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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2952
BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91 (https://dejure.org/1994,2952)
BVerfG, Entscheidung vom 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91 (https://dejure.org/1994,2952)
BVerfG, Entscheidung vom 15. November 1994 - 1 BvR 1675/91 (https://dejure.org/1994,2952)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit einer Kurabgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Belastung von Eigentümern - Zweitwohnung in Kurorten - Kurabgabe - Ehepartner - Verhältnis zu eheähnlichen Gemeinschaften

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kommunalabgaben; Erhebung einer Jahreskurabgabe von Eheleuten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GG Art 6, GG Art 3
    Kurabgabeerhebung; Zweitwohnungseigentümer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1667 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 370
  • ZKF 1996, 207
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91
    Diese können hier darin gesehen werden, daß sich die Ehe nicht nur in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft erschöpft, sondern daß sie darüber hinaus durch innere Bindungen ausgezeichnet ist (vgl. BVerfGE 87, 234 >264<).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91
    Denn die Ehe darf zum Anknüpfungspunkt wirtschaftlich nachteiliger Rechtsfolgen genommen werden, wenn sich für eine Differenzierung zu Lasten Verheirateter aus der Natur des geregelten Lebensverhältnisses einleuchtende Sachgründe ergeben (vgl. BVerfGE 28, 324 >347<; 78, 128 >130<).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87

    Verfassungswidrige Benachteiligung des mit dem Vertragsgegner des Auftraggebers …

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91
    Denn die Ehe darf zum Anknüpfungspunkt wirtschaftlich nachteiliger Rechtsfolgen genommen werden, wenn sich für eine Differenzierung zu Lasten Verheirateter aus der Natur des geregelten Lebensverhältnisses einleuchtende Sachgründe ergeben (vgl. BVerfGE 28, 324 >347<; 78, 128 >130<).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Stellen die Partner einer Gemeinschaft zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicher, bevor sie ihr persönliches Einkommen für die Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden, kann im Regelfall auf das Vorliegen auch der inneren Bindungen, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen (vgl. BVerfGE 87, 234 (264) [BVerfG 17.11.1992 - 1 BvL 8/87] sowie BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 15. November 1994 - 1 BvR 1675/91 - (NVwZ 1995, 370)), geschlossen werden.
  • VGH Bayern, 30.09.2016 - 4 N 14.546

    Verpflichtung zur Zahlung eines Kurbeitrags bei Zweitwohnung

    Auch wenn sie nicht speziell die Ehe belastet und damit den besonderen Gleichheitssatz des Art. 6 Abs. 1 GG nicht verletzt (vgl. BVerfG, B. v. 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91 - BayVBl 1995, 112), erweist sie sich als verfassungswidrig, weil sie als Ungleichbehandlung im Sinn von Art. 3 Abs. 1 GG nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

    Im Übrigen muss angesichts der Geringfügigkeit des Kurbeitrags (vgl. zu diesem Kriterium BVerfG, B. v. 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91 - BayVBl 1995, 112) der Aufklärungs- und Ermittlungsaufwand überschaubar bleiben und darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Gemeinde führen.

  • VerfGH Bayern, 18.04.1996 - 13-VII-93
    Das Selbstverwaltungsrecht verbietet es nicht, daß den Gemeinden jedenfalls in begrenztem Umfang auch finanzielle Lasten auferlegt werden, die nicht ihren Einwohnern zugute kommen (vgl. BVerwG DVBl. 1995, 926; BayVGH BayVBl. 1995, 112/115 f.).
  • VerfGH Bayern, 06.02.2007 - 14-VII-04
    Das Selbstverwaltungsrecht verbietet es nicht, den Gemeinden jedenfalls in begrenztem Umfang auch finanzielle Lasten aufzuerlegen, die nicht ihren Einwohnern zugute kommen (vgl. BVerwG vom 1.12.1994 = DVBl. 1995, 926; BayVGH vom 27.4.1994 = BayVBl. 1995, 112/115 f.).
  • VGH Bayern, 13.08.1999 - 4 B 97.973

    Pauschalisierter Kurbeitrag für Zweitwohnungsinhaber und deren Ehegatten

    Denn die Ehe darf zum Anknüpfungspunkt wirtschaftlicher (u.U. auch nachteiliger) Rechtsfolgen genommen werden, wenn sich für eine Differenzierung zu Lasten Verheirateter aus der Natur des geregelten Lebensverhältnisses einleuchtende Sachgründe ergeben (BVerfG vom 15.11.1994 BayVBl 1995, 112 und BVerfGE 28, 324/347 = NJW 1970, 1675; vgl. auch - für das Kurbeitragsrecht - BVerwG vom 16.5.1990 DÖV 1990, 787).
  • BSG, 12.02.1998 - B 10/4 LW 9/96 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Ehegatte eines Landwirts - …

    Die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft darf zum Anknüpfungspunkt wirtschaftlich nachteiliger Rechtsfolgen genommen werden, sofern sich für eine Differenzierung zu Lasten Verheirateter aus der Natur des geregelten Lebensverhältnisses einleuchtende Sachgründe finden lassen und eine Diskriminierung der Ehe ausscheidet (BVerfG vom 3. Juni 1987, BVerfGE 75, 361, 366 mwN; vgl auch BVerfG, Kammer-Beschluß vom 15. November 1995 - 1 BvR 1675/91, NVwZ 1995, 370).
  • VGH Bayern, 30.09.2016 - 4 N 14.564

    Kommunalabgabenrecht: Satzungsbestimmungen, wonach nicht nur …

    Auch wenn sie nicht speziell die Ehe belastet und damit den besonderen Gleichheitssatz des Art. 6 Abs. 1 GG nicht verletzt (vgl. BVerfG, B.v. 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91 - BayVBl 1995, 112), erweist sie sich als verfassungswidrig, weil sie als Ungleichbehandlung im Sinn von Art. 3 Abs. 1 GG nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

    Im Übrigen muss angesichts der Geringfügigkeit des Kurbeitrags (vgl. zu diesem Kriterium BVerfG, B.v. 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91 - BayVBl 1995, 112) der Aufklärungs- und Ermittlungsaufwand überschaubar bleiben und darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Gemeinde führen.

  • VGH Hessen, 10.05.2012 - 5 C 3180/09
    Der Senat geht in seiner Rechtsprechung davon aus, dass den Kommunen bei der Bestimmung dieses Zeitraums ein satzungsgeberisches Ermessen zukommt (vgl. Beschluss vom 28. März 1996 - 5 N 269/92 -, GemHH 1998, 88 = ZKF 1996, 207 [LS]).
  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 4 BV 15.844

    Kurbeitragspflicht von Übernachtungsgästen auch ohne Beitragspflicht von …

    Eine Beitragserhebung bei Tagesgästen würde angesichts der Geringfügigkeit der Jahreskurabgabe zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Gemeinde führen (so auch BVerfG-K, B.v. 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91 - BayVBl 1995, 112 zur Erhebung einer pauschalierten Jahreskurabgabe von Inhabern der im Gemeindegebiet belegenen Zweitwohnungen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2009 - 12 A 1814/09

    Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens des Partners eines in einer …

    Rn. 52 Vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 15. November 1994 - 1 BvR 1675/91 -, NVwZ 1995, 370 = NJW 1995, 1667 und vom 31. März 1998.
  • OVG Niedersachsen, 15.02.1999 - 9 L 1269/97

    Rechtmäßigkeit der Bemessung von Gebühren für eine Niederschlagswasserbeseitigung …

  • VerfGH Bayern, 21.10.2008 - 113-VI-07

    Erhebung eines Kurbeitrags von Eltern, die ihr Kind bei einem Klinikaufenthalt …

  • VGH Bayern, 04.05.2006 - 4 BV 06.341

    Pauschalierter Kurbeitrag neben Zweitwohnungssteuer

  • FG Hamburg, 07.04.1995 - VII 106/94

    Statthaftigkeit des Finanzrechtswegs in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten …

  • VGH Bayern, 19.06.2017 - 4 ZB 16.449

    Aufrundung des pauschalierten Kurbeitrags für Zweitwohnungsinhaber

  • VG Regensburg, 31.08.2022 - RO 3 S 22.2063

    Kein Anspruch auf Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung für nicht …

  • VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 11/22

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren wegen Kurabgabe

  • VG Augsburg, 29.10.2008 - Au 6 K 08.88

    Kurbeitragspflicht von Zweitwohnungsinhabern; zulässige Pauschalierung - kein …

  • VGH Bayern, 29.05.1996 - 7 B 94.1063
  • VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 12/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Erhebung einer Jahreskurabgabe

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