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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 178/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4543
BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 178/01 (https://dejure.org/2002,4543)
BayObLG, Entscheidung vom 20.03.2002 - 2Z BR 178/01 (https://dejure.org/2002,4543)
BayObLG, Entscheidung vom 20. März 2002 - 2Z BR 178/01 (https://dejure.org/2002,4543)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 4; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 4; BGB § 242
    Treu und Glauben bei Anspruch auf erstmalige Herstellung eines den Plänen entsprechenden Zustands

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzumutbare Herstellung des vertraglichen Bauzustandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentümer einer Wohnanlage; Rückbau von Fenstern; Unzumutbarkeit; Beseitigungsanspruch; Störung ; Verpflichtung zur Duldung; Sondernutzungsbereich

Verfahrensgang

  • AG Miesbach - 4 UR II 24/00
  • LG München II - 6 T 2459/01
  • BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 178/01

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 685
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 20.11.1987 - BReg. 2 Z 91/87
    Auszug aus BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 178/01
    Das ist dann der Fall, wenn die Antragsgegner sich beim Gebrauch ihres Eigentums innerhalb der Grenzen des § 14 Nr. 1 WEG halten (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 587 f.).

    Ein Nachteil im Sinn von § 114 Nr. 1 WEG kann im übrigen nicht bereits aus dem Umstand hergeleitet werden, dass eine bestimmte bauliche Gestaltung dem Aufteilungsplan widerspricht (vgl. BGH NJW 2001, 1212 f.; BayObLG NJW-RR 1988, 587 f.).

    Ein solcher Anspruch besteht seinem Wesen nach nur darin, dass der Zustand auf Kosten der Gemeinschaft hergestellt wird (BayObLG NJW-RR 1988, 587 f.).

  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 178/01
    Ein Nachteil im Sinn von § 114 Nr. 1 WEG kann im übrigen nicht bereits aus dem Umstand hergeleitet werden, dass eine bestimmte bauliche Gestaltung dem Aufteilungsplan widerspricht (vgl. BGH NJW 2001, 1212 f.; BayObLG NJW-RR 1988, 587 f.).
  • BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 66/99

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Anträgen in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 178/01
    Ein Wohnungseigentümer kann daher die Herstellung eines den Plänen entsprechenden Bauzustandes dann nicht verlangen, wenn dies dem Anspruchsgegner bei Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist (BayObLG NZM 2000, 515).
  • LG München I, 21.08.2009 - 36 T 11136/08

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Beschlussfassung über Sanierungsmaßnahmen: …

    Zwar findet der Anspruch auf erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands seine Grenze in dem Rechtsgedanken des § 242; danach ist der Anspruch nicht gegeben, wenn dessen Erfüllung den Antragsgegnern bei Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist (st. Rspr., BayObLG, NZM 2000, 515; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20.3.2002, Az.: 2 Z BR 178/01; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 4.3.2004, Az.: 2 Z BR 232/03).
  • KG, 18.09.2002 - 24 W 89/01

    Verjährung des Herausgabeanspruches betreffend Sondereigentum

    Auch ein Anspruch auf erstmalige Herstellung des ordnungsmäßigen Zustandes der Wohnungseigentumsanlage unterliegt der Verwirkung (vgl. BayObLG WE 1997, 76; WuM 1996, 491; ZMR 2002, 685).
  • LG Stuttgart, 10.06.2020 - 19 S 11/18

    Feststellungsinteresse und Aktivlegitimation bei WEG-Gartenumgestaltung

    Rn. 56 Hierbei gilt, dass jeder Wohnungseigentümer von den übrigen Wohnungseigentümern - nicht hingegen vom Verband Wohnungseigentümergemeinschaft - nach § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG eine Mitwirkung bei der Herstellung eines erstmaligen ordnungsmäßigen Zustandes verlangen kann (st. Rspr.: BGH NJW-RR 2017, 1042; NJW 2016, 473; NJW 2015, 2027; KG ZMR 2003, 375; BayObLG ZMR 2002, 685; LG München I ZMR 2010, 67).
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