Rechtsprechung
| OLG Köln, 20.10.2006 - 16 Wx 189/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 43 Abs. 1
Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen - Rechtsschutzbedürfnis bei nachträglicher Änderung maßgeblicher Umstände erst nach erneuter Beschlussfassung durch Eigentümergemeinschaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses; Demontage eines zweiten Treppenhandlaufs aus medizinischen Gründen; Kostentragungslast für die entsprechende Demontage
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Änderung der für die Beschlussfassung maßgeblichen Umstände
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 04.03.2005 - 204 II 180/04
- LG Köln, 31.07.2006 - 29 T 73/05
- OLG Köln, 20.10.2006 - 16 Wx 189/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1026
- NZM 2007, 603
- ZMR 2007, 641
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- LG Köln, 31.07.2006 - 29 T 73/05
Vorliegen einer bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Wohnungseigentumsgesetz …
Auszug aus OLG Köln, 20.10.2006 - 16 Wx 189/06
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 31.07.2006 - 29 T 73/05 - wird zurückgewiesen.
- BGH, 04.05.2018 - V ZR 203/17
Sanierungspflichten in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau
Ob es für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Beschlussfassung im Rahmen der Beschlussanfechtungsklage auf den Kenntnisstand der Wohnungseigentümer im Zeitpunkt der Eigentümerversammlung (so etwa OLG Köln, NJW-RR 2007, 1026) oder - im Sinne einer objektiven Rechtmäßigkeitskontrolle - auf die Erkenntnisse im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ankommt (…so z.B. Staudinger/Lehmann-Richter, BGB [2018], § 21 WEG Rn. 103), kann dahinstehen. - LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20
Verwalter muss auch über die Heiz- und Warmwasserkosten abrechnen
Denn maßgeblicher zeitlicher Bezugspunkt für die Beurteilung der Frage, ob ein angefochtener Beschluss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, ist der Zeitpunkt der Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung (BGH…, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 170/11, juris Rn. 13; OLG Köln, Beschluss vom 20. Oktober 2006 - 16 Wx 189/06, juris Rn. 6). - LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 S 9/16
Begründetheit der Anfechtungsklage gegen einen Negativbeschluss, Anspruch des …
Rn. 57 Zwar stellt die h.M. bei der Prüfung, ob ein Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung ab (OLG Köln, Beschluss vom 20.10.2006 - 16 Wx 189/06, ZMR 2007, 641, Rn. 6, zitiert nach juris; LG Itzehoe…, Urteil vom 20.05.2016 - 11 S 78/15, ZMR 2016, 728, Rn. 29, zitiert nach juris;… BeckOK WEG/Elzer, 30. Edition, Stand: 01.03.2017, § 46 Rdnr. 209; a.A. Kammer…, Beschluss vom 29.07.2009 - 318 T 80/08, ZMR 2010, 64, Rn. 35, zitiert nach juris; AG Hamburg…, Urteil vom 15.02.2011 - 102d C 79/10, ZMR 2011, 758, Rn. 18, zitiert nach juris: letzte mündliche Tatsachenverhandlung).
- OLG Frankfurt, 15.11.2010 - 20 W 138/08
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Vollwärmedämmung einer …
Die Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses ist grundsätzlich auf der Grundlage der im Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Gesetzeslage zu beurteilen (vgl. etwa BGH NJW 2009.999; OLG Köln NZM 2007, 603; OLG Hamm ZMR 2008, 156, zitiert nach juris;… Bärmann/Merle, WEG, 11. Aufl., § 62 Rz. 2). - AG Rosenheim, 11.07.2019 - 13 C 744/18
Sind die Beschlüsse gültig ?
Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist zur Beurteilung der Wirksamkeit eines angefochtenen Beschlusses der Zeitpunkt der Beschlussfassung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.10.2006, Az. 16 Wx 189/06, BeckRS 2007, 1429). - LG Itzehoe, 20.05.2016 - 11 S 78/15
Zeitpunkt der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme?
Sie vertritt zwar ebenfalls die Ansicht, dass für die Ordnungsmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung abzustellen ist (so auch BayObLG, Beschl. v. 20.10.2000 - 2Z BR 77/00; OLG Köln, Beschl. v. 20.10.2006 - 16 Wx 189/06, NZM 2007, 603; Bärmann/Pick, WEG. - OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 358/06
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Dies ändert aber nichts daran, dass sich die Rechtmäßigkeit eines Eigentümerbeschlusses materiell nach der Sach- und Rechtslage beurteilt, die zur Zeit der Beschlussfassung vorlag (OLG Köln NZM 2007, 603; Bergerhoff NZM 2007, 553, 554). - LG Köln, 15.11.2018 - 29 S 285/17
Ist der Verwalter geeignet?
Da es für die Frage, ob ein Beschluss ordnungsgemäß ist, auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung abzustellen ist (vgl. Jennißen-Schultzky, WEG, § 23 Rn.177; OLG Köln ZMR 2007, 641), kommt es nicht darauf an, dass die Beschlussfassung zu TOP 4 - Satz 2 - , die die Festlegung der Vergütung enthält, durch den Beschluss des Amtsgerichts für ungültig erklärt worden ist. - AG München, 21.07.2025 - 1291 C 22058/24
Wohnungseigentum
Da für die Beurteilung der Wirksamkeit eines angefochtenen Beschlusses ausschließlich auf den Zeitpunkt seiner Fassung abzustellen ist (OLG Köln, NZM 2007, 603; BGH ZWE 2021, 363), bleiben außerdem sowohl der nachträglich abgeschlossene Architektenvertrag als auch die bis dahin erbrachten Arbeitsergebnisse unberücksichtigt. - LG Nürnberg-Fürth, 17.10.2018 - 14 S 772/18
Kein Anspruch auf Vergemeinschaftung von Beseitigungsansprüchen
Maßgebend ist der Kenntnisstand, den ein besonnener Wohnungseigentümer unter Ausschöpfung aller zu diesem Zeitpunkt zugänglichen Erkenntnisquellen ermittelt haben konnte (vgl. OLG Köln, ZMR 2007, 641; OLG Hamm, ZMR 2008, 156; LG Itzehoe NZM 2016, 899). - OLG Hamm, 15.07.2008 - 15 Wx 85/08
Unwirksamkeit einer Sonderumlage bei Liquiditätsengpässen der …
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