Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 18.08.1998 - 8 W 188/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- ZMR 1998, 802
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Celle, 22.08.2006 - 4 W 101/06
Verwirkung des Anspruchs auf Zustimmung zu einer der Teilungserklärung …
Sofern die Wohnungseigentümer formlos konkludent oder ausdrücklich einer von der Teilungserklärung abweichenden Nutzung von Räumen zustimmen, begeben sie sich mit Bindungswirkung zu Lasten der jeweiligen Rechtsnachfolger des Rechts, die von der Teilungserklärung abweichende Nutzung zu unterbinden, selbst wenn die anderslautende Vereinbarung nicht aus dem Wohnungsgrundbuch ersichtlich ist (vgl. OLG Stuttgart ZMR 1998, 802). - OLG Frankfurt, 10.03.2006 - 24 U 31/06
Verwirkung des Anspruchs des Rechtsnachfolgers eines Grundstückseigentümers auf …
Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche aus § 1004 BGB sind grundsätzlich wie alle subjektiven Rechte "verwirkbar" (OLG Köln NJW-RR 1998, 1625;… Palandt-Bassenge, BGB, 65. Aufl. 2006; vgl. auch OLG Stuttgart ZMR 1998, 802).Rechtsnachfolger können das Recht nicht frei von der mit seiner Verwirkungen begründeten Belastung erwerben (OLG Köln NJW-RR 1998, 1625; OLG Stuttgart ZMR 1998, 802; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1991, 1041).
- OLG Stuttgart, 13.03.2001 - 8 W 70/00
Nutzung nicht genehmigter Dachwohnungen
Diese Zustimmung der Rechtsvorgänger steht nicht nur einem Anspruch der Antragsteller auf Beseitigung der baulichen Änderung bzw. Wiederherstellung es der (gültigen) Teilungserklärung entsprechenden Zustands entgegen - wie die Antragsteller selbst nicht verkennen -, sondern auch einem Anspruch auf Nutzungsunterlassung (deutlich zB OLG Hamm FGPrax 1996, 92 = WE 1996, 351; OLGZ 1991, 418 = NJW-RR 1991, 910; BayObLG NJW-RR 1993, 1165; ZMR 1995, 495; ZMR 1998, 359 (ebenfalls DG-Ausbau); OLG Köln WE 1998, 236; KG OLGZ 1989, 305 = NJW-RR 1989, 976; ebenso zB Senatsbeschluss 8 W 188/98 v. 18.8.1998, ZMR 1998, 8021803 - ebenfalls DG-Ausbau - und 8 W 466/96 v. 6.3.1998 (unveröff); vgl. auch Staudinger/Bub, BGB 12. Bearb./WEG, Rn 53;… Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl., § 22 Rn 100a;… Niedenführ/Schulze, WEG 5. Aufl., Rn 12, je zu § 22).
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