Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 6065/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung der Höhe von Abfallgebühren nach dem Personenmaßstab; Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken bzw. von zu Wohnzwecken genutzten Teilen von gemischt genutzten Grundstücken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln - 14 K 608/95
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 6065/96
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 708
- ZKF 2000, 185
Wird zitiert von ... (63) Zitiert selbst (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1994 - 9 A 2251/93
US-Leasing-Geschäfte und Gebührenrecht
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 6065/96
Rn. 38 Vgl. Teilurteil des Senats vom 15. Dezember 1994 - 9 A 2251/93 -, DVBl 1995, 1147; Urteil vom 30. September 1996 - 9 A 3980/93 -.Rn. 50 Vgl. zum Zeitpunkt der Berücksichtigung von Errichtungskosten in Form der Abschreibung: Teilurteil des Senats vom 15. Dezember 1994 - 9 A 2251/93 -, DVBl. 1995, 1147.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 5359/94
Berechnung von Abfallgebühren eines Zwei-Personen-Haushaltes; Entsorgung von …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 6065/96
Rn. 21 Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts im einzelnen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich des vom Kläger betriebenen Verfahrens 9 A 5359/94, der zu diesen Verfahren eingereichten Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie der Verwaltungsvorgänge der Preisprüfungsstelle der Bezirksregierung ergänzend Bezug genommen.Der Beklagte hat in dem die Gebühren der Jahre 1992 und 1993 betreffenden Verfahren des Klägers 9 A 5359/94 eine Auflistung nebst Erläuterung vorgelegt (dort Beiakte Heft 7, Anlage 7), aus der sich ergibt, dass die Anpassungen der Abfuhrverträge an die Preisentwicklung in 5 Jahren ca. 25 bis 27 % ausgemacht haben.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 9 A 3871/96
Abfallbeseitigungsgebühr; Höhe; Einheitsgebührenmaßstab; Wirksamkeit; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 6065/96
Insoweit liegt eine andere Fallgestaltung vor, als sie der Entscheidung des Senats im Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 3871/96 -, KStZ 1999, 37, zugrunde lag. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1990 - 2 A 2476/86
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 6065/96
Rn. 52 vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 21. Februar 1990 - 2 A 2476/86 -, ZKF 1991, 180, sowie Antwort der Landesregierung vom 15. August 1990 auf eine kleine Anfrage, LT-Drucks. 11/182,. - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1994 - 9 A 1248/92
Betriebswirtschafliche Grundsätze; Kalkulatorische Abschreibungen; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 6065/96
Rn. 34 vgl. hierzu: OVG NRW, Urteil vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 -, KStZ 1994, 213,.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 4794/97
Rechtmäßigkeit eines Kommunalabgabenbescheides; Rechtmäßigkeit der Erhebung von …
, der Gerichtsakten der beiden Parallelverfahren H. ./. Beklagten (9 A 5359/94 und 9 A 6065/96), der zu diesen Verfahren eingereichten Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie der Verwaltungsvorgänge der Preisprüfungsstelle der Bezirksregierung K. (Beiakten 3 und 4 zum Verfahren H. - 9 A 6065/96 -) ergänzend Bezug genommen.Rn. 31 Entgegen der Ansicht des Klägers hat der Satzungsgeber bei Erlaß der Gebührensatzung durchaus die Auswirkungen des Dualen Systems und der schrittweisen Einführung der Biotonne im Kreisgebiet auf das Abfallverhalten der Bevölkerung, das Restmüllaufkommen und den Gebührenbedarf (sprich: Kostenbeteiligung der Arbeitsgemeinschaft Duales System S. -T. -Kreis - ARGE - gemäß Vertrag mit der RSAG vom 23. Oktober 1991) berücksichtigt, wie sich aus den Seiten 2, 3 und 6 des Wirtschaftsplans 1994 der RSAG (Beiakte Heft 6 zu 9 A 6065/96) ergibt.
Nach der vom Beklagten im Verfahren 9 A 6065/96 überreichten und erläuterten Auflistung (dort Beiakte 6, Anlage 3.2) wären bei Berechnung der Abschreibung auf der Basis historischer Anschaffungswerte lediglich 5.863.000,00 DM ansetzbar gewesen.
Nach der erwähnten Auflistung (Beiakte 6, Anlage 3.2 und 3.4, zum Verfahren 9 A 6065/96) entfallen von den im Wirtschaftsjahr 1994 angesetzten kalkulatorischen Abschreibungen (6.931.000,00 DM) nur 3.345.000,00 DM = 48, 26 % auf den Gebührenbereich.
Rn. 43 b) Die kalkulatorischen Zinsen auf das betriebsnotwendige Kapital im Sinne der Nrn. 43 bis 46 LSP (für 1994 nach der bereits erwähnten, vom Beklagten zum Verfahren 9 A 6065/96 überreichten und erläuterten Auflistung - Beiakte 6, Anlage 3.1 - 44.320.000,00 DM) sind von der RSAG mit 7 % angesetzt worden, während nach Nr. 43 Abs. 2 LSP in Verbindung mit der Verordnung PR Nr. 4/72 über die Bemessung des kalkulatorischen Zinssatzes vom 17. April 1972 (Bundesanzeiger Nr. 78), höchstens 6, 5 % ansetzbar waren.
Auf den Gebührenbereich entfallen nach der vom Beklagten erläuterten Auflistung (Beiakte 6, Anlage 3.4, zum Verfahren 9 A 6065/96), deren Richtigkeit anzuzweifeln der Senat keinen Anlaß hat, lediglich 1.387.000,00 DM = 46, 4 %.
Aufgrund des Vertrages zwischen dem Kreis E. und der RSAG vom 29. Juni 1984 (Beiakte Heft 6, Anlage 2.1, zum Verfahren 9 A 6065/96) war die RSAG gehalten, die in § 8 des Vertrages vereinbarten Entgelte zu zahlen.
Er hat die Gebühr aufgrund einer Vorausinformation des Kreises E. mit voraussichtlich 201, 00 DM/t angesetzt, während sie später tatsächlich für 1994 auf 202, 05 DM/t festgesetzt worden ist (Beiakte 6, Anlage 2.3, zum Verfahren 9 A 6065/96).
In der erwähnten, im Verfahren H. - 9 A 6065/96 - überreichten Auflistung (dort Beiakte Heft 6 Anlage 4) hat der Beklagte im einzelnen Gutachteraufträge über eine Gesamtsumme von 1.538.000,00 DM belegt.
Dass dementsprechende Kosten entstanden sind, hat der Beklagte ausdrücklich versichert und im Preisprüfungsverfahren vor dem Regierungspräsidenten K. eine genaue Auflistung des seitens des Kreises eingesetzten Personals, des Umfang seines anteiligen Einsatzes für die RSAG sowie der dadurch angefallenen Personalkosten vorgelegt (Beiakte 4 zu 9 A 6065/96).
Dies gilt selbst für den Fall, dass der Kreis und die RSAG für 1994 eine mündliche Abrede getroffen haben sollten, wie sie später in Gestalt des schriftlichen Vertrages vom 20. Mai 1995 (Beiakte 6, Anlage 5, zu 9 A 6065/96) vorgelegt worden ist.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 5913/96
Bemessung von Abfallentsorgungsgebühren nach Personenmaßstäben; Rechtfertigung …
Rn. 22 Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts im einzelnen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der Gerichtsakten der beiden Parallelverfahren H. ./. Beklagten (9 A 6065/96 und 9 A 5359/94), der zu diesen drei Verfahren eingereichten Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie der Verwaltungsvorgänge der Preisprüfungsstelle der Bezirksregierung K. (Beiakten 3 und 4 zum Verfahren H. - 9 A 6065/96 -) ergänzend Bezug genommen.Rn. 31 Entgegen der Ansicht des Klägers hat der Satzungsgeber bei Erlaß der Gebührensatzung durchaus die Auswirkungen des Dualen Systems und der schrittweisen Einführung der Biotonne im Kreisgebiet auf das Abfallverhalten der Bevölkerung, das Restmüllaufkommen und den Gebührenbedarf (sprich: Kostenbeteiligung der Arbeitsgemeinschaft Duales System R. -S. -Kreis - ARGE - gemäß Vertrag mit der RSAG vom 23. Oktober 1991) berücksichtigt, wie sich aus den Seiten 2, 3 und 6 des Wirtschaftsplans 1994 der RSAG (Beiakte Heft 6 zum Verfahren 9 A 6065/96) ergibt.
Nach der vom Beklagten im Verfahren 9 A 6065/96 überreichten und erläuterten Auflistung (dort Beiakte 6, Anlage 3.2) wären bei Berechnung der Abschreibung auf der Basis historischer Anschaffungswerte lediglich 5.863.000,00 DM ansetzbar gewesen.
Nach der erwähnten Auflistung (Beiakte 6, Anlage 3.2 und 3.4, zum Verfahren 9 A 6065/96) entfallen von den im Wirtschaftsjahr 1994 angesetzten kalkulatorischen Abschreibungen (6.931.000,00 DM) nur 3.345.000,00 DM = 48, 26 % auf den Gebührenbereich.
Rn. 43 b) Die kalkulatorischen Zinsen auf das betriebsnotwendige Kapital im Sinne der Nrn. 43 bis 46 LSP (für 1994 nach der bereits erwähnten, vom Beklagten im Verfahren 9 A 6065/96 überreichten und erläuterten Auflistung - dort Beiakte 6, Anlage 3.1 - 44.320.000,00 DM) sind von der RSAG mit 7 % angesetzt worden, während nach Nr. 43 Abs. 2 LSP in Verbindung mit der Verordnung PR Nr. 4/72 über die Bemessung des kalkulatorischen Zinssatzes vom 17. April 1972 (Bundesanzeiger Nr. 78), höchstens 6, 5 % ansetzbar waren.
Auf den Gebührenbereich entfallen nach der vom Beklagten erläuterten Auflistung (Beiakte 6, Anlage 3.4, zum Verfahren 9 A 6065/96), deren Richtigkeit anzuzweifeln der Senat keinen Anlaß hat, lediglich 1.387.000,00 DM = 46, 4 %.
Aufgrund des Vertrages zwischen dem Kreis E. und der RSAG vom 29. Juni 1984 (Beiakte Heft 6, Anlage 2.1, zum Verfahren 9 A 6065/96) war die RSAG gehalten, die in § 8 des Vertrages vereinbarten Entgelte zu zahlen.
Er hat die Gebühr aufgrund einer Vorausinformation des Kreises E. mit voraussichtlich 201, 00 DM/t angesetzt, während sie später tatsächlich für 1994 auf 202, 05 DM/t festgesetzt worden ist (Beiakte 6, Anlage 2.3, zum Verfahren 9 A 6065/96).
In der erwähnten, im Verfahren H. - 9 A 6065/96 - überreichten Auflistung (dort Beiakte Heft 6, Anlage 4) hat der Beklagte im einzelnen Gutachteraufträge über eine Gesamtsumme von 1.538.000,00 DM belegt.
Dass dementsprechende Kosten entstanden sind, hat der Beklagte ausdrücklich versichert und im Preisprüfungsverfahren vor dem Regierungspräsidenten K. eine genaue Auflistung des seitens des Kreises eingesetzten Personals, des Umfang seines anteiligen Einsatzes für die RSAG sowie der dadurch angefallenen Personalkosten vorgelegt (Beiakten 4 zu 9 A 6065/96).
Dies gilt selbst für den Fall, dass der Kreis und die RSAG für 1994 eine mündliche Abrede getroffen haben sollten, wie sie später in Gestalt des schriftlichen Vertrages vom 20. Mai 1995 (Beiakte 6, Anlage 5, zu 9 A 6065/96) vorgelegt worden ist.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - 9 A 2813/12
Duisburgs Abfallentsorgungsgebührensatzung für 2012 nichtig
Rn. 57 - 9 A 6065/96 -, NWVBl. 2000, 373, juris Rn. 3; Beschluss vom 25. November 2010 - 9 A 94/09 -, NWVBl. 2011, 179, juris Rn. 13 ff. m.w.N.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 5359/94
Berechnung von Abfallgebühren eines Zwei-Personen-Haushaltes; Entsorgung von …
Rn. 21 Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts im einzelnen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der dazu eingereichten Verwaltungsvorgänge sowie auf die Gerichtsakten und Beiakten des Verfahrens 9 A 6065/96 ergänzend Bezug genommen.Dies gilt selbst für den Fall, daß der Kreis und die RSAG für 1992 eine mündliche Abrede getroffen haben sollten, wie sie später in Gestalt des schriftlichen Vertrages vom 20. Mai 1995 (Beiakte 6, Anlage 5, zu 9 A 6065/96) vorgelegt worden ist.
Die Prüfer beim Regierungspräsidenten K. haben in ihrem Prüfbericht vom 6. Mai 1996 (Beiakte Heft 4, Bl. 188, zum Verfahren 9 A 6065/96) festgestellt, daß die RSAG für das Jahr 1993 tatsächlich Gutachterverträge über 1.217.807,00 DM und für das Jahr 1992 in Höhe von 913.313,00 DM abgeschlossen hatte.
Rn. 67 Vgl. Urteil des Senats vom 24. November 1999 - 9 A 6065/96.
Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß der Beklagte im Preisprüfungsverfahren vor dem Regierungspräsidenten K. eine genaue Auflistung des seitens des Kreises eingesetzten Personals, des Umfangs des zeitanteiligen Einsatzes für die RSAG sowie der dadurch angefallenen Personalkosten für 1993 vorgelegt hat (Beiakte 4, Bl. 230, zu 9 A 6065/96).
Der Beklagte hat insoweit unter Hinweis auf das Ergebnis der Preisprüfung beim Regierungspräsidenten K. (Beiakte Heft 4, S. 201, zu 9 A 6065/96) glaubhaft dargelegt, daß allein die Gewerbekapitalsteuer im Jahre 1993 tatsächlich 395.000,00 DM ausgemacht hat.
Im übrigen hat der Beklagte im Rahmen der Überprüfung des Jahresabschlusses der RSAG durch den Regierungspräsidenten K. durch Schriftsatz vom 31. Januar 1995 (Beiakte Heft 3, S. 8 f. zu 9 A 6065/96) und Telefax der RSAG vom 22. März 1995 Beiakte Heft 3, S. 21 ff., zu 9 A 6065/96) im einzelnen dargelegt, wie es zu dem eingetretenen Jahresüberschuß von 15, 5 Millionen DM im Jahre 1993 gekommen ist.
- OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2009 - 2 LB 34/08
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Schmutzwassergebühren; Rechtmäßigkeit der …
Der Gesichtspunkt des Werteverzehrs von Anlagegütern kommt bei fehlgeschlagenen Anlageinvestitionen betriebswirtschaftlich (vgl. § 6 Abs. 2 Satz 2 KAG ) nicht zum Tragen, da diese letztlich nicht zu der Errichtung einer für die Einrichtung und die Leistungserstellung nutzbaren Anlage geführt bzw. beigetragen haben und damit eine unmittelbare Anwendung des § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 KAG ausscheidet (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.11.1999 - 9 A 6065/96 -, NVwZ-RR 2000, 708 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 22.10.1998 …und vom 07.10.2002, a.a.O.).Die Ermessensentscheidung über den nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 KAG zu wählenden angemessenen Zeitraum für die "gestreckte Umverteilung" von Kosten aus frustrierten Aufwendungen kann sich beispielsweise am Zeitraum der vorherigen Akkumulation der Kosten oder aber an dem Zeitraum der potentiellen Nutzung einer nicht in Betrieb gegangenen Anlage orientieren (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.11.1999, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 07.10.2002, a.a.O.;… Schulte-Wiesemann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Loseblatt Stand: März 2009, § 6 Rn. 133c).
Sie sind, solange die Errichtungsphase andauert, nicht ansatzfähig, gehören jedoch mit der Entscheidung über die Aufgabe des Vorhabens zu den akkumulierten Kosten, die nach der neu geschaffenen Vorschrift als frustrierte Aufwendungen auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen sind (vgl. ähnlich OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 24.11.1999 - 9 A 6065/96 -, a.a.O.).
- VG Düsseldorf, 27.02.2018 - 5 K 15795/16
Rekommunalisierung Fremdleistungsentgelte Wegenutzungsentgelt Konzessionsabgabe
Rn. 85 Vgl. OVG NRW, Urteile vom 27. April 2015 - 9 A 2813/12 -, juris (= NWVBl 2015, 374), vom 24. November 1999 - 9 A 6065/96 -, juris Rn. 3 (= NWVBl. 2000, 373) und vom 15. Dezember 1994 - 9 A 2251/93 -, juris (= NVwZ 1995, 1238) sowie Beschluss vom 25. November 2010 - 9 A 94/09 -, juris Rn. 13 ff. (= NWVBl 2011, 179).Rn. 89 OVG NRW, Urteil vom 24.November 1999 - 9 A 6065/96 -, juris (= KStZ 2001, 130).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 9 A 2737/00
Querfinanzierung der Biotonne
Rn. 51 vgl. Urteil vom 24. November 1999 - 9 A 6065/96 -, NWVBl 2000, 373 (betreffend Abfallgebührensatzung des Kreises für 1994).Rn. 56 Dass der Ansatz von Mehrwertsteuer (15%) auf die Personalkostenumlage des Kreises (= 1.593.000,- DM, Gebührenkalkulation S. 9) unzulässig ist, hat der Senat in seinen Urteilen vom 2. Februar 2000 -9 A 3915/98-(Gebührenjahr 1996), NWVBl. 2000, 460, und vom 24. November 1999 - 9 A 6065/96 - (Gebührenjahr 1994), NWVBl. 2000, 373, dargelegt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2000 - 9 A 3915/98
Grundgebühr
Der Senat hat in seinen die Gebührenkalkulation der Jahre 1992, 1993 und 1994 betreffenden Urteilen vom 24. November 1999 (9 A 5359/94 und 9 A 6065/96) festgestellt, dass sich der jährliche Anstieg der Abfuhrkosten gegenüber dem Basisjahr 1987 einerseits durch den Anstieg der Einwohnerzahlen und die Veränderung der Abfuhrleistung durch Einführung neuer Sammel.9 A 6065/96 .
- OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02
Voraussetzungen für die Rechtswidrigkeit von Abfallgebührenbescheiden; Bemessung …
Dieser belief sich auf ca. 6 Jahre (vgl. hierzu: OVG NW, Urt. 24.11.1999 - 9 A 6065/96 -, GemHH 2002, 260). - VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 6804/19
Klagen gegen Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren der Stadt …
Rn. 153 vgl. OVG NRW, Urteil vom 27. April 2015 - 9 A 2813/12 -, juris Rn. 44 ff.; OVG NRW, Urteil vom 24. November 1999 - 9 A 6065/96 -, juris Rn. 3 m.w.N. - VG Düsseldorf, 24.03.2021 - 16 K 13768/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - 9 A 2788/12
Anforderungen an die Bemessung eines Verbrennungsentgelts im Rahmen der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2010 - 9 A 94/09
Erhebung eines festen Leistungszuschlags für Kellerstandorte bei der Festsetzung …
- VG Düsseldorf, 23.12.2008 - 5 K 1205/08
Kostenüberschreitungsverbot, Fremdleistungen, Preisrecht, Preisprüfung,Preistyp, …
- VG Düsseldorf, 02.03.2004 - 17 K 1370/01
Erhebung von Abfallgebühren auf der Grundlage einer kommunalen Satzung; …
- VG Düsseldorf, 30.07.2010 - 17 K 5972/08
Möglichkeit einer innerhalb geschlossener Ortslagen üblichen sinnvollen …
- VG Düsseldorf, 11.11.2015 - 5 K 6187/14
- VG Düsseldorf, 23.12.2008 - 5 K 605/08
Heranziehung zu Abwasserbeseitigungsgebühren bei Zweifeln über die Rechtmäßigkeit …
- VG Cottbus, 17.12.2010 - 6 L 55/10
Erhebung von Abwassergebühren
- VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 1964/20
Anstalt des Öffentlichen Rechts, Gebührenmaßstab, Gebührensatzung, …
- VG Gelsenkirchen, 01.12.2005 - 13 K 2039/04
Abwassergebühren, Entwässerungsgebühren, Gebührenkalkulation, Privatisierung, …
- VG Düsseldorf, 24.10.2012 - 16 K 2408/12
Abfallgebühr E 2012
- VG Düsseldorf, 11.11.2015 - 5 K 6634/14
- VG Düsseldorf, 22.10.2014 - 16 K 645/14
Abfallgebühren der Städte Duisburg und Oberhausen für das Jahr 2014 rechtswidrig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2003 - 9 A 2954/03
Klage gegen einen Abfallentsorgungsgebührenbescheid; Einfluss von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 9 A 2522/03
Widerspruch gegen gebührenrechtlichen Grundsätze bei der Heranziehung zu …
- VG Gelsenkirchen, 01.12.2005 - 13 K 1776/00
Abwassergebühren, Entwässerungsgebühren, Gebührenkalkulation, Privatisierung, …
- VG Cottbus, 01.11.2012 - 6 K 428/11
Wassergebühren
- VG Düsseldorf, 24.10.2012 - 16 K 3668/12
Abfallgebühren Duisburg 2012
- VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 7166/19
Klagen gegen Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren der Stadt …
- VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 1667/20
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 2086/08
Rechtmäßigkeit eines Grundbesitzabgabenbescheides gegenüber einem …
- VG Düsseldorf, 17.10.2000 - 17 K 2971/97
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Grundbesitzabgabenbescheids gegenüber einem …
- VG Gelsenkirchen, 05.07.2012 - 13 K 802/11
Gebührenbemessung bei Zahlungen einer kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts …
- VG Gelsenkirchen, 01.12.2005 - 13 K 2671/02
Abwassergebühren, Entwässerungsgebühren, Gebührenkalkulation, Privatisierung, …
- VG Gelsenkirchen, 01.12.2005 - 13 K 1748/03
Abwassergebühren, Entwässerungsgebühren, Gebührenkalkulation, Privatisierung, …
- VG Aachen, 17.05.2005 - 7 K 1253/02
Müllgebühren in der Stadt Aachen für die Jahre 1998 und 1999 sind rechtmäßig
- VG Berlin, 29.06.2023 - 25 K 1.22
Erhebung von Feuerwehrgebühren: Notverlegung eines Neugeborenen; Umfang der von …
- VG Gelsenkirchen, 01.12.2005 - 13 K 2561/04
Abwassergebühren, Entwässerungsgebühren, Gebührenkalkulation, Privatisierung, …
- VG Düsseldorf, 21.11.2012 - 5 K 7809/11
Heranziehung eines Eigentümers eines Grundstücks zu Kanalbenutzungsgebühren für …
- VG Gelsenkirchen, 05.07.2012 - 13 K 524/11
Entwässerungsgebühren; Fremdleistungsentgelt; Nutzungsentgelt; Konzessionsabgabe; …
- VG Düsseldorf, 22.10.2014 - 16 K 765/14
Verstoß von Abfallgegühren gegen das Kostenüberschreitungsverbot gemäß § 6 Abs. 1 …
- VG Düsseldorf, 14.11.2012 - 16 K 1565/12
Abfallgebühr Duisburg 2012
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2009 - 9 A 587/08
Festsetzung der Niederschlagswassergebühr aufgrund Gebührensatzes i.R.d. …
- VG Düsseldorf, 14.11.2012 - 16 K 2409/12
Abfallgebühren E 2012
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 9 A 2714/03
Grundgebühr
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 6332/95
Benutzung der Abfallentsorgungseinrichtung
- VG Gelsenkirchen, 19.12.2011 - 13 K 798/08
Kostenüberschreitungsverbot; Fremdkosten; Erforderlichkeit; Altersteilzeit; …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 1034/09
Anforderungen an die Veranlagung eines Grundstückseigentümers zu …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 4765/07
Rechtmäßigkeit eines Grundbesitzabgabenbescheides gegenüber einem …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 2077/08
Rechtmäßigkeit der Veranlagung von Grundstücken zu Abfallbeseitigungsgebühren für …
- VG Gelsenkirchen, 20.03.2008 - 13 K 2057/05
Abfallentsorgung, Abfallbegriff, blaue Tonne, Kalkulation, Selbstkostenfestpreis
- VG Aachen, 17.05.2005 - 7 K 1347/02
Müllgebühren in der Stadt Aachen für die Jahre 1998 und 1999 sind rechtmäßig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2000 - 9 A 3023/99
Befangenheit eines Richters am Verwaltungsgericht; Verfahrensrüge wegen des …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 707/09
Rechtmäßigkeit eines Grundbesitzabgabenbescheides gegenüber einem …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 1062/08
Rechtmäßigkeit eines Grundbesitzabgabenbescheides gegenüber einem …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 1141/09
Unzulässigkeit einer Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung 2009 bei …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 2089/08
Gebührensätze einer Abgabesatzung verstoßen gegen das Kostenüberschreitungsverbot …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 5936/08
Vereinbarkeit eines Gebührensatzes für Straßenreinigung bei Durchführung …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 604/08
Es liegt ein Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot durch eine kommunale …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 1389/08
Veranlagung eines Grundstücks zu Abfallbeseitigungs- und …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 970/09
Eine Abgabesatz-Satzung verstößt gegen das Kostenüberschreitungsverbot des § 6 …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 918/09
Rechtmäßigkeit der Veranlagung von Grundstücken zu Abfallbeseitigungsgebühren für …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 18.04.2000 - 11 B 20.00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
GG Art. 3; ThürBauGVO § 3 Abs. 1
Einkaufszentrum; Verkaufsstätte; Baugenehmigungsgebühr; Rohbauwert; Gleichbehandlungsgrundsatz - Wolters Kluwer
Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Gebührenrechtliche Behandlung ungleicher Sachverhalte; Anknüpfung der Baugenehmigungsgebühr an einen pauschalierten ("fiktiven") Rohbauwert; Folgen einer tatsächlichen Unterschreitung des pauschalierten ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Baugenehmigungsgebühr: Höhe nach Rohbaukosten?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 2000, 1302 (Ls.)
- DÖV 2000, 821
- ZKF 2000, 185
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87
Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen
Auszug aus BVerwG, 18.04.2000 - 11 B 20.00
Seine Gestaltungsfreiheit endet erst dort, wo ein einleuchtender Grund für eine unterlassene Differenzierung nicht mehr erkennbar ist (vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 BVerwG 7 C 5.87 Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 20, S. 8). - BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
Auszug aus BVerwG, 18.04.2000 - 11 B 20.00
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist seit jeher anerkannt, daß es nicht willkürlich ist, wenn im Rahmen der durch das Äquivalenzprinzip gezogenen Grenzen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auf eine weiter differenzierende Gebührenregelung verzichtet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1967 BVerwG 4 C 179.65 BVerwGE 26, 305 [313]). - BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 5.99
Gashochdruckleitung; Anzeige der Vornahme von Änderungen; …
Auszug aus BVerwG, 18.04.2000 - 11 B 20.00
Die Verknüpfung zwischen dem Wert der staatlichen Leistung und der Gebührenhöhe ist damit von vornherein gelockert, ohne daß dies aus bundesrechtlicher Sicht Bedenken begegnet (vgl. Senatsurteil vom 19. Januar 2000 BVerwG 11 C 5.99 UA S. 20). - BVerwG, 13.11.1996 - 8 B 212.96
Bauordnungsrecht - Gleichheitssatz und Bestimmtheitsgebot bei Gebühren für eine …
Auszug aus BVerwG, 18.04.2000 - 11 B 20.00
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits entschieden, daß es dem Gebührengesetzgeber nicht gestattet ist, ungleiche Sachverhalte in einer Gebührenklasse gleichmachend zusammenzufassen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. November 1996 BVerwG 8 B 212.96 ZKF 1997, 230 [231]).
- BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04
Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot; …
Seine Gestaltungsfreiheit endet erst dort, wo ein einleuchtender Grund für die unterlassene Differenzierung nicht mehr erkennbar ist (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 - BVerwG 11 B 20.00 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 38 S. 20). - BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01
Schwarzbau; Baugenehmigungsgebühr; Lenkungswirkung; Gleichheitssatz; …
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Gleichheitssatz es gerade nicht gestattet, ungleiche Sachverhalte in einer Gebührenklasse gleichmachend zusammenzufassen (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 - BVerwG 11 B 20.00 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 38). - VG Köln, 01.03.2002 - 25 K 1493/99
Erhebung einer Gebühr für die Erteilung einer Baugenehmigung; Rechtmäßigkeit …
Rn. 33 vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. April 2000 - 11 B 20.00 -, KStZ 2001, 34, vom 18. Mai 1998 - 8 B 49.98 -, NVwZ-RR 1999, 191, und vom 13. November 1996 - 8 B 212.96 -, OVG NRW, Urteile vom 19. Dezember 1997 - 9 A 5943/96 -, vom 05. August 1996 - 9 A1749/94 -, vom 22. September 1992 - 9 A 785/91- und vom 01. Februar 1989 - 9 A 1252/88 - ,.Rn. 38 vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000, a.a.O., zu Verkaufsstätten nach dem Thüringer Landesrecht,.
Rn. 42 vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 a.a.O.,.
Rn. 59 vgl. Beschluss vom 18. April 2000, a.a.O.,.
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 3.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Voraussetzungen der …
Das Landesrecht ist befugt, im Rahmen der ihm vom Bundesrecht gezogenen Grenzen bei der Festlegung einer Gebühr zu pauschalieren und zu typisieren sowie aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auf differenzierte Regelungen zu verzichten (vgl. Beschluss vom 18. April 2000 - BVerwG 11 B 20.00 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 38 m.w.N.).Ob gebührenrechtliche Pauschalierungen und Typisierungen im konkreten Fall deshalb zu beanstanden sind, weil ein einleuchtender Grund für eine unterlassene Differenzierung nicht erkennbar ist, ist eine nicht grundsätzlich bedeutsame Frage des Einzelfalles (vgl. Beschluss vom 18. April 2000, a.a.O.).
- VG Gelsenkirchen, 16.11.2004 - 6 K 4386/02
Gebühren, Baugebühren, Arena, Fußballstadion, Rohbausumme
Rn. 47 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 - 11 B 20/00 - m. w. N. und Beschluss vom 13. November 1996 - 8 B 212/96 -.Rn. 67 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 - 11 B 20/00 - m. w. N.; OVG Thüringen, Urteil vom 29. September 1999 - 1 KO 758/95 -, OVG Sachsen Beschluss vom 12. April 1999 - 1 S 153/99 - vgl. dazu ferner BVerwG, Urteil vom 1. August 1986 - 8 C 112/84 -, NVwZ 1987, 231, wonach der Grundsatz der Typengerechtigkeit solange nicht verletzt ist, als nicht mehr als 10 v. H. der von der Regelung betroffenen Fälle dem "Typ" widersprechen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2003 - 9 A 2003/01
Rechtmäßigkeit der Höhe von Baugebühren
Das gilt schon deshalb, weil die Anknüpfung der Baugebühren an einen pauschalierten ("fiktiven") Rohbauwert lediglich einen "Ersatzmaßstab" darstellt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.4.2000 - 11 B 20.00 -, LKV 2000, 451, und OVG NRW, Urteil vom 19.12.1997, a.a.O. der an die Stelle des an sich zu Grunde zu legenden wirtschaftlichen Wertes des Gegenstandes (§ 4 zweite Alt. GebG NRW a.F.) tritt.Vgl.: BVerwG, Beschluss vom 18.4.2000, a.a.O.; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 19.12.1997, a.a.O..
- VG Düsseldorf, 17.01.2017 - 9 K 6806/13
Baugenehmigungsgebühr Rohbauwert Hallenbauten Logistikhalle Gleichheitssatz …
Rn. 43 vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 - 11 B 20/00 - m.w.N., DÖV 2000, 821 (…juris Rn. 6).Rn. 52 vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 - 11 B 20/00 -, DÖV 2000, 821 = ZKF 2000, 185 (…juris-Rn. 7).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - 9 A 3541/06
Vereinbarkeit der Tarifstelle 15a 1.5 Allgemeiner Gebührentarif (AGT) zur …
Rn. 57 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 - 11 B 20.00 -, DÖV 2000, 821; OVG NRW, Beschluss vom 5. September 2007 - 9 A 3531/05 -. - BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 39.02
Grundsatz der unentgeltlichen Benutzung von Verkehrswegen für öffentlichen …
Das Landesrecht ist befugt, im Rahmen der ihm vom Bundesrecht gezogenen Grenzen bei der Festlegung einer Gebühr zu pauschalieren und zu typisieren sowie aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auf differenzierte Regelungen zu verzichten (vgl. Beschluss vom 18. April 2000 - BVerwG 11 B 20.00 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 38 m.w.N.).Ob gebührenrechtliche Pauschalierungen und Typisierungen im konkreten Fall deshalb zu beanstanden sind, weil ein einleuchtender Grund für eine unterlassene Differenzierung nicht erkennbar ist, ist eine nicht grundsätzlich bedeutsame Frage des Einzelfalles (vgl. Beschluss vom 18. April 2000, a.a.O.).
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 40.02
Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - …
Das Landesrecht ist befugt, im Rahmen der ihm vom Bundesrecht gezogenen Grenzen bei der Festlegung einer Gebühr zu pauschalieren und zu typisieren sowie aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auf differenzierte Regelungen zu verzichten (vgl. Beschluss vom 18. April 2000 - BVerwG 11 B 20.00 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 38 m.w.N.).Ob gebührenrechtliche Pauschalierungen und Typisierungen im konkreten Fall deshalb zu beanstanden sind, weil ein einleuchtender Grund für eine unterlassene Differenzierung nicht erkennbar ist, ist eine nicht grundsätzlich bedeutsame Frage des Einzelfalles (vgl. Beschluss vom 18. April 2000, a.a.O.).
- VG Minden, 05.08.2004 - 9 K 3230/02
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2003 - 1 L 186/02
Gebühren, Baugenehmigungsgebühren, Pauschalierung
- OVG Sachsen, 20.02.2003 - 1 B 380/01
Baugenehmigungsgebühren, Verwaltungsgebühren, Rohbaukosten, Rechtsverordnung, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2017 - 9 B 189/17
Erhebung von Gebühren für die Entscheidung über den Erlass eines …
- VGH Hessen, 16.09.2003 - 5 TG 1608/03
Vermessungsgebühr nach Pauschale für Rohbaukosten
- OVG Sachsen, 08.09.2005 - 1 B 558/02
Baugenehmigungsgebühr, Rohbaukosten, Verkaufsstätten, Äquivalenzprinzip, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2020 - 9 A 780/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2005 - 9 A 5205/04
Streit um Baugenehmigungsgebühr für die "Arena auf Schalke" schnell und endgültig …
- VG Neustadt, 09.10.2020 - 4 K 220/20
Verwaltungsgebühr für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung
- VG Darmstadt, 07.09.2006 - 7 E 443/04
Gebührenerhebung für die Zulassung von Fernunterrichtslehrgängen
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2006 - 10 S 23.05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; (kein) Verschulden; mündlicher …
- VG Stade, 02.02.2006 - 2 A 2089/03
Voraussetzungen für eine fiktive Klagerücknahme; Anhebung des Kostenbetrags im …
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2014 - 2 L 38/13
Baugenehmigungsgebühr für die Errichtung eines Venlo-Gewächshauses; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2004 - 9 A 1688/02
Zulässigkeit der Zugrundelegung pauschalierter Rohbauwerte für einzelne …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2004 - 9 A 1698/02
Rechtmäßigkeit einer Gebührenfestsetzung auf Grundlage der Rohbausumme; Tabelle …
- VG Gera, 15.11.2001 - 4 K 914/99
Rechtmäßigkeit einer festgestetzten Baugenehmigungsgebühr; Voraussetzungen einer …
- VG Schwerin, 14.05.2008 - 4 A 3183/04
Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag Schmutzwasser
- VG Düsseldorf, 03.02.2012 - 25 K 1959/11
Baugebühr Rahmengebühr
- OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2009 - 1 LB 11/09
- VG Hamburg, 29.08.2007 - 6 K 2487/05
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Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 15.02.2000 - 13 K 210/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GrStG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6
Keine Grundsteuerbefreiung für zu einem kirchlichen Sondervermögen hinzuerworbenes Ersatzgrundstück - Wolters Kluwer
Grundsteuerbefreiung für zu einem kirchlichen Sondervermögen hinzuerworbenes Ersatzgrundstück
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Grundsteuerbefreiung für zu einem kirchlichen Sondervermögen hinzuerworbenes Ersatzgrundstück
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 15.02.2000 - 13 K 210/97
- BFH, 10.07.2002 - II R 22/00
Papierfundstellen
- EFG 2000, 453
- ZKF 2000, 185
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BFH, 09.07.1971 - III R 30/70
Ehemalige Provinz Hannover - Grundbesitz - Pfarrerbesoldung - Entziehung des …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.02.2000 - 13 K 210/97
Eine Ausnahme gilt lediglich für die Zuteilung von Grundstücken aus der Verteilungsmasse im Umlegungsverfahren und für die Landabfindung im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens, weil die neue Grundstücksfläche unter Fortsetzung des Eigentums als Surrogat an die Stelle der hingegebenen Fläche tritt (so BFH-Urteil vom 9. Juli 1971 - III R 30/70 -, BStBl 1971 II S. 785 für die früher entstandenen fiktiven Dienstgrundstücke).Aufgrund dieser Identität setzt sich die an den eingebrachten Grundstücken bestehende Grundsteuerbefreiung an den neu zugeteilten Grundstücken fort (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1971, 785 ).
- BFH, 01.10.1997 - X R 149/94
Renovierungsaufwendungen bei teilentgeltlichem Erwerb
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.02.2000 - 13 K 210/97
Darüber kann das Gericht in diesem Verfahren nicht entscheiden, da Billigkeitsmaßnahmen nicht Gegenstand des Veranlagungs- und Rechtsbehelfsverfahrens gewesen sind (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1997 X R 149/94, BStBl II 1998, 247/249 unter Nr. 6). - BFH, 24.07.1985 - II R 227/82
Grundsteuer - Antrag auf Befreiung - Anfechtung des Einheitswertbescheids - …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.02.2000 - 13 K 210/97
Über den von der Klägerin geltend gemachten Anspruch auf Grundsteuerbefreiung kann sowohl im Verfahren gegen die Einheitswerte als auch im Verfahren gegen die Grundsteuermeßbeträge entschieden werden, da der Beklagte die Entscheidung über die Grundsteuerbefreiung nicht ausdrücklich dem Steuermeßbetragsverfahren vorbehalten hat (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 24. Juli 1985 II R 227/82, BStBl II 1986, 128 ;… vom 22 Oktober 1986 II R 214/84, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1988, 19). - BFH, 13.05.1987 - II R 225/82
Dienstgrundstück - Grundsteuerbefreiung - Grundstück eines Geistlichen - …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.02.2000 - 13 K 210/97
Die Befreiungsvorschrift ist durch Art. 12 des Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt (Standortsicherungsgesetz - StandOG -) vom 13. September 1993 (BGBl I S. 1569) an die bestehenden Befreiungen neu angefügt worden und soll nach der Begründung des Regierungsentwurfs zur Beseitigung einer Rechtsunsicherheit dienen, die hinsichtlich des Fortbestands der Grundsteuerfreiheit für bestimmte kirchliche Grundstücke durch das BFH-Urteil vom 13. Mai 1987 II R 225/82 (BStBl II 1987, 722 ) entstanden ist (…vgl. im einzelnen Troll a.a.O., Erl. 1 zu § 3). - BFH, 22.10.1986 - II R 214/84
Geltendmachung eines Anspruchs auf Grundsteuerbefreiung durch Anfechtung des …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.02.2000 - 13 K 210/97
Über den von der Klägerin geltend gemachten Anspruch auf Grundsteuerbefreiung kann sowohl im Verfahren gegen die Einheitswerte als auch im Verfahren gegen die Grundsteuermeßbeträge entschieden werden, da der Beklagte die Entscheidung über die Grundsteuerbefreiung nicht ausdrücklich dem Steuermeßbetragsverfahren vorbehalten hat (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 24. Juli 1985 II R 227/82, BStBl II 1986, 128 ; vom 22 Oktober 1986 II R 214/84, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1988, 19).
- BFH, 10.07.2002 - II R 22/00
GrSt-Befreiung, gesondertes Vermögen einer Religionsgesellschaft
Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 453 veröffentlicht.
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