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Rechtsprechung
   BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,926
BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05 (https://dejure.org/2006,926)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2006 - IX ZB 214/05 (https://dejure.org/2006,926)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05 (https://dejure.org/2006,926)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    InsO § 13 Abs. 1, § 14

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    InsO § 13 Abs. 1; ; InsO § 14

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Gerichts zur Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Gläubigerantrags im weiteren Verlauf der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Beschränkung der Prüfung der Zulässigkeit des Insolvenzantrags des Finanzamts auf den Gesichtspunkt des rechtlichen ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Gläubigerantrags auf Insolvenzeröffnung

  • zvi-online.de

    InsO § 13 Abs. 1, § 14
    Glaubhaftmachung von Steuerforderungen im Rahmen eines Insolvenzantrags des Finanzamts nur durch Vorlage von Steueranmeldungen und Steuerbescheiden

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 13 Abs. 1 § 14
    Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen durch das Insolvenzgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gläubigerantrag: Schuldner bestreitet und verweigert Auskünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1641
  • ZIP 2006, 1456
  • MDR 2007, 52
  • NZI 2006, 590
  • WM 2006, 1629
  • BB 2006, 1699
  • DB 2007, 281 (Ls.)
  • AnwBl 2006, 194
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.1991 - III ZR 9/91

    Endvermögen des Ehegatten - Versicherung an Eides Statt - Auskunft über das …

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05
    Soll der Eröffnungsgrund - wie hier - maßgeblich aus Forderungen des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und sind dessen Forderungen bestritten, müssen diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1991 - III ZR 9/91, ZIP 1992, 947; v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, ZIP 2006, 247 m.w.N.).

    Sollten sich ernsthafte Zweifel an dem Bestand der Forderungen ergeben, was erst nach Vorlage der entsprechenden Bescheide und dem noch aufzuklärenden jeweiligen finanzgerichtlichen Verfahrensstand beurteilt werden kann, wird weiter zu beachten sein, dass das Insolvenzeröffnungsverfahren nicht dazu geeignet und bestimmt ist, den Bestand rechtlicher zweifelhafter Forderungen zu klären (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1991 - III ZR 9/91, aaO; v. 11. November 2004 - IX ZB 258/03, NZI 1005, 108; OLG Köln ZIP 1989, 789, 790 f).

  • BGH, 05.02.2004 - IX ZB 29/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung eines …

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05
    Die Rechtsbeschwerde ist nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zulässig, weil das Landgericht von den in der Senatsentscheidung vom 5. Februar 2004 (IX ZB 29/03 - ZIP 2004, 1466) entwickelten Rechtsgrundsätzen abgewichen ist, wie die Rechtsbeschwerde zutreffend rügt.

    a) Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 5. Februar 2004 (IX ZB 29/03, ZIP 2004, 1466) zum Eröffnungsantrag eines Sozialversicherungsträgers ausgeführt, eine schlüssige Darlegung auch der Forderungen der Einzugsstelle verlange regelmäßig eine Aufschlüsselung nach Monat und Arbeitnehmer.

  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 207/04

    Voraussetzungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen einer bestrittenen …

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05
    Soll der Eröffnungsgrund - wie hier - maßgeblich aus Forderungen des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und sind dessen Forderungen bestritten, müssen diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1991 - III ZR 9/91, ZIP 1992, 947; v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, ZIP 2006, 247 m.w.N.).
  • BGH, 08.12.2005 - IX ZB 38/05

    Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung von Steuerforderungen im …

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05
    In einer weiteren, erst nach Erlass des angefochtenen Beschlusses ergangenen Entscheidung zur Glaubhaftmachung von Forderungen öffentlich-rechtlicher Hoheitsträger (Beschl. v. 8. Dezember 2005 - IX ZB 38/05, ZIP 2006, 141, 142) hat der Senat klargestellt, die genannte Rechtsprechung erfasse auch den Fall, dass die Finanzverwaltung wegen rückständiger Steuerforderungen Insolvenzantrag stelle.
  • BGH, 11.11.2004 - IX ZB 258/03

    Zulässigkeit einer einseitigen Erledigungserklärung des Insolvenzverfahrens in …

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05
    Sollten sich ernsthafte Zweifel an dem Bestand der Forderungen ergeben, was erst nach Vorlage der entsprechenden Bescheide und dem noch aufzuklärenden jeweiligen finanzgerichtlichen Verfahrensstand beurteilt werden kann, wird weiter zu beachten sein, dass das Insolvenzeröffnungsverfahren nicht dazu geeignet und bestimmt ist, den Bestand rechtlicher zweifelhafter Forderungen zu klären (…vgl. BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1991 - III ZR 9/91, aaO; v. 11. November 2004 - IX ZB 258/03, NZI 1005, 108; OLG Köln ZIP 1989, 789, 790 f).
  • OLG Köln, 18.05.1989 - 2 W 41/89
    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05
    Sollten sich ernsthafte Zweifel an dem Bestand der Forderungen ergeben, was erst nach Vorlage der entsprechenden Bescheide und dem noch aufzuklärenden jeweiligen finanzgerichtlichen Verfahrensstand beurteilt werden kann, wird weiter zu beachten sein, dass das Insolvenzeröffnungsverfahren nicht dazu geeignet und bestimmt ist, den Bestand rechtlicher zweifelhafter Forderungen zu klären (…vgl. BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1991 - III ZR 9/91, aaO; v. 11. November 2004 - IX ZB 258/03, NZI 1005, 108; OLG Köln ZIP 1989, 789, 790 f).
  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 204/04

    Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Eröffnung des …

    Verfahrensrechtlich folgt die Abweisung des im Zeitpunkt des rechtswidrigen Eröffnungsbeschlusses nicht begründeten Eröffnungsantrags daraus, dass das kontradiktorische Antragsverfahren (vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05, WM 2006, 1629, 1630) mit dem Eröffnungsbeschluss beendet ist.
  • BGH, 22.03.2007 - IX ZB 164/06

    Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach Stellung eines Insolvenzantrags; Verfahren …

    Zudem entbindet der Übergang des Insolvenzgerichts zur Hauptprüfung nicht von der Verpflichtung, Bedenken gegen die Zulässigkeit - nicht zuletzt aufgrund neuen Vortrags des Schuldners - im weiteren Verfahren zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschl. v. 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05, ZIP 2006, 1456).

    Sie stützt sich hierbei auf die Rechtsprechung des Senats, wonach im Falle eines Eröffnungsantrages der Finanzverwaltung als Mindestanforderung an die Glaubhaftmachung der Forderung die Vorlage der Steuerbescheide und gegebenenfalls etwaiger Steueranmeldungen des Schuldners zu verlangen sei (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Dezember 2005 - IX ZB 38/05, ZIP 2006, 141, 142; v. 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05, ZIP 2006, 1456, 1457).

  • BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2143/21

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) …

    Dieser muss zulässig und begründet sein (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05 -, juris, Rn. 6 und Rn. 13).

    Ist dies der Fall, ist der Eröffnungsantrag als unzulässig abzuweisen, ohne dass es auf die weiteren Voraussetzungen der Insolvenzeröffnung, insbesondere auf die Überzeugung vom Vorliegen eines Eröffnungsgrunds ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05 -, juris, Rn. 6).

    Auch das Beschwerdegericht hat die Zulässigkeit des Insolvenzantrags zu prüfen, im Falle eines Gläubigerantrags also die Voraussetzungen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 InsO (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05 -, juris, Rn. 6, 11 f.;… Keller, in: Schmidt, InsO, 20. Aufl. 2023, § 34 Rn. 37 m.w.N.;… Laroche, in: Kayser/Thole, InsO, 11. Aufl. 2023, § 34 Rn. 18, 26;… Busch, in: Münchener Kommentar zur InsO, 4. Aufl. 2019, § 34 Rn. 74) und im Falle ihres Fehlens den Eröffnungsantrag als unzulässig abzuweisen (…vgl. BGH, a.a.O.).

  • BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2204/21

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) …

    Dieser muss zulässig und begründet sein (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05 -, juris, Rn. 6, 13).

    Ist dies der Fall, ist der Eröffnungsantrag als unzulässig abzuweisen, ohne dass es auf die weiteren Voraussetzungen der Insolvenzeröffnung, insbesondere auf die Überzeugung vom Vorliegen eines Eröffnungsgrunds ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05 -, juris, Rn 6).

    Auch das Beschwerdegericht hat die Zulässigkeit des Insolvenzantrags zu prüfen, im Falle eines Gläubigerantrags also die Voraussetzungen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 InsO (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05 -, juris, Rn. 6, 11 f.;… Keller, in: Schmidt, InsO, 20. Aufl. 2023, § 34 Rn. 37 m.w.N.;… Laroche, in: Kayser/Thole, InsO, 11. Aufl. 2023, § 34 Rn. 18, 26;… Busch, in: Münchener Kommentar zur InsO, 4. Aufl. 2019, § 34 Rn. 74) und im Falle ihres Fehlens den Eröffnungsantrag als unzulässig abzuweisen (…vgl. BGH, a.a.O.).

  • BGH, 11.06.2015 - IX ZB 76/13

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast bei …

    Rn. 7 Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats ist regelmäßig beim Eröffnungsantrag eines Sozialversicherungsträgers für die schlüssige Darlegung der Forderungen der Einzugsstelle eine Aufschlüsselung nicht nur nach Monat, sondern auch nach Arbeitnehmern erforderlich (BGH, Beschluss vom 5. Februar 2004 - IX ZB 29/03, WM 2004, 1686, 1687; vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05, WM 2006, 1629 Rn. 8; ferner LG Hamburg, ZInsO 2010, 1842, 1843; Vallender/Undritz/Laroche, Praxis des Insolvenzrechts, S. 57;… Mitter in Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsO, 2012, § 14 Rn. 31).
  • BGH, 19.09.2024 - IX ZB 13/22

    Glaubhaftmachung der Insolvenzforderung eines Finanzamtes beruhend auf …

    Rn. 8 aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt der Insolvenzantrag eines Finanzamts, der auf Steuerforderungen gestützt wird, als Mindesterfordernis die Vorlage der ergangenen Steuerbescheide und gegebenenfalls etwaiger Steueranmeldungen oder Steuervoranmeldungen des Schuldners voraus (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05, NZI 2006, 590 Rn. 9;… vom 15. Dezember 2011 - IX ZB 180/11, NZI 2012, 95 Rn. 3;… vom 12. Juli 2012 - IX ZB 264/11, ZInsO 2012, 1418 Rn. 7).

    Ein bloßer Kontoauszug des sachbearbeitenden Finanzamts ist eine interne Verwaltungshilfe und als Mittel der Glaubhaftmachung grundsätzlich nicht ausreichend (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006, aaO;… vom 21. Juli 2011 - IX ZB 256/10, NZI 2011, 712 Rn. 4;… vom 15. Dezember 2011, aaO;… Pape in Kübler/Prütting/Bork/Jacoby, InsO, 2021, § 14 Rn. 124).

    Der Schuldner ist nach Bewertung des Eröffnungsantrags als zulässig nicht daran gehindert, das zulässigkeitsbegründende Vorbringen des Gläubigers durch geeigneten Vortrag nachträglich in Frage zu stellen (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05, NZI 2006, 590 Rn. 6).

  • BGH, 18.01.2007 - IX ZB 170/06

    Beschwerdebefugnis des Insolvenzschuldners gegen die Eröffnung des …

    Für die Anwendung der allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsätze spricht entscheidend die Ausgestaltung des Eröffnungsverfahrens als Parteienstreit (§ 13 Abs. 1 InsO; vgl. BGH, Beschl. v. 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05, ZIP 2006, 1456; v. 27. Juli 2006 - IX ZB 204/04, ZIP 2006, 1957, 1960 f, z.V.b. in BGHZ).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 5 U 145/13

    Fehlendes Rechtschutzbedürfnis für einstweilige Verfügung auf Unterlassung …

    Das Prozessgericht hat den rechtskräftigen Beschluss über die Insolvenzeröffnung vorbehaltlich hier nicht ersichtlicher und nicht dargelegter Nichtigkeitsgründe als gültig hinzunehmen (…BGH, aaO. Rz. 13), wobei sich die Prüfung des Insolvenzgerichts und des an seine Stelle tretenden Gerichts der sofortigen Beschwerde auch im weiteren Verlauf des Verfahrens im Bedarfsfall auf die Frage zu erstrecken, ob Zulässigkeitsvoraussetzungen fehlen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.06.2006 - IX ZB 214/05, NJW-RR 2006, 1641, Juris-Rz. 6).
  • BGH, 19.09.2024 - IX ZB 14/22

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrunds der …

    Rn. 8 aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt der Insolvenzantrag eines Finanzamts, der auf Steuerforderungen gestützt wird, als Mindesterfordernis die Vorlage der ergangenen Steuerbescheide und gegebenenfalls etwaiger Steueranmeldungen oder Steuervoranmeldungen des Schuldners voraus (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05, NZI 2006, 590 Rn. 9;… vom 15. Dezember 2011 - IX ZB 180/11, NZI 2012, 95 Rn. 3;… vom 12. Juli 2012 - IX ZB 264/11, ZInsO 2012, 1418 Rn. 7).

    Ein bloßer Kontoauszug des sachbearbeitenden Finanzamts ist eine interne Verwaltungshilfe und als Mittel der Glaubhaftmachung grundsätzlich nicht ausreichend (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 aaO;… vom 21. Juli 2011 - IX ZB 256/10, NZI 2011, 712 Rn. 4;… vom 15. Dezember 2011, aaO;… Pape in Kübler/Prütting/Bork/Jacoby, InsO, 2021, § 14 Rn. 124).

  • AG Köln, 30.01.2019 - 74 IN 238/18

    Erledigungserklärung, Kostenentscheidung, Sozialversicherungsträger, …

    Vielmehr ist das Insolvenzgericht, welches den Insolvenzantrag eines Gläubigers als zulässig bewertet und dies aktenkundig gemacht hat, dadurch im weiteren Verlauf des Eröffnungsverfahrens nicht von der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen entbunden; die Prüfung des Insolvenzgerichts hat sich deshalb auch im weiteren Verfahren auf die Frage zu erstrecken, ob Zulässigkeitsvoraussetzungen fehlen (BGH v. 13.06.2006, IX ZB 214/05).
  • LG Stuttgart, 24.09.2007 - 19 T 6/06

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Anordnung von insolvenzrechtlichen …

  • BGH, 12.07.2012 - IX ZB 264/11

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Glaubhaftmachung der Forderungen und der …

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZB 107/05

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BGH, 21.07.2011 - IX ZB 256/10

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen des …

  • BGH, 09.07.2009 - IX ZB 86/09

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Steuerforderungen

  • BGH, 15.12.2011 - IX ZB 180/11

    Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Anforderungen an den …

  • AG Wuppertal, 05.04.2012 - 145 IN 163/11

    Insolvenzantrag, Nachschieben von Forderungen, Rechtschutzbedürfnis, …

  • BGH, 11.02.2011 - IX ZB 48/11

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gem. § 577 Abs. 1 S. …

  • BGH, 16.12.2010 - IX ZB 87/10

    Glaubhaftmachung einer Forderung als Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Antrag …

  • VG Ansbach, 22.10.2015 - AN 11 E 15.01794

    Unbegründeter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, …

  • AG Wuppertal, 16.04.2012 - 145 IN 1070/11

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners wegen …

  • AG Leipzig, 04.05.2007 - 404 IN 4327/06
  • AG Wuppertal, 03.05.2012 - 145 IN 84/12

    Zulässigkeit eines Insolvenzeröffnungsantrags im Falle der Zahlung der Forderung …

  • LG Essen, 21.06.2007 - 7 T 11/06
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