Rechtsprechung
| BGH, 21.03.2013 - IX ZR 109/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Insolvenzverfahren: Pflicht des Gläubigerausschusses zur Beaufsichtigung des Insolvenzverwalters sowie zur Sicherung der Insolvenzmasse durch Verhinderung der Einrichtung eines Poolkontos
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 69 InsO vom 05.10.1994, § 149 Abs 1 InsO vom 05.10.1994, § 149 Abs 2 InsO vom 05.10.1994
Insolvenzverfahren: Pflicht des Gläubigerausschusses zur Beaufsichtigung des Insolvenzverwalters sowie zur Sicherung der Insolvenzmasse durch Verhinderung der Einrichtung eines Poolkontos - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Schädigung der Masse durch Veruntreuung des Verwalters bei nicht befreiender Leistung der das Hinterlegungskonto führenden Bank bei den Übertragungen auf das Poolkonto wegen Missachtung des Mitzeichnungsvorbehalts
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Haftung des Gläubigerausschusses wegen unzureichender Überwachung des Insolvenzverwalters (hier: Geldtransfer auf ein Poolkonto)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO a.F. § 149 Abs. 2
Möglichkeit der Schädigung der Masse durch Veruntreuung des Verwalters bei nicht befreiender Leistung der das Hinterlegungskonto führenden Bank bei den Übertragungen auf das Poolkonto wegen Missachtung des Mitzeichnungsvorbehalts - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 25.08.2009 - 2 O 203/08
- OLG Celle, 03.06.2010 - 16 U 135/09
- BGH, 21.03.2013 - IX ZR 109/10
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 1235
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.11.1993 - IX ZR 35/93
Behörden als Mitglieder des Gläubigerausschusses; Nichtigkeit der Wahl eines …
Auszug aus BGH, 21.03.2013 - IX ZR 109/10
Rn. 2 1. Die von der Beschwerde als allgemein klärungsbedürftig angesehene Frage, unter welchen Umständen an dem in der Rechtsprechung entwickelten Anscheinsbeweis zur Ursächlichkeit mangelhafter Beaufsichtigung des Verwalters für dessen Veruntreuungen aus der Masse (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1967 - VII ZR 139/65, BGHZ 49, 121, 123 f unter 2. mwN; vom 11. November 1993 - IX ZR 35/93, BGHZ 124, 86, 94 unter II. 2. aE) festzuhalten sei, verleiht der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung. - BGH, 22.03.2007 - IX ZR 136/06
Maßgebliche Erwägungen für einen Vergleichsvorschlag
Auszug aus BGH, 21.03.2013 - IX ZR 109/10
Der begründete Vergleichsvorschlag des Senates in anderer Sache (Beschluss vom 22. März 2007 - IX ZR 136/06, juris Rn. 11) ändert daran nichts. - BGH, 11.12.1967 - VII ZR 139/65
Pflichten des Gläubigerausschusses im Konkurs
Auszug aus BGH, 21.03.2013 - IX ZR 109/10
Rn. 2 1. Die von der Beschwerde als allgemein klärungsbedürftig angesehene Frage, unter welchen Umständen an dem in der Rechtsprechung entwickelten Anscheinsbeweis zur Ursächlichkeit mangelhafter Beaufsichtigung des Verwalters für dessen Veruntreuungen aus der Masse (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1967 - VII ZR 139/65, BGHZ 49, 121, 123 f unter 2. mwN; vom 11. November 1993 - IX ZR 35/93, BGHZ 124, 86, 94 unter II. 2. aE) festzuhalten sei, verleiht der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung. - BGH, 30.01.1962 - VI ZR 18/61
Auszug aus BGH, 21.03.2013 - IX ZR 109/10
Diese Annahme des Berufungsgerichts weicht nicht von den Rechtssätzen ab, auf die das Urteil des VI. Zivilsenats vom 30. Januar 1962 (VI ZR 18/61, WM 1962, 349) gestützt ist. - RG, 07.11.1935 - VI 188/35
1. Gehört die von der Gläubigerversammlung bestimmte Hinterlegungsstelle zu den …
Auszug aus BGH, 21.03.2013 - IX ZR 109/10
Dieser bestrittene Erfüllungsanspruch sei dem vorher unbestrittenen Guthaben nicht gleichwertig (RGZ 149, 182, 186 untere Hälfte).
- BGH, 07.02.2019 - IX ZR 47/18
Insolvenzverfahren: Voraussetzungen der Hinterlegung von Geld- und …
Rn. 20 bb) Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Oktober 2014 (IX ZR 140/11, BGHZ 202, 324 ff) betrifft die Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses bei der Veruntreuung von Geldern durch den Insolvenzverwalter (ebenso BGH, Beschluss vom 21. März 2013 - IX ZR 109/10, ZIP 2013, 1235; Urteil vom 25. Juni 2015 - IX ZR 142/13, ZInsO 2015, 1563). - BGH, 09.10.2014 - IX ZR 140/11
Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses für Schäden durch …
Verschiebt der Verwalter Beträge auf Poolkonten, auf denen eine Zuordnung zum einzelnen Verfahren und eine gesonderte Kontenführung für jedes Verfahren nicht mehr gewährleistet ist, müssen die Ausschussmitglieder unverzüglich einschreiten (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2013 - IX ZR 109/10, ZInsO 2013, 986 Rn. 3).An das Insolvenzgericht muss ein solcher Verstoß nur berichtet werden, wenn die Abhilfe nicht kurzfristig erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2013, aaO).
Diesem Verstoß gegen § 149 Abs. 1 Satz 1 InsO hätten der Beklagte zu 3 und die übrigen Mitglieder des Gläubigerausschusses unverzüglich und angemessen begegnen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2013, aaO).
Nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass ein Vermögensverwalter es bei sorgfältiger Überwachung nicht wagt, sich durch strafbare Handlungen an den ihm anvertrauten Werten zu vergreifen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1967 - VII ZR 139/65, BGHZ 49, 121, 123 f mwN; vom 11. November 1993 - IX ZR 35/93, BGHZ 124, 86, 94, 98; Beschluss vom 21. März 2013 - IX ZR 109/10, ZInsO 2013, 986 Rn. 2 f;… Pape in Pape/Uhländer, InsO, § 71 Rn. 13;… Ganter in Festschrift Fischer, 2008, S. 121, 130 f;… aA wohl Uhlenbruck InsO, aaO § 71 Rn. 14, 16).
- BGH, 25.06.2015 - IX ZR 142/13
Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses im Insolvenzverfahren: Verzögerte …
Als Mitglieder des Gläubigerausschusses hätten die Beklagten, nachdem sie aufgrund des Protokolls über die Kassenprüfung erkannt hatten, dass der Verwalter Beträge auf Poolkonten verschob, auf denen eine Zuordnung zum einzelnen Verfahren und eine gesonderte Kontenführung für jedes Verfahren nicht mehr gewährleistet war, unverzüglich einschreiten müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2013 - IX ZR 109/10, ZInsO 2013, 986 Rn. 3).
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Rechtsprechung
| OLG Jena, 20.03.2013 - 2 U 554/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
- zip-online.de
Zu den Anforderungen an eine Sammelanmeldung zur Insolvenztabelle
- zvi-online.de
InsO § 174 Abs. 2, § 181
Zu den Anforderungen an eine Sammelanmeldung zur Insolvenztabelle - Justiz Thüringen
§ 174 Abs 2 InsO, § 181 InsO, § 415 BGB
Insolvenzverfahren: Sammelanmeldung mehrerer Forderungen - rechtsportal.de
InsO § 174 Abs. 2; InsO § 181; BGB § 415
Anforderung an die Substantiierung der Einzelforderungen einer Sammelanmeldung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderung an die Substantiierung der Einzelforderungen i.R. einer Sammelanmeldung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 30.05.2012 - 9 O 1278/11
- OLG Jena, 20.03.2013 - 2 U 554/12
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 1235
- NZI 2013, 399
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 22.01.2009 - IX ZR 3/08
Voraussetzung der ordnungsgemäßen Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren …
Auszug aus OLG Jena, 20.03.2013 - 2 U 554/12
Denn die ordnungsgemäße Anmeldung ist Sachurteilsvoraussetzung für eine Feststellungsklage nach § 180 Abs. 1 InsO (BGH, Urteil vom 22.01.2009 - IX ZR 3/08, ZIP 2009, 483;… Urteil vom 27.09.2001 - IX ZR 71/00, MDR 2001, 1438, zit. nach juris, dort Rn. 9 f.).Die Individualisierung der Forderung dient daneben dem Zweck, den Verwalter und die übrigen Insolvenzgläubiger in den Stand zu versetzen, den geltend gemachten Schuldgrund einer Prüfung zu unterziehen (BGH, Urteil vom 22.01.2009 - IX ZR 3/08, ZIP 2009, 483;… Sinz, in: Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 174 Rn. 29).
Mithin hat der Gläubiger bei der Anmeldung den Lebenssachverhalt schlüssig darzulegen, der in Verbindung mit einem - nicht notwendig ebenfalls vorzutragenden - Rechtssatz die geltend gemachte Forderung als begründet erscheinen lässt (BGH, Urteil vom 22.01.2009 - IX ZR 3/08, ZIP 2009, 483; RG, Urteil vom 01.05.1918 - I 422/17, RGZ 93, 13 (14)).
Rn. 25 Handelt es sich um eine Sammelanmeldung, der mehrere Forderungen eines Berechtigten zu Grunde liegen, hat für jede einzelne Forderung eine Substantiierung zu erfolgen (BGH, Urteil vom 22.01.2009 - IX ZR 3/08, ZIP 2009, 483;… Pape/Schaltke, in: Kübler/Prütting/Bork, InsO (2012), § 174 Rn. 46;… Nowak, in: MüKo-InsO, 2. Aufl., § 174 Rn. 12).
So fordert der Bundesgerichtshof (Urteil vom 22.01.2009 - IX ZR 3/08, ZIP 2009, 483, 484), dass der Gläubiger "zum Verpflichtungsgrund des Schuldners vorzutragen [hat], wenn sich die Forderung ursprünglich nicht gegen ihn, sondern gegen einen Dritten richtete".
Die Individualisierung hat mithin auch den Zweck, sowohl den Insolvenzverwalter als auch die übrigen Insolvenzgläubiger in die Lage zu versetzen, den vorgetragenen Schuldgrund zu prüfen (BGH, Urteil vom 22.01.2009 - IX ZR 3/08, ZIP 2009, 483;… Sinz, in: Uhlenbruck, a.a.O., Rn. 25 und 29).
- BGH, 27.09.2001 - IX ZR 71/00
Zulässigkeit der Klage auf Feststellung einer zur Tabelle angemeldeten Forderung
Auszug aus OLG Jena, 20.03.2013 - 2 U 554/12
Denn die ordnungsgemäße Anmeldung ist Sachurteilsvoraussetzung für eine Feststellungsklage nach § 180 Abs. 1 InsO (BGH, Urteil vom 22.01.2009 - IX ZR 3/08, ZIP 2009, 483; Urteil vom 27.09.2001 - IX ZR 71/00, MDR 2001, 1438, zit. nach juris, dort Rn. 9 f.).Da die Anmeldung eine Form der Rechtsverfolgung darstellt und der Gläubiger aus der Eintragung als Titel die Zwangsvollstreckung betreiben kann, muss die Forderung zur Bestimmung der Reichweite der Rechtskraft eindeutig konkretisiert werden (BGH, Urteil vom 27.09.2001 - IX ZR 71/00, MDR 2001, 1438, zit. nach juris, dort Rn. 9).
Ansonsten würde der Schutzzweck des § 174 Abs. 2 InsO zu Lasten der übrigen Insolvenzgläubiger ausgehöhlt (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.2001 - IX ZR 71/00, MDR 2001, 1438, zit. nach juris, dort Rn. 9 f.).
In diesem Sinne hat sich auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 27.09.2001 - IX ZR 71/00, MDR 2001, 1438, zit. nach juris, dort Rn. 9 f., geäußert.
- RG, 01.05.1918 - I 422/17
Anmeldung einer Konkursforderung unter Begründung des Anspruchs; Anmeldung des …
Auszug aus OLG Jena, 20.03.2013 - 2 U 554/12
Mit dem Grund der Forderung ist der Klagegrund und damit der Sachverhalt gemeint, aus dem die Forderung entspringt (RG, Urteil vom 01.05.1918 - I 422/17, RGZ 93, 13, 14).Mithin hat der Gläubiger bei der Anmeldung den Lebenssachverhalt schlüssig darzulegen, der in Verbindung mit einem - nicht notwendig ebenfalls vorzutragenden - Rechtssatz die geltend gemachte Forderung als begründet erscheinen lässt (BGH, Urteil vom 22.01.2009 - IX ZR 3/08, ZIP 2009, 483; RG, Urteil vom 01.05.1918 - I 422/17, RGZ 93, 13 (14)).
- BGH, 07.02.2013 - IX ZR 77/12
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision aufgrund des Vorliegens des …
Auszug aus OLG Jena, 20.03.2013 - 2 U 554/12
Rn. 45 6. Auch die Ausführungen des Klägers in seinem Schriftsatz vom 19.03.2013 unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 07.02.2013 - IX ZR 77/12, führen zu keiner anderen rechtlichen Bewertung. - OLG Stuttgart, 29.04.2008 - 10 W 21/08
Insolvenzverfahren: Pflicht des Insolvenzverwalters zum Hinweis auf eine …
Auszug aus OLG Jena, 20.03.2013 - 2 U 554/12
Im Übrigen teilt der Senat die u.a. vom Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 29.04.2008 - 10 W 21/08, BeckRS 2008, 12388, vertretene Ansicht, dass ein Insolvenzverwalter allenfalls auf offensichtliche Mängel der Anmeldung hinweisen muss, nicht hingegen verpflichtet ist, den Gläubiger vor Einlegung des Widerspruchs auf Schlüssigkeitsmängel hinzuweisen. - RG, 12.04.1897 - VI 260/96
Anmeldung im Konkurse. Unterbrechung der Verjährung.
Auszug aus OLG Jena, 20.03.2013 - 2 U 554/12
Sie hat dem Formularschreiben auch keine Anlage beigefügt, die die einzelnen Forderungen benennt, aus denen sich die Gesamtforderung zusammensetzt (siehe dazu AG Münster, Beschluss vom 06.11.1981 - 10 N 63/81, Rpfleger 1982, 78; vgl. auch RG, Urteil vom 12.04.1897 - VI 260/96, RGZ 39, 37, 45). - AG Münster, 06.11.1981 - 10 N 63/81
Auszug aus OLG Jena, 20.03.2013 - 2 U 554/12
Sie hat dem Formularschreiben auch keine Anlage beigefügt, die die einzelnen Forderungen benennt, aus denen sich die Gesamtforderung zusammensetzt (siehe dazu AG Münster, Beschluss vom 06.11.1981 - 10 N 63/81, Rpfleger 1982, 78; vgl. auch RG, Urteil vom 12.04.1897 - VI 260/96, RGZ 39, 37, 45).
- OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 5 U 85/17 Selbst eine etwaige Kenntnis des Insolvenzverwalters, beispielsweise im Zusammenhang mit einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens betriebenen Gerichtsverfahren, kann Mängel bei der Darstellung des Lebenssachverhalts, aus dem sich in Verbindung mit einem Rechtssatz die geltend gemachte Forderung als begründet erscheinen lässt, nicht ausgleichen, da die Kenntnis des Insolvenzverwalters die Kenntnis der Insolvenzgläubiger nicht zu ersetzen vermag (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 20. März 2013 - 2 U 554/12 -, Rz. 42 juris).
- LAG Schleswig-Holstein, 21.01.2025 - 2 Sa 13 öD/24
Anforderungen an die Individualisierbarkeit von Forderungen bei der Anmeldung im …
Deshalb ist es nicht ausreichend, Forderungsbeträge lediglich zu addieren und nur den Gesamtbetrag anzugeben (OLG Jena, Urt. v. 20.03.2013 - 2 U 554/12 -, NZI 2013, 399 unter II. 1. der Gründe). - ArbG Kiel, 25.01.2024 - 3 Ca 817 öD d/23
Bestimmtheit einer Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
Für die Forderungsanmeldung nach § 174 Abs. 2 InsO folgt daraus, dass es nicht ausreichend ist, die einzelnen Forderungen nur zu addieren und lediglich den Gesamtbetrag anzugeben (konkret in Bezug auf § 174 Abs. 2 InsO: Thüringer Oberlandesgericht 20. März 2013 - 2 U 554/12 - Rn. 25). Handelt es sich um eine Sammelanmeldung, der mehrere Forderungen eines Berechtigten oder mehrerer Berechtigter zugrunde liegen, sind Grund und Betrag für jede einzelne Forderung jeweils ausreichend bestimmt zu bezeichnen (…BGH 25. Juni 2020 - IX ZR 47/19 - Rn. 30; BGH…, Urteil vom 22. Januar 2009 - IX ZR 3/08 -, Rn. 11, juris;… K. Schmidt InsO/Jungmann 20. Aufl. § 174 Rn. 38)..
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