Insolvenzordnung
5. Teil - Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens (§§ 174 - 216) |
2. Abschnitt - Verteilung (§§ 187 - 206) |
(1) Im Falle des § 201 ist das Amtsgericht, bei dem das Insolvenzverfahren anhängig ist oder anhängig war, ausschließlich zuständig für Klagen:
(2) Gehört der Streitgegenstand nicht zur Zuständigkeit der Amtsgerichte, so ist das Landgericht ausschließlich zuständig, zu dessen Bezirk das Insolvenzgericht gehört.
verzeichnis § 189Berücksichtigung bestrittener Forderungen § 190Berücksichtigung absonderungs-
berechtigter Gläubiger § 191Berücksichtigung aufschiebend bedingter Forderungen § 192Nachträgliche Berücksichtigung § 193Änderung des Verteilungs-
verzeichnisses § 194Einwendungen gegen das Verteilungs-
verzeichnis § 195Festsetzung des Bruchteils § 196Schlußverteilung § 197Schlußtermin § 198Hinterlegung zurückbehaltener Beträge § 199Überschuß bei der Schlußverteilung § 200Aufhebung des Insolvenzverfahrens § 201Rechte der Insolvenzgläubiger nach Verfahrensaufhebung § 202Zuständigkeit bei der Vollstreckung § 203Anordnung der Nachtragsverteilung § 204Rechtsmittel § 205Vollzug der Nachtragsverteilung § 206Ausschluß von Massegläubigern
Rechtsprechung zu § 202 InsO
12 Entscheidungen zu § 202 InsO in unserer Datenbank:
- AG Stralsund, 02.12.2015 - 21 C 135/15
Sachliche Zuständigkeit: Vollstreckungsabwehrklage gegen einen Zuschlagsbeschluss
- OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 5 O 14/21
Zuständigkeit für Vollstreckungsabwehrklage nach Aufhebung des ...
- AG Ludwigslust, 01.03.2011 - 5 C 27/11
Sachliche Zuständigkeit für Vollstreckungsabwehrklage gegen einen ...
- BGH, 23.05.2017 - XI ZR 219/16
Selbstschuldnerische Bürgschaft: Verjährungseinrede des Bürgen nach Feststellung ...
- LG Bonn, 07.06.2017 - 1 O 322/16
Zwangsvollstreckung aus dem Zuschlagsbeschluss i.R.e. ...
- LG Bielefeld, 20.02.2020 - 8 O 283/19
- LAG Düsseldorf, 17.09.2003 - 4 (8) Sa 686/03
Insolvenzrechtliche Behandlung von Forderungen aus einem vor Insolvenzeröffnung ...
- FG Münster, 10.03.2021 - 13 K 1023/18
Haftungsbeiträge für die Steuer wegen Vergütungszahlung an Aufsichtsratsmitglied
- AG Paderborn, 08.08.2011 - 2 IN 92/05
Anforderungen an die Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verheimlichens der ...
- AG Göttingen, 30.03.2011 - 74 IN 325/04
Zu den Prüfpflichten des Urkundsbeamten bei Erteilung des Tabellenauszugs
Querverweise
Auf § 202 InsO verweisen folgende Vorschriften:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens
- Einstellung des Verfahrens
- § 215 (Bekanntmachung und Wirkungen der Einstellung)
- Insolvenzplan
- Wirkungen des bestätigten Plans. Überwachung der Planerfüllung
- § 257 (Vollstreckung aus dem Plan)