Rechtsprechung
| BGH, 24.09.2013 - II ZR 216/11 |
Volltextveröffentlichungen (16)
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GmbHG § 34 Abs. 2
- openjur.de
§ 34 Abs. 2 GmbHG
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
GmbH: Einziehung eines Geschäftsanteils wegen eines tiefgreifenden Zerwürfnisses der Gesellschafter
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 34 Abs 2 GmbHG
GmbH: Einziehung eines Geschäftsanteils wegen eines tiefgreifenden Zerwürfnisses der Gesellschafter - IWW
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 34 Abs. 2
Einziehung des Geschäftsanteils eines GmbH-Gesellschafters wegen eines tiefgreifenden Zerwürfnisses der Gesellschafter - Wolters Kluwer
Einziehung des Geschäftsanteils eines GmbH-Gesellschafters wegen eines tiefgreifenden Zerwürfnisses der Gesellschafter
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Einziehung, wichtiger Grund
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Einziehung eines Geschäftsanteils wegen tiefgreifenden Zerwürfnisses der Gesellschafter
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
GmbHG § 34 Abs. 2
Einziehung eines Geschäftsanteils - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 34 Abs. 2
Einziehung des Geschäftsanteils eines GmbH-Gesellschafters wegen eines tiefgreifenden Zerwürfnisses der Gesellschafter - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einziehung des Geschäftsanteils eines GmbH-Gesellschafters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Gesellschafterstreit - Einziehung von Anteilen wegen tiefgreifenden Zerwürfnisses
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Zerwürfnis zwischen GmbH-Gesellschaftern
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zwangseinziehung von Geschäftsanteilen eines Gesellschafters kann aufgrund tiefgreifenden Zerwürfnisses gerechtfertigt sein
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Voraussetzungen für Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils wegen Gesellschafterstreits
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zwangseinziehung von Geschäftsanteilen eines Gesellschafters kann aufgrund tiefgreifenden Zerwürfnisses gerechtfertigt sein
- lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Zur Einziehung eines Geschäftsanteils - Tipps für die Gestaltung des GmbH-Vertrags
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Einziehung von Geschäftsanteilen nach Gesellschafterstreit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Einziehung von Geschäftsanteilen nach Gesellschafterstreit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Einziehung des GmbH-Gesellschaftsanteils im Gesellschafterstreit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Einziehung des GmbH-Geschäftsanteils bei tiefgreifendem Zerwürfnis
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils wegen Gesellschafterstreits
Besprechungen u.ä. (4)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Einziehung eines Geschäftsanteils bei einer GmbH wegen eines tiefgreifenden Zerwürfnisses der Gesellschafter.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils
- lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Zur Einziehung eines Geschäftsanteils - Tipps für die Gestaltung des GmbH-Vertrags
- grooterhorst.de
, S. 6 (Entscheidungsbesprechung)
Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils wegen tiefgreifenden Zerwürfnisses der Gesellschafter
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 08.11.2010 - 5 O 179/06
- OLG Koblenz, 29.09.2011 - 6 U 1415/10
- BGH, 24.09.2013 - II ZR 216/11
- BGH, 05.02.2014 - II ZR 216/11
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 2310
- MDR 2014, 43
- WM 2013, 2223
- DB 2013, 2675
- NZG 2013, 1344
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.02.2003 - II ZR 243/02
Einziehung eines Geschäftsanteils wegen Erhebung einer Strafanzeige gegen einen …
Auszug aus BGH, 24.09.2013 - II ZR 216/11
Die revisionsgerichtliche Überprüfung erstreckt sich allein darauf, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes richtig erfasst, ob es aufgrund vollständiger Sachverhaltsermittlung geurteilt und ob es in seine Wertung sämtliche Umstände des konkreten Falls einbezogen hat (BGH, Urteil vom 10. Juni 1991 - II ZR 234/89, GmbHR 1991, 362; Urteil vom 24. Februar 2003 - II ZR 243/02, ZIP 2003, 759, 760 mwN).Rn. 17 aa) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats setzt ein wichtiger Grund zum Ausschluss eines Gesellschafters im Falle eines - vom Berufungsgericht hier festgestellten - tiefgreifenden Zerwürfnisses der Gesellschafter voraus, dass das Zerwürfnis von dem betroffenen Gesellschafter zumindest überwiegend verursacht worden ist und in der Person des oder der die Ausschließung betreibenden Gesellschafter keine Umstände vorliegen, die deren Ausschließung oder die Auflösung der Gesellschaft rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1960 - II ZR 22/59, BGHZ 32, 17, 31; Urteil vom 10. Juni 1991 - II ZR 234/89, GmbHR 1991, 362, 363; Urteil vom 24. Februar 2003 - II ZR 243/02, ZIP 2003, 759, 761).
- BGH, 10.06.1991 - II ZR 234/89
Ausschließung eines Gesellschafters aus wichtigem Grund
Auszug aus BGH, 24.09.2013 - II ZR 216/11
Die revisionsgerichtliche Überprüfung erstreckt sich allein darauf, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes richtig erfasst, ob es aufgrund vollständiger Sachverhaltsermittlung geurteilt und ob es in seine Wertung sämtliche Umstände des konkreten Falls einbezogen hat (BGH, Urteil vom 10. Juni 1991 - II ZR 234/89, GmbHR 1991, 362; Urteil vom 24. Februar 2003 - II ZR 243/02, ZIP 2003, 759, 760 mwN).Rn. 17 aa) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats setzt ein wichtiger Grund zum Ausschluss eines Gesellschafters im Falle eines - vom Berufungsgericht hier festgestellten - tiefgreifenden Zerwürfnisses der Gesellschafter voraus, dass das Zerwürfnis von dem betroffenen Gesellschafter zumindest überwiegend verursacht worden ist und in der Person des oder der die Ausschließung betreibenden Gesellschafter keine Umstände vorliegen, die deren Ausschließung oder die Auflösung der Gesellschaft rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1960 - II ZR 22/59, BGHZ 32, 17, 31; Urteil vom 10. Juni 1991 - II ZR 234/89, GmbHR 1991, 362, 363; Urteil vom 24. Februar 2003 - II ZR 243/02, ZIP 2003, 759, 761).
- BGH, 25.01.1960 - II ZR 22/59
Versäumung der Frist für die Berichtigung des Tatbestandes
Auszug aus BGH, 24.09.2013 - II ZR 216/11
Rn. 17 aa) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats setzt ein wichtiger Grund zum Ausschluss eines Gesellschafters im Falle eines - vom Berufungsgericht hier festgestellten - tiefgreifenden Zerwürfnisses der Gesellschafter voraus, dass das Zerwürfnis von dem betroffenen Gesellschafter zumindest überwiegend verursacht worden ist und in der Person des oder der die Ausschließung betreibenden Gesellschafter keine Umstände vorliegen, die deren Ausschließung oder die Auflösung der Gesellschaft rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1960 - II ZR 22/59, BGHZ 32, 17, 31; Urteil vom 10. Juni 1991 - II ZR 234/89, GmbHR 1991, 362, 363; Urteil vom 24. Februar 2003 - II ZR 243/02, ZIP 2003, 759, 761).
- BGH, 23.02.1981 - II ZR 229/79
Auflösungsklage und Ausschließungsklage bei GmbH
Auszug aus BGH, 24.09.2013 - II ZR 216/11
Rn. 15 a) Das Berufungsgericht ist allerdings rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass die Einziehung eines Geschäftsanteils ebenso wie die Ausschließung eines Gesellschafters einer umfassenden Prüfung aller Umstände des Einzelfalls und einer Gesamtabwägung der beteiligten Interessen sowie des Verhaltens der übrigen Gesellschafter bedarf (BGH, Urteil vom 23. Februar 1981 - II ZR 229/79, BGHZ 80, 346, 350; Urteil vom 13. Februar 1995 - II ZR 225/93, ZIP 1995, 567, 569 mwN). - BGH, 19.09.1977 - II ZR 11/76
Einziehung eines Geschäftsanteils aus in der Person des Gesellschafters liegendem …
Auszug aus BGH, 24.09.2013 - II ZR 216/11
§ 15 Nr. 2 der Satzung der Beklagten knüpft die Zwangseinziehung in zulässiger Weise an das Vorliegen eines wichtigen Grundes in der Person des Gesellschafters, der seine Ausschließung aus der Gesellschaft rechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 1977 - II ZR 11/76, WM 1977, 1276, 1277). - BGH, 13.02.1995 - II ZR 225/93
Kündigung des Gesellschafter-Geschäftsführers und Zwangseinziehung des …
Auszug aus BGH, 24.09.2013 - II ZR 216/11
Rn. 15 a) Das Berufungsgericht ist allerdings rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass die Einziehung eines Geschäftsanteils ebenso wie die Ausschließung eines Gesellschafters einer umfassenden Prüfung aller Umstände des Einzelfalls und einer Gesamtabwägung der beteiligten Interessen sowie des Verhaltens der übrigen Gesellschafter bedarf (BGH, Urteil vom 23. Februar 1981 - II ZR 229/79, BGHZ 80, 346, 350; Urteil vom 13. Februar 1995 - II ZR 225/93, ZIP 1995, 567, 569 mwN).
- OLG Stuttgart, 27.06.2018 - 14 U 33/17
Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH: Nichtigkeit wegen …
Rn. 151 Dabei hat eine umfassende Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände zu erfolgen (BGH, NJW 1995, 1358 - Tz. 15; BGH, NZG 2013, 1344 Rn. 15;… OLG Stuttgart, Urt. v. 19.12.2012, Az. 14 U 10/12, juris Rz. 31;… Strohn, in: MüKo-GmbHG, 2. Aufl., § 34 Rn. 47).Ein solches Zerwürfnis ist vielmehr nur dann ein Ausschließungsgrund, wenn es überwiegend von dem auszuschließenden Gesellschafter verursacht worden ist und in der Person des anderen Gesellschafters nicht ebenfalls zu einem Ausschließungsgrund führt (BGH, NJW-RR 1991, 1249 - Tz. 13; BGH, Urt. v. 24.09.2013, II ZR 216/11, juris Rz. 17;… OLG Stuttgart, Urt. v. 19.12.2012, Az. 14 U 10/12, Rz. 35;… Strohn, in: MüKo-GmbHG, 2. Aufl., § 34 Rn. 123).
- BGH, 14.01.2014 - II ZB 5/12
Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung: Bindung des …
Ebenso unterliegt die Beurteilung des Beschwerdegerichts, ob die Erteilung der Auskunft geeignet wäre, der Gesellschaft einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen (§ 131 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AktG), nur einer eingeschränkten Prüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren (s. zum vergleichbaren Rechtsbegriff des wichtigen Grunds BGH, Urteil vom 28. Oktober 2002 - II ZR 353/00, ZIP 2002, 2254, 2255;… Beschluss vom 20. April 2010 - VIII ZR 254/09, WuM 2010, 431 Rn. 5;… Urteil vom 7. März 2013 - III ZR 231/12, BGHZ 196, 285 Rn. 18; Urteil vom 24. September 2013 - II ZR 216/11, ZIP 2013, 2310 Rn. 14). - KG, 19.05.2025 - 2 U 15/25
Unbefristeter Bad Leaver Event bei Abberufung als Geschäftsführer wegen eines …
Der unfreiwillige Verlust der Gesellschafterstellung ist daher grundsätzlich nur bei Vorliegen eines hinreichenden sachlichen Grundes zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2005 - II ZR 173/04, BGHZ 164, 98, 107), etwa bei einer nachhaltigen und groben Verletzung von Gesellschafterpflichten (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Februar 1995 - II ZR 46/94, ZIP 1995, 835, 836 Rn. 13 nach juris), einem schweren Verstoß gegen ein gesellschaftsvertragliches Wettbewerbsverbot (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 19. März 1992 - 12 U 3500/91, GmbHR 1994, 252) oder einem tiefgreifenden Zerwürfnis der Gesellschafter, das von dem auszuschließenden Gesellschafter zumindest überwiegend verursacht worden ist, ohne Vorliegen eines Ausschlussgrundes bei den das Ausschlussverfahren betreibenden Gesellschaftern (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2013 - II ZR 216/11, MDR 2014, 43 Rn. 17 nach juris; BGH, Urteil vom 24. Februar 2003 - II ZR 243/02, WM 2003, 832; BGH, Urteil vom 25. Januar 1960 - II ZR 22/59, BGHZ 32, 17, 31 = NJW 1960, 866;… Altmeppen/Altmeppen, 11. Aufl. 2023, GmbHG § 34 Rn. 44).
- OLG Jena, 25.03.2020 - 2 U 516/18 Immer erforderlich ist eine umfassende Prüfung aller Umstände des Einzelfalls und einer Gesamtabwägung der beteiligten Interessen sowie des Verhaltens der übrigen Gesellschafter (Anschluss BGH, Urteil vom 24. September 2013 - II ZR 216/11, WM 2013, 2223).
Der "wichtige Grund" ist ein Rechtsbegriff (BGH, Urteil vom 24. September 2013 - II ZR 216/11-, Rn. 14, juris).
Immer erforderlich ist eine umfassende Prüfung aller Umstände des Einzelfalls und einer Gesamtabwägung der beteiligten Interessen sowie des Verhaltens der übrigen Gesellschafter (BGH, Urteil vom 24. September 2013 - II ZR 216/11-, Rn. 15, juris).
- OLG Brandenburg, 28.01.2015 - 7 U 170/13
Voraussetzungen des Ausschlusses des Minderheitsgesellschafters einer …
Die Ausschließung bedarf der umfassenden Prüfung aller Umstände des Einzelfalls und einer Gesamtabwägung der beteiligten Interessen sowie des Verhaltens der übrigen Gesellschafter (BGH, Urt. v. 24.9.2013, II ZR 216/11, Rn. 15;… BGH, Urt. v. 17.2.1955, BGHZ 16, 317, 322 f.).Das Zerwürfnis muss von dem betroffenen Gesellschafter zumindest überwiegend verursacht worden sein und in der Person des die Ausschließung betreibenden Gesellschafters keine Umstände vorliegen, die dessen Ausschließung oder die Auflösung der Gesellschaft rechtfertigen (BGH, Urt. v. 24.9.2013, II ZR 216/11, Rn. 17;… MüKo-GmbHG/Strohn, 2. Aufl. 2015, § 34 Rn. 124).
- OLG Jena, 30.05.2018 - 2 U 800/15
Einziehung GmbH-Gesellschaftsanteil - Anfechtungsbefugnis
Damit knüpft die Zwangseinziehung in zulässiger Weise an das Vorliegen eines wichtigen Grundes in der Person des Gesellschafters an (BGH, Urteil vom 24. September 2013 - II ZR 216/11 -, Rn. 13, juris) und gibt die anerkannten Voraussetzungen für einen "wichtigen Grund" für den Ausschluss eines Gesellschafters oder die Einziehung seines Gesellschaftsanteiles wieder.Im Falle eines tiefgreifenden Zerwürfnisses der Gesellschafter setzt der wichtige Grund voraus, dass das Zerwürfnis von dem betroffenen Gesellschafter zumindest überwiegend verursacht worden ist und in der Person des oder der die Einziehung betreibenden Gesellschafter keine Umstände vorliegen, die deren Ausschließung oder die Auflösung der Gesellschaft rechtfertigen (BGH, Urteil vom 24. September 2013 - II ZR 216/11 -, Rn. 15 - 18, juris).
- KG, 09.03.2020 - 2 U 80/19
Verstoß gegen gesellschaftsrechtliche Treuepflicht durch Einziehungsbeschluss
Zwar kann auch ein tiefgreifendes Zerwürfnis die Ausschließung eines Gesellschafters bzw. die Zwangseinziehung oder Zwangsabtretung seines Geschäftsanteils rechtfertigen, wenn das Zerwürfnis zumindest überwiegend von dem Auszuschließenden verursacht worden ist, bei den übrigen Gesellschaftern nicht ebenfalls Ausschließungsgründe vorliegen und die Zusammenarbeit in der Gesellschaft unzumutbar geworden ist (BGH, Urteil vom 24. September 2013 - II ZR 216/11, NZG 2013, 1344;… Lutter/Hommelhoff/Kleindieck, a. a. O., § 34 Rn. 111 m, w. N.). - OLG Brandenburg, 03.11.2021 - 7 U 194/20
Ausschluss eines Gesellschafters aus einer GbR Überwiegendes Verschulden des …
Ein wichtiger Grund zum Ausschluss eines Gesellschafters (§ 737 BGB) im Falle eines tiefgreifenden Zerwürfnisses der Gesellschafter setzt voraus, dass das Zerwürfnis von dem betroffenen Gesellschafter zumindest überwiegend verursacht worden ist und in der Person der die Ausschließung betreibenden Gesellschafter keine Umstände vorliegen, die deren Ausschließung oder die Auflösung der Gesellschaft rechtfertigen (BGH, NZG 2013, 1344, Rdnr. 17 [GmbH]). - OLG Rostock, 22.03.2021 - 1 U 115/14
Abberufung eines GmbH-Geschäftführers wegen eigenmächtiger Einberufung und …
Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei einer nachhaltigen und groben Verletzung von Gesellschafterpflichten (BGH…, Urteil vom 20. Februar 1995 - II ZR 46/94, Rn. 13) oder bei einem tiefgreifenden, ein sinnvolles Zusammenarbeiten der Gesellschafter nicht mehr erwarten lassendes Zerwürfnis der Gesellschafter gegeben sein, sofern das Zerwürfnis von dem betroffenen Gesellschafter zumindest überwiegend verursacht worden ist und in der Person des oder der die Ausschließung betreibenden Gesellschafter keine Umstände vorliegen, die deren Ausschließung oder die Auflösung der Gesellschaft rechtfertigen (BGH, Urteil vom 24. September 2013 - II ZR 216/11, Rn. 16 f.). - OLG Brandenburg, 28.01.2016 - 7 U 170/13 Die Ausschließung bedarf der umfassenden Prüfung aller Umstände des Einzelfalls und einer Gesamtabwägung der beteiligten Interessen sowie des Verhaltens der übrigen Gesellschafter (BGH, Urt. v. 24.9.2013, II ZR 216/11, Rn. 15;… BGH, Urt. v. 17.2.1955, BGHZ 16, 317, 322 f.).
Das Zerwürfnis muss von dem betroffenen Gesellschafter zumindest überwiegend verursacht worden sein und in der Person des die Ausschließung betreibenden Gesellschafters keine Umstände vorliegen, die dessen Ausschließung oder die Auflösung der Gesellschaft rechtfertigen (BGH, Urt. v. 24.9.2013, II ZR 216/11, Rn. 17;… MüKo-GmbHG/Strohn, 2. Aufl. 2015, § 34 Rn. 124).
- LG Köln, 03.08.2017 - 91 O 7/17
- OLG Köln, 29.10.2024 - 4 U 129/23
Geltendmachung der Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen durch …
- OLG Köln, 23.04.2020 - 18 U 30/16
Anfechtung eines Kaufvertrages über Geschäftsanteile an einer GmbH wegen …
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