Rechtsprechung
| OLG München, 20.04.2005 - 7 U 5303/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz im Zusammenhang mit Erwerb von Aktien über die Börse wegen falscher Umsatzangaben durch AG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- zbb-online.com (Leitsatz)
AktG § 57 Abs. 1, §§ 71 ff; BGB §§ 31, 826
Keine Beschränkung der Haftung einer AG aus § 826 BGB für Falschmitteilungen des Vorstands durch Kapitalerhaltungsgrundsätze ("Comroad") - kanzlei-klumpe.de
, S. 5 (Leitsatz)
Schadenersatz aus Prospekthaftung keine verbotene Einlagenrückgewähr
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien über die Börse; Inanspruchnahme einer Aktiengesellschaft durch ihre Aktionäre wegen unrichtiger Darstellung der Verhältnisse und Mitteilung unzutreffender kursbeeinflussender Tatsachen durch ein Vorstandsmitglied; ...
Verfahrensgang
- LG München I, 02.09.2004 - 5 HKO 14438/04
- OLG München, 20.04.2005 - 7 U 5303/04
- BGH, 04.06.2007 - II ZR 147/05
Papierfundstellen
- ZIP 2005, 901
- WM 2005, 1269
- BB 2005, 1651
- DB 2005, 1447
- NZG 2005, 518
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03
Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für …
Auszug aus OLG München, 20.04.2005 - 7 U 5303/04
Dass sein Verhalten auch sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB war, nämlich "gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" verstieß (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit RGZ 48, 114, 124; so auch Urt. vom 19.07.2004 a.a.O.), zeigt sich in der dreisten und ständig wiederholten Lüge von sich nach oben entwickelnden und Gewinn bringenden Umsätzen mit der nicht existenten VT Electronics Ltd. an ein unüberschaubares Anlagepublikum und der dahinter steckenden Absicht persönlicher oder Bereicherung seiner Familie.Die Anlageentscheidung eines potentiellen Aktienerwerbers stellt einen durch vielfältige rationale und irrationale Faktoren, insbesondere teils spekulative Elemente beeinflussten, sinnlich nicht wahrnehmbaren individuellen Willensentschluss dar (BGH, Urt. v. 19.07.2004, WM 2004, 1731, 1734 mit weiteren Nachweisen).
Bei der Beurteilung, auf welche Weise und wie lange eine Anlagestimmung von Mitteilungen eines börsennotierten Unternehmens ausgeht, verbietet sich daher jede schematische Betrachtungsweise (BGH, Urt. v. 19.07.2004, WM 2004, 1731, 1735).
- BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02
Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für …
Auszug aus OLG München, 20.04.2005 - 7 U 5303/04
Vielmehr reicht es für ein vorsätzliches Handeln im Sinne des § 826 BGB seinerseits aus, dass er die Richtung, in der sich sein Verhalten zum Schaden irgendwelcher anderer auswirken könnte, und die Art des möglicherweise eintretenden Schadens vorausgesehen und zumindest billigend in Kauf genommen hat (BGH, Urteil vom 19.07.2004, WM 2004, 1721, 1725 mit weiteren Nachweisen).Ein solches nach § 254 Abs. 2 BGB im Sinne einer Kursbeobachtungs- oder Verkaufspflicht, sofern es überhaupt in Betracht zu kommen vermag (vgl. BGH WM 2004, 1721, 1726), ist schon deshalb nicht gegeben, weil mit der Aufdeckung der unwahren Angaben von Sch. der Aktienkurs dauerhaft verfallen war.
- OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 1 U 149/04
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Deliktische Haftung einer …
Auszug aus OLG München, 20.04.2005 - 7 U 5303/04
Entsprechend wird seit dem Urteil des Reichsgerichts vom 02.06.1916, RGZ 88, 271, 272, ganz überwiegend der Aktiengesellschaft abgesprochen, sich bei einer Haftung und insbesondere einer Prospekthaftung auf das aktienrechtliche Verbot der Einlagenrückgewähr zu berufen (…Henze in Großkomm AktG, Rn. 20 zu § 57;… Bayer in MünchKommAktG, Rn. 24 zu § 57;… Schwark, a.a.O. unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früher postulierten Begrenzung der Haftung auf das Kernkapital in Fn. 60;… Zimmer, KMRK, Rn. 12 zu §§ 37 b und c WpHG;… Assmann, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 2. Aufl., § 7 Rn. 102; Groß, Haftung für fehlerhafte oder fehlende Regel- oder ad-hoc-Publizität, WM 2002, 477, 481; OLG Frankfurt, AG 2000, 132, 134, mit zustimmender Besprechung von Kort in EWiR 1999, 501, 502, und zuletzt in dem noch nicht veröffentlichten Urteil vom 17.03.2005, Az.: 1 U 149/04;… a.A. Lutter in Kölner Kommentar zum AktG, 2. Aufl., Rn. 69 zu § 71; Rieckers, Haftung des Vorstandes für fehlerhafte Ad-hoc-Meldungen de lege lata und de lege ferenda, BB 2002, 1213, 1220; wohl auch Möllers/Leisch, Haftung von Vorständen gegenüber Anlegern wegen fehlerhafter Ad-hoc-Meldungen nach § 826 BGB, WM 2001, 1648, 1649 und 1662).
- OLG Frankfurt, 17.03.1999 - 21 U 260/97
Haftung der Emissionsbank bei widersprüchlichem Unternehmensbericht ("MHM Mode")
Auszug aus OLG München, 20.04.2005 - 7 U 5303/04
Entsprechend wird seit dem Urteil des Reichsgerichts vom 02.06.1916, RGZ 88, 271, 272, ganz überwiegend der Aktiengesellschaft abgesprochen, sich bei einer Haftung und insbesondere einer Prospekthaftung auf das aktienrechtliche Verbot der Einlagenrückgewähr zu berufen (…Henze in Großkomm AktG, Rn. 20 zu § 57;… Bayer in MünchKommAktG, Rn. 24 zu § 57;… Schwark, a.a.O. unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früher postulierten Begrenzung der Haftung auf das Kernkapital in Fn. 60;… Zimmer, KMRK, Rn. 12 zu §§ 37 b und c WpHG;… Assmann, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 2. Aufl., § 7 Rn. 102; Groß, Haftung für fehlerhafte oder fehlende Regel- oder ad-hoc-Publizität, WM 2002, 477, 481; OLG Frankfurt, AG 2000, 132, 134, mit zustimmender Besprechung von Kort in EWiR 1999, 501, 502, und zuletzt in dem noch nicht veröffentlichten Urteil vom 17.03.2005, Az.: 1 U 149/04;… a.A. Lutter in Kölner Kommentar zum AktG, 2. Aufl., Rn. 69 zu § 71; Rieckers, Haftung des Vorstandes für fehlerhafte Ad-hoc-Meldungen de lege lata und de lege ferenda, BB 2002, 1213, 1220; wohl auch Möllers/Leisch, Haftung von Vorständen gegenüber Anlegern wegen fehlerhafter Ad-hoc-Meldungen nach § 826 BGB, WM 2001, 1648, 1649 und 1662). - RG, 02.06.1916 - III 61/16
Aktienkauf. Schadensersatzanspruch gegen die Aktiengesellschaft.
Auszug aus OLG München, 20.04.2005 - 7 U 5303/04
Entsprechend wird seit dem Urteil des Reichsgerichts vom 02.06.1916, RGZ 88, 271, 272, ganz überwiegend der Aktiengesellschaft abgesprochen, sich bei einer Haftung und insbesondere einer Prospekthaftung auf das aktienrechtliche Verbot der Einlagenrückgewähr zu berufen (…Henze in Großkomm AktG, Rn. 20 zu § 57;… Bayer in MünchKommAktG, Rn. 24 zu § 57;… Schwark, a.a.O. unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früher postulierten Begrenzung der Haftung auf das Kernkapital in Fn. 60;… Zimmer, KMRK, Rn. 12 zu §§ 37 b und c WpHG;… Assmann, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 2. Aufl., § 7 Rn. 102; Groß, Haftung für fehlerhafte oder fehlende Regel- oder ad-hoc-Publizität, WM 2002, 477, 481; OLG Frankfurt, AG 2000, 132, 134, mit zustimmender Besprechung von Kort in EWiR 1999, 501, 502, und zuletzt in dem noch nicht veröffentlichten Urteil vom 17.03.2005, Az.: 1 U 149/04;… a.A. Lutter in Kölner Kommentar zum AktG, 2. Aufl., Rn. 69 zu § 71; Rieckers, Haftung des Vorstandes für fehlerhafte Ad-hoc-Meldungen de lege lata und de lege ferenda, BB 2002, 1213, 1220; wohl auch Möllers/Leisch, Haftung von Vorständen gegenüber Anlegern wegen fehlerhafter Ad-hoc-Meldungen nach § 826 BGB, WM 2001, 1648, 1649 und 1662). - RG, 11.04.1901 - VI 443/00
Illoyale Handlungen.; Klage auf Unterlassung.
Auszug aus OLG München, 20.04.2005 - 7 U 5303/04
Dass sein Verhalten auch sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB war, nämlich "gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" verstieß (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit RGZ 48, 114, 124;… so auch Urt. vom 19.07.2004 a.a.O.), zeigt sich in der dreisten und ständig wiederholten Lüge von sich nach oben entwickelnden und Gewinn bringenden Umsätzen mit der nicht existenten VT Electronics Ltd. an ein unüberschaubares Anlagepublikum und der dahinter steckenden Absicht persönlicher oder Bereicherung seiner Familie. - BGH, 28.11.2005 - II ZR 80/04
Anforderungen an den Nachweis der Kausalität zwischen fehlerhaft …
Auszug aus OLG München, 20.04.2005 - 7 U 5303/04
Es hat wie schon vorher der 18.Senat dieses Oberlandesgerichts zu Az. 18 U 3910/93 - die Revision hiergegen ist beim Bundesgerichtshof unter II ZR 80/04 anhängig -, Ersatzansprüche durch § 57 Abs. 1 Satz 1 AktG für ausgeschlossen gehalten. - OLG München, 26.07.1994 - 18 U 3910/93
Auszug aus OLG München, 20.04.2005 - 7 U 5303/04
Es hat wie schon vorher der 18.Senat dieses Oberlandesgerichts zu Az. 18 U 3910/93 - die Revision hiergegen ist beim Bundesgerichtshof unter II ZR 80/04 anhängig -, Ersatzansprüche durch § 57 Abs. 1 Satz 1 AktG für ausgeschlossen gehalten.
- OLG Celle, 30.09.2022 - 13 Kap 1/16
Beabsichtigte VW-Übernahme: Anleger bekommen nach Porsche-Rückzieher keine …
Einzelne obergerichtliche Entscheidungen stellten demgegenüber schwerpunktmäßig auf eine (gesteigerte) Absicht der persönlichen Bereicherung ab, ohne dass die Begründung erkennen ließ, dass die - dort wohl jeweils vorliegende - grobe Unrichtigkeit der Mitteilungen ebenso Voraussetzung des Verwerflichkeitsurteils war (so: OLG Frankfurt…, Urteil vom 17. März 2005 - 1 U 149/04, juris Rn. 21; den Umstand der "dreisten und sich ständig wiederholenden Lüge" stärker betonend: OLG München, Urteil vom 20. April 2005 - 7 U 5303/04, juris Rn. 10; vgl. in aktienrechtlichem Zusammenhang auch BGH…, Urteil vom 22. Juni 1992 - II ZR 178/90, juris Rn. 96;… so auch: Sethe in: Assmann/Schneider, 6.Aufl., §§ 37b, 37c Rn. 143). - OLG München, 28.04.2005 - 23 U 4675/04
Haftung einer Aktiengesellschaft wegen unrichtiger Ad-hoc-Mitteilung
In der mündlichen Verhandlung vor dem Senat wurde ferner angesprochen, dass der 7. Senat dieses Gerichts in einem Parallelverfahren gegen die hiesige Beklagte zu 3) Schadensersatz zugesprochen hat (Urt. v. 20.4.2005 - 7 U 5303/04, ZIP 2005, 901) in Abweichung von einer Entscheidung des 18. Zivilsenats dieses Gerichts (…Urt. v. 16.3.2004 - 18 U 3910/03, beim BGH anhängig unter Aktenzeichen II ZR 80/04), die die Abweisung der Klage gegen die hiesige Beklagte zu 3) allein darauf gestützt hat, dass eine Haftung an dem in § 57 Abs. 1 Satz1 AktG niedergelegten Kapitalerhaltungsgrundsatz scheitere.Zu Comroad s. auch OLG München (7. Senat) ZIP 2005, 901 und OLG Frankfurt/M. ZIP 2005, 710.
- LG München I, 13.04.2006 - 5 HKO 4326/05
Satzungsregelung zur ausschließlichen Zuständigkeit deutscher Gerichte
Der gesellschaftsspezifische Bezug zeigt sich gerade hier bei Ansprüchen wegen kapitalmarktlicher Fehlinformationen, wo die Bindung des Gesellschaftsvermögens eine zentrale Frage bei der Beurteilung spielt, ob dies einer Schadensersatzpflicht der Gesellschaft entgegensteht (vgl. hierzu BGH NJW 2005, 2450, 2452 f.; OLG München NZG 2005, 518, 520; OLG Frankfurt am Main NZG 2005, 516, 518). - OLG Frankfurt, 05.12.2007 - 23 U 248/06
Rechtsstreit um die Haftung einer Depot-Bank und einer Kapitalanlagegesellschaft …
Prinzipiell ist es schwierig, im Nachhinein festzustellen, welche Entscheidung ein (nicht immer von rationalen Kriterien beeinflusster) Anleger im Falle von bestimmten Informationen getroffen hätte, so dass sich eine schematische Betrachtungsweise der Kausalität verbietet (OLG München ZIP 2005, 901 ff.). - LG Karlsruhe, 14.11.2006 - 2 O 465/05
Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Aufrechenbarer Gegenanspruch …
Der Vorsatz musste sich nicht gegen bestimmte Dritte richten, ... bzw. deren Geschäftsführung musste auch nicht wissen, welcher konkrete Refinanzier durch ihr betrügerisches Tun letztlich geschädigt werden würde (vgl. OLG München, ZIP 2005, 901).
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