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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,12056
OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97 (https://dejure.org/1997,12056)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.10.1997 - 15 W 245/97 (https://dejure.org/1997,12056)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Oktober 1997 - 15 W 245/97 (https://dejure.org/1997,12056)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Installation einer Parabolantenne auf dem Dach einer Wohnungseigentumsanlage; Antrag auf Zustimmung aller Wohnungseigentümer; Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vorliegen einer Stimmmehrheit bei Maßnahmen der ordnungsgemäßen Instandhaltung ...

Verfahrensgang

  • AG Herne-Wanne - 7 II 244/94
  • LG Bochum - 7 T 1021/95
  • OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 527
  • ZMR 1998, 188
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92

    Informationsfreiheit des Wohnungseigentümers und Anbringung einer Parabolantenne

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97
    Rn. 41 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassung gerichts gehören zum verfassungsrechtlich geschützten Informationsinteresse des Wohnungsnutzers (Mieter, Wohnungseigentümer) nicht nur der Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme der "ARD" und des "ZDF", sondern darüber hinaus die üblicherweise mit Hilfe des Breitbandkabels zu empfangenden Privatsender, zu denen insbesondere "RTL" und "Sat 1" gehören (vgl. BVerfGE 90, 27, 31 ff. = NJW 1994, 1147 = WE 1994, 205; Kammerbeschlüsse: NJW 1993, 1252, 1253; NJW 1995, 1665, 1666).

    Nach der zum Mietrecht ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 90, 27, 31 ff.= NJW 1994, 1147 = WE 1994, 205), die durch eine Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf das Wohnungseigentumsrecht ausgedehnt worden ist (NJW 1995, 1665, 1666), hat eine fallbezogene Abwägung stattzufinden, die auch den Grundrechten des Wohnungseigentümers, der den Satellitenempfang als Kommunikationsmittel nutzen will (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG), hinreichend Rechnung tragen muß.

    Wegen aller Einzelheiten des dazu entwickelten verfassungsrechtlichen Maßstabes wird auf die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sowie die daran anschließenden Kammerbeschlüsse (NJW 1993, 1252, 1253; NJW 1995, 1665, 1666) Bezug genommen.

  • KG, 04.11.1991 - 24 W 6716/90

    Umrüstung einer Antennenanlage auf einen Breitbandkabelanschluß in …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97
    2 Z 43/91">NJW-RR 1992, 664; KG WE 1992, 109; OLG Hamburg OLGZ 1991, 295, 297; OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 1041; Bärmann/Merle, a.a.O., § 21 Rdn. 137, § 22 Rdn. 62 f.).

    In diesem Fall konnte der Beschluß der Wohnungseigentümer nach § 22 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 21 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 2 WEG mit Stimmenmehrheit gefaßt werden (vgl. KG WE 1992, 109), weil für eine abweichende Vereinbarung der Wohnungseigentümer, insbesondere in der Teilungserklärung, von den Beteiligten nichts vorgetragen und auch sonst nichts ersichtlich ist.

    Eine mit Mehrheit zu beschließende modernisierende Instandsetzung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die vorhandene Antennenanlage reparaturbedürftig ist und wegen der ungünstigen Lage des Gebäudes selbst durch deren vollständige Erneuerung kein ausreichender Fernsehempfang gewährleistet werden kann (OLG Hamburg OLGZ 1991, 295, 297 = NJW-RR 1991, 1119; KG WE 1992, 109).

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97
    Rn. 41 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassung gerichts gehören zum verfassungsrechtlich geschützten Informationsinteresse des Wohnungsnutzers (Mieter, Wohnungseigentümer) nicht nur der Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme der "ARD" und des "ZDF", sondern darüber hinaus die üblicherweise mit Hilfe des Breitbandkabels zu empfangenden Privatsender, zu denen insbesondere "RTL" und "Sat 1" gehören (vgl. BVerfGE 90, 27, 31 ff. = NJW 1994, 1147 = WE 1994, 205; Kammerbeschlüsse: NJW 1993, 1252, 1253; NJW 1995, 1665, 1666).

    Nach der zum Mietrecht ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 90, 27, 31 ff.= NJW 1994, 1147 = WE 1994, 205), die durch eine Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf das Wohnungseigentumsrecht ausgedehnt worden ist (NJW 1995, 1665, 1666), hat eine fallbezogene Abwägung stattzufinden, die auch den Grundrechten des Wohnungseigentümers, der den Satellitenempfang als Kommunikationsmittel nutzen will (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG), hinreichend Rechnung tragen muß.

  • BVerfG, 10.03.1993 - 1 BvR 1192/92

    Informationsfreiheit und Anspruch auf Parabolantenne bei Kabelanschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97
    Rn. 41 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassung gerichts gehören zum verfassungsrechtlich geschützten Informationsinteresse des Wohnungsnutzers (Mieter, Wohnungseigentümer) nicht nur der Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme der "ARD" und des "ZDF", sondern darüber hinaus die üblicherweise mit Hilfe des Breitbandkabels zu empfangenden Privatsender, zu denen insbesondere "RTL" und "Sat 1" gehören (vgl. BVerfGE 90, 27, 31 ff. = NJW 1994, 1147 = WE 1994, 205; Kammerbeschlüsse: NJW 1993, 1252, 1253; NJW 1995, 1665, 1666).

    Wegen aller Einzelheiten des dazu entwickelten verfassungsrechtlichen Maßstabes wird auf die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sowie die daran anschließenden Kammerbeschlüsse (NJW 1993, 1252, 1253; NJW 1995, 1665, 1666) Bezug genommen.

  • OLG Celle, 22.11.1992 - 4 W 47/92

    Zulässigkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97
    Hierbei ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. BayObLGZ 1988 271, 273; NJW-RR 1992, 330, 331; OLG Celle WuM 1993, 89, 90), daß zur Instandhaltung und Instandsetzung auch eine Ersatzbeschaffung, die dem derzeitigen technischen Standard entspricht, selbst wenn sie zu einer Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustand führt, oder eine sinnvolle Modernisierung gehören kann, die die Vorteile neuerer technischer Entwicklungen nutzt.

    Dabei muß, wenn an sich eine Reparatur oder Erneuerungsmaßnahme ansteht, die modernisierende oder nur verändernde Maßnahme nicht einmal der allein übliche Weg zur Behebung aufgetretener Mängel sein (Senat, Beschluß vorn 04. Februar 1997 - 15 W 335/96 - OLG Celle WuM 1993, 89, 90; BayObLG …

  • OLG Hamburg, 14.01.1991 - 2 W 54/89

    Wohnungseigentum: Stimmenmehrheit bei Beschluß über eine Maßnahme der …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97
    2 Z 43/91">NJW-RR 1992, 664; KG WE 1992, 109; OLG Hamburg OLGZ 1991, 295, 297; OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 1041; Bärmann/Merle, a.a.O., § 21 Rdn. 137, § 22 Rdn. 62 f.).

    Eine mit Mehrheit zu beschließende modernisierende Instandsetzung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die vorhandene Antennenanlage reparaturbedürftig ist und wegen der ungünstigen Lage des Gebäudes selbst durch deren vollständige Erneuerung kein ausreichender Fernsehempfang gewährleistet werden kann (OLG Hamburg OLGZ 1991, 295, 297 = NJW-RR 1991, 1119; KG WE 1992, 109).

  • BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94

    Zum Interesse eines im Ausland geborenen Wohnungseigentümers, der die deutsche …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97
    Hierüber besteht in der Rechtsprechung und der Literatur auch kein Streit (vgl. unter anderem BayObLGZ 1991, 296, 298 = NJW-RR 1992, 16; NJW 1995, 337; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274; NJW 1994, 1163, 1164; OLG Celle NJW-RR 1994, 977, 978;… Bärmann/Merle, a.a.O., § 22 Rdn. 184).

    Die vom Landgericht vorgenommene Würdigung entspricht einer Rechtsprechung, die das BayObLG für eine ähnlich gelagerte Fallgestaltung entwickelt hat (vgl. NJW 1995, 337, 338).

  • OLG Hamm, 22.10.1991 - 15 W 261/91
    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97
    Hierbei ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. BayObLGZ 1988 271, 273; NJW-RR 1992, 330, 331; OLG Celle WuM 1993, 89, 90), daß zur Instandhaltung und Instandsetzung auch eine Ersatzbeschaffung, die dem derzeitigen technischen Standard entspricht, selbst wenn sie zu einer Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustand führt, oder eine sinnvolle Modernisierung gehören kann, die die Vorteile neuerer technischer Entwicklungen nutzt.
  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91

    Anspruch auf Installation einer Parabolantenne

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97
    Hierüber besteht in der Rechtsprechung und der Literatur auch kein Streit (vgl. unter anderem BayObLGZ 1991, 296, 298 = NJW-RR 1992, 16; NJW 1995, 337; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274; NJW 1994, 1163, 1164; OLG Celle NJW-RR 1994, 977, 978;… Bärmann/Merle, a.a.O., § 22 Rdn. 184).
  • OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93

    Parabolantenne als bauliche Veränderung; Anspruch auf Zustimmung der …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97
    Hierüber besteht in der Rechtsprechung und der Literatur auch kein Streit (vgl. unter anderem BayObLGZ 1991, 296, 298 = NJW-RR 1992, 16; NJW 1995, 337; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274; NJW 1994, 1163, 1164; OLG Celle NJW-RR 1994, 977, 978;… Bärmann/Merle, a.a.O., § 22 Rdn. 184).
  • OLG Hamm, 04.12.1992 - 15 W 324/92

    Zustimmungsbedürftigkeit der Anbringung einer Parabolantenne auf dem Dach einer …

  • OLG Düsseldorf, 02.12.1992 - 3 Wx 159/92

    Wohnungseigentum: Duldungspflicht der Miteigentümer bei Anbringung einer …

  • BayObLG, 24.08.1988 - BReg. 2 Z 26/88

    Umrüsten einer Zentralheizungsanlage als ordnungsgemäße Instandhaltung und …

  • OLG Karlsruhe, 28.06.1989 - 4 W 127/88

    WEG-Verwalter im Beschlussanfechtungsverfahren als notweniger Beteiligter; Streit …

  • OLG Düsseldorf, 12.11.1993 - 3 Wx 333/93
  • BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98

    Abwägen der Interessen, wenn die Gesamtheit der Wohnungseigentümer von einem …

    Dies wird von der Antragstellerin auch nicht in Frage gestellt und entspricht im übrigen der allgemeinen Meinung in der Rechtsprechung (vgl. z.B. BayObLGZ 1991, 296/298; BayObLG WuM 1995, 224/225; OLG Frankfurt ZMR 1997, 607; OLG Hamm ZMR 1998, 188/190).

    Die Rechtsprechung der Fachgerichte ist dem gefolgt (BayObLG WuM 1995, 224 ; OLG Stuttgart WuM 1996, 177 ; OLG Frankfurt ZMR 1997, 607; OLG Hamm ZMR 1998, 188).

  • BayObLG, 29.01.1999 - 2Z BR 135/98

    Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts der …

    Mit diesen Empfangsmöglichkeiten, die nicht hinter denen über ein Breitbandkabel zurückstehen, ist dem grundrechtlich geschützten Informationsinteresse der Antragstellerin in ausreichendem Maße Rechnung getragen; es gilt hier das gleiche wie bei anderen deutschen Wohnungseigentümern, die an das Breitbandkabel angeschlossen sind (vgl. BVerfG NJW 1993, 1252 f.; 1994, 1147 f.; BayObLGZ 1998, 173/175 f.; OLG Hamm NJW 1993, 1276 f.; ZMR 1998, 188 f.; OLG Frankfurt ZMR 1997, 67 f.; OLG Köln WuM 1996, 292 ).

    Dem Informationsbedürfnis der Antragstellerin ist, wie bereits ausgeführt, im Rahmen der Abwägung mit den entgegenstehenden Interessen der Gemeinschaft durch die Möglichkeit zum einwandfreien Empfang der UKW-Programme auch für den Bereich des Hörfunks ausreichend Rechnung getragen (vgl. OLG Hamm ZMR 1998, 188/190).

  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 92/00

    Recht auf Installation einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts auf …

    Ein derartiges Interesse wiegt naturgemäß ungleich geringer als das eines Ausländers, seine Kontakte zur Heimat zu pflegen und aufrechtzuerhalten (siehe auch OLG Hamm ZMR 1998, 188/190).
  • LG Kaiserslautern, 11.05.2005 - 3 S 28/05

    Wohnraummiete: Untersagung einer Parabolantenne nach Installation einer …

    Bei deutschen Spätaussiedlern aus dem polnischen Sprachraum wird teilweise ein Recht auf Empfang von polnischen Sendern gänzlich abgelehnt (OLG Hamm MDR 1998, 527).
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