Rechtsprechung
| BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 5/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 43; FGG § 20 a
Rechtsschutzinteresse; Wegfall; Beschlußanfechtung; Wohnungseigentum; Veräußerung; Rechtsnachfolger - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; FGG § 20a
Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses nach Veräußerung des Wohnungseigentums - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dachau - 4 UR 5/92
- LG München II - 6 T 5835/94
- BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 5/98
Papierfundstellen
- NZM 1998, 527
- ZMR 1998, 447
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90
Wirksamkeit der Bestellung zum Verwalter durch Eigentümerversammlung
Auszug aus BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 5/98
Der Übergang des Wohnungseigentums während des Verfahrens führt daher grundsätzlich nicht zum Verlust des Rechts, gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG die Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen zu beantragen, weil der bisherige Wohnungseigentümer nunmehr in Verfahrensstandschaft auch die Rechte seines Rechtsnachfolgers wahrnimmt (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 531/532 m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 09.02.1983 - 4 W 97/82
Zustimmung zur Veräußerung von Teileigentum; Verweigerung aus wichtigem Grund; …
Auszug aus BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 5/98
Damit ist das Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers während des Verfahrens entfallen (vgl. BayObLG WuM 1994, 573; OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 133/139 f.; Bärmann/Merle WEG 7.Aufl. § 43 Rn.103). - BayObLG, 14.01.1993 - 2Z BR 120/92
Anspruch auf Entfernung einer Parabolantenne
Auszug aus BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 5/98
Dabei war vor allem der voraussichtliche Ausgang des Verfahrens ohne die Erledigung der Hauptsache zu berücksichtigen (vgl. BayObLG WuM 1993, 210 m.w.N.). - BayObLG, 06.06.1991 - BReg. 2 Z 67/91
- BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 115/99
Zuordnung von Innenfenstern und -türen im Sondereigentum stehender Räume; …
Im Wohnungseigentumsverfahren ist § 265 ZPO entsprechend anzuwenden; der bisherige Wohnungseigentümer kann die Rechte seinen Rechtsnachfolgers in Verfahrensstandschaft wahrnehmen (BayObLG NJW-RR 1991, 531/532 m.w.N.; BayObLG WuM 1998, 511 f.) Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Ungültigerklärung des angefochtenen Beschlusses für den Antragsteller keine Rechtsfolgen mehr auslöst und sein Rechtsnachfolger erklärt, daß er an der Fortführung des Verfahrens kein Interesse hat (…BayObLG aaO). - OLG München, 12.07.2005 - 32 Wx 51/05
Hinnehmbarer Nachteil bei Verringerung der Treppenbreite durch Einbau eines …
Die Antragsgegnerin zu 3 führt das Verfahren als gesetzliche Verfahrensstandschafterin im eigenen Namen für den Rechtsnachfolger weiter (BayObLG WuM 1998, 511/512 = ZMR 1998, 447 = NZM 1998, 527). - OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 89/06
Antragsänderung bei Erledigung der Hauptsache im Beschlussanfechtungsverfahren - …
- OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
Rechtsschutzinteresse des Alteigentümers
Mit der Veräußerung des Wohnungseigentums kann zwar das Rechtsschutzbedürfnis an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses entfallen, wenn die Ungültigerklärung des Beschlusses für den Antragsteller keinerlei Rechtsfolgen mehr auslöst und sein Rechtsnachfolger erklärt, dass er an der Fortführung des Verfahrens kein Interesse hat (BayObLG NZM 2000, 350; BayObLG WuM 1998, 511, 512). - AG Dortmund, 31.05.2023 - 514 C 25/21
Nach Randale gibt es keine Versammlung mehr!
Hinsichtlich des zu prüfenden Rechtsschutzbedürfnisses ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der veräußernde Wohnungseigentümer an der entsprechenden Beschlussklage noch ein rechtliches Interesse hat (KG ZWE 2000, 274, 275; Bayerisches Oberstes Landesgericht ZMR 1998, 447; OLG Karlsruhe, OLGZ 1985, 133, 139;… Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 3. Aufl. 2021, § 44 Rdnr. 22). - BayObLG, 12.04.2002 - 2Z BR 173/01
Veräußerung eines Wohnungserbbaurechts - Rechtsschutzinteresse an …
Nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. WuM 1998, 511 m. w. N.), der sich die Literatur weitgehend angeschlossen hat (…Niedenführ/Schulze WEG 5. Aufl. vor §§ 43 ff. Rn. 105;… Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 569;… Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 43 Rn. 103;… Staudinger/Wenzel WEG Vorbem zu §§ 43 ff. Rn. 64 und § 43 Rn. 43), entfällt das Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses mit der Veräußerung des Wohnungseigentums unbeschadet des Fortbestands der Verfahrensführungsbefugnis entsprechend § 265 ZPO, wenn der Beschluss für den Antragsteller keinerlei Rechtsfolgen mehr auslösen kann und sein Rechtsnachfolger erklärt, dass er an der Fortführung des Verfahrens kein Interesse hat. - LG Konstanz, 20.12.2006 - 62 T 26/06
Errichtung einer Garage
2 Z 104/87">1988, 847; WuM 1998, 511; WE 1999, 428; ZMR 2000, 241, 242; OLG Hamburg WuM 2003, 104; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 14; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 622). - BayObLG, 19.08.1999 - 2Z BR 62/99
Rechtsschutzinteresse nach Veräußerung eines Wohneigentums
Mit der Veräußerung eines Wohnungseigentums kann zwar das Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses entfallen, wenn die Ungültigerklärung des Beschlusses für den Antragsteller keinerlei Rechtsfolgen mehr auslöst und sein Rechtsnachfolger erklärt, daß er an der Fortführung des Verfahrens kein Interesse hat (BayObLG WuM 1998, 511 ).
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