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   OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04   

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OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04 (https://dejure.org/2004,4664)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.10.2004 - 3 W 179/04 (https://dejure.org/2004,4664)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. Oktober 2004 - 3 W 179/04 (https://dejure.org/2004,4664)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angreifbarkeit der Abweisung eines Beschlussanfechtungsantrags nach Ablauf der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde; Bindungswirkung bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses von mehreren Wohnungseigentümern

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 43; ; WEG § 45 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4; WEG § 43; WEG § 45 Abs. 2 Satz 2
    Zur Anfechtung als Verfahrensgegenstand im Verfahren über die Gültigkeit von Eigentümerbeschlüssen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 18
  • ZMR 2005, 407
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 27.02.2003 - 2Z BR 135/02

    Wohnungseigentum: Erledigung der Hauptsache bei mehreren nicht verbundenen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04
    Wird ein Eigentümerbeschluss von mehreren Wohnungseigentümer angefochten und verbindet das Amtsgericht die Anfechtungsverfahren rechtsfehlerhaft nicht, so tritt im Hinblick auf die Bindungswirkung gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 WEG in den weiteren Anfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, wenn in einem Verfahren der Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses rechtskräftig zurückgewiesen wird und die übrigen anfechtenden Wohnungseigentümer an diesem Verfahren auch formell beteiligt waren (Anschluss an BayObLG ZMR 2003, 590 und ZMR 2004, 604).

    Wird nämlich ein Eigentümerbeschluss von mehreren Wohnungseigentümern angefochten und nimmt das Amtsgericht - rechtsfehlerhaft ( vgl. KG Berlin OLGZ 1993, 190, 192; Riecke/von Rechenberg, MDR 2002, 309, 311; Löke, ZMR 2003, 722, 723, jew.m.w.N ) - eine Verfahrensverbindung nicht vor, so tritt im Hinblick auf die Bindungswirkung gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 WEG in den weiteren Anfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, wenn in einem Verfahren der Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses rechtskräftig zurückgewiesen wird und die übrigen anfechtenden Wohnungseigentümer an diesem Verfahren auch formell beteiligt waren (BayObLG ZMR 2003, 590 und BayObLG ZMR 2004, 604).

  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 262/03

    Erledigung der Hauptsache bei Verfahrensverbindung in Beschlussanfechtungssachen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04
    Wird ein Eigentümerbeschluss von mehreren Wohnungseigentümer angefochten und verbindet das Amtsgericht die Anfechtungsverfahren rechtsfehlerhaft nicht, so tritt im Hinblick auf die Bindungswirkung gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 WEG in den weiteren Anfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, wenn in einem Verfahren der Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses rechtskräftig zurückgewiesen wird und die übrigen anfechtenden Wohnungseigentümer an diesem Verfahren auch formell beteiligt waren (Anschluss an BayObLG ZMR 2003, 590 und ZMR 2004, 604).

    Wird nämlich ein Eigentümerbeschluss von mehreren Wohnungseigentümern angefochten und nimmt das Amtsgericht - rechtsfehlerhaft ( vgl. KG Berlin OLGZ 1993, 190, 192; Riecke/von Rechenberg, MDR 2002, 309, 311; Löke, ZMR 2003, 722, 723, jew.m.w.N ) - eine Verfahrensverbindung nicht vor, so tritt im Hinblick auf die Bindungswirkung gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 WEG in den weiteren Anfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, wenn in einem Verfahren der Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses rechtskräftig zurückgewiesen wird und die übrigen anfechtenden Wohnungseigentümer an diesem Verfahren auch formell beteiligt waren (BayObLG ZMR 2003, 590 und BayObLG ZMR 2004, 604).

  • KG, 13.03.1991 - 24 W 4715/90

    Regelungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstattung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04
    Die Abweisung eines Beschlussanfechtungsantrags kann nach Ablauf der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde nicht mehr im Wege der unselbständigen Anschlussbeschwerde angegriffen werden (Anschluss an KG OLGZ 1991, 306).

    Zur Begründung dafür, warum mit der unselbständigen Anschlussbeschwerde nach Ablauf der Beschwerdefrist die Abweisung eines Beschlussanfechtungsantrages nicht mehr angegriffen werden kann, hat das Kammergericht Berlin Folgendes ausgeführt (Beschluss vom 13. März 1991 - 24 W 4715/90 -, abgedruckt in OLGZ 1991, 306 f):.

  • KG, 30.11.1992 - 24 W 1647/92

    Verfahrenseinheit bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch mehrere

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04
    Wird nämlich ein Eigentümerbeschluss von mehreren Wohnungseigentümern angefochten und nimmt das Amtsgericht - rechtsfehlerhaft ( vgl. KG Berlin OLGZ 1993, 190, 192; Riecke/von Rechenberg, MDR 2002, 309, 311; Löke, ZMR 2003, 722, 723, jew.m.w.N ) - eine Verfahrensverbindung nicht vor, so tritt im Hinblick auf die Bindungswirkung gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 WEG in den weiteren Anfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, wenn in einem Verfahren der Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses rechtskräftig zurückgewiesen wird und die übrigen anfechtenden Wohnungseigentümer an diesem Verfahren auch formell beteiligt waren (BayObLG ZMR 2003, 590 und BayObLG ZMR 2004, 604).
  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04
    Die Monatsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG dient als Ausschlussfrist der Rechtssicherheit (vgl. BGHZ 54, 65 = NJW 1970, 1316).
  • BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 273/03

    Unselbständige Anschlussbeschwerde bei Beschlussanfechtung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04
    Dieser rechtlichen Beurteilung, der sich das Bayerische Oberste Landesgericht angeschlossen hat (Beschluss vom 26. Februar 2004, - 2 ZBR 273/03 -, zitiert nach juris), tritt auch der beschließende Senat bei.
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 16/84

    Wohnungseigentum: Zwangsversteigerung; weitere Anschlußwerte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04
    "Regelmäßig ist zwar in Verfahren nach § 43 WEG auch die unselbständige [weitere] Anschlussbeschwerde unbefristet zulässig (BGHZ 71, 314; BGHZ 95, 118 = NJW 1985, 2717).
  • BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76

    Anschlußbeschwerde nach FGG

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04
    "Regelmäßig ist zwar in Verfahren nach § 43 WEG auch die unselbständige [weitere] Anschlussbeschwerde unbefristet zulässig (BGHZ 71, 314; BGHZ 95, 118 = NJW 1985, 2717).
  • OLG Celle, 19.01.1989 - 4 W 164/88

    Sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft; Fehlen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04
    ... Nicht rechtzeitig angefochtene Eigentümerbeschlüsse werden demgemäß bestandskräftig (vgl. BayObLGZ 1975, 162; OLG Celle WuM 1989, 208).
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04
    Denn in Verfahren über die Gültigkeit von Eigentümerbeschlüssen bilden Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe denselben Verfahrensgegenstand, über den nach § 45 Abs. 2 WEG mit umfassender Rechtskraftwirkung entschieden wird (Senat, OLGR Zweibrücken 2002, 422, 423 unter Hinweis auf BayObLGZ 1980, 29, 36 und BayObLG WE 1990, 178).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 20 W 441/03

    Wohnungseigentum: Vergleich mit dem Bauträger über den Teilverzicht auf

    Es entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass mit der unselbstständigen Anschlussbeschwerde nach Ablauf der Beschwerdefrist die Zurückweisung eines Beschlussanfechtungsantrages nicht mehr angegriffen werden kann, da der Eigentümerbeschluss bereits bestandskräftig geworden ist (vgl. KG OLGZ 1991, 306; BayObLG WuM 2004, 427; OLG Zweibrücken ZMR 2005, 407; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 45 Rz. 27; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rz. 112; Staudinger/Wenzel, BGB, Stand Juni 1997, § 45 WEG Rz. 25; vgl. auch Köhler/Bassenge, a.a.O., Teil 17 Rz. 298).

    Nach Fristablauf hinsichtlich der Zurückweisung eines Beschlussanfechtungsantrages tritt wegen dieses Eigentümerbeschlusses also eine Teilrechtskraft ein (so im Einzelnen: KG OLGZ 1991, 306; OLG Zweibrücken ZMR 2005, 407).

    Dies führt zur Unzulässigkeit des Anschlussrechtsmittels (so KG OLGZ 1991, 306; OLG Zweibrücken ZMR 2005, 407).

  • OLG Köln, 29.09.2009 - 16 Wx 63/09

    Zulässigkeit einer Anschlussbeschwerde im Beschlussanfechtungsverfahren nach dem

    Da diese Auffassung indes in Widerspruch zu den Entscheidungen des Kammergerichts (OLGZ 1991, 306 = WuM 19991, 367), des Bayerischen Obersten Landesgerichts (WuM 2004, 427), des OLG Zweibrücken (ZMR 2005, 407 mit abl. Anm. Jacoby in ZMR 2005, 321), des OLG Frankfurt/Main vom 24.12.2005 - 20 W 441/02 - (zit. nach juris, dort Rn 39 ff.) sowie des OLG Saarbrücken vom 19.12.2005 (NZM 2006, 228) steht, ist die weitere Beschwerde nach § 28 Abs. 2 und 3 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen.

    Der Fortgang eines solchen anderen Beschlussanfechtungsverfahrens rechtfertige es nicht, nach Fristablauf ein Aufgreifen bestandskräftig gewordener Eigentümerbeschlüsse zu gestatten (KG OLGZ 1991, 306 = WuM 19991, 367; ihm folgend BayObLG, WuM 2004, 427; OLG Zweibrücken, ZMR 2005, 407; OLG Frankfurt/Main vom 24.12.2005 - 20 W 441/02 - zit. nach juris, dort Rn 39 ff. sowie OLG Saarbrücken NZM 2006, 228; ebenso Bärmann/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rn 112; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rn 27).

  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 151/09

    Anschlussbeschwerde im Beschlussanfechtungsverfahren

    Hieran sieht es sich durch die Entscheidungen des Kammergerichts (OLGZ 1991, 306), des Bayerischen Obersten Landesgerichts (WuM 2004, 427), des OLG Zweibrücken (ZMR 2005, 407), des OLG Frankfurt vom 24. Dezember 2005, juris, und des OLG Saarbrücken (NZM 2006, 228) gehindert.
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 3 Wx 301/04

    Wohnungseigentumsgesetz : Wirkung einer wegen Versäumung der Anfechtungsfrist

    Somit wird durch eine Entscheidung, durch die ein im Wege der Anfechtung geltend gemachter Antrag auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen als unbegründet abgewiesen wird, zugleich festgestellt, dass hinsichtlich des angegriffenen und überprüften Beschlusses auch keine Nichtigkeitsgründe vorliegen (vgl. BayObLGZ 1980, 29, 36; FGPrax 2003, 217, 218; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 18, m.w.N.; Weitnauer-Lüke, WEG, 9. A., § 23 WEG Rn. 31; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. A., § 43 Rn. 64).
  • LG München I, 09.11.2022 - 1 S 3113/22

    Anspruch der Wohnungseigentümer auf Folgenbeseitigung nach Aufhebung vollzogenen

    Die Kostenverteilung dürfte im Hinblick auf die Amortisierungsregelung des § 21 Abs. 2 Nummer 2 WEG n. F. in der Regel auch unproblematisch sein; eine unangemessene Benachteiligung modernisierungswilliger Eigentümer ergibt sich hieraus nicht, weil eine modernisierende Instandsetzung, die sich nicht amortisierte, nach altem Recht in der Regel nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprach und somit (vorbehaltlich eines "Zitterbeschlusses") gar nicht möglich war (vgl. Merle in Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 14. Auflage 2018, § 22 Rn. 367; BayObLG FGPrax 2005, 18; KG WuM 1996, 300.), während die modernisierungswilligen Eigentümer im Falle einer scheiternden Amortisierung nach neuer Rechtslage allenfalls ein erhöhtes Kostenrisiko tragen, und auch dies nur, soweit das Quorum des § 21 Abs. 2 Nummer 1 WEG nicht erreicht ist.
  • LG Köln, 30.03.2009 - 29 T 149/08

    Voraussetzungen der Erledigung eines Rechtsstreits i.R.e. Anfechtungsklage gegen

    Ebenso wie andere Beteiligte nach Ablauf der Beschlussanfechtungsfrist die Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses nicht mehr verfolgen können, ist auch derjenige, dessen Anfechtungsbegehren zurückgewiesen worden ist, nach Ablauf der Rechtsmittelfrist damit ausgeschlossen, sein Anfechtungsbegehren weiter zu verfolgen (so auch OLG Zweibrücken ZMR 2005, 407; BayObLG WuM 2004, 427).
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