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Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 16.10.2003

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3070
OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04 (https://dejure.org/2004,3070)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.02.2004 - 2 W 14/04 (https://dejure.org/2004,3070)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Februar 2004 - 2 W 14/04 (https://dejure.org/2004,3070)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    InsO § 4; ; InsO § 5; ; ZPO § 281 II 2 Satz 4; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 37

  • unalex.eu
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Willkürliche Verweisung bei Verdacht der Gerichtsstanderschleichung im Zuge sogenannter gewerbsmäßiger Firmenbestattung

  • rechtsportal.de

    Bindungswirkung einer Verweisung im Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit; Anhaltspunkte für einen Fall so genannter Zuständigkeitserschleichung; "gewerbsmäßige Firmenbestattung"; Bestellung eines Pro-Forma Geschäftsführers zur Gründung einer Briefkastenfirma; Erschwerung einer Rechtsverfolgung gegen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1476
  • NZI 2004, 264
  • DB 2004, 753
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 19.09.2003 - 1Z AR 102/03

    Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04
    Maßgeblich für die Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit nach § 3 InsO ist der Zeitpunkt des Eingangs des Eröffnungsantrags beim Insolvenzgericht (BayObLG BB 2003, 2370; OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 1481; OLG Hamm NZI 2000, 220).

    Unter diesen Umständen begründet nach fast einhelliger Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung die Bestellung eines neuen Geschäftsführers mit der Aufgabe der Durchführung und Abwicklung eines Insolvenzverfahrens - wie hier geschehen - für sich genommen keine Zuständigkeit am Wohnsitz des Geschäftsführers, und zwar auch dann nicht, wenn er die Geschäftsbücher und Unterlagen dorthin mitgenommen hat (BayObLG BB 2003, 2370; ZIP 2003, 1305; OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 1481; OLG Celle NdsRPfl 2000, 250; OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Düsseldorf NZI 2000, 691; OLG Hamm ZinsO 1999, 533;… Ganter in Münchener-Kommentar, InsO, 2001, § 3 Rn. 8 m.w.Nw.; a.A. OLG Braunschweig ZIP 2000, 1118: ausreichend Abwicklungstätigkeit mit Außenwirkung).

    Vorliegend ist Willkür jedenfalls deshalb gegeben, weil das Amtsgericht die Verweisung ohne Ermittlungen nach § 5 Abs. 1 InsO, obwohl für diese Anlaß bestand, und ohne nähere Begründung vorgenommen hat (Senat, Beschluß vom 26.09.2003, 2 W 157/03; OLG Hamm ZInsO 1999, 533, NZI 2000, 220; OLG Braunschweig ZIP 2000, 1118; BayObLG BB 2003, 2370).

    Hätte es pflichtgemäß ermittelt, so wäre zu Tage getreten, daß der Geschäftsführer C oder eine Wirtschaftsberatungsgesellschaft in Berlin tatsächlich keine irgendwie geartete Abwicklungstätigkeit ausgeübt hat und eine solche auch nach weiterer Übertragung der Geschäftsanteile und einem weiteren Geschäftsführerwechsel gemäß notariellem Vertrag vom 24.09.2003 nicht festzustellen war, vielmehr nach dem Gesamtbild des Vorgangs ein Fall der Gerichtsstandserschleichung im Zuge einer "gewerbsmäßigen Firmenbestattung" (BayObLG BB 2003, 2370) gegeben war.

    Angesichts dieser Umstände ist es willkürlich, wenn das Insolvenzgericht ohne weitere Ermittlungen den eigentlich Verantwortlichen ermöglicht, sich durch die Erschleichung eines vom Sitz der Gesellschaft entfernten Gerichtsstandes "aus der Haftung zu stehlen" (BayObLG BB 2003, 2370).

  • OLG Hamm, 14.01.2000 - 1 Sbd 100/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04
    Maßgeblich für die Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit nach § 3 InsO ist der Zeitpunkt des Eingangs des Eröffnungsantrags beim Insolvenzgericht (BayObLG BB 2003, 2370; OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 1481; OLG Hamm NZI 2000, 220).

    Selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ist jede auf Gewinnerzielung gerichtete (werbende) Tätigkeit, die nicht in abhängiger Stellung erfolgt (OLG Hamm NZI 2000, 220).

    Vorliegend ist Willkür jedenfalls deshalb gegeben, weil das Amtsgericht die Verweisung ohne Ermittlungen nach § 5 Abs. 1 InsO, obwohl für diese Anlaß bestand, und ohne nähere Begründung vorgenommen hat (Senat, Beschluß vom 26.09.2003, 2 W 157/03; OLG Hamm ZInsO 1999, 533, NZI 2000, 220; OLG Braunschweig ZIP 2000, 1118; BayObLG BB 2003, 2370).

  • OLG Köln, 22.03.2000 - 2 W 49/00

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für GmbH

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04
    Unter diesen Umständen begründet nach fast einhelliger Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung die Bestellung eines neuen Geschäftsführers mit der Aufgabe der Durchführung und Abwicklung eines Insolvenzverfahrens - wie hier geschehen - für sich genommen keine Zuständigkeit am Wohnsitz des Geschäftsführers, und zwar auch dann nicht, wenn er die Geschäftsbücher und Unterlagen dorthin mitgenommen hat (BayObLG BB 2003, 2370; ZIP 2003, 1305; OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 1481; OLG Celle NdsRPfl 2000, 250; OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Düsseldorf NZI 2000, 691; OLG Hamm ZinsO 1999, 533;… Ganter in Münchener-Kommentar, InsO, 2001, § 3 Rn. 8 m.w.Nw.; a.A. OLG Braunschweig ZIP 2000, 1118: ausreichend Abwicklungstätigkeit mit Außenwirkung).

    Dabei kann offen bleiben, ob schon ein Abweichen von einer "fast einhelligen" Meinung bei anderweit noch vertretener und vertretbarer anderer Meinung allein ausreicht, um die Annahme von Willkür zu begründen (für den Fall der Verweisung im Insolvenzfall verneinend Senat seit Beschluß vom 9.08.1999 NJW-RR 2000, 349; OLG Braunschweig ZIP 2000, 118; OLG Celle NdsRpfl 2000, 250; OLG Köln ZIP 2000, 672).

  • OLG Braunschweig, 13.04.2000 - 1 W 29/00

    Bestimmung des unzuständigen Insolvenzgerichts durch das Oberlandesgericht; …

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04
    Unter diesen Umständen begründet nach fast einhelliger Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung die Bestellung eines neuen Geschäftsführers mit der Aufgabe der Durchführung und Abwicklung eines Insolvenzverfahrens - wie hier geschehen - für sich genommen keine Zuständigkeit am Wohnsitz des Geschäftsführers, und zwar auch dann nicht, wenn er die Geschäftsbücher und Unterlagen dorthin mitgenommen hat (BayObLG BB 2003, 2370; ZIP 2003, 1305; OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 1481; OLG Celle NdsRPfl 2000, 250; OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Düsseldorf NZI 2000, 691; OLG Hamm ZinsO 1999, 533;… Ganter in Münchener-Kommentar, InsO, 2001, § 3 Rn. 8 m.w.Nw.; a.A. OLG Braunschweig ZIP 2000, 1118: ausreichend Abwicklungstätigkeit mit Außenwirkung).

    Vorliegend ist Willkür jedenfalls deshalb gegeben, weil das Amtsgericht die Verweisung ohne Ermittlungen nach § 5 Abs. 1 InsO, obwohl für diese Anlaß bestand, und ohne nähere Begründung vorgenommen hat (Senat, Beschluß vom 26.09.2003, 2 W 157/03; OLG Hamm ZInsO 1999, 533, NZI 2000, 220; OLG Braunschweig ZIP 2000, 1118; BayObLG BB 2003, 2370).

  • OLG Frankfurt, 21.05.2002 - 21 AR 113/01

    Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - örtliche Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04
    Maßgeblich für die Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit nach § 3 InsO ist der Zeitpunkt des Eingangs des Eröffnungsantrags beim Insolvenzgericht (BayObLG BB 2003, 2370; OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 1481; OLG Hamm NZI 2000, 220).

    Unter diesen Umständen begründet nach fast einhelliger Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung die Bestellung eines neuen Geschäftsführers mit der Aufgabe der Durchführung und Abwicklung eines Insolvenzverfahrens - wie hier geschehen - für sich genommen keine Zuständigkeit am Wohnsitz des Geschäftsführers, und zwar auch dann nicht, wenn er die Geschäftsbücher und Unterlagen dorthin mitgenommen hat (BayObLG BB 2003, 2370; ZIP 2003, 1305; OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 1481; OLG Celle NdsRPfl 2000, 250; OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Düsseldorf NZI 2000, 691; OLG Hamm ZinsO 1999, 533;… Ganter in Münchener-Kommentar, InsO, 2001, § 3 Rn. 8 m.w.Nw.; a.A. OLG Braunschweig ZIP 2000, 1118: ausreichend Abwicklungstätigkeit mit Außenwirkung).

  • BayObLG, 28.03.2001 - 4Z AR 23/01

    Örtliche ausschließliche Zuständigkeit für ein Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04
    Unter diesen Umständen begründet nach fast einhelliger Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung die Bestellung eines neuen Geschäftsführers mit der Aufgabe der Durchführung und Abwicklung eines Insolvenzverfahrens - wie hier geschehen - für sich genommen keine Zuständigkeit am Wohnsitz des Geschäftsführers, und zwar auch dann nicht, wenn er die Geschäftsbücher und Unterlagen dorthin mitgenommen hat (BayObLG BB 2003, 2370; ZIP 2003, 1305; OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 1481; OLG Celle NdsRPfl 2000, 250; OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Düsseldorf NZI 2000, 691; OLG Hamm ZinsO 1999, 533;… Ganter in Münchener-Kommentar, InsO, 2001, § 3 Rn. 8 m.w.Nw.; a.A. OLG Braunschweig ZIP 2000, 1118: ausreichend Abwicklungstätigkeit mit Außenwirkung).

    Die insoweit bejahende Auffassung (so wohl BayObLG ZIP 2003, 1305) erscheint möglicherweise im Hinblick auf die dem deutschen Recht grundsätzlich fremde Präjudizienbindung bedenklich (BGH NJW-RR 2002, 1498; NJW 2003, 3201).

  • BGH, 20.03.1996 - X ARZ 90/96

    Zuständigkeit des Gesamtvollstreckungsgerichts in den neuen Bundesländern; …

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04
    Gerade auf dem seit geraumer Weile notleidenden Bausektor läßt sich häufig schon vor Ablauf der dreiwöchigen Frist gemäß § 64 GmbHG (vgl. zu deren möglichen Bedeutung in solchen Fällen BGH WM 1996, 933) abschätzen, daß ernsthaft mit einem Insolvenzfall zu rechnen ist.
  • OLG Celle, 16.12.2003 - 2 W 117/03

    Gerichtszuständigkeit im Insolvenzverfahren bei Änderung der Geschäftsadresse; …

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04
    Insoweit sieht sich der Senat veranlaßt, seine in den Beschlüssen vom 28.07.2003 - 2 W 117/03 - und vom 26.09.2003 - 2 W 157/03 - vertretene Auffassung zu modifizieren.
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag - …

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04
    Jedoch kann ein Verweisungsbeschluß ausnahmsweise dann nicht als verbindlich hingenommen werden, wenn er auf Willkür beruht, weil ihm jede rechtliche Grundlage fehlt (BGH NJW 1993, 1273).
  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04
    Die insoweit bejahende Auffassung (so wohl BayObLG ZIP 2003, 1305) erscheint möglicherweise im Hinblick auf die dem deutschen Recht grundsätzlich fremde Präjudizienbindung bedenklich (BGH NJW-RR 2002, 1498; NJW 2003, 3201).
  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von …

  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 1 Sbd 16/99

    Anforderungen an die Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Örtliche Zuständigkeit …

  • OLG Schleswig, 09.08.1999 - 2 W 116/99

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts - Geschäftsführerwohnsitz

  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der …

    Es sieht sich hieran durch Entscheidungen anderer Gerichte (BayObLG NJW-RR 2004, 986; OLG Celle NZI 2004, 258, 259; OLG Stuttgart OLGR 2004, 184, 186; OLG Schleswig NZI 2004, 264) gehindert.
  • OLG Karlsruhe, 30.05.2005 - 15 AR 8/05

    Insolvenzverfahrenseröffnung: Bestimmung des örtlich zuständigen …

    Demnach sind - wie in der Praxis vielfach üblich - Verweisungsbeschlüsse gem. § 281 ZPO, die keine Begründung enthalten, rechtlich zulässig und nicht zu beanstanden (anders OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184, 185 und OLG Schleswig NZI 2004, 264).

    Die geschilderten Umstände erfüllen nicht die Voraussetzungen einer Zuständigkeitserschleichung (anders BayObLG NJW-RR 2004, 986; BayObLG, NZI 2004, 148, 149; OLG Celle, NZI 2004, 258, 259; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184, 186 f.; OLG Celle, NZI 2004, 260, 261; OLG Schleswig, NZI 2004, 264).

    Die neuere Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte zu den Voraussetzungen einer Zuständigkeitserschleichung geht über diese dogmatischen Grundsätze teilweise hinaus und ist in der Begründung weniger überzeugend (vgl. beispielsweise BayObLG NJW-RR 2004, 986; BayObLG NZI 2004, 90, 91; BayObLG NZI 2004, 148, 149; OLG Celle, NZI 2004, 258, 259, 260; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184, 186 f; OLG Celle, NZI 2004, 260, 261; OLG Schleswig, NZI 2004, 264).

    cc) Eine "gewerbliche Firmenbestattung" stellt - ohne das Hinzutreten weiterer Umstände - keine missbräuchliche Manipulation zuständigkeitsbegründender Tatsachen dar (anders BayObLG NJW-RR 2004, 986, 987; BayObLG, NZI 2004, 90, 91; BayObLG NZI, 2004, 148, 149; OLG Celle, NZI 2004, 258; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184, 186 f.; OLG Celle, NZI 2004, 260; OLG Schleswig, NZI 2004, 264).

    cc) Eine Verpflichtung des Insolvenzgerichts, in jedem Fall einer "gewerblichen Firmenbestattung" weitere eigene Ermittlungen zur Frage der Zuständigkeit durchzuführen, gibt es nach Auffassung des Senats nicht (vgl. Senat, NZI 2004, 262; anders BayObLG, NJW-RR 2004, 986, 987; BayObLG NZI 2004, 90, 91; OLG Celle, NZI 2004, 258, 259; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184, 185; OLG Schleswig, NZI 2004, 264).

  • LG Bonn, 13.01.2012 - 6 T 83/11

    Notwendigkeit des Vorliegens von Abwicklungstätigkeiten von einigem Gewicht im …

    Andererseits ist die Ansicht, dass auch eine solche Abwicklungstätigkeitggf unter Fortführung der Geschäftsbücher - als "wirtschaftliche Tätigkeit" angesehen werden kann (vgl. BGHZ 132, 195 zum früheren Recht), zumindest als vertretbar qualifiziert worden, so dass jedenfalls eine Verweisung an das Insolvenzgericht am Abwicklungsort als bindend erachtet wurde (z. B. OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; anders NZI 2004, 260; OLG Frankfurt NZI 2000, 523; OLG Naumburg InVo 2000, 12 sowie die Beschlüsse des OLG Karlsruhe - 15 AR 35/03 - vom 16.10.2003, des OLG Brandenburg - 1 AR 60/03 - vom 8.8.2003 und des OLG Schleswig - 2 W 117/03 - vom 28.7.2003; anders NZI 2004, 264).

    Jedenfalls im Falle der "gewerbsmäßigen Unternehmensbestattung" herrscht Einigkeit, dass im Hinblick auf den Normzweck der Zuständigkeitsregelung des § 3 Abs. 1 Satz 2 InsO entsprechende Abwicklungstätigkeiten nicht als "selbständige wirtschaftliche Tätigkeit" qualifiziert werden können, weil sonst einer - in Rechtsprechung und Schrifttum einhellig abgelehnten - rechtsmissbräuchlichen Zuständigkeitserschleichung Vorschub geleistet würde (…vgl. Ganter in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2007, Rn. 38 ff; BayObLG NZI 2004, 148; Schleswig-Holsteinisches OLG NZI 2004, 264).

    Nach allgemeiner Ansicht begründet eine rechtsmissbräuchliche Sitzverlegung, dass keine Zuständigkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 InsO am neuen Sitz der Gesellschaft begründet wird (…vgl. Ganter in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2007, Rn. 38 ff;… Schmerbach in FK-InsO, 5. Auflage, § 3, Rn. 18 ff.; BayObLG NZI 2004, 148; Schleswig-Holsteinisches OLG NZI 2004, 264).

  • OLG Stuttgart, 08.01.2009 - 8 AR 32/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindung an den Verweisungsbeschluss eines …

    cc) Andererseits ist die Ansicht, dass auch eine solche Abwicklungstätigkeit - ggf unter Fortführung der Geschäftsbücher - als "wirtschaftliche Tätigkeit" angesehen werden kann (vgl. BGHZ 132, 195 zum früheren Recht), zumindest als vertretbar qualifiziert worden, so dass eine Verweisung an das Insolvenzgericht am Abwicklungsort als bindend erachtet wurde (z. B. OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; anders NZI 2004, 260; OLG Frankfurt NZI 2000, 523; OLG Naumburg InVo 2000, 12 sowie die Beschlüsse des OLG Karlsruhe - 15 AR 35/03 - vom 16.10.2003, des OLG Brandenburg - 1 AR 60/03 - vom 8.8.2003 und des OLG Schleswig - 2 W 117/03 - vom 28.7.2003; anders NZI 2004, 264).

    Der ausdrückliche Verzicht auf eine formelle Sitzverlegung darf nicht dazu führen, die zur missbräuchlichen Sitzverlegung entwickelten Kriterien zu unterlaufen (…vgl. zum Ganzen: Ganter in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2007, Rdnr. 38 ff; BayObLG NZI 2004, 148; Schleswig-Holsteinisches OLG NZI 2004, 264).

  • BayObLG, 19.05.2020 - 1 AR 42/20

    Unwirksamkeit der Verweisung eines Insolvenzantragsverfahrens wegen Willkür

    Beschränkt sich die Tätigkeit allerdings auf bloße Verwaltungsmaßnahmen wie die Aufbewahrung der Geschäftsbücher oder das Führen von Korrespondenz, genügt dies jedoch nach - soweit ersichtlich - mittlerweile einhelliger und zutreffender Meinung nicht für die Annahme von Geschäftstätigkeit (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 5. September 2006, 4 AR 60/06, juris Rn. 13; OLG Schleswig, Beschluss vom 4. Februar 2004, 2 W 14/04, juris Rn. 5; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 13. April 2000, 1 W 29/00, juris Rn. 4;… Ganter/Bruns in Münchener Kommentar zur InsO, § 3 Rn. 7b und 8;… Pape in Uhlenbruck, InsO, § 3 Rn. 11;… Prütting in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 83. Lieferung Stand: Februar 2020, § 3 Rn. 13).
  • BGH, 24.01.2006 - X ARZ 446/05

    Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts

    Es sieht sich hieran jedoch durch Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (BayObLG NJW-RR 2004, 986; OLG Celle NZI 2004, 258, 259; OLG Stuttgart OLGR 2004, 184, 186; OLG Schleswig NZI 2004, 264) gehindert.
  • AG Hamburg, 18.12.2008 - 67c IN 389/08
    Die Frage, ob Verwaltungs- und Steuerungsmaßnahmen aus dem Büro des Liquidators ausreichen, um einen anderweitigen gerichtlichen Zuständigkeitsort zu begründen, stellt sich bei nach außen ersichtlicher wirtschaftlicher Filialaktivität in Form von Verkäufen nicht, denn diese Frage ist nur relevant bei juristischen Personen, die ihre Außenaktivitäten bereits eingestellt haben und fern von ihrem "Sitzgericht" Insolvenzantrag stellen möchten (dazu generell nein: BayObLG ZIP 2003, 1305 = ZInsO 2001, 517; nein bei bloßer Aufbewahrung der Geschäftsbücher: BayObLG ZInsO 2003, 902, dazu EWiR 2004, 763 (Pape); BayObLG ZInsO 2003, 1142 (Mitnahme der Geschäftsbücher und Unterlagen an den Wohnsitz des Geschäftsführers, Abwicklung über "Firmenbestattungsfirma"); OLG Düsseldorf NZI 2000, 601; OLG Braunschweig ZIP 2000, 1118 = NZI 2000, 266; OLG Hamm ZInsO 1999, 533 (werbende Tätigkeit Voraussetzung); OLG Schleswig ZIP 2004, 1476 (LS) = NZI 2004, 264 (Abwicklung genügt nicht); OLG Karlsruhe ZIP 2005, 1475).

    Solchen Versuchen hat das Insolvenzgericht Einhalt zu gebieten (Pape, ZIP 2006, 877, 881; OLG Celle ZIP 2006, 2098 = ZInsO 2006, 1106; OLG Celle ZIP 2004, 1022 = ZInsO 2004, 205 = NZI 2004, 260, dazu EWiR 2005, 225 (Breitling); OLG Schleswig ZIP 2004, 1476 (LS) = NZI 2004, 264; BayObLG NZI 2004, 148; OLG Stuttgart ZInsO 2004, 750; Frind, EWiR 2004, 663; Pape, EWiR 2004, 763), damit Gläubigerrechte nicht beeinträchtigt werden.

  • OLG Celle, 05.09.2006 - 4 AR 60/06

    Hinweise auf das Vorliegen einer gewerblichen Firmenbestattung in dem Schreiben …

    Dieser seitens des OLG Celle schon bisher vertretenen Auffassung (vgl. OLG Celle, ZInsO 2004, 205 = NZI 2004, 258) hat sich inzwischen auch der BGH (ZInsO 2006, 146 = NJW 2006, 383 = MDR 2006, 703 = ZIP 2006, 442) in einem Verfahren auf Vorlage des OLG Karlsruhe angeschlossen, in dem das OLG das Insolvenzgericht am Sitz des zur Durchführung des Insolvenzverfahrens neu bestellten Geschäftsführers entgegen der Auffassung der Mehrzahl der Oberlandesgerichte (vgl. BayObLG NJW-RR 2004, 986;… OLG Celle, a.a.O.; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184; OLG Schleswig, NZI 2004, 264) als für die Durchführung des Insolvenzverfahrens zuständiges Gericht bestimmen wollte und die Sache deshalb wegen seiner abweichenden Rechtsauffassung dem BGH nach § 36 Abs. 3 InsO zur Entscheidung vorgelegt hat (vgl. BGH, ZInsO 2006, 146 = NJW 2006, 383 = MDR 2006, 703 = ZIP 2006, 442).
  • OLG Celle, 01.02.2006 - 4 AR 2/06

    Entscheidung über die Zuständigkeit eines Gerichts im Insolvenzverfahren; …

    Dieser seitens des OLG Celle schon bisher vertretenen Auffassung (vgl. OLG Celle, ZInsO 2004, 205 = NZI 2004, 258) hat sich nunmehr auch der BGH in einem Verfahren auf Vorlage des OLG Karlsruhe angeschlossen, in dem das OLG das Insolvenzgericht am Sitz des zur Durchführung des Insolvenzverfahrens neu bestellten Geschäftsführers entgegen der Auffassung der Mehrzahl der Oberlandesgerichte (vgl. BayObLG NJW-RR 2004, 986;… OLG Celle, a.a.O.; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184; OLG Schleswig, NZI 2004, 264) als für die Durchführung des Insolvenzverfahrens zuständiges Gericht bestimmen wollte und die Sache deshalb wegen seiner abweichenden Rechtsauffassung dem BGH nach § 36 Abs. 3 InsO zur Entscheidung vorgelegt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 13.12.2005 - X ARZ 223/05).
  • BayObLG, 16.06.2026 - 101 AR 91/26

    Örtliche Zuständigkeit, Insolvenzverfahren, Verweisungsbeschluss, …

    Beschränkt sich die Tätigkeit der Schuldnerin dagegen auf bloße Verwaltungsmaßnahmen wie die Aufbewahrung der Geschäftsbücher oder das Führen von Korrespondenz, genügte dies nach - soweit ersichtlich - mittlerweile einhelliger und zutreffender Meinung nicht für die Annahme von Geschäftstätigkeit (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 5.9.2006, 4 AR 60/06, juris Rn. 13; OLG Schleswig, Beschluss vom 4. Februar 2004, 2 W 14/04, NZI 2004, 264 [juris Rn. 5];… Ganter/Bruns in M. er Kommentar zur InsO, § 3 Rn. 9;… Pape in Uhlenbruck, InsO, § 3 Rn. 11 m. w. N.;… vgl. auch BayObLG NZI 2020, 560 Rn. 33).
  • BayObLG, 19.12.2019 - 1 AR 139/19

    Willkürliche Verweisung durch das Insolvenzgericht

  • AG Hamburg, 26.09.2013 - 67c IN 320/13

    Insolvenz: Bestellung eines vorläufigen (Pflicht-)Gläubigerausschusses bei …

  • OLG Dresden, 18.06.2009 - 3 AR 47/09

    Bindungswirkung einer Verweisung bei falschen Tatsachenangaben durch den …

  • BayObLG, 27.01.2020 - 1 AR 146/19

    Keine Bindung eines Verweisungsbeschlusses in einem Insolvenzantragsverfahren …

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 15 AR 35/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3904
OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 15 AR 35/03 (https://dejure.org/2003,3904)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.10.2003 - 15 AR 35/03 (https://dejure.org/2003,3904)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - 15 AR 35/03 (https://dejure.org/2003,3904)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Bestimmung des örtlich zuständigen Insolvenzgerichts - Zuständigkeitserschleichung durch missbräuchlichen Verweisungsantrag?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Insolvenzgerichts; Art und Umfang der Ermittlungen im pflichtgemäßem Ermessen; Bindungswirkung eines unter örtlicher Unzuständigkeit erlassenen Verweisungsbeschluss des Insolvenzgerichts; Möglichkeit einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1476
  • NZI 2004, 262
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 09.08.1999 - 2 W 116/99

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts - Geschäftsführerwohnsitz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 15 AR 35/03
    Es erscheint zumindest vertretbar, wenn das Amtsgericht Pforzheim aufgrund dieser Informationen - insbesondere im Hinblick auf die angegebenen Abwicklungsmaßnahmen - eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit der Schuldnerin in Berlin angenommen hat (vgl. zur bindenden Wirkung von Verweisungen im Insolvenzverfahren in ähnlichen Fällen OLG Schleswig, NJW-RR 2000, 349;… Ganter in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung a.a.O., § 3 InsO Rn. 28).
  • OLG Karlsruhe, 30.05.2005 - 15 AR 8/05

    Insolvenzverfahrenseröffnung: Bestimmung des örtlich zuständigen …

    Denn aus den oben angeführten Gründen erscheint es auf jeden Fall vertretbar - und daher nicht willkürlich -, wenn das Amtsgericht Heidelberg die Voraussetzungen einer Zuständigkeitserschleichung nicht bejaht hat (vgl. hierzu auch Senat, NZI 2004, 262; anders die abweichende Rechtsprechung der oben zitierten Oberlandesgerichte).

    cc) Eine Verpflichtung des Insolvenzgerichts, in jedem Fall einer "gewerblichen Firmenbestattung" weitere eigene Ermittlungen zur Frage der Zuständigkeit durchzuführen, gibt es nach Auffassung des Senats nicht (vgl. Senat, NZI 2004, 262; anders BayObLG, NJW-RR 2004, 986, 987; BayObLG NZI 2004, 90, 91; OLG Celle, NZI 2004, 258, 259; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184, 185; OLG Schleswig, NZI 2004, 264).

  • OLG Stuttgart, 08.01.2009 - 8 AR 32/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindung an den Verweisungsbeschluss eines …

    cc) Andererseits ist die Ansicht, dass auch eine solche Abwicklungstätigkeit - ggf unter Fortführung der Geschäftsbücher - als "wirtschaftliche Tätigkeit" angesehen werden kann (vgl. BGHZ 132, 195 zum früheren Recht), zumindest als vertretbar qualifiziert worden, so dass eine Verweisung an das Insolvenzgericht am Abwicklungsort als bindend erachtet wurde (z. B. OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; anders NZI 2004, 260; OLG Frankfurt NZI 2000, 523; OLG Naumburg InVo 2000, 12 sowie die Beschlüsse des OLG Karlsruhe - 15 AR 35/03 - vom 16.10.2003, des OLG Brandenburg - 1 AR 60/03 - vom 8.8.2003 und des OLG Schleswig - 2 W 117/03 - vom 28.7.2003; anders NZI 2004, 264).
  • OLG Stuttgart, 27.11.2003 - 8 AR 16/03

    Insolvenzverfahren: Verweisungsantrag wegen Verlegung der Abwicklungstätigkeit

    cc) Andererseits ist die Ansicht, dass auch eine solche Abwicklungstätigkeit - ggf unter Fortführung der Geschäftsbücher - als "wirtschaftliche Tätigkeit" angesehen werden kann (vgl. BGHZ 132, 195 zum früheren Recht), zumindest als vertretbar qualifiziert worden, so dass eine Verweisung an das Insolvenzgericht am Abwicklungsort entgegen der überwiegend vertretenen Meinung als bindend erachtet wurde (zB OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; OLG Frankfurt NZI 2000, 523; OLG Naumburg InVo 2000, 12 sowie die - gleichfalls die Salida GmbH betreffenden - Beschlüsse des OLG Karlsruhe - 15 AR 35/03 - vom 16.10.2003, des OLG Brandenburg - 1 AR 60/03 - vom 8.8.2003 und des OLG Schleswig - 2 W 117/03 - vom 28.7.2003).
  • LG Bonn, 13.01.2012 - 6 T 83/11

    Notwendigkeit des Vorliegens von Abwicklungstätigkeiten von einigem Gewicht im …

    Andererseits ist die Ansicht, dass auch eine solche Abwicklungstätigkeitggf unter Fortführung der Geschäftsbücher - als "wirtschaftliche Tätigkeit" angesehen werden kann (vgl. BGHZ 132, 195 zum früheren Recht), zumindest als vertretbar qualifiziert worden, so dass jedenfalls eine Verweisung an das Insolvenzgericht am Abwicklungsort als bindend erachtet wurde (z. B. OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; anders NZI 2004, 260; OLG Frankfurt NZI 2000, 523; OLG Naumburg InVo 2000, 12 sowie die Beschlüsse des OLG Karlsruhe - 15 AR 35/03 - vom 16.10.2003, des OLG Brandenburg - 1 AR 60/03 - vom 8.8.2003 und des OLG Schleswig - 2 W 117/03 - vom 28.7.2003; anders NZI 2004, 264).
  • KG, 02.04.2009 - 2 AR 10/09

    Zuständigkeitsbestimmung für ein Insolvenzverfahren: Fehlende Bindungswirkung …

    Der Senat hatte die Sache nicht gemäß § 36 Abs. 3 ZPO im Hinblick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 16. Oktober 2003 - 15 AR 35/03 - (OLGR 2004, 336) dem Bundesgerichtshof vorzulegen.
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