Rechtsprechung
   LG Hamburg, 06.03.2009 - 318 T 99/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19711
LG Hamburg, 06.03.2009 - 318 T 99/08 (https://dejure.org/2009,19711)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06.03.2009 - 318 T 99/08 (https://dejure.org/2009,19711)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06. März 2009 - 318 T 99/08 (https://dejure.org/2009,19711)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,19711) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 21, 14, 10 WEG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rücknahme sofortige Beschwerde: Kostenerstattungsanspruch?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 714
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus LG Hamburg, 06.03.2009 - 318 T 99/08
    Nach Auffassung einiger anderer Obergerichte (vgl. BGHZ 111, 148; BVerfGE 85, 337; KG OLGZ 1988, 317 sowie NJW-RR 1999, 1318), denen die Kammer in ständiger Rechtsprechung folgt, ist dabei allerdings zu berücksichtigen, dass das WEG für den Fall der Rücknahme - anders als etwa das FGG - keine gesonderte Regelung vorsieht, so dass auch in diesem Fall ausgehend von § 47 Satz 2 WEG a.F. nur ausnahmsweise eine Kostenerstattung auszusprechen ist.
  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer;

    Auszug aus LG Hamburg, 06.03.2009 - 318 T 99/08
    Nach Auffassung einiger anderer Obergerichte (vgl. BGHZ 111, 148; BVerfGE 85, 337; KG OLGZ 1988, 317 sowie NJW-RR 1999, 1318), denen die Kammer in ständiger Rechtsprechung folgt, ist dabei allerdings zu berücksichtigen, dass das WEG für den Fall der Rücknahme - anders als etwa das FGG - keine gesonderte Regelung vorsieht, so dass auch in diesem Fall ausgehend von § 47 Satz 2 WEG a.F. nur ausnahmsweise eine Kostenerstattung auszusprechen ist.
  • OLG Hamburg, 02.10.2006 - 2 Wx 116/06

    Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Rechtsmittels im FGG -Verfahren

    Auszug aus LG Hamburg, 06.03.2009 - 318 T 99/08
    Danach kommt es darauf an, ob es nach den Umständen des Einzelfalles billigem Ermessen entspricht, die Kostenerstattung anzuordnen (so auch HansOLG, Beschluss vom 02.10.2006, 2 Wx 116/06).
  • KG, 11.05.1988 - 24 W 6642/87

    Rechtsmittel; Rücknahme; Belastung; Kosten; Außergerichtlich; Gegner

    Auszug aus LG Hamburg, 06.03.2009 - 318 T 99/08
    Nach Auffassung einiger anderer Obergerichte (vgl. BGHZ 111, 148; BVerfGE 85, 337; KG OLGZ 1988, 317 sowie NJW-RR 1999, 1318), denen die Kammer in ständiger Rechtsprechung folgt, ist dabei allerdings zu berücksichtigen, dass das WEG für den Fall der Rücknahme - anders als etwa das FGG - keine gesonderte Regelung vorsieht, so dass auch in diesem Fall ausgehend von § 47 Satz 2 WEG a.F. nur ausnahmsweise eine Kostenerstattung auszusprechen ist.
  • KG, 07.04.1999 - 24 W 2895/98

    Ersatz der außergerichtlichen Kosten der Gegenseite in zweiter Instanz gemäß § 47

    Auszug aus LG Hamburg, 06.03.2009 - 318 T 99/08
    Nach Auffassung einiger anderer Obergerichte (vgl. BGHZ 111, 148; BVerfGE 85, 337; KG OLGZ 1988, 317 sowie NJW-RR 1999, 1318), denen die Kammer in ständiger Rechtsprechung folgt, ist dabei allerdings zu berücksichtigen, dass das WEG für den Fall der Rücknahme - anders als etwa das FGG - keine gesonderte Regelung vorsieht, so dass auch in diesem Fall ausgehend von § 47 Satz 2 WEG a.F. nur ausnahmsweise eine Kostenerstattung auszusprechen ist.
  • OLG Köln, 24.02.1997 - 2 Wx 51/96

    Rechtsmittel gegen Wertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren

    Auszug aus LG Hamburg, 06.03.2009 - 318 T 99/08
    Nur, wenn die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels offensichtlich war, also von vornherein klar auf der Hand lag und deshalb von vornherein bekannt gewesen sein musste, entspricht es billigem Ermessen, die Regel des § 47 Satz 2 WEG auf die Beschwerderücknahme nicht anzuwenden (HansOLG, Beschluss vom 03.07.1996, 2 Wx 51/96).
  • BayObLG, 26.07.1994 - 2Z BR 62/94

    Kostentragung bei Rücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus LG Hamburg, 06.03.2009 - 318 T 99/08
    Bei Rücknahme eines Rechtsmittels hat regelmäßig derjenige, der das Rechtsmittelverfahren in Gang gesetzt hat, die Gerichtskosten zu tragen, wenn nicht besondere Umstände, die zur Rücknahme geführt haben, eine andere Entscheidung rechtfertigen (BayOblG, WuM 1995, 71; Merle, a.a.O., Rn. 21).
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger

    Unterschiede bestehen nur in der Herleitung dieses Ergebnisses (für § 16 Abs. 7 WEG: OLG Schleswig, NJW-RR 2007, 448, 449; LG Frankfurt/Main, ZWE 2014, 403, 405; MüKoBGB/Commichau, 6. Aufl., § 14 WEG Rn. 40; wohl auch Erman/Grziwotz, BGB, 14. Aufl., § 14 WEG Rn. 5; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 14 Rn. 15; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 14 Rn. 75; Gottschalg, NZM 2010, 424, 427 f., für § 16 Abs. 6 Satz 3 WEG: LG Hamburg, ZMR 2009, 714, 715; AG Hamburg, ZMR 2011, 249, 250; Suilmann in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 14 Rn. 75; Hügel/Elzer, WEG, § 14 Rn. 54; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 14 Rn. 39; Timme/Dötsch, WEG, 2. Aufl., § 14 Rn. 210 und für § 16 Abs. 6 Satz 2 WEG: Hogenschurz in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 14 Rn. 33 juris; PK-BGB/Lafontaine, 7. Aufl., § 10 WEG Rn. 84; Kümmel in Niedenführ/Vandenhouten/Kümmel, WEG, 11. Aufl., § 14 Rn. 56; Palandt/ Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 14 WEG Rn. 18) und in der Frage, ob neben dem Verband auch die Wohnungseigentümer selbst haften (so Hügel/Elzer, aaO, aA Suilmann in Bärmann aaO).
  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch eines Sondereigentümers wegen

    aa) Ob der Verband im Verhältnis zu dem einzelnen Wohnungseigentümer selbst zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums verpflichtet ist und für Verstöße gegen diese Pflicht durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer nach § 31 BGB einzustehen hat, ist umstritten (für die Haftung des Verbands etwa: LG Hamburg, ZMR 2009, 714, 715; Heinemann in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 21 Rn. 48; Riecke/Schmid/Drabek, WEG, 3. Aufl., § 21 Rn. 125; für die Haftung der Wohnungseigentümer etwa Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 21 Rn. 45; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 21 Rn. 34, 36; Timme/Elzer, WEG, § 21 Rn. 153).
  • AG Hamburg-Blankenese, 08.01.2014 - 539 C 17/13

    Schimmel im Sondereigentum: Verwalter muss Ursache nachgehen!

    Das Landgericht Hamburg (ZMR 2012, 974 und ZMR 2012, 189) verneint jetzt entgegen früherer Rechtsprechung (LG Hamburg, ZMR 2009, 714 ff) eine Haftung des Verbandes.
  • LG Hamburg, 31.08.2011 - 318 S 258/10

    WEG-Gemeinschaft bei Schadensersatzklage passivlegitimiert?

    Nach zutreffender Auffassung, der sich die Kammer schon seit längerem angeschlossen hat (a. A. allerdings noch im Beschluss vom 6. März 2009 - 318 T 99/08, ZMR 2009, 714 ), richten sich die Ansprüche auch nach Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Einführung des § 10 Abs. 6 S. 3 WEG aber nicht gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern gegen die übrigen Wohnungseigentümer (OLG München, a. a. O.; NZM 2009, 130; ZMR 2009, 468; LG München I, NJOZ 2010, 922, 924; Merle, in: Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 21, Rn. 44 f.; Vandenhouten, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl. 2010, § 21, Rn. 70; a. A. etwa OLG Frankfurt, ZMR 2009, 382).
  • LG Frankfurt/Main, 17.05.2011 - 9 S 54/10

    Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs

    Anspruchsgegner und richtiger Beklagter für einen Schadensersatzanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers wegen Beeinträchtigungen seines Sondereigentums durch Mängel am Gemeinschaftseigentum ist der Verband Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht die einzelnen Wohnungseigentümer (Landgericht Hamburg ZMR 2009, 714; Riecke/Schmid-Abramenko, § 14 Rn,39; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9.Aufl., § 14 Rn.66).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht