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Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 11.11.2010

Rechtsprechung
   FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 1593/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28475
FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 1593/04 (https://dejure.org/2009,28475)
FG Sachsen, Entscheidung vom 15.07.2009 - 5 K 1593/04 (https://dejure.org/2009,28475)
FG Sachsen, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - 5 K 1593/04 (https://dejure.org/2009,28475)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überlassung von Sportanlagen durch eine Gemeinde als Hoheitsbetrieb und nicht als Betrieb gewerblicher Art; kein Vorsteuerabzug bei fehlender Zuordnung der Sporthalle zum unternehmerischen Bereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung der Vorsteuerabzugsberechtigung des Vermieters einer Sporthalle; Voraussetzungen für die Annahme eines Betriebs gewerblicher Art im Falle der wirtschaftlichen Betätigung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts; Geltung der Nutzungsüberlassung einer ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Überlassung von Sportanlagen durch eine Gemeinde als Hoheitsbetrieb und nicht als Betrieb gewerblicher Art - Kein Vorsteuerabzug bei fehlender Zuordnung der Sporthalle zum unternehmerischen Bereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZKF 2011, 119
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (17)

  • BFH, 25.10.1989 - V R 111/85

    1. Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art - 2. Zur Frage, wann die Tätigkeit …

    Auszug aus FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 1593/04
    Das BFH-Urteil vom 25. Oktober 1989 V R 111/85, BStBl II 1990, 868, sei insoweit nicht anwendbar.

    Allerdings stütze dieses BFH-Urteil die Argumentation, dass eine "Tätigkeit von einigem Gewicht" wegen des Investitionsvolumens von 3, 27 Mio DM vorliege und in den Jahren 1995 bis 1999 nachhaltige Einnahmen zwischen 24.070 DM und 39.950 DM erzielt worden seien (vgl. BFH-Urteil vom 25. Oktober 1989 a.a.O., Finanzgericht Nürnberg vom 24. Oktober 1984 II 45/80, II 15/80, sowie Finanzgericht Münster vom 10. Februar 1998 V 303/85).

    Die Jahresumsätze überschreiten nicht die von der Finanzverwaltung gebildete Grenze von 60.000 DM (Abschnitt 5 Abs. 5 Satz 3 der KStR 1990 oder sind sonst ersichtlich gewichtig (vgl. BFH-Urteile vom 30. November 1989 I R 19/87, BStBl II 1990, 246 , und vom 25. Oktober 1989 a.a.O.).

  • BFH, 25.11.2004 - V R 38/03

    Vorsteuerabzug bei gegebener Absicht der Verwendung von Eingangsleistungen zur …

    Auszug aus FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 1593/04
    Die für den Vorsteuerabzug entscheidende Absicht, die Eingangsleistungen zur Ausführung steuerpflichtiger Umsätze zu verwenden, muss nach den BFH-Urteilen vom 25. November 2004 V R 38/3, BStBl II 2005, 414 , und vom 16. Mai 2002 V R 56/00, BFH/NV 2002, 1265 , bereits im Zeitpunkt des Bezugs der Leistung vorliegen.
  • BFH, 16.05.2002 - V R 56/00

    Vorsteuerabzug bei Bauleistungen

    Auszug aus FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 1593/04
    Die für den Vorsteuerabzug entscheidende Absicht, die Eingangsleistungen zur Ausführung steuerpflichtiger Umsätze zu verwenden, muss nach den BFH-Urteilen vom 25. November 2004 V R 38/3, BStBl II 2005, 414 , und vom 16. Mai 2002 V R 56/00, BFH/NV 2002, 1265 , bereits im Zeitpunkt des Bezugs der Leistung vorliegen.
  • EuGH, 16.09.2008 - C-288/07

    Isle of Wight Council u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 4 Abs. 5 - …

    Auszug aus FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 1593/04
    Der Bezug auf körperschaftsteuerrechtliche Vorschriften sei europarechtswidrig, unter Hinweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 16.9.2008-C-288/07 zur Bewirtschaftung gebührenpflichtiger Parkeinrichtungen, die wesentlich stärker hoheitlich geprägt sei als die Bereitstellung von Sporteinrichtungen.
  • BFH, 31.05.2001 - V R 97/98

    Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung von Sportanlagen

    Auszug aus FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 1593/04
    Nach neuerer Rechtsprechung sei die Vermietung von Sportanlagen regelmäßig als einheitliche Leistung zu sehen und nicht als steuerfreie Vermietung nach § 4 Nr. 12a UStG , sondern als gewerbliche Tätigkeit zu behandeln (BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 V R 97/98, Verfügung des hessischen Finanzministeriums vom 23.5.1991).
  • BFH, 08.03.2001 - V R 24/98

    Vorsteuerabzug bei Gebäudeerrichtung

    Auszug aus FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 1593/04
    Denn nach der BFH-Rechtsprechung gilt als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer nur, wer mit den bezogenen Leistungen die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben und steuerpflichtige Umsätze zu erzielen (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Oktober 2007 V B 36/06, BFH/NV 2008, 254 , BFH-Urteile vom 8. März 2001 V R 24/98, BStBl II 2003, 430 , und vom 17. Mai 2001 V R 38/00, BStBl II 2003, 434 ; vgl. auch zur Frage einer unternehmerischen Tätigkeit einer juristische Person des öffentlichen Rechts BFH-Urteil vom 3. Juli 2008 V R 51/06, BStBl II 2009, 213 unter Bezugnahme auf das EuGH-Urteil vom 8. Juni 2000 C-98/98, Midland Bank, wonach Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG so auszulegen ist, dass grundsätzlich ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Umsätzen der nachfolgenden Stufe, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, bestehen muss, damit der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und der Umfang dieses Rechts bestimmt werden kann).
  • EuGH, 08.06.2000 - C-98/98

    Midland Bank - "Mehrwertsteuer - Erste und Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …

    Auszug aus FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 1593/04
    Denn nach der BFH-Rechtsprechung gilt als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer nur, wer mit den bezogenen Leistungen die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben und steuerpflichtige Umsätze zu erzielen (…vgl. BFH-Beschluss vom 18. Oktober 2007 V B 36/06, BFH/NV 2008, 254 , BFH-Urteile vom 8. März 2001 V R 24/98, BStBl II 2003, 430 , und vom 17. Mai 2001 V R 38/00, BStBl II 2003, 434 ; vgl. auch zur Frage einer unternehmerischen Tätigkeit einer juristische Person des öffentlichen Rechts BFH-Urteil vom 3. Juli 2008 V R 51/06, BStBl II 2009, 213 unter Bezugnahme auf das EuGH-Urteil vom 8. Juni 2000 C-98/98, Midland Bank, wonach Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG so auszulegen ist, dass grundsätzlich ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Umsätzen der nachfolgenden Stufe, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, bestehen muss, damit der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und der Umfang dieses Rechts bestimmt werden kann).
  • BFH, 30.03.2000 - V R 30/99

    Zweckbetrieb bei Eislaufverein

    Auszug aus FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 1593/04
    Inwiefern die Klägerin trotz des unterschiedlichen Leistungsangebots und Preisniveaus zu den von ihr genannten Fitnessstudios, Kulturhäuser, Hotels und Pensionen in unmittelbarem Wettbewerb stehen kann oder tatsächlich steht, hat sie nicht dargelegt, vgl. BFH-Urteile vom 30. März 2000 V R 30/99, BStBl II 2000, 705, und vom 12. Oktober 2000 V R 74/99, BFH/NV 2001, 653 .
  • BFH, 17.05.2001 - V R 38/00

    Vorsteuerabzug bei fehlenden Verwendungsumsätzen

    Auszug aus FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 1593/04
    Denn nach der BFH-Rechtsprechung gilt als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer nur, wer mit den bezogenen Leistungen die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben und steuerpflichtige Umsätze zu erzielen (…vgl. BFH-Beschluss vom 18. Oktober 2007 V B 36/06, BFH/NV 2008, 254 , BFH-Urteile vom 8. März 2001 V R 24/98, BStBl II 2003, 430 , und vom 17. Mai 2001 V R 38/00, BStBl II 2003, 434 ; vgl. auch zur Frage einer unternehmerischen Tätigkeit einer juristische Person des öffentlichen Rechts BFH-Urteil vom 3. Juli 2008 V R 51/06, BStBl II 2009, 213 unter Bezugnahme auf das EuGH-Urteil vom 8. Juni 2000 C-98/98, Midland Bank, wonach Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG so auszulegen ist, dass grundsätzlich ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Umsätzen der nachfolgenden Stufe, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, bestehen muss, damit der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und der Umfang dieses Rechts bestimmt werden kann).
  • BFH, 03.07.2008 - V R 51/06

    Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts - Recht …

    Auszug aus FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 1593/04
    Denn nach der BFH-Rechtsprechung gilt als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer nur, wer mit den bezogenen Leistungen die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben und steuerpflichtige Umsätze zu erzielen (…vgl. BFH-Beschluss vom 18. Oktober 2007 V B 36/06, BFH/NV 2008, 254 , BFH-Urteile vom 8. März 2001 V R 24/98, BStBl II 2003, 430 , und vom 17. Mai 2001 V R 38/00, BStBl II 2003, 434 ; vgl. auch zur Frage einer unternehmerischen Tätigkeit einer juristische Person des öffentlichen Rechts BFH-Urteil vom 3. Juli 2008 V R 51/06, BStBl II 2009, 213 unter Bezugnahme auf das EuGH-Urteil vom 8. Juni 2000 C-98/98, Midland Bank, wonach Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG so auszulegen ist, dass grundsätzlich ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Umsätzen der nachfolgenden Stufe, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, bestehen muss, damit der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und der Umfang dieses Rechts bestimmt werden kann).
  • BFH, 11.01.1979 - V R 26/74

    Keine festen Umsatz- oder Gewinngrenzen zur Bestimmung eines Betriebs …

  • BFH, 26.05.1977 - V R 15/74

    Entgeltliche Pflege privater Grabstätten und Umrahmung privater Trauerfeiern …

  • BFH, 28.11.1991 - V R 95/86

    Steuerbarkeit und Vorsteuerabzug bei Überlassung einer Mehrzweckhalle durch eine …

  • BFH, 18.10.2007 - V B 36/06

    Vorsteuerabzug bei geänderter Verwendungsabsicht

  • BFH, 30.11.1989 - I R 19/87

    Steuerberaterkanzlei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als Betrieb …

  • BFH, 12.10.2000 - V R 74/99

    Saalvermietung durch Gemeinde; Unternehmereigenschaft

  • BFH, 24.10.1961 - I 105/60 U

    Vorliegen einer zur Begründung eines Betriebs gewerblicher Art geeigneten …

  • FG Sachsen, 07.03.2013 - 6 K 221/12

    Vorsteuerabzug einer Gemeinde in Zusammenhang mit der Errichtung einer Sporthalle …

    Die unter dem Aktenzeichen 5 K 1593/04 erhobene Klage zum Sächsischen Finanzgericht wurde mit Urteil vom 15. Juli 2009 abgewiesen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die in der Gerichtsakte befindlichen Schriftsätze, die Gerichtsakten 5 K 1593/04 und V R 41/10 sowie die übersandten Steuerakten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidung waren.

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 11.11.2010 - 5 B 1827/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14494
VGH Hessen, 11.11.2010 - 5 B 1827/10 (https://dejure.org/2010,14494)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.11.2010 - 5 B 1827/10 (https://dejure.org/2010,14494)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. November 2010 - 5 B 1827/10 (https://dejure.org/2010,14494)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 20 Abs 3 GG
    Spielapparatesteuer

  • rechtsportal.de

    Einführung eines neuen Steuermaßstabes für einen rückwirkenden Zeitraum von höchstens sechs Monaten gem. § 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Hessen (HessKAG); § 3 Abs. 2 HessKAG als gesetzliche Grundlage für die rückwirkende Ersetzung einer eine gleiche oder gleichartige ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einführung eines neuen Steuermaßstabes für einen rückwirkenden Zeitraum von höchstens sechs Monaten gem. § 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Hessen (HessKAG); § 3 Abs. 2 HessKAG als gesetzliche Grundlage für die rückwirkende Ersetzung einer eine gleiche oder gleichartige ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZKF 2011, 119
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.2010 - 5 B 1827/10
    Ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, von einer solchen Abgabe verschont zu werden, kann dann nicht entstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 -, NVwZ 2010, 313).

    Der Senat weist jedoch in diesem Zusammenhang auf die grundsätzlichen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 3. September 2009 (- 1 BvR 2384/08 -, a.a.O., dort zu einem Steuersatz von 15 %) hin, wonach sich die Spielgerätesteuer als Vergnügungssteuer grundsätzlich als verhältnismäßige Regelung der Berufsausübung erweist.

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.2010 - 5 B 1827/10
    Im Grundsatz des Vertrauensschutzes findet das Rückwirkungsverbot nicht nur seinen Grund, sondern auch seine Grenze (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44, 48/92 -, BVerfGE 95, 64 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 20.02.2008 - 5 UE 82/07

    Berechnung der Spielapparatesteuer

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.2010 - 5 B 1827/10
    Auch hat der Senat bereits entschieden, dass ausgezahlte Gewinne nicht etwa zur Verminderung der der Bemessung der Steuer zugrundezulegenden Bruttokasse führen (vgl. Urteil vom 20. Februar 2008 - 5 UE 82/07 -, HSGZ 2008, 190 = GemHH 2008, 137).
  • VGH Hessen, 05.03.2009 - 5 C 2256/07

    Spielapparatesteuer nach dem Maßstab der Bruttokasse

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.2010 - 5 B 1827/10
    Der Senat hat bereits in seiner Normenkontrollentscheidung vom 5. März 2009 (- 5 C 2256/07.N -, HSGZ 2009, 256) zu dem hier angesprochenen Aspekt ausgeführt, dass nicht ersichtlich ist, weshalb sich die Abwälzbarkeit in diesem Sinne nur bei einer Pauschalsteuer nach Maßgabe der früheren Stückzahlbesteuerung feststellen lassen kann und nicht auch bei einer nach einem bestimmten Prozentsatz der erzielten Bruttokasse bemessenen Steuer.
  • VGH Hessen, 25.03.1993 - 5 UE 953/90

    Abgabenrecht: rückwirkende Ersetzung eines rechtlich bedenklichen …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.2010 - 5 B 1827/10
    Rn. 7 Soweit das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Entscheidung auf das Urteil des erkennenden Senats vom 25. März 1993 (5 UE 953/90 - HSGZ 1994, 67 = NVwZ-RR 1994, 112) verweist, verkennt es, dass die dort geforderte "normative Absicherung" allein die auf Grund des Schlechterstellungsverbots in Anwendung des § 3 Abs. 2 HessKAG auszuschließende Möglichkeit der Mehreinnahmen gegenüber der früheren Satzungslage betraf und damit eine andere Sach- und Rechtslage erfasste, wie die Antragsgegnerin zu Recht angemerkt hat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 323/09

    Zum Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem …

    Nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben besteht keine Verpflichtung zur Verrechnung der negativen Bruttokasse einzelner Geräte mit der positiven Bruttokasse anderer Geräte im Erhebungszeitraum oder desselben Gerätes in einem anderen Erhebungszeitraum (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 6. Januar 2011 - 14 A 2290/10 - VGH Hessen, Beschl. v. 11. November 2010 - 5 B 1827/10 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10. August 2009 - 2 LB 42/08 -, jeweils zit. nach JURIS;… vgl. weiter Driehaus, a.a.O., § 3 Rdnr. 173b;… Rosenzweig/Freese, KAG Nds., § 3 Rdnr. 94d m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 34/10

    Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem Einspielergebnis

    Nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben besteht keine Verpflichtung zur Verrechnung der negativen Bruttokasse einzelner Geräte mit der positiven Bruttokasse anderer Geräte im Erhebungszeitraum oder desselben Gerätes in einem anderen Erhebungszeitraum (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 6. Januar 2011 - 14 A 2290/10 - VGH Hessen, Beschl. v. 11. November 2010 - 5 B 1827/10 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10. August 2009 - 2 LB 42/08 -, jeweils zit. nach JURIS;… vgl. weiter Driehaus, a.a.O., § 3 Rdnr. 173b;… Rosenzweig/Freese, KAG Nds., § 3 Rdnr. 94d m.w.N.).
  • VGH Hessen, 01.03.2011 - 5 A 2928/09

    Kommunale Ersetzungssatzung

    § 3 Abs. 2 Hess. KAG sieht darüber hinaus vor, dass die Rückwirkung nur auf solche Bestimmungen der neuen Abgabensatzung erstreckt werden darf, durch welche die Abgabenpflichtigen nicht ungünstiger gestellt werden als nach der ersetzten Satzung (Senatsbeschluss vom 11. November 2010 - 5 B 1827/10 -, Juris).
  • VG Schwerin, 22.06.2015 - 6 A 1895/13

    Vereinbarkeit einer Vergnügungssteuersatzung mit höherrangigem Recht

    Rn. 61 5. Entgegen der Auffassung der Klägerin besteht nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben keine Verpflichtung des Satzungsgebers, die Verrechnung etwaiger negativer Bruttokassen einzelner Geräte mit der positiven Bruttokasse anderer Geräte im Erhebungszeitraum oder desselben Gerätes in einem anderen Erhebungszeitraum zuzulassen (…vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.03.2015 - OVG 9 N 167.13 -, juris Rn. 3;… VGH Mannheim, Beschl. v. 09.07.2012 - 2 S 740/12, juris Rn. 10;… OVG Magdeburg, Urt. v. 23.08.2011 - 4 L 34/10 -, juris 54; OVG Münster, Beschl. v. 06.01.2011 - 14 A 2290/10 -, juris; VGH Kassel, Beschl. v. 11.11.2010 - 5 B 1827/10 -, juris;… OVG Schleswig, Urt. v. 10.08.2009 - 2 LB 42/08 -, juris;… Birk in Driehaus, Stand: Sept. 2010, § 3 KAG Rn. 173b).
  • VG Sigmaringen, 14.12.2011 - 6 K 1685/10

    Vermögenssteuer; Mindeststeuer; erdrosselnde Wirkung; Beweiswert

    Rn. 34 b) Auch dass die negativen Bruttokassen einzelner Geräte nicht mit der positiven Bruttokasse anderer Geräte im Erhebungszeitraum oder mit derjenigen desselben Gerätes in einem anderen Erhebungszeitraum verrechnet werden, begegnet nach den bereits dargelegten verfassungsrechtlichen Vorgaben keinen rechtlichen Bedenken und führt auch nicht zur Unzulässigkeit der hier zu beurteilenden Mindeststeuerregelung (vgl. hierzu und zum Folgenden: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.08.2011 - 4 L 323/09 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.01.2011 - 14 A 2290/10 - Hess. VGH, Beschluss vom 11.11.2010 - 5 B 1827/10 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.08.2009 - 2 LB 42/08 -).
  • FG Bremen, 11.04.2012 - 2 K 2/12

    Vergnügungssteuersatzerhöhung ab dem 1.4.2011 für Geldspielgeräte in Bremen nicht …

    Nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben bestehe keine Verpflichtung zur Verrechnung der negativen Bruttokasse einzelner Geräte mit der positiven Bruttokasse anderer Geräte im Erhebungszeitraum oder desselben Gerätes in einem anderen Erhebungszeitraum (vgl. Oberverwaltungsgericht - OVG - Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. August 2009 2 LB 42/08, NVwZ-RR 2009, 973; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Januar 2011 14 A 2290/10, juris; Verwaltungsgerichtshof - VGH - Hessen, Urteil vom 11. November 2010 5 B 1827/10, ZKF 2011, 119, juris Rz 11; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. August 2011 4 L 34/10, juris Rz 49 f.).
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