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Rechtsprechung
   BAG, 12.07.2006 - 5 AZR 613/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1212
BAG, 12.07.2006 - 5 AZR 613/05 (https://dejure.org/2006,1212)
BAG, Entscheidung vom 12.07.2006 - 5 AZR 613/05 (https://dejure.org/2006,1212)
BAG, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 5 AZR 613/05 (https://dejure.org/2006,1212)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Handelndenhaftung bei einer AG in Gründung - Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht

  • openjur.de

    Handelndenhaftung bei einer AG in Gründung; Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht

  • Judicialis

    AktG § 41 Abs. 1; ; GmbHG § 11 Abs. 2; ; BGB § 179

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung des Handelnden bei einer Aktiengesellschaft (AG) in der Gründungsphase; Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 41 Abs. 1; GmbHG § 11 Abs. 2; BGB § 179
    Haftung bei Gründung einer Aktiengesellschaft - Handelndenhaftung bei einer AG in Gründung; Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 119, 59
  • NJW 2006, 3230
  • ZIP 2006, 1672
  • MDR 2007, 40
  • NZA 2006, 1156
  • BB 2006, 1970
  • DB 2006, 1944
  • NZG 2006, 751
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.05.1984 - II ZR 276/83

    Haftung der GmbH-Gesellschafter im Vorgründungsstadium; Aufgabe der …

    Auszug aus BAG, 12.07.2006 - 5 AZR 613/05
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 11 Abs. 2 GmbHG, wonach eine Handelndenhaftung vor der Gründung der Vorgesellschaft ausscheidet (7. Mai 1984 - II ZR 276/83 - BGHZ 91, 148;… zust. Baumbach/Hueck/Fastrich GmbHG 18. Aufl. § 11 Rn. 50;… Hachenburg/Ulmer GmbHG 8. Aufl. § 11 Rn. 104;… Scholz/K. Schmidt GmbHG 9. Aufl. § 11 Rn. 97).
  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 219/87

    Haftung eines Treuhänders im Rahmen eines Bauherrenmodells

    Auszug aus BAG, 12.07.2006 - 5 AZR 613/05
    Die Vorschrift ist vielmehr entsprechend anzuwenden, wenn jemand im Namen einer nicht vorhandenen Person vertragliche Vereinbarungen trifft, der angeblich Vertretene also gar nicht existiert (BGH 20. Oktober 1988 - VII ZR 219/87 - BGHZ 105, 283, zu 1 der Gründe).
  • LAG Köln, 04.08.2005 - 6 (10) Sa 350/05

    Handelndenhaftung, Vorgesellschaft, Vorgründungsgesellschaft

    Auszug aus BAG, 12.07.2006 - 5 AZR 613/05
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 4. August 2005 - 6 (10) Sa 350/05 - aufgehoben.
  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 665/06

    Vertreter ohne Vertretungsmacht - Ausschlussfrist

    Die Vorschrift ist vielmehr entsprechend anzuwenden, wenn jemand im Namen einer nicht vorhandenen Person vertragliche Vereinbarungen trifft, der angeblich Vertretene also gar nicht existiert (Senat 12. Juli 2006 - 5 AZR 613/05 - ZIP 2006, 1672, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BGH 20. Oktober 1988 - VII ZR 219/87 - BGHZ 105, 283, zu 1 der Gründe) .
  • SG Düsseldorf, 10.11.2006 - S 25 AL 50/06

    Arbeitslosenversicherung

    Diese Haftung setzt voraus, dass die Gesellschaft bereits errichtet, aber noch nicht in das Handelsregister eingetragen ist (BAG 5. Senat, Urteil vom 12. Juli 2006, Az: 5 AZR 613/05, in: DB 2006, 1944 (Leitsatz und Gründe) = BB 2006, 1970-1971 (Leitsatz und Gründe);… ebenso Hüffer AktG 7. Aufl. § 41 Rn. 23;… K. Schmidt in GroßKomm AktG 4. Aufl. § 41 Rn. 35;… MünchKomm/AktG/Pentz § 41 Rn. 130).

    Da vorliegend für die P AG keine Satzung festgestellt wurde und damit die Gesellschaft nicht errichtet war, haftet der Handelnde Aufsichtsratsvorsitzende, Herrn L1, nicht nach § 41 Abs. 1 Satz 2 AktG für die von der Klägerin begehrten Ansprüche auf Arbeitsentgelt (zum Ergebnis vergleiche: BAG 5. Senat, Urteil vom 12. Juli 2006, Az: 5 AZR 613/05, aaO).

    Rn. 21 d.Zwar kommt darüberhinaus grundsätzlich eine Haftung des Handelnden nach § 179 BGB in Betracht (zu der Möglichkeit vergleiche ebenfalls: BAG 5. Senat, Urteil vom 12. Juli 2006, Az: 5 AZR 613/05, aaO).

  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 664/06

    Haftung als Vertreter ohne Vertretungsmacht nach § 179 Abs. 1 BGB für …

    Die Vorschrift ist vielmehr entsprechend anzuwenden, wenn jemand im Namen einer nicht vorhandenen Person vertragliche Vereinbarungen trifft, der angeblich Vertretene also gar nicht existiert (Senat 12. Juli 2006 - 5 AZR 613/05 - ZIP 2006, 1672, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BGH 20. Oktober 1988 - VII ZR 219/87 - BGHZ 105, 283, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 666/06

    Haftung als Vertreter ohne Vertretungsmacht nach § 179 Abs. 1 BGB für …

    Die Vorschrift ist vielmehr entsprechend anzuwenden, wenn jemand im Namen einer nicht vorhandenen Person vertragliche Vereinbarungen trifft, der angeblich Vertretene also gar nicht existiert (Senat 12. Juli 2006 - 5 AZR 613/05 - ZIP 2006, 1672, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BGH 20. Oktober 1988 - VII ZR 219/87 - BGHZ 105, 283, zu 1 der Gründe).
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