Insolvenzordnung
| 5. Teil - Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens (§§ 174 - 216) |
| 2. Abschnitt - Verteilung (§§ 187 - 206) |
1Können bei der Schlußverteilung die Forderungen aller Insolvenzgläubiger in voller Höhe berichtigt werden, so hat der Insolvenzverwalter einen verbleibenden Überschuß dem Schuldner herauszugeben. 2Ist der Schuldner keine natürliche Person, so hat der Verwalter jeder am Schuldner beteiligten Person den Teil des Überschusses herauszugeben, der ihr bei einer Abwicklung außerhalb des Insolvenzverfahrens zustünde.
verzeichnis § 189Berücksichtigung bestrittener Forderungen § 190Berücksichtigung absonderungs-
berechtigter Gläubiger § 191Berücksichtigung aufschiebend bedingter Forderungen § 192Nachträgliche Berücksichtigung § 193Änderung des Verteilungs-
verzeichnisses § 194Einwendungen gegen das Verteilungs-
verzeichnis § 195Festsetzung des Bruchteils § 196Schlußverteilung § 197Schlußtermin § 198Hinterlegung zurückbehaltener Beträge § 199Überschuß bei der Schlußverteilung § 200Aufhebung des Insolvenzverfahrens § 201Rechte der Insolvenzgläubiger nach Verfahrensaufhebung § 202Zuständigkeit bei der Vollstreckung § 203Anordnung der Nachtragsverteilung § 204Rechtsmittel § 205Vollzug der Nachtragsverteilung § 206Ausschluß von Massegläubigern
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Rechtsprechung zu § 199 InsO
160 Entscheidungen zu § 199 InsO in unserer Datenbank:
- BGH, 13.11.2025 - IX ZR 127/24
Von Aktionären der Wirecard AG angemeldete Ansprüche sind keine einfachen ...
Zum selben Verfahren:
- LG München I, 23.11.2022 - 29 O 7754/21
Kapitalmarktrechtliche Schadenersatzforderungen der Aktionäre von Wirecard können ...
- OLG München, 17.09.2024 - 5 U 7318/22
Stellung von Wirecard-Aktionären im Insolvenzverfahren
- LG München I, 23.11.2022 - 29 O 7754/21
- BGH, 28.01.2020 - II ZR 10/19
Berücksichtigung einer Abfindungsforderung eines vor der Insolvenz ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 20.11.2018 - II ZA 8/18
Erfüllen der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung ...
- OLG Stuttgart, 11.04.2018 - 14 U 33/13
Feststellung einer Abfindungszahlung zur Insolvenztabelle: Gerichtliche Ersetzung ...
- BGH, 20.11.2018 - II ZA 8/18
- BayObLG, 11.09.2025 - 101 W 136/24
Klärungsbedürftigkeit, Gesellschafterbeschluss, Insolvenzgläubiger, ...
- OLG Brandenburg, 04.06.2026 - 1 Ws 21/26
Möglichkeit der Rechtsmitteleinlegung auch durch nicht unmittelbar ...
- BayObLG, 28.04.2023 - 101 VA 162/22
Akteneinsicht eines Genossenschaftsmitglieds in die Insolvenztabelle der ...
- FG Münster, 10.10.2024 - 10 K 3000/21
Führt eine im Wege eines gerichtlichen Vergleichs von einem Gläubiger zugesagte ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 199 InsO:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Gesellschaft
- Rechtsfähige Gesellschaft
- Auflösung der Gesellschaft
- § 733 (Anmeldung der Auflösung) (zu § 199 S. 2)