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Rechtsprechung
   BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,632
BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03 (https://dejure.org/2005,632)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2005 - II ZR 235/03 (https://dejure.org/2005,632)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03 (https://dejure.org/2005,632)
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Volltextveröffentlichungen (16)

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  • lexetius.com

    GmbHG §§ 43 Abs. 1, 64

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Faktischer Geschäftsführer, Insolvenzverfahrensverschleppung, Schadensersatzanspruch

  • dr-schulte.de (Kurzinformation)

    Faktischer Geschäftsführer einer GmbH ist nicht nur zur rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrages nach § 64 I GmbHG verpflichtet und haftet dafür

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    GmbH-Recht: Haftung faktischer Geschäftsführer

Besprechungen u.ä. (2)

  • dr-schulte.de (Kurzanmerkung)

    Faktischer Geschäftsführer einer GmbH ist nicht nur zur rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrages nach § 64 I GmbHG verpflichtet und haftet dafür

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Haftung des faktischen Geschäftsführers der GmbH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1550
  • NZI 2006, 63
  • WM 2005, 1706
  • BB 2005, 1867
  • BB 2005, 1869
  • DB 2005, 1897
  • NZG 2005, 816
 
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Wird zitiert von ... (77)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach …

    Auszug aus BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03
    c) In die Entscheidung, durch die der (faktische) Geschäftsführer zum Ersatz von Zahlungen i. S. von § 64 Abs. 2 GmbHG verurteilt wird, ist der Vorbehalt hinsichtlich seines Verfolgungsrechts gegen den Insolvenzverwalter bezüglich seiner Gegenansprüche nach Erstattung an die Masse von Amts wegen aufzunehmen (Ergänzung zu BGHZ 146, 264).

    Die Revision des Beklagten bleibt überwiegend erfolglos (I.); sie ist nur insoweit begründet, als die Vorinstanzen es versäumt haben, in das Urteil den gebotenen (BGHZ 146, 264) Vorbehalt hinsichtlich des Verfolgungsrechts des Beklagten gegen den Insolvenzverwalter bezüglich seiner Gegenansprüche nach Erstattung der Klageforderung an die Masse aufzunehmen (II.).

    Die Vorinstanzen haben zwar unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Senatsurteil BGHZ 146, 264 zutreffend den Einwand des Beklagten hinsichtlich einer Kürzung des Ersatzanspruchs der Schuldnerin um die fiktiv auf die vom Beklagten unzulässig beglichenen Forderungen entfallende Insolvenzquote zurückgewiesen, weil nach der neueren Senatsrechtsprechung der nach § 64 Abs. 2 GmbHG als faktischer Geschäftsführer in Anspruch genommene Beklagte die verbotswidrigen Zahlungen der Insolvenzmasse ungekürzt zu erstatten hat.

    Dabei haben beide Tatgerichte aber übersehen, daß der Senat in demselben Urteil entschieden hat, daß zur Vermeidung einer Bereicherung der Masse dem erstattungspflichtigen Geschäftsführer im Urteil vorzubehalten ist, seinen Gegenanspruch, der sich nach Rang und Höhe mit dem Betrag deckt, den der begünstigte Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätte, nach Erstattung an die Masse gegen den Insolvenzverwalter zu verfolgen (BGHZ 146, 264, 279 sowie Leitsatz c).

  • BGH, 25.02.2002 - II ZR 196/00

    Umfang der Ausfallhaftung des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03
    a) Der faktische Geschäftsführer einer GmbH ist nicht nur zur rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrages nach § 64 Abs. 1 GmbHG verpflichtet, sondern hat auch die haftungsrechtlichen Folgen einer Versäumung dieser Pflicht (hier: Ersatz von Zahlungen nach § 64 Abs. 2 GmbHG) zu tragen (i. Anschl. an Senat, BGHZ 104, 44; 150, 61).

    Entscheidend ist vielmehr, daß der Betreffende die Geschicke der Gesellschaft - über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus - durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, das die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägt, maßgeblich in die Hand genommen hat (BGHZ 150, 61, 69 f.; BGHZ 104, 44, 48;… vgl. ferner Sen.Urt. v. 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, Umdr. S. 6, z.V.b.).

  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 194/87

    Konkursantragspflicht des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03
    a) Der faktische Geschäftsführer einer GmbH ist nicht nur zur rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrages nach § 64 Abs. 1 GmbHG verpflichtet, sondern hat auch die haftungsrechtlichen Folgen einer Versäumung dieser Pflicht (hier: Ersatz von Zahlungen nach § 64 Abs. 2 GmbHG) zu tragen (i. Anschl. an Senat, BGHZ 104, 44; 150, 61).

    Entscheidend ist vielmehr, daß der Betreffende die Geschicke der Gesellschaft - über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus - durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, das die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägt, maßgeblich in die Hand genommen hat (BGHZ 150, 61, 69 f.; BGHZ 104, 44, 48;… vgl. ferner Sen.Urt. v. 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, Umdr. S. 6, z.V.b.).

  • BGH, 27.06.2005 - II ZR 113/03

    Voraussetzungen der deliktischen Haftung des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03
    Entscheidend ist vielmehr, daß der Betreffende die Geschicke der Gesellschaft - über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus - durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, das die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägt, maßgeblich in die Hand genommen hat (BGHZ 150, 61, 69 f.; BGHZ 104, 44, 48; vgl. ferner Sen.Urt. v. 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, Umdr. S. 6, z.V.b.).
  • BGH, 29.06.2023 - IX ZR 56/22

    Einbeziehung eines Dritten in Schutzbereich des zwischen Rechtsberater und …

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist geklärt, dass ein faktischer Geschäftsführer sowohl zur Stellung des Insolvenzantrags verpflichtet ist als auch für die zivilrechtlichen Folgen einer verspäteten Antragstellung einzustehen hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1988 - II ZR 194/87, BGHZ 104, 44, 46; vom 25. Februar 2002 - II ZR 196/00, BGHZ 150, 61, 69; vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, ZIP 2005, 1550 f;… Beschluss vom 2. Juni 2008 - II ZR 104/07, ZIP 2008, 1329 Rn. 4).
  • BGH, 24.10.2005 - II ZR 55/04

    Bestellung des GmbH-Geschäftsführers unter auflösender Bedingung

    Schließlich unterliegt der nach Bedingungseintritt tätig bleibende "faktische" Geschäftsführer dem Pflichtenkreis eines ordentlichen Geschäftsführers und haftet etwa bei einer Missachtung der Insolvenzantragspflicht (§ 64 Abs. 1 GmbHG; vgl. Sen.Urt. v. 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, ZIP 2005, 1550 und v. 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, ZIP 2005, 1414).
  • OLG München, 23.01.2019 - 7 U 2822/17

    Haftung eines faktischen Geschäftsführers für von ihm veranlasste Überweisungen

    Entscheidend ist, dass der Betreffende die Geschicke der Gesellschaft - über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus - durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, das die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägt, maßgeblich in die Hand genommen hat (BGH, Urteil vom 11.07.2015, Az. II ZR 235/03, Rdnr. 8 m.w.N aus der BGH-Rechtsprechung).

    Da demnach für die Gesellschaft sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis nur Dieter G. handelte, die im Handelsregister eingetragene Geschäftsführerin Frau G. dagegen keine Geschäftsführertätigkeit entfaltete, hat Dieter G. im Sinne der oben angeführten ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 11.07.2015, Az. II ZR 235/03, Rdnr. 8 m.w.N aus der BGH-Rechtsprechung) die Geschicke der Gesellschaft - über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus - durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, das die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägte, maßgeblich in die Hand genommen und war deshalb faktischer Geschäftsführer.

    Denn wie der BGH nach seiner Entscheidung vom 25.02.2002 im Zusammenhang mit der Haftung aus § 64 Abs. 2 GmbHG allgemein festgestellt hat, muss sich jemand, der faktisch wie ein Organmitglied gehandelt hat, als Konsequenz seines Verhaltens auch wie ein nach dem Gesetz bestelltes Organmitglied verantworten (BGH, Urteil vom 11.07.2005, Az. II ZR 235/03, Rdnr. 8).

  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 54/05

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Geldentnahmen eines GmbH-Geschäftsführers, der …

    Deshalb kommt eine persönliche Haftung des Gesellschafters einer GmbH ausnahmsweise allenfalls dann in Betracht, wenn er faktischer Geschäftsführer ist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 11. Juli 2005 II ZR 235/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2005, 1220), bei rechtsmissbräuchlichen Eingriffen in das Gesellschaftsvermögen (BGH-Urteil vom 24. Juni 2002 II ZR 300/00, BGHZ 151, 181), sonstiger aktiver Schädigung der GmbH (vgl. BGH-Urteile vom 29. November 2004 II ZR 14/03, Der Betrieb --DB-- 2005, 331; vom 14. November 2005 II ZR 178/03, BGHZ 165, 85 - Durchgriffshaftung bei Insolvenz der GmbH) oder Verletzung der Treuepflicht gegenüber einem Mitgesellschafter (BGH-Urteil vom 11. Dezember 2006 II ZR 166/05, DB 2007, 276).
  • OLG Schleswig, 27.11.2024 - 9 U 22/24

    Haftung von Chief Restructuring Officer als faktischer Geschäftsführer

    Rn. 79 Neben den Fällen einer fehlerhaften Organbestellung können nach ganz überwiegender Auffassung auch bloß faktische Geschäftsführer den Haftungsfolgen nach § 64 Satz 1 und 2 GmbHG a.F. in entsprechender Anwendung unterliegen (BGH, Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, ZIP 2005, 1550 Rn. 8 ff.;…Urteil vom 25. Februar 2002 - II ZR 196/00, BGHZ 150, 61-70, Rn. 25;… Urteil vom 21. März 1988 - II ZR 194/87, BGHZ 104, 44-50, Rn. 5;… Urteil vom 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, juris Rn. 8; Bitter in: Scholz, GmbHG, Band 111, 12.

    Dazu reicht eine interne Einwirkung auf die satzungsmäßigen Geschäftsführer nicht aus, sondern es muss auch ein eigenes, nach außen hervortretendes, üblicherweise der Geschäftsführung zuzurechnendes Handeln gegeben sein (BGH…, Urteil vom 25. Februar 2002 - II ZR 196/00, BGHZ 150, 61-70, Rn. 25;… Urteil vom 21. März 1988 - II ZR 194/87, BGHZ 104, 44-50, Rn. 5; Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, a.a.O. Rn. 8;… Urteil vom 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, juris Rn. 8).

    Tatsächliche Indizien für eine faktische Geschäftsführung werden insbesondere in folgenden darzulegenden Umständen erblickt: Die Gründung der Gesellschaft und die Eröffnung des Geschäftsbetriebes durch den Anspruchsgegner, die Erteilung einer umfassenden Vollmacht an ihn, für die Gesellschaft zu handeln und Kontoverfügungen für Geschäftskonten der Gesellschaft zu tätigen, das Führen von Kreditverhandlungen und der eigenverantwortliche Abschluss von Zahlungsvereinbarungen mit Geschäftspartnern, der Abschluss wichtiger Verträge für die Gesellschaft und das Treffen der maßgeblichen Entscheidungen für die Gesellschaft im operativen Geschäft, der nach außen kundgemachte Einsatz von anderen als "Strohgeschäftsführer" oder das Gerieren als "Chef" gegenüber anderen, die Einstellung von Personal für die Gesellschaft und die Entscheidung über die Gehaltshöhe von Mitarbeitern sowie über deren Arbeitseinsatz; die eigenverantwortliche Erteilung von Beratungsmandaten für die Gesellschaft (vgl. BGH…, Urteil vom 22. September 1982 - 3 StR 287/82, BGHSt 31, 118-123, Rn. 3; Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, a.a.O. Rn. 3;… Urteil vom 11. Juni 2013 - II ZR 389/12, juris Rn. 24 ff.; FG Hamburg…, Urteil vom 22. April 2008 - 3 K 222/06, juris Rn. 650 ff.), wobei entscheidend auf die durch das Auftreten und Handeln gegenüber Dritten geschaffenen "Fakten" im Gesamterscheinungsbild abgestellt wird (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Urteil vom 1. April 2005 - 1 U 35/04, juris Rn. 42).

    Ohne (alleinige) Vollmacht für die Geschäftskonten der Schuldnerin, welcher als Kriterium für eine faktische Geschäftsführung zwar keine notwendige, aber indiziell eine maßgebliche Rolle eingeräumt wird (BGH, Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, juris Rn. 11; Gehrlein, GmbHR, 2022, 1124, 1127) und ohne Generalhandlungsvollmacht bleibt jedoch nicht hinreichend dargelegt, dass der Beklagte wie ein Geschäftsführer die Geschicke der Gesellschaft im Außenverhältnis maßgeblich in die Hand nehmen und tatsächlich wie ein geschäftsführendes Organ tätig werden konnte.

    Zwar ist in die Entscheidung, durch die der (faktische) Geschäftsführer zum Ersatz von Zahlungen i. S. von § 64 GmbH verurteilt wird, ggf. der Vorbehalt hinsichtlich seines Verfolgungsrechts gegen den Insolvenzverwalter bezüglich seiner Gegenansprüche nach Erstattung an die Masse von Amts wegen aufzunehmen (BGH, Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, a.a.O.).

  • OLG München, 22.06.2017 - 23 U 3769/16

    Haftung des Organs für masseverkürzende Leistungen

    Die Berufung hat insoweit Erfolg, als dem Beklagten zur Vermeidung einer Bereicherung der Masse im Urteil vorzubehalten ist, seinen Gegenanspruch, der sich nach Rang und Höhe mit dem Betrag deckt, den der begünstigte Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätte, nach Erstattung an die Masse gegen den Insolvenzverwalter zu verfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03 -, juris Tz. 14).
  • BGH, 11.02.2008 - II ZR 291/06

    Stimmrechtsbevollmächtigung bei Vereinbarung über Geschäftsführerwechsel im …

    Eine faktische Geschäftsführerstellung erfordert den Nachweis, dass der Betreffende die Geschicke der Gesellschaft durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, das die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägt, maßgeblich in die Hand genommen hat (BGHZ 150, 61, 69 f.; Sen.Urt. v. 11. Juli 2005 - II ZR 135/03, ZIP 2005, 1550).
  • OLG Hamburg, 25.05.2007 - 11 U 116/06

    Schadenersatzklage gegen den GmbH-Geschäftführer wegen Zahlungen nach Eintritt …

    Der Umstand, dass diejenigen Zahlungsempfänger, deren Anspruch gegen die Gesellschaft bereits bei Eintritt der Insolvenzreife bestand, bei rechtzeitigem Stellen des Insolvenzantrags möglicherweise ebenfalls nicht leer ausgegangen wären, sondern Zahlungen in Höhe der (erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens feststehenden) Insolvenzquote erhalten hätten, bleibt entsprechend dem Gesetzeszweck, "das Gesellschaftsvermögen wieder aufzufüllen, damit es im Insolvenzverfahren zur ranggerechten und gleichmäßigen Befriedigung aller Gesellschaftsgläubiger zur Verfügung steht", ohne Einfluss auf die Höhe des Ersatzanspruchs (BGH Urteil v. 11.7.2005 - II ZR 235/03, BB 2005, 1869, unter II.; BGH Urteil v. 8.1.2001 - II ZR 88/99, BGHZ 146, 264, unter III.1., mit Hinweisen auf abweichende Literaturmeinungen).

    Der BGH (Urteil v. 8.1.2001 - II ZR 88/99, BGHZ 146, 264, unter III.1.; bestätigt durch BGH Urteil v. 11.7.2005 - II ZR 235/03, BB 2005, 1869, unter II.) hat allerdings ohne nähere Erläuterungen ausgesprochen, dem Geschäftsführer sei im Urteil "vorzubehalten, nach Erstattung an die Masse seine Rechte gegen den Insolvenzverwalter zu verfolgen", damit es nicht zu einer "Bereicherung der Masse" komme.

    Ohne weiteres nachvollziehbar ist die Prämisse, dass es durch gläubigerschützende Ausgleichsvorschriften (§ 64 II GmbHG, §§ 129 ff. InsO) nicht zu einer (endgültigen) Bereicherung der Masse kommen darf (so z.B. schon BGH Urteil v. 18.12.1995 - II ZR 277/94, BGHZ 131, 325, unter II1.; ferner BGH Urteil v. 8.1.2001 - II ZR 88/99, BGHZ 146, 264, unter III.1.; BGH Urteil v. 11.7.2005 - II ZR 235/03, BB 2005, 1869, unter II.).

    Der Vorbehalt war von Amts wegen aufzunehmen (BGH Urteil v. 11.7.2005 - II ZR 235/03, BB 2005, 1869, Leitsatz 3 sowie unter II. der Entscheidungsgründe), so dass der fehlende Antrag des Beklagten insoweit nicht schadet.

    Bezüglich seines Wortlauts weicht der vom Senat ausgesprochene Vorbehalt von der Formulierung ab, die der BGH in seinem Urteil vom 11.7.2005 (II ZR 235/03, BB 2005, 1869, Tenor, II.) selbst gewählt hat.

    Der BGH ist in seinem Urteil vom 11.7.2005 (II ZR 235/03, BB 2005, 1869) in Bezug auf einen Gesamtstreitwert von knapp 150.000 EUR ausweislich der Kostenentscheidung (5 % für den klagenden Insolvenzverwalter, 95 % für den beklagten - faktischen - Geschäftsführer) offensichtlich von einem Wertanteil des Vorbehalts im Verhältnis zur ansonsten antragsgemäßen Verurteilung in Höhe von 5 % ausgegangen.

  • BGH, 06.08.2019 - X ARZ 317/19

    Gerichtsstand für Klage gegen den Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft auf …

    Passivlegitimiert sind nur Personen, die rechtlich oder faktisch (BGH, Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, NZG 2005, 816) als Geschäftsführer fungiert haben.
  • BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08

    Zurückverweisung wegen eines schweren Verfahrensmangels durch das …

    Dies wird in dem wiedereröffneten Berufungsverfahren unter Beachtung der vom Senat aufgestellten Anforderungen, die für die Annahme einer faktischen Organstellung erfüllt sein müssen (…vgl. nur Sen.Urt. v. 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, ZIP 2005, 1414; v. 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, ZIP 2005, 1550), nachzuholen sein.
  • BGH, 22.10.2025 - I ZB 47/25

    Abgabe der Vermögensauskunft für eine GmbH - und der ehemalige oder faktische …

  • BGH, 02.06.2008 - II ZR 104/07

    Zur Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs

  • OLG Hamm, 15.07.2026 - 8 U 57/25

    Überschuldung; Eventualverbindlichkeit; Passivierung; Untreue

  • BGH, 24.07.2013 - IV ZR 110/12

    Verkehrshaftungsversicherung für einen Frachtführer: Vorweggenommene …

  • OLG München, 18.01.2018 - 23 U 2702/17

    Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2026 - 12 U 42/25
  • OLG München, 17.01.2019 - 23 U 998/18

    Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife

  • OLG München, 17.07.2019 - 7 U 2463/18

    Sunstantiierung einer behaupteten faktischen Geschäftsführung und …

  • OLG Bamberg, 31.07.2023 - 2 U 38/22

    § 64 GmbHG aF - Schadensersatzpflicht des Unternehmensberaters ggü. dem …

  • OLG Hamburg, 08.11.2013 - 11 U 192/11

    GmbH-Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung: Feststellung einer …

  • OLG München, 09.08.2018 - 23 U 2936/17

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Pflichtverletzungen und Zahlungen nach …

  • BFH, 30.10.2008 - III R 107/07

    Eigenhändige Unterzeichnung des Investitionszulageantrags einer …

  • OLG München, 12.08.2026 - 7 U 472/22

    Auskunftsanspruch, faktischer Geschäftsführer, internationale Zuständigkeit, …

  • BGH, 19.02.2013 - II ZR 296/12

    Geschäftsführerzahlungen einer insolvenzreifen Gesellschaft: Klage auf Vorbehalt …

  • LG München I, 15.02.2024 - 6 O 12069/22

    Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid, Zustellung des …

  • FG Köln, 15.12.2017 - 13 V 2969/17

    Abgabenordnung: Haftung eines faktischen Geschäftsführers

  • OLG Köln, 23.11.2023 - 24 U 69/23

    Faktischer Geschäftsführer in einer Unternehmensgruppe

  • OLG München, 25.07.2019 - 23 U 2916/17

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach Eintritt der Insolvenzreife

  • FG Hamburg, 22.04.2008 - 3 K 222/06

    Abgabenordnung: Haftung von Strohmann- und faktischem Geschäftsführer der GmbH

  • OLG Stuttgart, 18.01.2006 - 4 U 189/05

    Gesellschafts- und Insolvenzrecht: Erstattungsanspruch des Insolvenzverwalters …

  • KG, 31.01.2017 - 21 U 36/14

    Schadensersatzanspruch gegen den faktischen GmbH-Geschäftsführer bei nicht …

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2009 - 17 U 152/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche gem. § 64 GmbHG

  • LG Aachen, 03.03.2015 - 10 O 193/08

    Forderungsanspruch eines Insolvenzverwalters über das Vermögen einer Firma …

  • OLG Köln, 21.12.2023 - 24 U 45/23

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und sittenwidriger …

  • OLG München, 22.06.2017 - 23 U 1099/17

    Umwandlung eines Befreiungsanspruchs in Zahlungsanspruch durch Eröffnung des …

  • LAG Köln, 15.11.2005 - 9 Sa 78/05

    Erstattungspflicht, faktischer GmbH-Geschäftsführer, Insolvenzverschleppung

  • OLG Köln, 21.12.2023 - 24 U 95/23

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und sittenwidriger …

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - 15 U 35/13

    Haftung des Geschäftsführers einer insolvenzreifen GmbH wegen des Einzugs von …

  • OLG Dresden, 27.06.2006 - 2 U 1947/05

    Freistellungsantrag; Unterbrechung der Kausalität; schadensrechtliche …

  • OLG München, 06.10.2005 - 23 U 2381/05

    Die Verwendung einer Bareinlage zum Unternehmenskauf kann eine verdeckte …

  • OLG Rostock, 22.01.2018 - 6 U 10/14

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Zahlungen nach Eintritt der …

  • OLG Köln, 21.12.2023 - 24 U 15/23

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und sittenwidriger …

  • AG Hannover, 09.08.2018 - 903 IN 3381/18

    2

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 U 282/09

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Honorarvergütung und auf Erstattung verauslagter …

  • BGH, 17.07.2006 - II ZR 178/05

    Feststellung der Überschuldung bei Aktivierung einer Forderung der Gesellschaft …

  • OLG Jena, 18.04.2007 - 6 U 734/06

    Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ; Anforderung an einen faktischen …

  • OLG Köln, 27.06.2024 - 24 U 17/24
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2016 - 5 Sa 155/16

    Schadensersatz wegen Insolvenzverschleppung - Sachwalterhaftung

  • OLG Köln, 15.12.2011 - 18 U 188/11

    Voraussetzungen der Haftung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH

  • OLG Köln, 07.12.2023 - 24 U 66/23

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und sittenwidriger …

  • OLG Schleswig, 05.02.2009 - 5 U 106/08

    Rangrücktrittserklärung für Gesellschafterdarlehen: Überraschende Klausel; …

  • OLG Celle, 20.06.2007 - 9 U 135/06

    Geltendmachung der Zahlung ausstehender Stammeinlagen gegen einen Gesellschafter …

  • FG Berlin, 27.02.2006 - 9 K 9114/05

    Keine Lohnsteuerhaftung des früheren Geschäftsführers einer insolventen GmbH, …

  • FG München, 29.06.2022 - 3 K 3128/18

    Rechtmäßigkeit von Haftungsbescheiden für Steuerschulden und als Geschäftsführer …

  • OLG Köln, 09.06.2011 - 18 W 34/11

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für …

  • LG Düsseldorf, 25.08.2021 - 13 O 404/18
  • OLG Frankfurt, 22.10.2010 - 10 U 144/09

    Zur Insolvenzantragspflicht nach § 64 GmbHG

  • OLG Köln, 18.09.2025 - 24 U 51/25

    Schneeballsystem, Genossenschaftsbeteiligung, Anlageberatung

  • FG Köln, 17.01.2014 - 13 V 3359/13

    Besonderheiten bei AdV von Ermessensverwaltungsakten im Rahmen des …

  • LG Darmstadt, 17.11.2025 - 18 O 21/20

    Zur Berücksichtigung einer in Aussicht gestellten finanziellen Unterstützung …

  • OLG Köln, 25.01.2018 - 18 U 76/14
  • OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 7 U 108/07

    Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen trotz bestehender …

  • OLG Frankfurt, 27.11.2025 - 5 U 18/24

    Rückforderung von Vermögenseinlagen nach § 21 Abs. 1 S. 1 VermAnlG bei stiller …

  • FG München, 25.11.2014 - 2 K 40/12

    Haftung als faktischer Geschäftsführer und Steuerhinterzieher

  • LG München I, 02.02.2007 - 6 O 18080/06
  • LG Mönchengladbach, 18.06.2014 - 6 O 391/13

    Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Erstattung nach Insolvenzreife geleisteter …

  • LG Krefeld, 16.03.2016 - 7 O 119/13

    Ersatzanspruch eines Insolvenzverwalters von nach Eintritt der Insolvenzreife …

  • OLG Schleswig, 04.05.2007 - 5 U 100/06
  • OLG Schleswig, 07.06.2007 - 5 U 174/06
  • AG Dresden, 30.01.2007 - 532 IN 262/07

    Befugnis des Geschäftsführers einer GmbH zur Stellung eines …

  • OLG Köln, 22.08.2024 - 24 U 24/24
  • LG Stade, 05.08.2010 - 8 O 24/10

    Qualifizierung eines faktischen Geschäftsführers einer Handelsgesellschaft mit …

  • VG Cottbus, 23.03.2026 - 8 K 210/25

    Gewerbeuntersagung, Strohpersonen-Verhältnis, Zwangsgeldfestsetzung

  • AG Dresden, 27.02.2007 - 532 IN 262/07

    Befugnis eines (Mit-)Gesellschafters einer GmbH zur Stellung eines …

  • OLG Schleswig, 12.08.2020 - 2 Ws 77/20
  • LG Berlin, 14.01.2019 - 64 O 74/18
  • LG Berlin, 15.11.2011 - 36 O 256/07
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