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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2010 - II ZR 156/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1404
BGH, 08.02.2010 - II ZR 156/09 (https://dejure.org/2010,1404)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2010 - II ZR 156/09 (https://dejure.org/2010,1404)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2010 - II ZR 156/09 (https://dejure.org/2010,1404)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 42 Abs. 2; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Haftung von Vereinsvorständen für masseschmälernde Zahlungen nach Insolvenzreife: Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 Abs 2 BGB, § 543 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 64 S 1 GmbHG vom 23.10.2008, § 64 Abs 2 GmbHG vom 05.10.1994, § 92 Abs 3 AktG
    Haftung von Vereinsvorständen für masseschmälernde Zahlungen nach Insolvenzreife: Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 42 Abs. 2, ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1
    Keine Haftung von Vereinsvorständen für masseschmälernde Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife des Vereins

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache" i.S.d. § 543 Abs. 2 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Haftung eines Vereinsvorstandes für masseschmälernde Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife des Vereins

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache" i.S.d. § 543 Abs. 2 Nr. 1 Zivilprozessordnung ( ZPO ); Haftung eines Vereinsvorstandes für masseschmälernde Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife des Vereins

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung von Vereinsvorständen für masseschmälernde Zahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Keine "Geschäftsführerhaftung" des Vereinsvor stands für masseschmälernde Zahlungen nach Insolvenzreife

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 978
  • ZIP 2009, 1716
  • ZIP 2010, 1080
  • NZI 2010, 50
  • NZI 2010, 582
  • NZG 2010, 711
 
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Wird zitiert von ... (77)Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 05.02.2009 - 6 U 216/07

    § 64 GmbHG findet keine analoge Anwendung auf Vereinsvorstände

    Auszug aus BGH, 08.02.2010 - II ZR 156/09
    Auch wenn der durch das genannte Gesetz mit Wirkung ab 3. Oktober 2009 eingefügte § 31 a BGB die hier zugrunde liegende Haftungsproblematik nicht unmittelbar betrifft, so spricht doch der darin zum Ausdruck gebrachte Wille des Gesetzgebers eine eindeutige Sprache gegen eine Ausdehnung der Haftung von Vereinsvorständen (ebenso Klasen, BB 2009, 690; Hangebrauck, EWiR 2009, 699; Kunkel, jurisPR-HaGesR 8/2009 Anm. 3).

    Mit Recht wird deswegen de lege lata eine Massesicherungspflicht von Vereinsvorständen und eine Haftung für Masseschmälerungen im Schrifttum abgelehnt (vgl. Koza, DZWIR 2008, 98; Roth, EWiR 2009, 331; Umbeck, GWR 2009, 10;… Kunkel aaO;… Klasen aaO;… Hangebrauck aaO;… eine Analogie ebenfalls ablehnend Erman/H. P. Westermann, BGB 12. Aufl. § 42 Rdn. 6;… Schwarz/Schöpflin in Bamberger/Roth, BGB-BeckOK § 42 Rdn. 9;… Palandt/Ellenberger, BGB 69. Aufl. § 42 Rdn. 4;… Haas/Goetsch in Beuthin/Gummert aaO).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …

    Auszug aus BGH, 08.02.2010 - II ZR 156/09
    Rn. 3 a) aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, d.h. allgemein von Bedeutung ist (siehe grundlegend hierzu BGHZ 151, 221, 223 f.; 154, 288, 291 ff.).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …

    Auszug aus BGH, 08.02.2010 - II ZR 156/09
    Rn. 3 a) aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, d.h. allgemein von Bedeutung ist (siehe grundlegend hierzu BGHZ 151, 221, 223 f.; 154, 288, 291 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 19.06.2009 - 14 U 137/07

    Verzögerte Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Haftung des …

    Auszug aus BGH, 08.02.2010 - II ZR 156/09
    Auch wenn der durch das genannte Gesetz mit Wirkung ab 3. Oktober 2009 eingefügte § 31 a BGB die hier zugrunde liegende Haftungsproblematik nicht unmittelbar betrifft, so spricht doch der darin zum Ausdruck gebrachte Wille des Gesetzgebers eine eindeutige Sprache gegen eine Ausdehnung der Haftung von Vereinsvorständen (ebenso Klasen, BB 2009, 690; Hangebrauck, EWiR 2009, 699; Kunkel, jurisPR-HaGesR 8/2009 Anm. 3).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 3598/08

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen über die Zurückweisung der Berufung durch …

    Auszug aus BGH, 08.02.2010 - II ZR 156/09
    Derartige Unklarheiten bestehen nicht, wenn abweichende Ansichten in der Literatur vereinzelt geblieben und nicht oder nicht nachvollziehbar begründet sind (s. nur BVerfG, NJW-RR 2009, 1026 Tz. 14).
  • BGH, 22.09.2015 - XI ZR 116/15

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Ratenkredits mit Restschuldversicherung bei …

    Rn. 8 Dass diese Grundsätze in jüngerer Zeit von einzelnen Stimmen in der Literatur mit nicht überzeugenden Argumenten in Frage gestellt werden (vgl. Edelmann/Hölldampf, KSzW 2015, 148, 152 f.; Hölldampf/Suchowerskyj, WM 2015, 999, 1001 ff.; Müller/Fuchs, WM 2015, 1094, 1095 f., 1098 f.; Piekenbrock/Rodi, WM 2015, 1085, 1086 f.; Schnauder, NJW 2015, 2689, 2691 f.), verleiht der Rechtssache keine Grundsatzbedeutung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, WM 2010, 936 Rn. 3 und - II ZR 156/09, ZIP 2010, 1080 Rn. 3).
  • OLG Köln, 02.12.2016 - 1 U 21/16

    Rückforderung eines im Wege vorweg genommener Erbfolge übertragenen …

    Ansichten in der Literatur, die vereinzelt geblieben oder nicht nachvollziehbar begründet sind, erzeugen indes keinen solchen Klärungsbedarf (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 156/09 -, juris Rz. 3;… Ball in: Musielak, ZPO, 9. Aufl., § 543 Rz. 5a;… Koch in: Hk-ZPO, 5. Aufl., § 543 Rz. 9).
  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 87/20

    Gewerblicher Rechtsschutz: Umsatzsteuerpflichtigkeit von Abmahnkosten

    Derartige Unklarheiten bestehen unter anderem dann, wenn die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 156/09, NJW-RR 2010, 978 Rn. 3 mwN;… vgl. auch BVerfGK 11, 420, 431 [juris Rn. 59] mwN).
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