5950/01 (https://dejure.org/2002,3813)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inkongruente Deckung bei Insolvenz; Zahlung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung; Fällige Forderung; Freiwillige Zahlung; Insolvenzanfechtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 131
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.09.1997 - IX ZR 14/97

    Konkursanfechtung bezüglich die Pfändung von Geld

    Auszug aus OLG München, 02.08.2002 - 21 U 5950/01
    Eine inkongruente Deckung i.S. von § 131 InsO ist auch gegeben, wenn der Schuldner zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (hier: der Finanzbehörde) auf eine fällige Forderung "freiwillig" zahlt (im Anschluss an BGH in BGHZ 136, 309/312 gegen BAG NZA 1998, 446/447).

    Der Senat schließt sich den Entscheidungen des BGH vom 09.09.1 997 (BGHZ 136, 309/312 f.; vgl. dazu auch Münzberg JZ 1998, 308 ff.) und des OLG Jena vom 23.08.2000 (ZIP 2000, 1734) an.

  • BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 753/95

    Hat ein Arbeitnehmer kurz vor Eröffnung des Konkursverfahrens überwiesenes …

    Auszug aus OLG München, 02.08.2002 - 21 U 5950/01
    Eine inkongruente Deckung i.S. von § 131 InsO ist auch gegeben, wenn der Schuldner zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (hier: der Finanzbehörde) auf eine fällige Forderung "freiwillig" zahlt (im Anschluss an BGH in BGHZ 136, 309/312 gegen BAG NZA 1998, 446/447).

    Der Senat sieht keinen Anlass, den BGH durch die Zulassung der Revision zu binden, nachdem nach der anwendbaren Neufassung der ZPO die Nichtzulassungsbeschwerde gegeben ist, zumal das BAG (Entscheidung vom 17.6.1997, NZA 1998, 446/447 f.) vor dem BGH entschieden hat.

  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 67/87

    Zahlung der Maklerprovision an einen Dritten - Treuwidriges Verschweigen bei …

    Auszug aus OLG München, 02.08.2002 - 21 U 5950/01
    Sonstige äußere Umstände, die einen Rückschluß auf den inneren Vorgang "freiwilliger" Leistung bei der Schuldnerin zulassen, hat der Beklagte nicht vorgetragen (vgl. BGH NJW-RR 1988, 1529).
  • OLG Jena, 23.08.2000 - 2 U 92/00

    Inkongruente Deckung und Abwendung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG München, 02.08.2002 - 21 U 5950/01
    Der Senat schließt sich den Entscheidungen des BGH vom 09.09.1 997 (BGHZ 136, 309/312 f.; vgl. dazu auch Münzberg JZ 1998, 308 ff.) und des OLG Jena vom 23.08.2000 (ZIP 2000, 1734) an.
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