Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 05.11.1999 - 10 Sa 1247/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages im Insolvenzfall
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 113 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 620 BGB
Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages im Insolvenzfall - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 611 620; InsO § 113 Abs. 1 Satz 2
Arbeitsvertrag: Kündigung eines befristeten, ordentlich unkündbaren Arbeitsvertrages - Insolvenz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kündigung eines befristeten unkündbaren Arbeitsvertrages im Insolvenzfall
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 07.07.1999 - 4 Ca 2988/99
- LAG Düsseldorf, 05.11.1999 - 10 Sa 1247/99
- BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99
Papierfundstellen
- NZI 2001, 79
- BB 2000, 622
- ZInsO 2000, 567
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98
Rechtsschutzbedürfnis für ausschließlich vergangenheitsbezogene …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.11.1999 - 10 Sa 1247/99
Das besondere Feststellungsinteresse ist gegeben, denn aus der Feststellung ergeben sich Folgen für Gegenwart oder Zukunft (vgl. BAG vom 03.03.1999 - 5 AZR 275/98 - NZA 1999, 669). - BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80
Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.11.1999 - 10 Sa 1247/99
Nach ständiger Rechtsprechung wird in diesem Fall das Arbeitsverhältnis als ein unbefristetes fortgesetzt und die Dauer der Befristung als eine Mindestlaufzeit des Vertrages angesehen (vgl. BAG Urteil vom 14.01.1982 - 2 AZR 245/80 - NJW 1982, 1475; BAG Urteil vom 19. Juni 1980 - 2 AZR 660/80 - NJW 1981, 246). - BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 425/98
Kündigungsfrist im Konkurs
Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.11.1999 - 10 Sa 1247/99
Denn gemäß § 113 Abs. 1 S. 1 InsO., der nach Art. 6 des arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25.09.1996 (BGBl. I. 1476) bereits ab dem 01.10.1996 gilt (vgl. hierzu auch BAG 2 AZR 425/98 NZA 1999, 425, 426), kann jedes Dienstverhältnis und damit auch ein Arbeitsverhältnis vom Konkursverwalter ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer gekündigt werden. - BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 660/78
Befristung und auflösende Bedingung - außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.11.1999 - 10 Sa 1247/99
Nach ständiger Rechtsprechung wird in diesem Fall das Arbeitsverhältnis als ein unbefristetes fortgesetzt und die Dauer der Befristung als eine Mindestlaufzeit des Vertrages angesehen (vgl. BAG Urteil vom 14.01.1982 - 2 AZR 245/80 - NJW 1982, 1475; BAG Urteil vom 19. Juni 1980 - 2 AZR 660/80 - NJW 1981, 246).
- BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99
Kündigungsfrist im Konkurs bei befristetem Arbeitsvertrag
Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 10 Sa 1247/99 -.2 AZR 695/99 10 Sa 1247/99.
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. November 1999 - 10 Sa 1247/99 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 31.07.2000 - 5 W 64/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Anknüpfung des § 304 Abs. 1 InsO allein an die gegenwärtigen Verhältnisse des Schuldners
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Wolters Kluwer
Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Ablehnung der Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens durch das Insolvenzgericht; Unabhängigkeit des Rechtsmittels von Entscheidungen der Vorinstanzen; Entscheidender Zeitpunkt hinsichtlich der Verhältnisse des Schuldners bei ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
InsO § 304 Abs. 1
Maßgebliche Verhältnisse für Anordnungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Verfahrensgang
- AG Halle/Saale - 59 IK 12/00
- LG Halle, 15.05.2000 - 14 T 151/00
- OLG Naumburg, 31.07.2000 - 5 W 64/00
Papierfundstellen
- NZI 2001, 60
- ZInsO 2000, 567
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- OLG Schleswig, 01.02.2000 - 1 W 53/99
Abgrenzung von Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren; Begriff der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00
Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99
Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 224/99
Beschwerde gegen Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99
Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Celle, 28.02.2000 - 2 W 9/00
Zuordnung des Schuldners zum Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 28.07.1999 - 4Z BR 1/99
Insolvenzverfahren
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 02.12.1999 - 4Z BR 8/99
Ergänzungsaufforderung zur Beibringung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 08.10.1999 - 4Z BR 7/99
Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfeentscheidung im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Kassel, 25.05.1999 - 3 T 325/99
Verbraucherinsolvenzverfahren - geringfügige Beschäftigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 08.09.2000 - 2 W 166/99 |
Volltextveröffentlichung
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
InsO § 305 Abs. 3 S. 2
Zuständigkeit bei außerordentlicher Beschwerde gegen eine Entscheidung eines Landgerichts - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zuständigkeit im Verbraucherinsolvenzverfahren
Papierfundstellen
- ZInsO 2000, 567
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 02.11.2000 - 2 W 218/00 Diese Zuweisung ist nicht auf die Entscheidung über gemäß § 7 Abs. 1 InsO statthaften weiteren Beschwerden beschränkt, sondern erfaßt alle Fälle, in denen in einer Insolvenzsache das Oberlandesgericht als dritte Instanz, also als Gericht der weiteren Beschwerde angerufen wird (vgl. Senat, OLGR 2000, 379; Senat, ZInsO 2000, 567 [L.]).
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