Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 16 - Gesellschaft (§§ 705 - 740) |
Zitiervorschläge
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§ 705Inhalt des Gesellschafts-
vertrags § 706Beiträge der Gesellschafter § 707Erhöhung des vereinbarten Beitrags § 707dVerordnungs-
ermächtigung § 708Haftung der Gesellschafter § 709Gemeinschaftliche Geschäftsführung § 710Übertragung der Geschäftsführung § 711Widerspruchsrecht § 712Entziehung und Kündigung der Geschäftsführung § 713Rechte und Pflichten der geschäftsführenden Gesellschafter § 714Vertretungsmacht § 715Entziehung der Vertretungsmacht § 716Kontrollrecht der Gesellschafter § 717Nichtübertragbarkeit der Gesellschafterrechte § 718Gesellschafts-
vermögen § 719Gesamthänderische Bindung § 720Schutz des gutgläubigen Schuldners § 721Gewinn- und Verlustverteilung § 722Anteile am Gewinn und Verlust § 723Kündigung durch Gesellschafter § 724Kündigung bei Gesellschaft auf Lebenszeit oder fortgesetzter Gesellschaft § 725Kündigung durch Pfändungs-
pfandgläubiger § 726Auflösung wegen Erreichens oder Unmöglichwerdens des Zweckes § 727Auflösung durch Tod eines Gesellschafters § 728Auflösung durch Insolvenz der Gesellschaft oder eines Gesellschafters § 729Fortdauer der Geschäftsführungs-
befugnis § 730Auseinandersetzung; Geschäftsführung § 731Verfahren bei Auseinandersetzung § 732Rückgabe von Gegenständen § 733Berichtigung der Gesellschafts-
schulden; Erstattung der Einlagen § 734Verteilung des Überschusses § 735Nachschusspflicht bei Verlust § 736Ausscheiden eines Gesellschafters, Nachhaftung § 737Ausschluss eines Gesellschafters § 738Auseinandersetzung beim Ausscheiden § 739Haftung für Fehlbetrag § 740Beteiligung am Ergebnis schwebender Geschäfte
vertrags § 706Beiträge der Gesellschafter § 707Erhöhung des vereinbarten Beitrags § 707dVerordnungs-
ermächtigung § 708Haftung der Gesellschafter § 709Gemeinschaftliche Geschäftsführung § 710Übertragung der Geschäftsführung § 711Widerspruchsrecht § 712Entziehung und Kündigung der Geschäftsführung § 713Rechte und Pflichten der geschäftsführenden Gesellschafter § 714Vertretungsmacht § 715Entziehung der Vertretungsmacht § 716Kontrollrecht der Gesellschafter § 717Nichtübertragbarkeit der Gesellschafterrechte § 718Gesellschafts-
vermögen § 719Gesamthänderische Bindung § 720Schutz des gutgläubigen Schuldners § 721Gewinn- und Verlustverteilung § 722Anteile am Gewinn und Verlust § 723Kündigung durch Gesellschafter § 724Kündigung bei Gesellschaft auf Lebenszeit oder fortgesetzter Gesellschaft § 725Kündigung durch Pfändungs-
pfandgläubiger § 726Auflösung wegen Erreichens oder Unmöglichwerdens des Zweckes § 727Auflösung durch Tod eines Gesellschafters § 728Auflösung durch Insolvenz der Gesellschaft oder eines Gesellschafters § 729Fortdauer der Geschäftsführungs-
befugnis § 730Auseinandersetzung; Geschäftsführung § 731Verfahren bei Auseinandersetzung § 732Rückgabe von Gegenständen § 733Berichtigung der Gesellschafts-
schulden; Erstattung der Einlagen § 734Verteilung des Überschusses § 735Nachschusspflicht bei Verlust § 736Ausscheiden eines Gesellschafters, Nachhaftung § 737Ausschluss eines Gesellschafters § 738Auseinandersetzung beim Ausscheiden § 739Haftung für Fehlbetrag § 740Beteiligung am Ergebnis schwebender Geschäfte
Rechtsprechung zu § 708 BGB
214 Entscheidungen zu § 708 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 24.09.2013 - II ZR 391/12
Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen der eingeschränkten Haftung der ...
- OLG Köln, 15.10.2020 - 4 U 82/19
- BGH, 22.09.2020 - II ZR 141/19
Bewirken der vorbehaltlosen Entlastung des Komplementärs einer GmbH & Co. KG ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 23.05.2019 - 5 U 21/18
Verstoß gegen gesellschaftliche Treuepflicht durch Entlastungsbeschlüsse
- OLG Frankfurt, 23.05.2019 - 5 U 21/18
- BGH, 19.01.2021 - VI ZR 210/18
Haftung der Eltern bei nicht ausreichender Aufsicht über ihr Kind
- BGH, 15.12.2020 - VI ZR 224/20
Beschränkung der Haftung des Vaters auf die Verletzung eigenüblicher Sorgfalt; ...
- BGH, 11.09.2018 - II ZR 161/17
Überschreitung der Geschäftsführungsbefugnis durch den Außengesellschafter einer ...
- BGH, 20.12.1966 - VI ZR 53/65
Sorgfaltspflichten des Gesellschafters beim Lenken eines Kfz
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 09.02.2017 - 3 C 9.15
Aufrechnung; Baudurchführung; Erfüllungsgehilfe; Haftung; Kostenmasse; ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 708 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Verpflichtung zur Leistung
- § 277 (Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten)