Rechtsprechung
| LG Hamburg, 18.06.2015 - 301 O 1/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 39 Abs 1 Nr 5 InsO, § 129 InsO, § 135 Abs 1 Nr 2 InsO
Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr eines an den damaligen Gesellschafter ausgezahlten Betrages auf Grund einer Insolvenzanfechtung - zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Verzögerte Gewinnausschüttung an Gesellschafter wegen Uneinigkeit über Gewinnverwendung keine anfechtbare darlehensgleiche Rechtshandlung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- st-sozien.de (Kurzinformation)
Insolvenzanfechtung gegen Gesellschafter
- st-sozien.de (Kurzinformation)
Insolvenzanfechtung gegen Gesellschafter
Papierfundstellen
- ZIP 2015, 1795
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Koblenz, 15.10.2013 - 3 U 635/13
Nachrang der Forderung des Alleingesellschafters auf Ausschüttung eines …
Auszug aus LG Hamburg, 18.06.2015 - 301 O 1/15
Deshalb dürfte es sich bei dem vorübergehenden Unterlassen einer Gewinnverteilung durch einen Alleingesellschafter (ausnahmsweise) darum handeln können, dass der Gesellschaft eine bestimmte Geldsumme als liquides Mittel zur Verfügung gestellt wird (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 15. Oktober 2013 - 3 U 635/13 - juris).Rn. 24 Soweit bei einem Minderheitsgesellschafter - wie hier - mitunter angenommen wird, dass schon dann von einer Rechtshandlung, die einem Darlehen wirtschaftlich entspricht, ausgegangen werden könne, wenn dieser in Bezug auf die Thesaurierung verhinderungsbefugt ist (Spliedt in EWiR 2014, 57 f., Neußner in Graf-Schlicker, InsO, § 39 Rn. 41), bleibt es entscheidend, ob die Möglichkeit besteht, eine Ausschüttung vorzunehmen.
- OLG Schleswig, 29.05.2013 - 9 U 15/13
Zur Qualifizierung einer Gesellschafterforderung als darlehensgleich i.S.d. § 135 …
Auszug aus LG Hamburg, 18.06.2015 - 301 O 1/15
Das entspricht auch dem Sinn und Zweck des § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO, der (nur) verhindern soll, dass die in § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO angeordnete Nachrangigkeit umgangen wird (vgl. OLG Schleswig, Hinweisbeschluss vom 29. Mai 2013 - 9 U 15/13, OLG München Schlussurteil vom 22. Januar 2014 - 3 U 798/13 - juris) und der Gesellschafter das mit einer Darlehensgewährung verbundene Risiko auf die Gemeinschaft der Gesellschaftsgläubiger abwälzt. - OLG München, 22.01.2014 - 3 U 798/13
Keine Eigentumsverletzung durch Betreiben der Zwangsvollstreckung aus einer …
Auszug aus LG Hamburg, 18.06.2015 - 301 O 1/15
Das entspricht auch dem Sinn und Zweck des § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO, der (nur) verhindern soll, dass die in § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO angeordnete Nachrangigkeit umgangen wird (vgl. OLG Schleswig, Hinweisbeschluss vom 29. Mai 2013 - 9 U 15/13, OLG München Schlussurteil vom 22. Januar 2014 - 3 U 798/13 - juris) und der Gesellschafter das mit einer Darlehensgewährung verbundene Risiko auf die Gemeinschaft der Gesellschaftsgläubiger abwälzt.
- BGH, 22.07.2021 - IX ZR 195/20
Beschließt der Alleingesellschafter einer GmbH, einen festgestellten Gewinn auf …
Außerdem bestehe ein Wertungswiderspruch im Hinblick darauf, dass im Insolvenzfall Gesellschafterdarlehen (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO) gegenüber dem Eigenkapital (§ 199 InsO) privilegiert würden, aber im Insolvenzvorfeld die Rückführung von zurückgezahlten Gesellschafterdarlehen zur Masse leichter möglich sei als die Rückführung von Eigenkapitalausschüttungen (…vgl. Uhlenbruck/Hirte, InsO, 15. Aufl., § 39 Rn. 38;… MünchKomm-InsO/Behme, 4. Aufl., § 39 Rn. 73;… HK-InsO/Kleindiek, 10. Aufl., § 135 Rn. 29;… Habersack in Habersack/Casper/Lübbe, GmbHG, 3. Aufl., Anh. § 30 Rn. 58;… Scholz/Bitter, GmbHG, 12. Aufl., Anh. § 64 Rn. 231 ff; ders., ZIP 2019, 146, 153 f; Gehrlein, NZI 2021, 165, 167 f; Mylich, ZGR 2009, 474, 492 f; ders., ZIP 2017, 1255 ff; Freudenberg, ZInsO 2014, 1544, 1546 f; Haas, ZIP 2017, 545, 549; ausdrücklich beschränkt auf den Alleingesellschafter einer GmbH bzw. den Mehrheitsgesellschafter: OLG Koblenz, ZInsO 2013, 2168, 2169 f; LG Hamburg, ZIP 2015, 1795 f; Kruth, DStR 2017, 2126, 2129 f).
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