Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 26.03.2004 - I-16 U 216/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
InsO § 61
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 61
Zum Haftungsausschluss des Insolvenzverwalters gem. § 61 InsO bei tatsächlicher Kenntnis der Sach- und Rechtslage des Gläubigers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Erfüllung der neuen Masseverbindlichkeit; Erfordernis eines Rechtschutzbedürfnisses hinsichtlich der Zulässigkeit der Leistungsklage; Zulässigkeit der Feststellungsklage; Abschluss einer Vereinbarung unter dem Vorbehalt schriftlicher Bestätigung; Frage des ...
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 15.10.2002 - 11 O 104/01
- OLG Düsseldorf, 26.03.2004 - I-16 U 216/02
- BGH, 03.11.2005 - IX ZR 94/04
Papierfundstellen
- ZIP 2004, 1375
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02
Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2004 - 16 U 216/02
Wendet der Insolvenzverwalter - wie hier der Erstbeklagte - gegenüber einer solchen Neumasseverbindlichkeit ein, dass auch die neu zu erwirtschaftende Masse wiederum nicht ausreiche, um alle fälligen Neumasseverbindlichkeiten zu decken, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings nur noch die Feststellungsklage zulässig (BGH NZI 2003, 369, 371 f.).
- BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10
Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters
Vor diesem rechtlichen Hintergrund ist für eine Haftung nach dieser Norm dann kein Raum, wenn die Entscheidung eines Arbeitnehmers, in einem Kündigungsschutzprozess einen Vergleich mit Abfindungsregelung zu schließen, auf einer eigenverantwortlichen, in Kenntnis aller Tatsachen und Risiken getroffenen Beurteilung der Sach- und Rechtslage und damit auf einem bewussten Handeln auf eigenes Risiko beruht (vgl. OLG Düsseldorf 26. März 2004 - I-16 U 216/02, 16 U 216/02 - zu II 1 der Gründe, OLGR Düsseldorf 2004, 259;… Gerhardt in Jaeger InsO aaO;… HambKomm/Weitzmann 3. Aufl. § 61 Rn. 1; vgl. auch Bank/Weinbeer NZI 2005, 478, 485, die bei einer Warnung vor den Risiken des Vertragsschlusses eine Entlastung des Verwalters nach § 61 Satz 2 InsO annehmen). - OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 48/09
Honoraransprüche eines Rechtsanwalts gegen den Insolvenzverwalter
Diese gesetzliche Beweislastumkehr ist angeordnet, weil der Massegläubiger regelmäßig nicht den notwendigen Einblick in Verfahrenseinzelheiten besitzt oder sich verschaffen kann, und deshalb nicht beurteilen kann, ob die Masseunzulänglichkeit im Zeitpunkt des Vertragsschlusses absehbar war (vgl. OLG Düsseldorf ZIP 2004, 1375;… Münchener Kommentar/Brandes, a.a.O., § 61 Rdnr. 35).Wollte man in einem solchen Fall nicht bereits die Tatbestandsmäßigkeit des § 61 InsO verneinen, müsste der Schadensersatzanspruch jedenfalls am Mitverschulden entsprechend §§ 242, 254 BGB scheitern (vgl. OLG Düsseldorf ZIP 2004, 1375).
Zu ersetzen ist damit das negative Interesse, welches auch die Umsatzsteuer nicht umfasst (vgl. BGH ZIP 2004, 1107; ZIP 2005, 311; ZinsO 2005, 1269; ZIP 2007, 539; OLG Düsseldorf ZIP 2004, 1375;… Münchener Kommentar/Brandes, a.a.O., § 61 Rdnr. 38).
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