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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 04.03.2004

Rechtsprechung
   BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 274/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6854
BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 274/03 (https://dejure.org/2004,6854)
BayObLG, Entscheidung vom 10.03.2004 - 2Z BR 274/03 (https://dejure.org/2004,6854)
BayObLG, Entscheidung vom 10. März 2004 - 2Z BR 274/03 (https://dejure.org/2004,6854)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; WEG § 28 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 2 § 28 Abs. 3
    Rechtswirkung der Genehmigung der Jahresabrechnung - Vorgabe eines Kostenrahmens für Instandsetzungsmaßnahmen - Ordnungsmäßige Verwaltung bei Umstellung der Medienversorgung auf ein anderes System

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eigentümerbeschluss über die Genehmigung einer Jahresabrechnung; Umstellung der Medienversorgung; Witterungsgeführte Regelung einer Heizungsanlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 385
  • ZMR 2004, 606
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01

    Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen …

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 274/03
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats und allgemeiner Meinung, dass in die Jahresabrechnung alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einzustellen sind, ohne Rücksicht darauf, ob sie zu Recht getätigt wurden oder nicht (z.B. BayObLG NZM 2002, 531 m.w.N.).
  • BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 85/01

    Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen Verwalter bei umfangreichen …

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 274/03
    Bei größeren Instandsetzungsmaßnahmen ist der Verwalter grundsätzlich verpflichtet, Konkurrenzangebote einzuholen und den Wohnungseigentümern vorzulegen (BayObLG NZM 2002, 564/566).
  • BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 82/02

    Haftung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage bei Ablauf von …

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 274/03
    Einen solchen Inhalt könnte ein Eigentümerbeschluss über die Entlastung des Verwalters haben (vgl. BayObLG NZM 2003, 31 f.).
  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 171/01

    Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen ; Gewinn- und Verlustrechnung; Zahlungen auf die …

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 274/03
    Die Genehmigung hat nur die rechnerische Richtigkeit der Abrechnung zum Gegenstand und enthält keine Billigung der vom Verwalter getätigten Ausgaben (BayObLG NZM 2002, 455 f.).
  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10

    Wohnungseigentum: Einstellung von unberechtigten Ausgaben des Verwalters in die …

    Die Genehmigung der Jahresabrechnungen durch die Wohnungseigentümerversammlung enthält keine konkludente Billigung der von dem Verwalter getätigten Ausgaben (vgl. BayObLG, NZM 2004, 385).
  • KG, 26.09.2005 - 24 W 123/04

    Wohnungseigentum: Sonderbelastungen einzelner Wohnungseigentümer in der …

    Die Gesamtabrechnung bleibt in diesen Fällen unberührt (KG NJW-RR 1992, 845; BayObLG NJW-RR 1992, 1431; NZM 2004, 385).

    In die Jahresgesamtabrechnungen sind alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einzustellen, ohne Rücksicht darauf, ob sie zu Recht getätigt worden sind (KG NJW-RR 1992, 845; BayObLG NJW-RR 1992, 1431; NZM 2004, 385).

  • OLG Zweibrücken, 23.06.2004 - 3 W 64/04

    Wohnungseigentumssache: Abstimmung über Angelegenheiten einer …

    Diese Frage hat lediglich Einfluss auf die Entlastung des Verwalters (dazu unten b)), die im Übrigen auch dann nicht erteilt werden kann, wenn er zu Lasten des Gemeinschaftskontos Ausgaben getätigt hat, die nicht die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums insgesamt betreffen und die deshalb in den Einzelabrechnungen nur auf die betroffenen Wohnungseigentümer umzulegen sind (vgl. zum Ganzen BGH NJW 1997, 2106, 2108; BayObLGZ 1992, 210, 212 f; BayObLG, Beschlüsse vom 5. Mai 1993 - 2 Z BR 29/93 - und vom 10. März 2004 - 2 Z BR 274/03 - sowie OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. November 1996 - 20 W 286/95 -, jeweils zitiert nach Juris; BayObLG ZMR 2000, 319, 320; OLG Hamburg ZMR 2003, 128, 129).
  • LG München I, 11.09.2014 - 1 T 15087/14

    Genehmigung der Jahresabrechnung entlastet nicht automatisch den Verwalter!

    Die Genehmigung der Jahresabrechnungen durch die Wohnungseigentümerversammlung enthält mithin keine konkludente Billigung der von dem Verwalter getätigten Ausgaben (vgl. BGH NJW 2011, 1346; BayObLG, NZM 2004, 385).
  • KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05

    Haftung des Wohnungseigentümers für Vorschüsse; Haftung des Zwangsverwalters für …

    Zur Klarstellung ist hinzuzufügen, dass die Gesamtabrechnung in diesen Fällen unberührt bleibt, weil die Sonderausgabe tatsächlich getätigt wurde und demgemäß in der Gesamtabrechnung dokumentiert werden muss (KG NJW-RR 1992, 845; BayObLG NJW-RR 1992, 1431; NZM 2004, 385).
  • KG, 09.11.2005 - 24 W 67/05

    Haftung des Wohnungseigentümers für Vorschüsse; Haftung des Zwangsverwalters für …

    Zur Klarstellung ist hinzuzufügen, dass die Gesamtabrechnung in diesen Fällen unberührt bleibt, weil die Sonderausgabe tatsächlich getätigt wurde und demgemäß in der Gesamtabrechnung dokumentiert werden muss (KG NJW-RR 1992, 845; BayObLG NJW-RR 1992, 1431; NZM 2004, 385).
  • OLG Saarbrücken, 23.06.2004 - 3 W 46/04
    Diese Frage hat lediglich Einfluss auf die Entlastung des Verwalters (dazu unten b)), die im Übrigen auch dann nicht erteilt werden kann, wenn er zu Lasten des Gemeinschaftskontos Ausgaben getätigt hat, die nicht die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums insgesamt betreffen und die deshalb in den Einzelabrechnungen nur auf die betroffenen Wohnungseigentümer umzulegen sind (vgl. zum Ganzen BGH NJW 1997, 2106, 2108 [BGH 06.03.1997 - III ZR 248/95] ; BayObLGZ 1992, 210, 212 f; BayObLG, Beschlüsse vom 5. Mai 1993 - 2 Z BR 29/93 - und vom 10. März 2004 - 2 Z BR 274/03 - sowie OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. November 1996 - 20 W 286/95 -, jeweils zitiert nach Juris; BayObLG ZMR 2000, 319, 320; OLG Hamburg ZMR 2003, 128, 129).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 247/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8585
BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 247/03 (https://dejure.org/2004,8585)
BayObLG, Entscheidung vom 04.03.2004 - 2Z BR 247/03 (https://dejure.org/2004,8585)
BayObLG, Entscheidung vom 04. März 2004 - 2Z BR 247/03 (https://dejure.org/2004,8585)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 23 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    WEG § 16 Abs. 2 § 23 Abs. 4
    Auslegung eines Eigentümerbeschlusses - Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Zahlung einer Sonderumlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Festlegung einer Sonderumlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschädigung von im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Fichten; Auslegung eines Eigentümerbeschlusses; Maßgeblichkeit der nächstliegenden Bedeutung; Vornahme der Auslegung duch das Rechtsbeschwerdegericht ohne Bindung an die Auslegung des Tatsachengerichts; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 606
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 247/03
    Die Auslegung kann der Senat ohne Bindung an die des Landgerichts vornehmen (st.Rsp.; BGHZ 139, 288 = NJW-RR 1988, 955; BayObLGZ NJW-RR 2000, 603/605).
  • BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99

    Aufnahme von Forderungen und Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft …

    Auszug aus BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 247/03
    Die Auslegung kann der Senat ohne Bindung an die des Landgerichts vornehmen (st.Rsp.; BGHZ 139, 288 = NJW-RR 1988, 955; BayObLGZ NJW-RR 2000, 603/605).
  • BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 249/03

    Sonderumlage; Eigentümerbeschluss; Hecke; Grenzhecke; Garten; Gartenteil; …

    Grundsätzlich muss sich aus dem Eigentümerbeschluss der auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallende Anteil betragsmäßig ergeben (BayObLG NZM 1998, 337; 1999, 1154 f.; siehe auch Beschluss des Senats vom 4.3.2004 2Z BR 247/03 unter II 2 b).
  • LG Hamburg, 30.01.2013 - 318 S 127/11

    Wohnungseigentum: Haftung des ehemaligen Verwalters wegen unberechtigten Zugriffs …

    Rn. 8 Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft sind wie im Grundbuch eingetragene Regelungen der Gemeinschaftsordnung "aus sich heraus" objektiv und normativ auszulegen, ohne dass es auf die subjektiven Vorstellungen der an der Beschlussfassung Beteiligten ankommt (BGHZ 139, 289 = NJW 1998, 3713, 3714; BayObLG, ZMR 2004, 606;… Bärmann-Merle, WEG, 10. Auflage, § 23 Rdnr. 53).
  • AG Bremen-Blumenthal, 04.10.2013 - 44 C 2012/13

    Keine reine Renditeerzielung beabsichtigt: WEG kann Grundstückseigentum erwerben!

    Zutreffend ist zwar, dass eine beschlossene Sonderumlage betragsmäßig bestimmt (BayObLG, NJOZ 2004, 2635, 2636) oder zumindest durch einfache Rechenvorgänge hinreichend bestimmbar (KG, NJW-RR 1991, 912;… Merle in: Bärmann, WEG, 11. Auflage 2010, § 23 Rn. 51) sein muss.
  • LG Hamburg, 18.02.2009 - 318 S 99/08

    Wohnungseigentum: Haftung des Ex-Verwalters für Prozesskosten anlässlich der …

    Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft sind wie im Grundbuch eingetragene Regelungen der Gemeinschaftsordnung "aus sich heraus" objektiv und normativ auszulegen, ohne dass es auf die subjektiven Vorstellungen der an der Beschlussfassung Beteiligten ankommt (BGHZ 139, 289 = NJW 1998, 3713, 3714; BayObLG, ZMR 2004, 606;… Bärmann-Merle, WEG, 10. Auflage, § 23 Rdnr. 53).
  • BayObLG, 29.04.2004 - 2Z BR 245/03

    Verfahrensgegenstand bei Anfechtung eines Beschlusses mit einer Mehrzahl von …

    Die Auslegung kann der Senat ohne Bindung an die des Landgerichts vornehmen (st. Rspr.; BGHZ 139, 288; siehe auch Beschluss des Senats vom 4.3.2004, 2Z BR 247/03).
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