Rechtsprechung
| AG Leipzig, 29.03.2004 - 163 C 11776/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abrechnung der Betriebskosten anhand tatsächlich angefallener Kosten; Anspruch aus Betriebskostenabrechnung; Zulässigkeit von Schätzungen der angefallenen Posten in Ausnahmefällen; Abrechnung auf Schätzungsbasis als formaler Verstoß gegen grundlegende ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Papierfundstellen
- ZMR 2004, 595
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Rechtsprechung
| AG Pinneberg, 05.03.2004 - 66 C 272/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Betriebskostennachzahlung, Mietzahlung sowie Zahlung von Kopierkosten; Zurückbehaltungsrecht wegen nicht vertragsgemäßer Betriebskostenabrechnungen; Vertragsgemäßheit eines Verteilerschlüssels bei Mietabrechnungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Papierfundstellen
- NZM 2005, 16 (Ls.)
- ZMR 2004, 595
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- LG Itzehoe, 09.12.2003 - 1 S 250/03
Fälligkeit von Betriebskostennachzahlungen bei mangelnder ordnungsgemäßer …
Auszug aus AG Pinneberg, 05.03.2004 - 66 C 272/03
Darüber hinaus kann sie ausnahmsweise dann zugelassen werden, wenn einer hausbezogenen Kostenerhebung faktische oder jedenfalls unzumutbare technische Hindernisse entgegenstehen (siehe LG Itzehoe, ZMR 2004, 198).Bei dieser Beschreibung kann der Mieter grundsätzlich davon ausgehen, dass bei der Betriebskostenabrechnung die Kosten des Gesamtobjekts im Verhältnis zur einzelnen Wohnung zugrunde gelegt werden (vgl. LG Köln WuM 1991, 281; LG Itzehoe, ZMR 2004, 198).
Gerade diese Regelung stellt ein Argument dafür dar, dass Wirtschaftseinheiten grundsätzlich einer Vereinbarung bedürfen (LG Itzehoe, ZMR 2004, 198).
Darüber hinaus können sie nur ausnahmsweise dann zugelassen werden, wenn einer hausbezogenen Kostenerhebung faktische oder jedenfalls unzumutbare technische Hindernisse entgegenstehen, wie z.B. bei gemeinsamen Versorgungsanschluss mehrerer gleichartiger Häuser oder gemeinsam genutzten Anlagen (LG Itzehoe, ZMR 2004, 198).
- BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90
Verjährung einer Heizkostennachforderung
Auszug aus AG Pinneberg, 05.03.2004 - 66 C 272/03
Ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Betriebskostenvorschüsse kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn Vermieter innerhalb der Jahresfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB) überhaupt nicht abgerechnet hat (vgl. BGH, WuM 1991, 150, 151). - AG Aachen, 29.01.2003 - 80 C 424/02
Angemessenheit der Höhe von Kopierkosten im Falle einer zur Prüfung angeforderten …
Auszug aus AG Pinneberg, 05.03.2004 - 66 C 272/03
Laut Rechtsprechung sind Kopierkosten lediglich in Höhe von 0, 25 EUR angemessen (AG Aachen, WuM 2003, 220; LG Hamburg, WuM 2000, 197 [0,50 DM]). - LG Hamburg, 08.02.2000 - 316 S 168/99
Auszug aus AG Pinneberg, 05.03.2004 - 66 C 272/03
Laut Rechtsprechung sind Kopierkosten lediglich in Höhe von 0, 25 EUR angemessen (AG Aachen, WuM 2003, 220; LG Hamburg, WuM 2000, 197 [0,50 DM]). - LG Köln, 31.01.1991 - 1 S 313/90
Auszug aus AG Pinneberg, 05.03.2004 - 66 C 272/03
Bei dieser Beschreibung kann der Mieter grundsätzlich davon ausgehen, dass bei der Betriebskostenabrechnung die Kosten des Gesamtobjekts im Verhältnis zur einzelnen Wohnung zugrunde gelegt werden (vgl. LG Köln WuM 1991, 281; LG Itzehoe, ZMR 2004, 198).
- LG Berlin, 12.07.2013 - 65 S 141/12
Nebenkostenabrechnung: Anforderungen an die Wirksamkeit?
Ob zu den formellen Voraussetzung darüber hinaus zumindest eine allgemein gehaltene Einleitung gehört, weshalb die ausgelesenem Verbrauchswerte noch mit Umrechnungsfaktoren multipliziert werden müssen (vgl. AG Pinneberg, NZM 2005, 16) kann vorliegend dahinstehen, da ein entsprechender Hinweis, wonach der B-Faktor die Wärmeleistung des Heizkörpers und den Wärmeübergang zwischen Heizkörperoberfläche und dem Messgerät bestimmt, in der streitgegenständlichen Heizkostenabrechnung enthalten ist. - LG Itzehoe, 30.10.2009 - 9 S 20/08
Wohnraummiete: Stillschweigend Umstellung einer Bruttokaltmiete auf eine …
In der Rechtsprechung werden Zeiträume von drei Jahren (LG Heilbronn NZM 2004, 459), fünf Jahren (LG Münster NZM 2004, 459), sechs Jahren (AG Pinneberg, ZMR 2005, 371) sowie acht Jahren (AG Pinneberg NZM 2005, 16 = ZMR 2004, 595) Jahren vertreten. - AG Pinneberg, 20.08.2004 - 66 C 360/03
Anspruch auf Nachzahlung von Betriebskosten im Zusammenhang mit der Vermietung …
Bei dieser Beschreibung kann der Mieter grundsätzlich davon ausgehen, dass bei der Betriebskostenabrechnung die Kosten des Gesamtobjekts im Verhältnis zur einzelnen Wohnung zu Grunde gelegt werden (LG Köln, WuM 1991, 281; LG Itzehoe, ZMR 2004, 198 [LG Itzehoe 09.12.2003 - 1 S 250/03] ; AG Pinneberg, ZMR 2004, 595, 596) [AG Pinneberg 05.03.2004 - 66 C 272/03] .Allerdings ist die Bildung einer Wirtschaftseinheit auch ohne eine entsprechende vertragliche Regelung ausnahmsweise dann zulässig, wenn einer hausbezogenen Kostenerhebung faktische oder jedenfalls unzumutbare technische Hindernisse entgegenstehen (LG Itzehoe 2004, 198, 199; 2003, 842, 843; AG Pinneberg, ZMR 2004, 595, 596) [AG Pinneberg 05.03.2004 - 66 C 272/03] .
Der Nichtabrechnung ist unter Umständen der Fall gleichzustellen, dass die Abrechnung dergestalt mangelhaft ist, dass hier eine unterbliebene Abrechnung gleichkommt, sie praktisch völlig wertlos ist (vgl. AG Pinneberg, ZMR 2004, 595 [AG Pinneberg 05.03.2004 - 66 C 272/03] ).
- AG Pinneberg, 20.08.2004 - 66 C 361/03
Betriebskostenabrechnung nach Wegfall der Preisbindung; Stillschweigende …
Allerdings ist die Bildung einer Wirtschaftseinheit auch ohne eine entsprechende vertragliche Regelung ausnahmsweise dann zulässig, wenn einer hausbezogenen Kostenerhebung faktische oder jedenfalls unzumutbare technische Hindernisse entgegenstehen (LG Itzehoe 2004, 198, 199; 2003, 842, 843; AG Pinneberg, ZMR 2004, 595, 596) [AG Pinneberg 05.03.2004 - 66 C 272/03] .Der Nichtabrechnung ist unter Umständen der Fall gleichzustellen, dass die Abrechnung dergestalt mangelhaft ist, dass sie einer unterbliebene Abrechnung gleichkommt, sie praktisch völlig wertlos ist (vgl. AG Pinneberg, ZMR 2004, 595 [AG Pinneberg 05.03.2004 - 66 C 272/03] ).
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