Rechtsprechung
| OLG Köln, 04.12.2002 - 16 Wx 180/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 22
Änderung des Trittschalls durch Veränderung des Bodenbelages - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zum Recht des Wohnungseigentümers zur Änderung des Fußbodenbelages in seinem Sondereigentum; Zur Definition der Anforderung des Schallschutzes bei Austausch eines Teppichbodens gegen Parkettbelag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Trittschallschutzverschlechterung ist bauliche Veränderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Änderung nur mit Zustimmung
Verfahrensgang
- AG Siegburg - 3 II 149/01
- AG Siegburg - 3 II 184/00
- LG Bonn, 12.07.2002 - 8 T 13/02
- OLG Köln, 04.12.2002 - 16 Wx 180/02
- LG Bonn, 25.11.2003 - 8 T 13/02
- OLG Köln, 20.02.2004 - 16 Wx 240/03
- OLG Köln, 19.03.2004 - 16 Wx 240/03
Papierfundstellen
- ZMR 2003, 704
- BauR 2003, 935 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 09.10.2000 - 16 Wx 102/00
Herstellung eines ausreichenden Schallschutzes in Eigentumswohnanlage
Auszug aus OLG Köln, 04.12.2002 - 16 Wx 180/02
Es kann grundsätzlich der Schallschutz verlangt werden, der im Zeitpunkt der Begründung des Wohnungseigentums bestand, wobei allerdings bei bestehendem unzureichendem Schallschutz Abhilfe von einem bestimmten Sondereigentümer nur insoweit begehrt werden kann, als dieser eine die Situation verschlechternde Maßnahme durchgeführt hat (vgl. Beschluss des Senates vom 09.10.2000 - 16 Wx 102/00 in NZM 2001, 135 f). - OLG Köln, 14.11.1997 - 16 Wx 275/97
Verpflichtung zu besonderen Schallschutzmaßnahmen innerhalb der …
Auszug aus OLG Köln, 04.12.2002 - 16 Wx 180/02
Es ist deshalb zur Definition der Anforderung des Schallschutzes nicht auf die maßgeblichen DIN-Vorschriften abzustellen, die nur einen Mindeststandard sichern, sondern Maßstab ist ausschließlich das in der konkreten Wohnungseigentumsanlage vorhandene bauliche Niveau (vgl. Beschluss des Senats 14.11.1997 - 16 Wx 275/97).
- KG, 19.03.2007 - 24 W 317/06
Wohnungseigentumsrecht: Haftung eines Wohnungseigentümers wegen …
Überschreitet ein Wohnungseigentümer den zulässigen Gebrauch, indem er - etwa durch Vornahme baulicher oder sonstiger Veränderungen - eine die Grenze des § 14 Nr. 1 WEG übersteigende Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer verursacht, setzt er sich als Handlungsstörer Ansprüchen gemäß §§ 15 Abs. 3 WEG, 1004 Abs. 1 BGB aus, die auf Unterlassung oder Beseitigung des Zustands gerichtet sein können, der die Einhaltung der von § 14 Nr. 1 WEG auferlegten Verpflichtung verhindert (…BayObLG NJW-RR 2002, 660, Rdnr. 10 nach juris;… BayObLG WuM 2003, 481 (LS), Rdnr. 14 nach juris;… OLG Düsseldorf ZMR 2002, 69, Rdnr. 16 nach juris;… OLG Köln WuM 2001, 37, Rdnr. 5 nach juris; OLG Köln ZMR 2003, 704, Rdnr. 6 nach juris;… OLG Stuttgart WuM 1994, 390, Rdnr. 9 nach juris;… Pick in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., 2003, § 13 Rdnr. 190). - OLG Köln, 20.02.2004 - 16 Wx 240/03
Überprüfung der Feststellung des Tatrichters auf Rechtsfehler; Ausreichende …
Die Gegenvorstellung der Antragstellerin vom 11.12.2003 gegen den Beschluss des Senats vom 04.12.2002 - 16 Wx 180/02 - wird zurückgewiesen.
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