Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 08.06.2001 - 24 U 198/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
BGB § 713; ; BGB § 558 Abs. 1; ; BGB § 708 Ziff. 10; ; BGB § 546 Abs. 2
- RA Kotz
Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Mietrecht
- prewest.de
§ 558 BGB a.F.
Verjährungsbeginn - Feststellungszeitpunkt der Verschlechterungen - Insekten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 713 § 558 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 546 Abs. 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verjährung ; Mietsache; Ersatzanspruch; Erkennbarkeit eines Schadens; Verschlechterung; Bestimmungsgemäße Benutzbarkeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verjährungsfrist beginnt mit Rückgabe einer gemieteten Sache
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 28.06.2000 - 2 O 126/00
- OLG Frankfurt, 08.06.2001 - 24 U 198/00
Papierfundstellen
- ZMR 2001, 707
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.11.1991 - XII ZR 216/90
Verjährung von Vermieterersatzansprüchen bei Auswechslung des untervermietenden …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2001 - 24 U 198/00
nur dort verwendet worden, wo es um die Frage ging, ob die Verjährung schon vor dem Zeitpunkt der Rückgabe anlaufen konnte, weil der Vermieter schon vorher Gelegenheit hatte, die Mietsache in aller Ruhe und Gründlichkeit zu besichtigen (BGH NJW 2000, 3205; 1992, 687; 1991, 2418;… MüKo-Voelkow, BGB, 4. Aufl. 2000, § 558 Rz. 13;… Staudinger-Emmerich, BGB, 13 Aufl. 1993 ff., § 558 Az. 41;… Palandt-Weidenkaff, BGB, 60. Aufl. 2001, § 558 Rz. 11).
- OLG Koblenz, 21.10.2013 - 5 U 507/13
Zeitpunkt der Rückgabe eines zur Kiesausbeutung überlassenen und vom Pächter …
Der Zeitpunkt der Zurückerlangung ist auch dann maßgebend, wenn der Schaden zu diesem - oder einem späteren - Zeitpunkt nicht erkennbar war (OLG Frankfurt GuT 2002, 81). - LG Frankenthal, 07.08.2025 - 7 O 407/21
Verjährungsvorschriften des Mietrechts gemäß § 548 Abs. 1 BGB
(cc) Nicht maßgeblich ist zudem der Einwand der Klägerin, sie habe nicht die Möglichkeit zur Kontrolle der Infrastruktur, denn nach ständiger ober- und höchstrichterlicher Rechtsprechung ist für die Frage des Anlaufens und des Ablaufens der Verjährungsfrist irrelevant, ob der Vermieter innerhalb der Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB tatsächlich Kenntnis von seinen Ansprüchen erlangt (BGH NJW-RR 2001, 194; OLG Frankfurt ZMR 2001, 707). - OLG Düsseldorf, 30.04.2026 - 10 U 104/25
Wann beginnt die Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des Vermieters?
Die Verjährung beginnt auch dann mit dem Rückerhalt der Mietsache, wenn der Vermieter die Veränderungen oder Verschlechterungen erst später erkennt; auf die Offensichtlichkeit des Mangels kommt es nicht an (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 8. Juni 2001 - 24 U 198/00, BeckRS 2001, 30185364).
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