Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 18.05.2011 - 25 S 79/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Darstellung einer Abgrenzung in der Jahresabrechnung; §§ 28, 46 Abs. 1 WEG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anfechtung der Jahresabrechnung nur in der gesetzlichen Frist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vortrag des wesentlichen tatsächlichen Kerns der Gründe für die Anfechtung nach § 46 Abs. 1 WEG muss innerhalb der Anfechtungsfrist des § 246 AktG erfolgen; Erfordernis des Vortrags des wesentlichen tatsächlichen Kerns der Gründe für die Anfechtung nach § 46 Abs. 1 WEG ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Innerhalb der Anfechtungsfrist ist wesentlicher Kern der Gründe vorzutragen! (IMR 2012, 1027)
Verfahrensgang
- AG Mettmann, 29.09.2010 - 26 C 44/10
- LG Düsseldorf, 18.05.2011 - 25 S 79/10
Papierfundstellen
- ZMR 2011, 987
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (21)
- BayObLG, 07.08.2003 - 2Z BR 47/03
Verfahrensstandsschaft der BGB -Gesellschaft bei der Geltendmachung von …
Auszug aus LG Düsseldorf, 18.05.2011 - 25 S 79/10
Von dem Grundsatz, dass die Jahresabrechnung nur die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Abrechnungsjahr enthalten darf, Forderungen und Verbindlichkeiten also darin ebenso wenig erscheinen dürfen wie Zahlungen, die im Vorjahr eingegangen sind oder im nächsten Jahr erwartet werden, werden in der Literatur und Rechtsprechung Ausnahmen lediglich für die Heizkosten und teilweise für die Wasser- und Abwasserkosten gemacht (…Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 28 Rn 79f;… Niederführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 28 Rn 51; Greiner, WohnungseigentumsR, Rn 870, 916;… Bärmann-Merle, WEG, 11. Aufl., § 28 Rn 71; BayObLG ZMR 2004, 131; OLG Hamm ZWE 2001, 446; Landgericht Nürnberg-Fürth ZMR 2009, 74; Landgericht Köln ZMR 2007, 652).Rn. 82 Das ist bezüglich der Heizkosten, in Ausnahme zu dem Zu- und Abflussprinzip, in Hinblick auf die in der Heizkostenverordnung geforderte verbrauchsabhängige Abrechnung grundsätzlich zulässig (BayObLGZ 1993, 185, 188; BayObLG NZM 2003, 900, 901;… Spielbauer/Then, WEG, § 28 Rz. 38;… Abramenko, in: Riecke/Schmid, WEG, 2. Aufl., § 28 Rz. 73).
Es muss ein Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden (BayObLG NZM 2003, 900, 901;… Spielbauer/Then, WEG, § 28 Rz. 38;… Abramenko, in: Riecke/Schmid, WEG, 2. Aufl., § 28 Rz. 73), anhand dessen erklärt wird, wie groß die sich aus der Heizkostendarstellung ergebende Diskrepanz zwischen der Einnahmen- Ausgabenrechnung und der Kontendarstellung ist und woher sie rührt.
- BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08
Begründung der Anfechtungsklage
Auszug aus LG Düsseldorf, 18.05.2011 - 25 S 79/10
Es entspricht jedoch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Kläger zur Vermeidung eines materiellrechtlichen Ausschlusses (…vgl. dazu nur Hüffer, AktG, 8. Aufl., § 246 Rn. 20 m.w.N.) innerhalb der einmonatigen Anfechtungsfrist des § 246 AktG zumindest den wesentlichen tatsächlichen Kern der Gründe vortragen muss, auf die er die Anfechtung stützt (vgl. nur BGHZ 120, 141, 156 f.;… BGH, Urt. v. 14. März 2005, II ZR 153/03, WM 2005, 802, 804; jeweils m.w.N.); ein Nachschieben von neuen Gründen nach Ablauf der Frist ist ausgeschlossen (…Bundesgerichtshof, Urt. v. 12. Dezember 2005, II ZR 253/03, NJW-RR 2006, 472 m.w.N.; ebenso nunmehr für die Begründungsfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG Bundesgerichtshof, Urt. v. 16. Januar 2009, V ZR 74/08, ZfIR 2009, 514, 517;… Bundesgerichtshof Urt. v. 27. März 2009, V ZR 196/08, ZfIR 2009, 518, 519; Bundesgerichtshof WuM 2009, 686).Die Begründungsfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG ist Ausdruck des gesetzgeberischen Anliegens, über die Herstellung von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit die ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu gewährleisten (Bundesgerichtshof WuM 2009, 686; Bundesgerichtshof WuM 2009, 190).
- BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08
Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist
Auszug aus LG Düsseldorf, 18.05.2011 - 25 S 79/10
Es entspricht jedoch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Kläger zur Vermeidung eines materiellrechtlichen Ausschlusses (…vgl. dazu nur Hüffer, AktG, 8. Aufl., § 246 Rn. 20 m.w.N.) innerhalb der einmonatigen Anfechtungsfrist des § 246 AktG zumindest den wesentlichen tatsächlichen Kern der Gründe vortragen muss, auf die er die Anfechtung stützt (vgl. nur BGHZ 120, 141, 156 f.;… BGH, Urt. v. 14. März 2005, II ZR 153/03, WM 2005, 802, 804; jeweils m.w.N.); ein Nachschieben von neuen Gründen nach Ablauf der Frist ist ausgeschlossen (…Bundesgerichtshof, Urt. v. 12. Dezember 2005, II ZR 253/03, NJW-RR 2006, 472 m.w.N.;… ebenso nunmehr für die Begründungsfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG Bundesgerichtshof, Urt. v. 16. Januar 2009, V ZR 74/08, ZfIR 2009, 514, 517;… Bundesgerichtshof Urt. v. 27. März 2009, V ZR 196/08, ZfIR 2009, 518, 519; Bundesgerichtshof WuM 2009, 686).Die Begründungsfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG ist Ausdruck des gesetzgeberischen Anliegens, über die Herstellung von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit die ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu gewährleisten (Bundesgerichtshof WuM 2009, 686; Bundesgerichtshof WuM 2009, 190).
- OLG Hamm, 03.05.2001 - 15 W 7/01
Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung des …
Auszug aus LG Düsseldorf, 18.05.2011 - 25 S 79/10
Von dem Grundsatz, dass die Jahresabrechnung nur die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Abrechnungsjahr enthalten darf, Forderungen und Verbindlichkeiten also darin ebenso wenig erscheinen dürfen wie Zahlungen, die im Vorjahr eingegangen sind oder im nächsten Jahr erwartet werden, werden in der Literatur und Rechtsprechung Ausnahmen lediglich für die Heizkosten und teilweise für die Wasser- und Abwasserkosten gemacht (…Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 28 Rn 79f;… Niederführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 28 Rn 51; Greiner, WohnungseigentumsR, Rn 870, 916;… Bärmann-Merle, WEG, 11. Aufl., § 28 Rn 71; BayObLG ZMR 2004, 131; OLG Hamm ZWE 2001, 446; Landgericht Nürnberg-Fürth ZMR 2009, 74; Landgericht Köln ZMR 2007, 652).Denn die rechnerische Schlüssigkeit der Jahresabrechnung besteht nur dann, wenn der Saldo zwischen den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben mit dem Saldo der Kontenstände zum Jahresanfang und zum Jahresende übereinstimmt (OLG Hamm, ZWE 2001, 446, 448).
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus LG Düsseldorf, 18.05.2011 - 25 S 79/10
Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (Bundesgerichtshof NJW 1998, 3713; Oberlandesgericht München NJW-RR 2008, 1182; Oberlandesgericht Frankfurt, NJW-RR 2009, 1463;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 23, Rdnr. 47;… Palandt/Bassenge, WEG, 70. Aufl., § 10, Rdnr. 18). - OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07
Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung eines Beschlusses über …
Auszug aus LG Düsseldorf, 18.05.2011 - 25 S 79/10
Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (Bundesgerichtshof NJW 1998, 3713; Oberlandesgericht München NJW-RR 2008, 1182; Oberlandesgericht Frankfurt, NJW-RR 2009, 1463;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 23, Rdnr. 47;… Palandt/Bassenge, WEG, 70. Aufl., § 10, Rdnr. 18). - OLG München, 17.02.2009 - 32 Wx 164/08
Wohnungseigentümergemeinschaft: Anfechtbarkeit des Wirtschaftsplans
Auszug aus LG Düsseldorf, 18.05.2011 - 25 S 79/10
Rn. 89 Im Gegensatz zu der rückwirkenden Umstellung der Abrechnungszeiträume, welche mit erheblichen Mühen verbunden wäre (vgl. Oberlandesgericht München ZMR 2009, 630; Landgericht Köln NZM 2008, 896), verhalten sich die Kläger nicht treuwidrig (§ 242 BGB), wenn sie die Erläuterung/ Aufschlüsselung der Abgrenzungen begehren. - BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 113/92
Wohnungseigentum; Form der Jahresabrechnung
Auszug aus LG Düsseldorf, 18.05.2011 - 25 S 79/10
Rn. 82 Das ist bezüglich der Heizkosten, in Ausnahme zu dem Zu- und Abflussprinzip, in Hinblick auf die in der Heizkostenverordnung geforderte verbrauchsabhängige Abrechnung grundsätzlich zulässig (BayObLGZ 1993, 185, 188; BayObLG NZM 2003, 900, 901;… Spielbauer/Then, WEG, § 28 Rz. 38;… Abramenko, in: Riecke/Schmid, WEG, 2. Aufl., § 28 Rz. 73). - OLG München, 07.02.2007 - 34 Wx 147/06
Kein Rückschluss auf Genehmigung der Jahresabrechnung bei Entlastung des …
Auszug aus LG Düsseldorf, 18.05.2011 - 25 S 79/10
Daraus folgt, dass Gründe für die Missbilligung der Verwaltertätigkeit vorliegen können, auch wenn die Jahresabrechnung richtig ist, z.B. wenn der Verwalter unberechtigte Ausgaben vorgenommen, diese aber in der Jahresabrechnung richtig dargestellt hat (Oberlandesgericht München ZMR 2007, 988; BayObLGZ 1983, 314/319 f.;… Müller Rn. 1063). - OLG Frankfurt, 08.01.2009 - 20 W 320/05
Wohnungseigentümerversammlung: Mehrheitsbeschluss über die Modalitäten einer …
Auszug aus LG Düsseldorf, 18.05.2011 - 25 S 79/10
Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (Bundesgerichtshof NJW 1998, 3713; Oberlandesgericht München NJW-RR 2008, 1182; Oberlandesgericht Frankfurt, NJW-RR 2009, 1463;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 23, Rdnr. 47;… Palandt/Bassenge, WEG, 70. Aufl., § 10, Rdnr. 18). - LG Köln, 01.09.2008 - 29 T 10/08
Anfechtung der Jahresabrechnung: Verwirkung von Rechten?
- BayObLG, 22.12.1983 - BReg. 2 Z 6/83
- BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08
Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft; …
- BGH, 14.03.2005 - II ZR 153/03
Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters ohne wichtigen Grund
- BGH, 12.12.2005 - II ZR 253/03
Bestätigung eines fehlerhaft in der Hauptversammlung gefaßten Beschlusses
- BGH, 09.11.1992 - II ZR 230/91
Befangenheitsablehnung in der Berufungsinstanz - Ausschluß der Aktionäre vom …
- BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01
Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen …
- OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ungültigerklärung von …
- OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03
Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der …
- LG Köln, 07.05.2007 - 29 T 55/06
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Nebenkostenjahresabrechnung; …
- LG Nürnberg-Fürth, 26.09.2008 - 14 S 4692/08
Wohnungseigentum: Anforderungen an die Darstellung der Rechnungsabgrenzungsposten …
- LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20
Verwalter muss auch über die Heiz- und Warmwasserkosten abrechnen
Denn anders als eine Bilanz hat die Jahresabrechnung nicht die Funktion, einen unternehmerischen Erfolg zu vermitteln (LG Düsseldorf, Urteil vom 18. Mai 2011 - 25 S 79/10, juris Rn. 75). - LG Karlsruhe, 03.12.2021 - 11 S 210/19
Übergangsrecht für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussanfechtungs- und …
Denn die rechnerische Schlüssigkeit der Jahresabrechnung besteht nur dann, wenn der Saldo zwischen den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben mit dem Saldo der Kontenstände zum Jahresanfang und zum Jahresende übereinstimmt (OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2001, 15 W 71/01. Stets mögliche Differenzen müssen erläutert werden (LG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.2011, 25 S 79/10;… Jennißen/Jennißen, a.a.O., § 28 Rn. 124).Denn die rechnerische Schlüssigkeit der Jahresabrechnung besteht nur dann, wenn der Saldo zwischen den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben mit dem Saldo der Kontenstände zum Jahresanfang und zum Jahresende übereinstimmt (OLG Hamm
, Beschluss vom 03.05.2001, 15 W 7/01. Stets mögliche Differenzen müssen erläutert werden (LG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.2011, 25 S 79/10);… Jennißen/Jennißen, a.a.O., § 28 Rn. 124). - LG München I, 13.10.2016 - 36 S 21933/15
Klagezustellung kann nach über sechs Monaten noch "demnächst" sein!
Es fehlt an jeglicher Erläuterung, so dass die Jahresabrechnung auch in diesem Punkt unschlüssig und in dieser Form nicht mehr ohne weiteres verständlich ist (vgl. zur Problematik der Rechnungsabgrenzung insbesondere L.G Düsseldorf, ZMR 2011, 987 ff.). - AG Tostedt, 14.09.2021 - 5 C 178/20
Gültigkeit von Beschlüssen aus der Eigentümerversammlung
Denn anders als eine Bilanz hat die Jahresabrechnung nicht die Funktion, einen unternehmerischen Erfolg zu vermitteln (LG Düsseldorf, Urteil vom 18. Mai 2011, Az. 25 S 79/10), sondern die Wohnungseigentümer müssen nachvollziehen können, was mit den eingezahlten Mitteln geschehen ist, insbesondere ob sie entsprechend den Vorgaben des Wirtschaftsplans eingesetzt worden sind (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12). - AG Idstein, 14.10.2019 - 3 C 182/19
WEG - Rechtsfolgen fehlender Zustimmung zu schriftlicher Beschlussfassung
Jedenfalls ist eine Darlegung der behaupteten Fehler des angegriffenen Beschlusses mindestens ihrem Kerne nach erforderlich; pauschale Behauptungen genügen nicht (BGH ZMR 2009, 298; ZMR 2009, 699; LG Hamburg ZMR 2011, 580 f. ZMR 2012, 218; ZMR 2013, 922; LG Düsseldorf ZMR 2011, 987 f.; AG Bonn ZMR 2008, 246 f.; AG Konstanz ZMR 2008, 496; AG Hamburg ZMR 2009, 232; AG Charlottenburg ZMR 2017, 506; Bergerhoff NZM 2007, 428).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".