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Rechtsprechung
   BGH, 17.04.2018 - II ZR 277/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,14005
BGH, 17.04.2018 - II ZR 277/16 (https://dejure.org/2018,14005)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2018 - II ZR 277/16 (https://dejure.org/2018,14005)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2018 - II ZR 277/16 (https://dejure.org/2018,14005)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Geschäftsführeranstellungsvertrag: Vernehmung des Aufsichtsratsvorsitzenden zum Beweis eines Gesellschafterbeschlusses über den Vertragsabschluss; Ermittlung der Anzahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 GmbHG, § 1 DrittelbG, § 445 ZPO
    Geschäftsführeranstellungsvertrag: Vernehmung des Aufsichtsratsvorsitzenden zum Beweis eines Gesellschafterbeschlusses über den Vertragsabschluss; Ermittlung der Anzahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1 ; ZPO § 445 Abs. 2
    Anspruch eines gekündigten Geschäftsführers auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe des fixen Anteils eines Jahresgehalts; Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots; Erherblichkeit eines Gehörsverstoß

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ermittlung der Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer für Erfassung des Unternehmens durch das DrittelbG über Referenzzeitraum hinweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 1173
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …

    Auszug aus BGH, 17.04.2018 - II ZR 277/16
    In der Regel wird Willkür nur angenommen werden können, wenn jegliche tatsächliche Anhaltspunkte fehlen (BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 160 Rn. 40;… Beschluss vom 10. Januar 2017 - XI ZR 365/14, BKR 2017, 164 Rn. 17;… Beschluss vom 12. Oktober 2017 - V ZR 17/17, Grundeigentum 2017, 1547 Rn. 10).

    Die Beweiserhebung setzt auch keinen vorherigen sonstigen Beweis oder die Wahrscheinlichkeit der unter Beweis gestellten Tatsache voraus (BGH, Urteil vom 6. Juli 1960 - IV ZR 322/59, BGHZ 33, 63, 66; Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 160 Rn. 40).

  • BGH, 26.01.2016 - II ZR 394/13

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Eintritt der …

    Auszug aus BGH, 17.04.2018 - II ZR 277/16
    Rn. 7 a) Die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache ist nur zulässig, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist, mithin aus der Luft gegriffen ist und sich deshalb als Rechtsmissbrauch darstellt (BGH, Urteil vom 26. Januar 2016 - II ZR 394/13, ZIP 2016, 1119 Rn. 20;… Urteil vom 23. Juni 2016 - III ZR 308/15, ZIP 2016, 1681 Rn. 18).
  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 42/13

    Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Wahlart

    Auszug aus BGH, 17.04.2018 - II ZR 277/16
    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer nicht lediglich auf einen Stichtag bezogen, sondern über einen Referenzzeitraum hinweg zu ermitteln ist (vgl. BAGE 153, 171 Rn. 41).
  • BGH, 23.06.2016 - III ZR 308/15

    Haftung aus Kapitalanlagevermittlung: Aufklärungspflicht über Innenprovisionen …

    Auszug aus BGH, 17.04.2018 - II ZR 277/16
    Rn. 7 a) Die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache ist nur zulässig, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist, mithin aus der Luft gegriffen ist und sich deshalb als Rechtsmissbrauch darstellt (BGH…, Urteil vom 26. Januar 2016 - II ZR 394/13, ZIP 2016, 1119 Rn. 20; Urteil vom 23. Juni 2016 - III ZR 308/15, ZIP 2016, 1681 Rn. 18).
  • BGH, 12.10.2017 - V ZR 17/17

    Schadensersatzanspruch wegen Aufklärungspflichtverletzung beim Immobilienkauf: …

    Auszug aus BGH, 17.04.2018 - II ZR 277/16
    In der Regel wird Willkür nur angenommen werden können, wenn jegliche tatsächliche Anhaltspunkte fehlen (BGH…, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 160 Rn. 40;… Beschluss vom 10. Januar 2017 - XI ZR 365/14, BKR 2017, 164 Rn. 17; Beschluss vom 12. Oktober 2017 - V ZR 17/17, Grundeigentum 2017, 1547 Rn. 10).
  • BGH, 10.01.2017 - XI ZR 365/14

    Rückabwicklungsprozess wegen Bankenhaftung aus fehlerhafter …

    Auszug aus BGH, 17.04.2018 - II ZR 277/16
    In der Regel wird Willkür nur angenommen werden können, wenn jegliche tatsächliche Anhaltspunkte fehlen (BGH…, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 160 Rn. 40; Beschluss vom 10. Januar 2017 - XI ZR 365/14, BKR 2017, 164 Rn. 17;… Beschluss vom 12. Oktober 2017 - V ZR 17/17, Grundeigentum 2017, 1547 Rn. 10).
  • BGH, 08.03.1973 - II ZR 134/71

    Grundsätze über fehlerhafte Anstellungsverträge - Kündigung eines …

    Auszug aus BGH, 17.04.2018 - II ZR 277/16
    Rn. 17 2. Für den Fall, dass das Berufungsgericht erneut zu dem Ergebnis gelangen sollte, dass der Aufsichtsrat für den Abschluss des Anstellungsvertrags nicht zuständig war und vom Geschäftsführer der Alleingesellschafterin hierzu auch nicht bevollmächtigt wurde, wird zu prüfen sein, ob die Beklagte sich auf den Vertretungsmangel berufen kann oder ob sie sich dadurch in einer mit Treu und Glauben unvereinbaren Weise in Widerspruch zu dem Verhalten ihres zuständigen Organs setzen würde (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1973 - II ZR 134/71, BB 1973, 723).
  • BGH, 06.07.1960 - IV ZR 322/59

    Voraussetzungen der Parteivernehmung

    Auszug aus BGH, 17.04.2018 - II ZR 277/16
    Die Beweiserhebung setzt auch keinen vorherigen sonstigen Beweis oder die Wahrscheinlichkeit der unter Beweis gestellten Tatsache voraus (BGH, Urteil vom 6. Juli 1960 - IV ZR 322/59, BGHZ 33, 63, 66;… Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 160 Rn. 40).
  • BGH, 01.12.2015 - II ZR 247/14

    Schadensersatzanspruch wegen sittenwidriger Provisionshöhe und fehlerhafter …

    Auszug aus BGH, 17.04.2018 - II ZR 277/16
    Die Beweiskraft des Tatbestands entfällt, soweit die Feststellungen Widersprüche oder Unklarheiten aufweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - II ZR 247/14, juris Rn. 13 mwN).
  • BGH, 25.06.2019 - II ZB 21/18

    Zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Ermittlung des Schwellenwerts für …

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch für Leiharbeitnehmer, wenn Leiharbeit längerfristig als Instrument zur Deckung des Personalbedarfs im Betrieb genutzt wird (…BAGE 144, 222 Rn. 24;… BAGE 153, 171 Rn. 36;… BAGE 158, 19 Rn. 34;… BAG, NZA 2017, 1343 Rn. 25; siehe auch BGH, Urteil vom 17. April 2018 - II ZR 277/16, ZIP 2018, 1173, Rn. 16 zum Drittelbeteiligungsgesetz).
  • OLG Frankfurt, 10.11.2020 - 17 U 808/19

    Verwirkung des Rechts zum Widerruf eines Darlehensvertrag

    Die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache ist zulässig, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist, mithin aus der Luft gegriffen ist und sich deshalb als Rechtsmissbrauch darstellt (BGH, Beschluss vom 17. April 2018 - II ZR 277/16 -, Rn. 7, juris).

    In der Regel wird Willkür nur angenommen werden können, wenn jegliche tatsächliche Anhaltspunkte fehlen (BGH, Beschluss vom 17. April 2018 - II ZR 277/16 -, Rn. 7, juris).

  • OLG München, 04.07.2018 - 7 U 4028/17

    Rechtsmissbrauch eines gesellschaftsrechtlichen Auskunftsanspruchs bei kollusivem …

    In der Regel wird Willkür nur angenommen werden können, wenn jegliche tatsächlichen Anhaltspunkte fehlen (BGH, Beschluss vom 17.4.2018 - II ZR 277/16, Rz. 7 m.w.Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 28.09.2020 - 17 U 27/20

    Verfassungskonformität von Art. 229 § 38 Abs. 3 S. 1 EGBGB

    Die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache ist zulässig, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist, mithin aus der Luft gegriffen ist und sich deshalb als Rechtsmissbrauch darstellt (BGH, Beschluss vom 17. April 2018 - II ZR 277/16 -, Rn. 7, juris).

    In der Regel wird Willkür nur angenommen werden können, wenn jegliche tatsächliche Anhaltspunkte fehlen (BGH, Beschluss vom 17. April 2018 - II ZR 277/16 -, Rn. 7, juris).

  • LG Karlsruhe, 02.05.2019 - 11 S 36/16

    Verkündungsrecht WEG-Verwalter bei Genehmigung einer baulichen Veränderung

    Eine solche Vorgehensweise ist jedoch rechtsmissbräuchlich, sodass keine Veranlassung besteht, von der Beklagten im Rahmen der sekundären Darlegungslast weiteren Vortrag zu fordern (vgl. zum Ausforschungsbeweis: BGH, Beschluss vom 17.04.2018, II ZR 277/16, m.w.N. - juris (Rn. 7)).
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